Aufm Hahnenkamm ist Schluß mit Lustig!

Es gibt halt immer Menschen die glauben der Planet dreht sich um sie selbst.
Der aufmerksame Leser konnte allerdings feststellen, dass ich die Meinung der geschätzten localen MTB Gemeinde als (für mich) ( und andere mit Hirn) relevant hervorgehoben habe, nicht die der anderen "Sonnensysteme".
Wen Du lieber mw.dd glaubst auf die Meinung derer die, diese Trails (durch bauen im Schweisse ihres Angesichts) erst ermöglicht haben, scheissen zu müssen, dann darfst Du dir gerne meine zwei Hände vorstellen, die dir jeweils einen Finger entgegenstrecken. (Anm. Es ist nicht der Ringfinger).
Man sollte soviel Hirn in der Birne haben um zu wissen wann man sich zurückhält, auch wenn man weis das man im Recht ist, anstatt mit heruntergelassender Hose dieses zu zelebrieren. Es gibt immer einer der am längeren Hebel sitzt und und Gründe einen Weg zu sperren (auch dauerhaft) gibt es einige.
Also benimm Dich bitte.
Danke.
 
Es gibt halt immer Menschen die glauben der Planet dreht sich um sie selbst.
Der aufmerksame Leser konnte allerdings feststellen, dass ich die Meinung der localen MTB Gemeinde als (für mich) ( und andere mit Hirn) relevant hervorgehoben habe, nicht die der anderen "Sonnensysteme".
Wen Du lieber mw.dd glaubst auf die Meinung derer die, diese Trails (durch bauen im Schweisse ihres Angesichts) erst ermöglicht haben, scheissen zu müssen, dann darfst Du dir gerne meine zwei Hände vorstellen, die dir jeweils einen Finger entgegenstrecken. (Anm. Es ist nicht der Ringfinger).
Man sollte soviel Hirn in der Birne haben um zu wissen wann man sich zurückhält, auch wenn man weis das man im Recht ist, anstatt mit heruntergelassender Hose dieses zu zelebrieren. Es gibt immer einer der am längeren Hebel sitzt und und Gründe einen Weg zu sperren (auch dauerhaft) gibt es einige.
Also benimm Dich bitte.
Danke.
 
Ja, habe ich. Sehr sehr viel Text. Sehr viele Fallstricke. Sperren DÜRFEN eingerichtet werden,

  1. Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, ...
  2. ...
  3. Flächen können ..., zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, ... kurzzeitig gesperrt werden.

und

§ 4
Betreten des Waldes
(1) Der Waldbesitzer hat das Betreten des Waldes durch Erholungssuchende zu dulden. Er kann das Betreten des Waldes mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde beschränken. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, soweit die Beschränkung zur Erhaltung, zur forstwirtschaftlichen Pflege oder zur Nutzung des Waldes, zur Wildhege oder zur Sicherheit der Waldbesucher notwendig ist

bzw. auf Bundesebene einheitlich:

§ 4
Betreten des Waldes
(1) Der Waldbesitzer hat das Betreten des Waldes durch Erholungssuchende zu dulden. Er kann das Betreten des Waldes mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde beschränken. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, soweit die Beschränkung zur Erhaltung, zur forstwirtschaftlichen Pflege oder zur Nutzung des Waldes, zur Wildhege oder zur Sicherheit der Waldbesucher notwendig ist. Vorübergehende Beschränkungen, die zur Sicherheit der Waldbesucher sofort getroffen werden müssen, bedürfen keiner Genehmigung.

Die Schilder dürfen also aufgestellt werden. Nochwas interessantes:

Nach Absatz 1 hat der Waldbesitzer das Betreten des Waldes durch Erholungssuchende zu dulden. Insoweit kann er sich nicht auf die sonst mit dem Eigentum (§§ 903, 1004 BGB) und dem Besitz (§§ 858 ff. BGB) verbundenen Rechte berufen. Aus der bloßen Duldungspflicht des Waldbesitzers folgt, daß er das Betreten des Waldes nicht von einem Entgelt abhängig machen darf, andererseits aber auch, daß die Waldbesucher den Wald auf eigene Gefahr betreten, soweit sich nicht bei besonderen Umständen aus den allgemeinen Grundsätzen der Verkehrssicherungspflicht etwas anderes ergibt.
Der Begriff „Betreten" ist im weiten Sinne zu verstehen, umfaßt also außer dem Begehen z. B. auch die Benutzung von Skiern und Handschlitten sowie das Mitführen von Kinderwagen oder Fahrrädern, nicht aber das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, z. B. mit einem Moped, oder das Reiten.

