Als Mountainbiker im Deutschen Alpenverein (DAV) - austreten oder drinbleiben?

Den Beitrag von @Sun on Tour im anderen Fred haben zwar sicher viele gesehen, aber sicherheits- und der Vollständigkeit halber sollten diese Infos auch hier rein:

Nachdem die Waldbesitzer 2016, die Jäger und die Alpwirtschaft 2017, sowie der BUND Naturschutz in Bayern 2019 mit ihren jeweiligen Konfliktbeschreibungen zur Eigentümer- und Naturverträglichkeit des Mountainbikens beim Ministerium allesamt gescheitert sind, muss es ja etwas geben, das das Ministerium doch dazu bewogen hat, seine langjährige Abwehrhaltung gegen Angriffe auf das Betretungsrecht der Mountainbiker aufzugeben.

Bahnbrechende neue Erkenntnisse zu Auswirkungen des Mountainbikens auf die Natur oder den Boden hat es auch seit den folgenden Veröffentlichungen von 2016 und 2019 nicht gegeben:

Stadtwald 2050 Endbericht (2016)
vom Lehrstuhl für Strategie und Management der Landschaftsentwicklung Wissenschaftszentrum Weihenstephan Technische Universität München, gefördert durch die Bayerische Forstverwaltung mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

4.1.2 Stand des Wissens
Einen Überblick über generelle Konflikte und Auswirkungen von Mountainbiking geben deutschsprachige Arbeiten von Wöhrstein (1998), Schemel & Erbguth (2000) und Mann (2006). ... Bei den Auswirkungen auf den Naturraum ist vor allem die Arbeit von Wöhrstein (1998) von Interesse. In seinen Untersuchungen wurden u.a. auch Analysen und Versuche zur Erosion im Zusammenhang mit Wettbewerben durchgeführt.

An dieser Stelle sei erwähnt, dass sich die gemeinsame Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB unter anderem ebenfalls auf Wöhrstein und Schemel & Erbguth bezieht, die hier jedoch unerwähnt blieben.

Nicht ganz so von der Forstwirtschaft geprägt ist die Veröffentlichung des Bundesamts für Naturschutz
Konflikte durch Erholungsnutzung in Großschutzgebieten und deren Entschärfung durch innovatives Besuchermanagement
BfN-Skripten 520 (2019)

Beiden recht aktuellen Veröffentlichungen ist zu entnehmen, dass einseitige Sperrungen und Verbote für Mountainbiker auf bestehenden Wegen weder durch Eigentümerinteressen begründet werden können noch aus Gründen des Naturschutzes erforderlich sind. Dies deckt sich auch mit der bisherigen Rechtsprechung zum Bayerischen Naturschutzgesetz.

Das weiß man letztlich auch bei den Grundbesitzern und dem Verbandsnaturschutz und versucht den vermeintlichen "Wanderer/Mountainbiker-Konflikt" für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren.

So argumentierte der frühere Geschäftsführer des Bayerischen Waldbesitzerverbands Carl von Butler im Interview "Das Problem der Waldbesitzer mit den Mountainbikern" mit der Augsburger Allgemeinen (25.08.2015) recht deutlich:
"Hier kann Wanderern der vorgeschriebene Vorrang nicht mehr eingeräumt werden. Deshalb haben die Radfahrer auf diesen Strecken nach meinem Dafürhalten auch nichts zu suchen."

Nachdem aus Sicht des Bund Naturschutz beim Radfahren aufgrund des gesetzlichen Wegegebots eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht zu erwarten ist, folgt im Artikel der WELT „Zu viele Mountainbiker in Bayerns Wäldern?“ vom 25.08.2015 zumindest ein zaghafter Versuch den "Wanderer-Mountainbiker-Konflikt" zu instrumentalisieren :
„Mountainbiker, die durch wegloses Gelände fahren, können zum Problem werden“, erklärte Richard Mergner, beim BUND zuständig für Verkehr, Flächenschutz und Umweltpolitik. Dennoch sollte Radfahren im Wald oder in den Bergen erst dann verboten werden, wenn es zu einem Konflikt zwischen Wanderern und Fahrradfahrern kommt."

Insoweit ist schon mal klar, dass von Seiten der Eigentümer und des Verbandsnaturschutzes ein Interesse am sozialen Konflikt zwischen Wanderern und Mountainbikern, oder zumindest einer medialen Präsenz dieses vermeintlichen Konflikts, besteht.

Interessant ist daher wie das Verhältnis zwischen Wanderern und Mountainbikern im Wald und auf dem Berg tatsächlich ist und was die Wissenschaft dazu sagt.

