Bei dieser Kategorisierung geht es vornehmlich um eine Absicherung. Ich persönlich halte das für einen gigantischen Schwachsinn, aber als Hersteller muss man auf die immer strengere Rechtssprechung eingehen (wobei ich generell für einen starken Verbraucherschutz bin). Mittlerweile ist es ja oft so, dass manche Leute im Anschluss an ein Malheur einen Schuldigen suchen, selbst wenn sie eigentlich selber zu dumm waren. Besonders tolle Beispiele gibts ja im Amiland (heißer Kaffee beim Autofahren, Katze in der Mikrowelle, "Autopilot" im Wohnwagen, Einbrecher in der Garage, ...). Mit zunehmender Verdummung der Menschheit wird es bei uns bestimmt bald ähnlich aussehen
Bei so einem Einsatz, wie beim ICB 2.0 zu erwarten, ist es eigentlich unmöglich eine genaue Abgrenzung der zugelassenen Aktivitäten zu Beschreiben. Der Einfluss von Fahrtechnik, Fahrergewicht und Sonderereignissen (Sturz, Double zu kurz gesprungen usw.) ist schlicht und einfach nicht auf ein paar einfache Regeln zu reduzieren. Deswegen geht man als Hersteller natürlich auf Nummer Sicher bei der Kategorisierung...
Ich habe bei diversen Herstellern schon einige Rekla-Stories erlebt. In den meisten Fällen sind die Ansprüche auch berechtigt und ein kulantes Verhalten des Herstellers für beide vorteilhaft... aber wie kommen manche Leute auf die Idee, dass ein zigfach im Bikepark gecrashtes, total zerschrammtes & verbeultes Bike nach mehreren Jahren aufgrund eines Fertigungsfehlers reißt??! Das ist ungefähr so, als würde ich mein Auto vor den Baum fahren und mich anschließend über die schlechte Qualität der Stoßstange aufregen
Es betrifft natürlich nur einen minimalen Teil der Verbraucher... aber eben jener Teil macht eine recht strikte (offizielle) Beschränkung des Einsatzgebietes notwendig.
Greez,
Stefan