Interessant dabei ist das "Mitführen eines Fahrrades". Für mich bedeutet das - extrem ausgelegt - nicht "fahren", sondern "schieben". Schließlich fährt man einen Kinderwagen auch nicht, sondern man schiebt ihn.

Artikel 16 (Entwurf 1972)
Benutzung von Wegen zum Wandern und Radfahren
(1) Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege hierfür eignen, mit Fahrzeugen ohne Motorkraft fahren.

Nochmal Glück gehabt, seit 1972 ist Fahrradfahren im Wald doch erlaubt... Der Wahnisnn...

Weiter gehts:

Der in Satz 1 festgelegte Grundsatz erfährt durch die Sätze 2 und 3 die nach der Sachlage gebotenen Ausnahmen. Danach kann der Waldbesitzer das Betreten des Waldes beschränken, d. h. unter Umständen auch ganz verbieten, soweit die Beschränkung zur Erhaltung, zur forstwirtschaftlichen Pflege und zur Nutzung des Waldes, zur Wildhege oder zur Sicherheit der Waldbesucher zeitlich oder räumlich notwendig ist. Die Gründe, die eine Beschränkung rechtfertigen können, sind erschöpfend aufgezählt. Um ungerechtfertigten Beschränkungen vorzubeugen, bedarf der Waldbesitzer der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde, soweit nicht zur Sicherheit der Waldbesucher Sofortmaßnahmen geboten sind.

Und

Art. 33
Zulässigkeit von Sperren
Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:




    • Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
    • Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
    • Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.
Damit hast du es quasi schwarz auf weiß. Die dürfen die Schilder aufstellen, um die Trails zu sperren. Sie müssen es nur begründen und genehmigen lassen. Es wäre also zu prüfen, ob diese Genehmigung vorliegt. Falls ja, verstößt jeder, der die Schilder wegmacht oder trotzdem da runter fährt, gegen das Bayr.- bzw. Bundes-Waldgesetz.

Auf der nächsten Seite des Threads ein interessanter Passus:

Sperrt der Grundeigentümer oder der sonstige Berechtigte sein Grundstück durch Schilder, so müssen diese auf einen gesetzlichen Grund hinweisen, der eine Beschränkung des Betretungsrechts rechtfertigt (Art. 27 Abs. 3 Satz 3), z. B. „Forstarbeiten“, „Erntearbeiten“, „Gewerbebetrieb“, „Industrieanlage“, „Wohnbereich“, „Wasserschutzgebiet“, „Sportveranstaltung am .... von ............... bis ........“. Ist ein solcher Grund nicht angegeben, so sind derartige Sperrschilder für Erholung Suchende unbeachtlich. Dies gilt z. B. bei Schildern mit der Aufschrift „Privatbesitz Betreten verboten“. Gleiches gilt bei Angabe eines Grundes, der offensichtlich nicht vorliegt (z. B. bei Aufschrift „Betreten verboten – Wohnbereich“, wenn sich auf dem Grundstück erkennbar keine Gebäude befinden).

Auf den HK aufgestellten Schildern gab es in der Tat keine Begründung. Das ist das einzige, worauf man sich berufen kann. Aber wenn die Forstverwaltung das nachliefert, ist das Argument weg.

Wege benutzen oder nicht? Dazu:

Im Interesse der Walderhaltung in den waldarmen Ländern ist es sachlich geboten, das Betretungsrecht grundsätzlich auf die Waldwege aller Art zu beschränken und den Ländern die Möglichkeit zu geben, in bestimmten Gebieten dieses Betretungsrecht zu erweitern (z. B. durch die Ausweisung von unbeschränkt betretbaren Erholungswäldern) und die Kontrolle einschränkender Maßnahmen abweichend zu gestalten.