Die Studie "Walderholung mit und ohne Bike II" der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden Württemberg (VFA) aus dem Jahr 2019 ging genau dieser Frage nach und stellte fest, dass dieser potentielle Konflikte tatsächlich kaum präsent ist. Wobei auch hier in der Befragungsmethode noch eine Erklärung dafür zu finden sei, dass die Angaben zu Konflikten generell noch deutlich über jenen zu Störungen lagen.

Wie auch alle früheren Sudien belegen, eignet sich dieses vermeintliche Konfliktpotential aus wissenschaftlicher Sicht nicht, um Verbote für Mountainbiker rechtfertigen zu können.

Das bestätigt auch Benjamin Trotter, Projektleiter beim Deutschen Alpenverein (DAV) im Interview mit Jasper Jauch am 31.03.2021 (Min. 5:57 - 7:00):


Wissenschaftlich betrachtet, so Trotter, haben Wanderer und Mountainbiker auch den gleichen Einfluss auf das Erosionsgeschehen (Min. 39:45 und 41:09). Auch von daher besteht keine Notwendigkeit zwischen Wanderern und Mountainbikern zu unterscheiden und einseitig Verbote nur für Radfahrer zu verhängen.

Im Webinar zum Thema Mountainbiken im Oberland, initiiert und geleitet von Hans Urban, dem forst- und jagdpolitischen Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag findet sich zwischen Min. 48:38 und 49:00 folgende zum Betretungsrecht interessante Aussage von Herrn Urban selbst:


Der eigentliche Konflikt im Oberland findet sich zwischen Anwohnern und Besuchern. Hierfür würde es Konzepte zur Lenkung der Verkehrsströme und zur Parkraumbewirtschaftung benötigen. "Der Konflikt zwischen Radlfahrer und Wanderer war eigentlich gar nicht der Gegebene.", so Urban.

Damit bestätigt er auch die Feststellung aus der gemeinsamen Stellungnahme des Bayerischen Radsportverbands und der DIMB zum Entwurf der neuen Bekannmachung:
Wegen der Corona-Pandemie befinden sich derzeit besonders viele Urlauber und Naherholungsuchende in Bayerns freier Natur. Trotz der Vielzahl der Menschen und deren unterschiedlichen Interessen bleiben Konflikte unter den Erholungsuchenden aus.

Die Erholungsuchenden kommen offensichtich bisher auch ohne Konzept miteinander aus.

Entsprechend spricht sich auch der Deutsche Wanderverband in seiner Resolution: Ein Raum - viele Perspektiven von 2019 sehr eindeutig für die gemeinsame Wegnutzung aus und mahnt rücksichtsvolles Verhalten (Art. 26 Abs. 2 Satz 3 BayNatSchG) an:
„Im gemeinsam genutzten Raum muss sich jeder Naturnutzer auf Begegnungen mit anderen einstellen. Hier ist Rücksichtnahme und angepasstes Verhalten notwendig.“

Genauso die DIMB mit ihren Kampagnen "Fair on Trails" und "Gemeinsam Natur erleben", die in der Natursportinfo der Deutschen Sporthochschule als Good Practice Beispiele aufgeführt sind.

Während es zum einen zwischen den Erholungsuchenden selbst zu keinen rechtlich relevanten Störungen kommt und sich die Natursport- und Wanderverbände für die gemeinsame Nutzung des Naturraums aussprechen, versuchen andere das durch die Medien verbreitete Zerrbild von Konflikten zwischen Wanderern und Mountainbiker für ihre Interessen zu nutzen.

Umso mehr verwunderten im Herbst 2018 (und verwundern jetzt immer noch) Schlagzeilen wie:

DAV will Konflikte zwischen Wanderern und Bikern entschärfen
Mit einem Modellprojekt in zwei Alpenregionen sollen Konzepte für die Lösung von Konflikten zwischen Bergsteigern, Mountainbikern und Landwirten gesucht werden.
19.09.2018, Focus

DAV will Wanderer-Streit mit Mountainbikern beenden​

Wer hat in den Bergen die Hoheit? Darüber streiten sich Wanderer und Mountainbiker schon seit Jahren - und greifen teilweise nicht nur verbal an. Der Alpenverein will den Konflikt jetzt schlichten.
19.09.2018, Spiegel

In diesem Artikel findet sich dann auch ein wichtiger Hinweis:
Den DAV mit seinen mehr als 1,2 Millionen Mitgliedern trifft das Problem selbst im Kern. Denn längst repräsentiert der Alpenverein nicht mehr nur Wanderer und Kletterer, auch viele Mountainbiker sind dabei. "Knapp die Hälfte der Mitglieder gibt an, öfter mal mit dem Rad in den Bergen unterwegs zu sein", sagt DAV-Sprecher Thomas Bucher. ...

