Die Baumärkte sind alle zu, die kriegen die M6 Schrauben für die Klemmschellen nicht her
Ich fasse nun nach den letzten Beiträgen nochmal alles zusammen wie sich die Lage darzustellen scheint. Einfach weil ichs wichtig finde, dass es nicht über etliche Seiten verstreut ist. Wer schon im Thema drin ist brauchts ja nicht lesen
- 2016/2017: Die Allgäuer Bauern/Forst/Jagd machen massiv Stimmung gegen MTBler. Vorrangig wird dann argumentativ beim Wortlaut gemäß BayNatSchGesetz
"...sofern sich die Wege hierzu (Fahrradfahren) eignen" angesetzt.
- Im Gesetz stehen keinerlei Wegekriterien die hier mit "geeignet" gemeint sein könnten. Also bleibt einzig der Rückschluss, dass hier vermieden werden soll, dass ein Wegenutzer sich die Befahrbarkeit (für ihn selbst) einklagen kann. Im Sinne von: "Ich habe ein verfassungsmäßiges Recht diesen Weg zu befahren, dieser Weg ist mir aber zu steil/zu schmal/zu sonstwas, lieber Wegehalter mach mir den Weg fahrbar!". Mit dem Passus "
...geeignet..." entfällt dieses Recht, wenn jemand den Weg nicht fahren
kann. Dann ist er für jenes Individuum eben "nicht geeignet". (
Ausführliche Erläuterung)
- Eric Beißwenger (MdL, Umweltpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion mit Kontakt zum Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, =Institution die diese Verwaltungsvorschrift erlassen hat) ist Mitglied sämtlicher obiger genannter Allgäuer Interessensgruppen (Bauern/Forst/Jagd), die die MTBler ausm Wald haben wollen. Aus entsprechenden Zeitungsartikeln ist seine Sicht der Dinge zweifelsfrei zu entnehmen. Er plädiert dafür die Wegeeignung "alternativ" auszulegen, nämlich anhand gewisser spezifischer Wegekriterien.
- Bis Ende 2017 (ca.) war der DAV bzgl. der "Wegeeignung" im wesentlichen der Ansicht wie oben erläutert, dass es vom Fahrkönnen des einzelnen abhängt.
- Anfang 2018 hat der DAV seine bisherige Ansicht zum Thema Wegeeignung komplett gedreht (Rechtshandbuch). Der DAV ist ab da dann plötzlich auch der Meinung, dass spezifische Wegekriterien gelten sollen, um zu beurteilen ob ein Weg befahren werden darf oder nicht. Kurz darauf fördert das Staatsministerium (mit Kontakt zu Beißwenger) ein DAV Projekt mit €250.000.
- Daraufhin hat das Staatsministerium diese Verwaltungsverordnung (VwV) erlassen, inkl. der vom DAV getragenen Auslegung zum Thema Wegeeignung.
- Viele Verbände (u.a. DIMB, ADFC, Tourismus etc.) haben dieser VwV widersprochen, weil diese Auslegung zur Wegeeignung schlicht nicht verfassungskonform ist. Der DAV ist in diesem Punkt leider ausgeschert und hat diesen Widerspruch nicht mitgetragen.
Der DAV hat zwar ein eigenes (für mein Dafürhalten) "proforma" Widerspruchsschreiben an das Staatsministerium verfasst, aber im alles entscheidenden Punkt (Kriterien zur Feststellung der Wegeeignung) beharrt er weiterhin auf seiner neuen Sichtweise. Damit steht er nach außen erstmal gut (also pro MTB) da.
- Diese Kriterien taugen im Grunde aber dazu jeden Weg beliebig für Radfahrer zu sperren.
Meine Meinung:
Dass der DAV zuerst seine Ansicht im zentralen Thema "Wegeeignung" komplett umdreht und das Staatsministerium anschließend die entsprechenden DAV-Projekte fördert, hat für mich ein mehr als deutliches Gschmäckle !
Sich den in der öffentlichen Wahrnehmung "mächtigen" DAV vor den Karren zu spannen und jenen dann diese verfassungswidrige VwV unters Volk bringen zu lassen wäre natürlich nicht ungeschickt.
Wie aus den obigen Beiträgen ersichtlich, schreibt der DAV aktuell all seine Sektionen in der Form an, dass er sich vordergründig (gemäß seinem proforma Widerspruchsschreiben)
gegen diese VwV stellt. Er distanziert sich aber eben genau
NICHT von diesen Wegekriterien, sondern (ganz im Gegenteil) fordert er die Sektionen auf
"sich aktiv bei Abstimmungsprozessen zur Wegeeignung einzubringen und ggf. proaktiv auf die Behörden zuzugehen." Der DAV wird weiters
"den für eure Sektion zuständigen Landratsämtern, bei denen die untere Naturschutzbehörde angesiedelt ist, ein Schreiben senden, in dem wir die Mitarbeit z.B. bei Runden Tischen zur Wegeeignung und allgemein die Expertise des DAVs anbieten."
Die Sektionen sollen dafür nun (einen) MTB Funktionsträger benennen.
Vordergründig entsteht hier also der Eindruck der DAV wäre ganz schwer pro MTB, die Wahrheit sieht m.M.n. aber leider ganz anders aus. Hier sollen nun Wege als geeignet eingestuft werden, was ja impliziert, dass der Rest dann nicht geeignet, also verboten ist.
Die Sektionen und deren MTB Vertreter würden also (unwissend) zu Handlangern gemacht, um diese VwV in der Breite durchzuführen.