Und nochmal aus dem Bundesgesetz:

,,§ 12
Betreten des Waldes
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erolung ist auf eigene Gefahr gestattet. Ausgenomen sind Forstkulturen, Saatkämpe, Pflanzgärten, Naturverjüngungen, forst- und jagdwirtschaftliche Einrichtungen sowie Waldflächen während der Durchführung von Forstarbeiten. Durch Landesgesetz können aus wichtigen Gründen der Wald- oder Wildbewirtschaftung weitere Arten von Waldflächen von der Betretungsbefugnis ausgenommen werden; in Ländern mit einer Bewaldung unter 10 vom Hundert der Landesfläche kann das Betreten auf Waldwege aller Art beschränkt werden.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Waldwegen. Sonstiges Fahren, Reiten, Zelten und Abstellen von Wohnwagen sind im Wald insoweit gestattet, als hierfür eine besondere Befugnis vorliegt oder Wege und sonstige Flächen dazu besonders bestimmt sind. Durch Landesgesetz können weitere Benutzungsarten geregelt werden.
Jetzt bräuchten wir eine Definition, was ein Waldweg ist. Das Wichtigste dabei: Wer darf Waldwege anlegen bzw. bestimmen, was ein Waldweg ist. Der Waldbesitzer, oder der Radfahrer? Dazu folgendes, und da drehte sich die Diskussion am Feldberg (Taunus) auch drum:

Während Fußgänger alle Privatwege benutzen dürfen, gilt dieses Recht nicht für Fahrzeuge mit Motorkraft und nur eingeschränkt für Reiter, nicht motorisierte Fahrzeuge und Krankenfahrstühle mit oder ohne Antrieb. Diese dürfen nur geeignete Wege nutzen, wobei die Eignung alle Aspekte einer natur- und eigentumsverträglichen sowie sicheren Nutzung einschließt. Der Eigentümer muss die danach zulässige Nutzung und die damit verbundene Abnutzung seines Wegs dulden.

"Geeignete Wege?" Klar, Mountainbiker stürzen sich auch Trails mit 50% Gefälle runter. Wäre also "geeignet". Die Frage ist aber, wurde der Weg von offiziellen Stellen (Waldbesitzer!) angelegt oder genehmigt, oder nicht. Außerdem wurde im Jahr 2015 bei Erstellung dieses Threads ein Zeitungsartikel eingelinkt, der die Einrichtung eines Naturschutzgebietes am Westhang des HK ankündigt. Sofern das umgesetzt wurde, dürfen dort auf keinen Fall Waldwege verlassen werden, nichtmal zu Fuß. Siehe Gesetze zu Naturschutzgebieten.

Wieder die Frage nach der Definition eines Waldweges. Darf ich den selber anlegen, oder nicht?

Diese Vorgabe setzte der Freistaat Bayern mit der Novelle des Bayerischen Naturschutzgesetzes 1982 in Art. 25 Abs. 2 Satz 1 gleichlautend um, so dass seither auch in Bayerns Wäldern das Reiten und Radfahren außerhalb der Wege nicht gestattet ist. Diese Beschränkung wird als verfassungsmäßiger Eingriff in das Grundrecht angesehen (vgl. Burgi, S. 395).

Da haben wir es wieder. Kein Weg, kein Fahrrad fahren. Was ist ein Weg? Dazu lässt sich der Thread auch aus:

Im Kommentar Engelhardt heißt es in RdNr. 3 zu Art. 28:
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter. Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant
, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.

Demnach alles was nach Weg aussieht, ist auch einer. Nur derjenige, der einst einen MTB-Trail angelegt hat, der hatte da vorher keinen Weg. Die Frage ist, darf heutzutage jeder einfach so Wege anlegen?

Auf der anderen Seite steht es dem Eigentümer frei, Wege zum Schutze seines Eigentums gemäß Art. 27 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG unter den materiellen Voraussetzungen des Art. 33 BayNatSchG und nach Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde gemäß Art. 34 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sperren oder eine Sperrung für bestimmte Erholungsformen gemäß Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In beiden Fällen stellt letztlich die Untere Naturschutzbehörde fest, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung vorliegen. Bei verfassungskonformer Verwendung des Begriff "geeignete Wege", obliegt daher der Unteren Naturschutzbehörde in den amtlichen Verfahren nach Art. 31 und 34 BayNatSchG die Beurteilung der Ungeeignetheit eines Weges.