Bislang sei ein Ende der Konflikte zwischen den verschiedenen Interessengruppen nicht in Sicht, im Gegenteil: "Es ist eher schlimmer geworden, weil noch die E-Bikes dazugekommen sind", sagt Bucher.

Nicolas Gareis, zuständig für Mountainbike und Umwelt bei der Bundesgeschäftsstelle des DAV, dagegen im Interview mit E-Mountainibike (25.10.2019):
... In diesem Projekt wird nicht zwischen E-MTB und klassischem Mountainbike unterschieden. Eine allgemeine Zunahme von Konflikten im Bereich Mountainbikerin/Wanderern können wir nicht feststellen, auch was die Unfallzahlen betrifft, spielen die Unfälle mit Mountainbikern eine untergeordnete Rolle im Gesamtunfallgeschehen.

Während es, wie oben erwähnt und vom DAV-Projektleiter Trotter bestätigt, zwischen den Erholungsuchenden auf den Wegen selbst zu keinen rechtlich relevanten Störungen kommt und laut Herrn Gareis es keine allgemeine Zunahme von Konflikte gibt, sieht der DAV-Sprecher Bucher ein Ende der Konflikte zwischen den verschiedenen Interessengruppen nicht in Sicht und es sei durch die E-Bikes noch schlimmer geworden.

Es scheint so, dass hier "Konflikte zwischen den verschiedenen Interessengruppen" im Verein verallgemeinert wurden und man hierfür über eine allgemeine externe Lösung ganz froh gewesen wäre.
der Standard, 06.11.2019
Der Deutsche Alpenverein und seine "kritische Position" zu E-Bikes
Der Verein appelliert, das Aufladen von Akkus in Berghütten zu untersagen. Manche wollen Radfahren in den Bergen insgesamt beschränken

"Die Münchner Sektion möchte indes schon einen Schritt weiter gehen. Ihr Vorsitzender Günther Manstorfer will "Beschränkungen" einführen, die Radfahrern generell verbieten, gewisse Routen oder Gebiete am Berg zu nutzen. Manstorfer spricht dabei von "Lenkungsmaßnahmen", um die man angesichts des Andrangs nicht herumkommen werde."

... und so schließt sich der Kreis zu den "objektiven Kriterien" aus dem DAV-Rechtshandbuch vom Januar 2018 und dem DAV Leitfaden Haftung & Recht Mountainbike vom Septemer 2020 zu den darin erwähnten Vollzugshinweisen des Ministeriums:

BIKE 4/2021

Zudem weist der DAV in seiner Kritik an der neuen Bekanntmachung auf einen - aus seiner Sicht - weiteren Missstand hin, der eine weitere Interessengruppe innerhalb des Vereins, die Wegewarte, anspricht:
"Leider wird in den aktuellen Vollzugshinweisen auch nicht auf die Wegehalter verwiesen. Der DAV als verantwortlicher Wegehalter im alpinen Raum fordert in diesem Sinne eine größere Einbeziehung."



Anhang anzeigen 1253274

Man tut jetzt so als ob "Shared" etwas Besonderes wäre. In Bayern ist es Gesetz und damit das auch so bleibt ergibt sich das bei uns sogar aus der Verfassung - auch wenn es manchen Interessenvertretern nicht gefällt.

Man sollte vorsichtig sein, wenn in Bayern plötzlich "Shared" propagiert wird. Dann geht man wohl davon aus, dass es auch noch "etwas Anderes" geben muss - möglicherweise auch um "sensibilisierte" Wegewarte zu besänftigen.


P.S.: Wir gehen hier der Frage nach, wie es zur Neufassung der Bekanntmachung vom 16.12.2020 gekommen ist. Wie sich die gesetzlichen Rechte der Mountainbiker verteidigen lassen ist eine andere Sache. Hier sind neben der DIMB inzwischen noch 10 weitere Verbände aktiv, so auch weiterhin der Deutsche Alpenverein.
 
Den Beitrag von @Sun on Tour im anderen Fred haben zwar sicher viele gesehen, aber sicherheits- und der Vollständigkeit halber sollten diese Infos auch hier rein:
Nur so, als Gedankenanstoß:
Wer war in der Stadt zuerst da, die Fußgeher oder die Reiter, Fuhrwerke? Danach, wer war da als ersters da? Fußgeher, Reiter, Fuhrwerke oder Autos?