Für die Radfahrer in Bayern bedeutet das, dass sie das tun können, was sie immer schon getan haben. Seit jeher radelt man in Bayern gesetzeskonform, natur-, gemein- und eigentümerverträglich auf allem was nach Weg aussieht und nicht korrekt gesperrt ist.​

Nochmal: Die bayrische Forstverwaltung darf sperren, sofern sie es begründen kann. Die Begründung fehlt aber bei den Schildern. Das ist das einzige, worauf sich Mountainbiker am Hahnenkamm berfufen können.

Nur, wurden die Mountainbike-Wege (Trails) aber legal angelegt? Zwischen den Zeilen zu den Ausführungen lässt sich deuten, dass nur der Waldeigentümer Wege anlegen kann. Genauer haben wir das aber bisher nicht. Deswegen habe ich gerade mal in diesen Mammutthread zur Bayrischen Gesetzeslage genau diese Frage gestellt. Denn letztendlich, ein Weg, der keiner ist, weil er vom Waldeigentümer nicht anerkannt ist, ist kein Weg. Und wir Radfahrer sollen ja im Wald nur auf "geeigneten" Wegen radeln. Wo kein Weg, da kein Radeln.


Ich erinnere auch an die "Rinne" bei Darmstadt, Burg Frankenstein, ok drüben in Hessen, aber Bundesgesetz steht über Landesgesegtz, auch in Bayern. Und an der Rinne wurde die Sperrung des MZB-Trails mit Bodenerosion durch die Mountainnikes begründet. Geht alles. Obwohl die "Rinne" ein mittelalterlicher Weg zur Burg hinauf ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen Du lieber mw.dd glaubst auf die Meinung derer die, diese Trails (durch bauen im Schweisse ihres Angesichts) erst ermöglicht haben, scheissen zu müssen
Oh. Meine ich das? Ich meine nicht.
Was Du mit Deinen Fingern machst, ist mir allerdings tatsächlich egal.
Zwischen den Zeilen zu den Ausführungen lässt sich deuten, dass nur der Waldeigentümer Wege anlegen kann. Genauer haben wir das aber bisher nicht.
Genauer haben wir es schon: Das Anlegen von Wegen ist nur mit Zustimmung des Grundbesitzers erlaubt.
Auf den Bildern ist nun deutlich ein Weg zu erkennen.
Aus den Sperrschildern würde ich folgern, das der Grundbesitzer nichts gegen den Weg, aber etwas gegen dessen Befahren mit Fahrrädern hat. Für alles weitere zum Thema Sperrungen empfehle ich den Altmühltal-Thread.
 
Macht es doch nicht zu kompliziert.

Und schaut bitte mal über den Tellerrand hinaus. War alles schon mal da. Ist nicht der erste Sperrversuch am Hahnenkamm.

Wenn man das ernsthaft wollte, wäre schon lange zu.
 
Ich bin heute oben gewesen, und habe keine Schilder gesehen. Vielleicht war ich auch nur auf den falschen Wegen unterwegs. Bin aber die Trails nicht runter, das ist nicht so mein Ding.
 
Genauer haben wir es schon: Das Anlegen von Wegen ist nur mit Zustimmung des Grundbesitzers erlaubt.
Auf den Bildern ist nun deutlich ein Weg zu erkennen.
Aus den Sperrschildern würde ich folgern, das der Grundbesitzer nichts gegen den Weg, aber etwas gegen dessen Befahren mit Fahrrädern hat. .


Die Frage ist wer denn diese Flanke vom Hahnenkamm besitzt. Ist es der Forst bzw. das Land, dann wird er immer Wege finden Wege zu sperren. Ist er in Privatbesitz, wie gut die Hälfte der gesamten Fläche in Bayern, dann muss man mit dem Besitzer sprechen, der Besitzer kann Wege dulden, da ist dann der Forst raus...

Waldbesitzer_Länder-600x430.jpg


Kann dazu jemand von euch etwas sagen?