Auch diese haben, bis vor kurzem, die Fußgeher ziemlich, im wahrsten Sinne des Wortes, an den Rand (ver-)gedrängt.
Radfahrer übrigens ebenfalls...

Warum sollte das also nicht auch für die Benutzung in der freien Natur/Wäler/Alpen gelten?
Dass der "Fußgeher" bzw Wanderer zuerst da war, ist wohl unstreitig.
Es verlangt ja keiner, dass die MTB dieselben oder mehr Rechte bekommen, als die KFZ, sprich, dass die Wanderer ausgeschlossen oder weggesperrt gehören (bis auf den ein oder anderen [Single/Einzel-]Trail/Weg).
Aber halt ein miteinander, mit, idR, Vorrang für den schwächeren Verkehrsteilnehmer; und gegenseitiger Rücksicht sowieso.

Letztendlich bleibt es halt, so oder so, ein Problem, wie immer, wenn sich viele oder zu viele Menschen (Tiere) auf einem Fleck tummeln...
 
Dass der "Fußgeher" bzw Wanderer zuerst da war, ist wohl unstreitig.
Der "Wanderer" ist eine recht neue Erfindung, so aus dem 19. Jahrhundert. Davor waren das praktisch ausschließlich Wege für Jäger, Almbewohner und Verbindungen zwischen Ortschaften / Bauernhöfen / Tälern. Und dann sind die Wanderer gekommen und haben die Wege "besetzt", bis heute.
 
Wollen wir uns jetzt in die betretungsrechliche Steinzeit zurückversetzen?
🤔
Warum nicht?
Dann dürften Bergradler, genau so wie Fußgeher, Wandersleut, Tretroller"autos" etc
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alle gleichberechtigt und selbstverständlich, gehen, wandern, fahren, laufen usw.
 
Von wegen Steinzeit:
"... wie wir heute wissen, um die modernste und weitschauendste Verfassungsnorm in diesem Zusammenhang, die immer noch so bestehen kann, wie sie 1946 formuliert wurde ...",
so der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere Bundespräsident Roman Herzog.
 
Es ist ja schon in sich widersprüchlich, wenn einerseits Herr Mair im Interview mit der bike behauptet, eine Neuregelung sei nötig gewesen, um bestehende Konflikte zu lösen und andererseits Benni im Interview mit dem Jasper den auch bei mir und vielen anderen bestehenden Eindruck bestätigt, dass Konflikte in der Praxis eher selten sind und tatsächlich herbeigeredet werden.
 
Gedanken
Es ist ja schon in sich widersprüchlich, wenn einerseits ..und andererseits...
die unterschiedliche Ansichten sind ja öfters angesprochen worden. Als Arbeitgeber würde ich mir da eine nach außen eindeutige "Firmenaussage" wünschen und einfordern. So bleibt zumindest bei mir der Eindruck, dass da entweder dem AG völlig egal ist, was der AN treibt, oder da steckt Absicht dahinter...
 
die unterschiedliche Ansichten sind ja öfters angesprochen worden. Als Arbeitgeber würde ich mir da eine nach außen eindeutige "Firmenaussage" wünschen und einfordern. So bleibt zumindest bei mir der Eindruck, dass da entweder dem AG völlig egal ist, was der AN treibt, oder da steckt Absicht dahinter...
Ich würde mich eher als AN fragen, ob ich so einen Job überhaupt mit meinen eigenen Vorstellungen und Empfindungen vereinbaren kann.
 
Ich würde mich eher als AN fragen, ob ich so einen Job überhaupt mit meinen eigenen Vorstellungen und Empfindungen vereinbaren kann.
wahre Worte!
Das macht es für mich persönlich so wenig nachzuvollziehen, will mich aber auch in die innerbetrieblichen Belange auch nicht einmischen bzw. darüber spekulieren. Mein Verständnis ist: Arbeitsauftrag passt, zumal der Vertrag verlängert wurde. Daher sind die unterschiedlichen Auffassungen bzw. Äußerungen gewollt.
 
Es ist ja schon in sich widersprüchlich, wenn einerseits Herr Mair im Interview mit der bike behauptet, eine Neuregelung sei nötig gewesen, um bestehende Konflikte zu lösen und andererseits Benni im Interview mit dem Jasper den auch bei mir und vielen anderen bestehenden Eindruck bestätigt, dass Konflikte in der Praxis eher selten sind und tatsächlich herbeigeredet werden.