Der Problembezirk ist auch nur jener der zum Forst in Alzenau gehört. Auf der anderen Seite (Bettelmann usw) ist wohl ein anderer Forst zuständig der es nicht so eng sieht.

Weiß jemand denn genaueres was letzten Mittwoch beim Gespräch zwischen Forst, Bürgermeister und AMC rauskam? Gerne auch per PN.

Meinen Informationen nach hat die DIMB angeboten bei diesem Gespräch anwesend zu sein, was aber von den sonstigen Parteien nicht gewünscht war.

Vielleicht ist der AMC tatsächlich sehr rührig und es passiert einiges von dem nichts nach aussen dringt. Viele Köche verderben den Brei und vielleicht kommt am Ende etwas heraus von dem wir alle profitieren.

Von daher bleibe ich dabei:
Es wird immer Möglichkeiten geben einen Weg zu sperren. Nur sind die aktuellen Argumente des Forsts (1. angebliche Haftbarkeit des Forsts bei Unfällen und 2. das diese "Trails" keine geeigneten Wege für MTB´s sind) nicht haltbar und durch die aktuelle Rechtsprechung widerlegbar.
Dennoch sollten die gesperrten Wege meiner Meinung nach vorerst nicht befahren werden, auch, wie gesagt, wenn sie aus vorgeschobenen, nicht rechtssicheren Gründen gesperrt wurden. Einfach deshalb weil es weiter Benzin ins Feuer kippt und unserem Sprachrohr (ob wir das wollen oder nicht, derzeit ist das nur der AMC) in den Rücken fällt.
 

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Der AMC ist ja nicht alleiniger Gesprächspartner, aber aufgrund der bestehenden Strecke und der früheren Verhandlungen eben an vorderster Front, und die Jungs vom AMC machen das in meinen Augen gut und strukturiert, und es sind echte Biker.
Es gibt halt leider ein paar mehr Hürden zu nehmen. Ich hab grad wenig Zeit um das auszuführen.

Aber ich werte die Gespräche als positiv und sehe nicht so schwarz. Aktuell muss man die Sperrungen einfach so hinnehmen und für sich selbst entscheiden wie man damit umgeht.

Ob rechtens oder nicht ist ein anderes Blatt was in meinen Augen gar nicht weiter diskutiert werden muss.

Ich habe den Forst bis jetzt als guten und angenehmen Gesprächspartner kennengelernt, ebenso ist der BGM sehr engagiert, und es wäre wünschenswert das dies so bleibt und nicht durch irgendwelche hirnlosen Aktionen wie Schilder wegreissen oder Leute bepöbeln erschwert wird. Und der Forst ist an einer Lösung für alle durchaus interessiert. Das Problem wird durch Schilder aufstellen ja nicht besser, wissen wir alle.

Es wird sich also was tun, und wenn es soweit ist wäre es klasse wenn sich ein paar mehr als 2 Biker gemeinsam um das schöne Hahnenkammgebiet kümmern könnten ohne sich die Köppe einzurennen.

Immerhin gehts doch ums Radfahren und gutes Miteinander.
 
Wo soll es denn eigentlich aktuell Sperrungen geben? Ich war inzwischen zwei Mal oben, auf unterschiedlichen Wegen hoch und runter, und aktuell kein Schild mehr gesehen?
 
Wo soll es denn eigentlich aktuell Sperrungen geben? Ich war inzwischen zwei Mal oben, auf unterschiedlichen Wegen hoch und runter, und aktuell kein Schild mehr gesehen?

Es sind immer noch alle Trails gesperrt die auch ursprünglich gesperrt wurden.
Leider werden viele Schilder von Unbekannten entfernt oder umgeworfen. Was natürlich der Sache nicht dienlich ist und die Fronten nur weiter verhärtet. Ebenso das weiterbefahren der gesperrten Wege.

In Kürze wird ein Artikel in der regionalen Zeitung zu diesem Thema erscheinen, der etwas Klarheit bringen sollte. Über den Inhalt kann man dann hier diskutieren.

Im Moment ist der AMC in der Tat das einzige Sprachrohr der Biker am Kamm, was auch gut ist. Viele Köche verderben den Brei. Sie sind sehr engagiert und haben einen guten Draht zum Forst bzw. der Stadt-sie arbeiten schon Jahre mit ihnen zusammen.