Daher sind die unterschiedlichen Auffassungen bzw. Äußerungen gewollt.
Ja, das denke ich auch.
Arbeitsteilung: Herr Mair erzählt den einen, was sie hören wollen, Benni den anderen.
 
Die Aussage des DAV-Dachverbandes „uns ist wichtig, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen“, macht die Sache auch nicht besser, denn die Arbeit wird hier schlussendlich auf die Ehrenamtlichen vor Ort abgewälzt. Dort herrscht oft aber große Unsicherheit und bei rechtlichen Fragen viel Unwissenheit. Wie sollen diese dann die Interessen der Mountainbiker richtig vertreten?
Sag ich doch.
 
Das wird so nicht gehen. Das NatSchG ist da ziemlich eindeutig. Die VwV geht aber ganz einseitig gegen "die MTBler" (nicht einmal Fahrradfahrer allgemein), und alleine diese einseitige Betrachtung macht das VwV rechtlich wenigstens wacklig, wenn nicht ungültig. Das nächste Problem ist, dass sich die VwV genauso einseitig auf Wege im alpinen Raum bezieht, aber nach der Gültigkeit in ganz Bayern anwendbar ist. Auch hier wird das VwV rechtlich Probleme bekommen.
Mh dann mit Rennrad/gravelbike die trails fahren sind ja keine mtb's...
 
Eine wichtige Umfrage der Uni-Bayreuth zur Eignung von Wegen für das Mountainbiken

Gezeigt werden ungefähr 20 Wegbilder, die danach beurteilt werden sollen, wie attraktiv ihr den Weg findet und ob dieser grundsätzlich zum Mountainbiken geeignet ist. Die Umfrage dauert ca. 10min und wir würden euch dringend bitten diese auszufüllen.

https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y
 
Eine wichtige Umfrage der Uni-Bayreuth zur Eignung von Wegen für das Mountainbiken

Gezeigt werden ungefähr 20 Wegbilder, die danach beurteilt werden sollen, wie attraktiv ihr den Weg findet und ob dieser grundsätzlich zum Mountainbiken geeignet ist. Die Umfrage dauert ca. 10min und wir würden euch dringend bitten diese auszufüllen.

https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/jfe/form/SV_5vVx0bk6kDWa71Y
Kann ich einfach machen alles geeignet, je schmaler und technischer um so attraktiver.

Tut mir leid.....ich sehe die Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken kaum...
Ich sehe da keinen Sinn drin.
 
Kann ich einfach machen alles geeignet, je schmaler und technischer um so attraktiver.

Tut mir leid.....ich sehe die Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken kaum...
Ich sehe da keinen Sinn drin.
Das einzige, was als verwertbares Ergebnis rauskommen dürfte ist, wo unterschiedliche Einschätzungen bzgl. Fahrbarkeit zwischen MTBern und den anderen Gruppen liegen. Wenn wir alles als fahrbar betrachten, sehen das andere teilweise anders (aus den unterschiedlichsten Gründen). Das ließe zumindest den Rückschluss zu, dass kritische Äußerungen dort eher vorkommen, wo andere Nutzer aus ihrer Sicht einen Weg als ungeeignet ansehen.
Allerdings fehlt dann noch eine Begründung warum sie das so sehen. Auch da gäbe es sicher, je nach Nutzergruppe, verschiedene Ursachen.
 
Kann ich einfach machen alles geeignet, je schmaler und technischer um so attraktiver.

Tut mir leid.....ich sehe die Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken kaum...
Ich sehe da keinen Sinn drin.
Geht mir genauso, ich kann alles fahren, was die da so zeigen und dann kommt es ja auch noch darauf an, wie man fährt. Bescheuert und Rücksichtslos? Nachsichtig und angepasst? Klassische Umfrage eines Marketingstudenten, würde ich mal sagen. Fern jeder Realität und in irgendwelche Theorie vernarrt.
 
ich sehe die Unterschiede zwischen den einzelnen Strecken kaum...
Nicht nur du ... Wenn die wenigstens mal ein paar ordentliche S2, besser S3 und S4 Stellen drin gehabt hätten, und ein paar waschechte EWS-Strecken, dann hätte es eine interessante Auswertung werden können.
Ich vermute, dass es für die Studie interessant ist, wie andere Nutzergruppen im Vergleich die Wege bewerten werden.
Was wollen die denn bewerten, wenn die Unterschiede so marginal sind? Die Wegbreite?
 
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