Natürlich haben Biker Rechte, Paragraphenreiterei bringt uns aber nicht weiter wenn man auf Goodwill des Forstes angewiesen ist, zb. um offizielle Mountainbikestrecken anzuregen.
 
Natürlich haben Biker Rechte, Paragraphenreiterei bringt uns aber nicht weiter wenn man auf Goodwill des Forstes angewiesen ist, zb. um offizielle Mountainbikestrecken anzuregen.

Genau das ist das Problem. Ich bin mir ziemlich sicher, das nur wenige MTBiker bereit sein werden ihre Rechte mit der Aussicht auf "offizielle Mountainbikestrecken" aufzugeben.
 
Das sehe ich anders. Kommt auf die Qualität der Strecken an. In Bad Orb ist es doch eine Bereicherung und wird super angenommen. Natürlich wird es auch wieder schwarze Schafe geben die Trails quer durch den Wald zimmern zum Schaden aller Biker. Vielleicht werden die jetzt gesperrten ja auch "offiziell", weil sie nun ja schonmal da sind. Abwarten.

Und mal grundsätzlich zum Recht: Keiner hat das Recht ohne Erlaubnis des Besitzers Trails (mit Fremdmaterial) quer durch den Wald anzulegen und diese dann auch zu befahren. Und genau das ist im letzten Jahr und dieses Jahr mehrfach passiert. Was den Forst dann zu diesem Handeln veranlasst hat. Er ist übrigens Besitzer dieses Waldstücks. Und egal was wir ihm da um die Ohren argumentieren wird er Mittel und Wege finden Sperrungen durchzuführen. Nur durch einen Dialog kommen wir weiter, nicht mit Rechthaberei.
 
Ich bezweifel das der Forst der Besitzer ist, der ist ja nur Organ. Und die haben gehandelt aufgrund eines Stadtratsbeschlusses. Was übrigens 2014 schon hätte passieren sollen aber irgendwie untergegangen ist.

Und es ist nicht ein einziger Trail legal am Kamm, es gibt nichtmal im ganzen Landkreis Aschaffenburg einen legalen offiziellen Trail.
Daher ist das auch alles schwierig.

Und ich möchte den Kamm nicht mit Orb vergleichen, denn der Kamm ist sicher einiges besser.

Und sehr richtig, alles steht und fällt mit der Qualität, falls es denn zu offiziellen "Strecken" kommt.
 
In meinem post vom 28.08 hatte ich nachgefragt wer denn besitzer dieses Waldstückes ist, da ja ein Grossteil in Bayern in privater hand ist und dann der Forst nicht direkt zuständig ware. Die Gebiete der gesperrten Wege sind aber tatsächlich der Stadt Alzenau bzw dem Forst.
So ist mein Informationsstand...
 
Nein , markierte Wege sind aussen vor , es betrifft nur illegale bauten und eben ungenehmigte Wege.

Der Wald ist quasi Stadtwald, zudem mit einer der grössten in Bayern, also er gehört zur Stadt Alzenau, somit untersteht es quasi dem BGM, und der wiederum hat dafür seine Abteilung, den Forst der das betreut und bewirtschaftet.
 
Und mal grundsätzlich zum Recht: Keiner hat das Recht ohne Erlaubnis des Besitzers Trails (mit Fremdmaterial) quer durch den Wald anzulegen und diese dann auch zu befahren.
Hat das jemand behauptet?
Und es ist nicht ein einziger Trail legal am Kamm
Ich empfehle hier die Begrifflichkeiten zu klären; letzten Endes geht es noch immer um Wege, woanders wäre das Radfahren im Wald sowieso nicht erlaubt. "Trail" meint dann in Deiner Sprache "Wege, die speziell zum Radfahren angelegt wurden und nur von Radfahrern genutzt werden dürfen"?
 
Hat das jemand behauptet?

Ich empfehle hier die Begrifflichkeiten zu klären; letzten Endes geht es noch immer um Wege, woanders wäre das Radfahren im Wald sowieso nicht erlaubt. "Trail" meint dann in Deiner Sprache "Wege, die speziell zum Radfahren angelegt wurden und nur von Radfahrern genutzt werden dürfen"?


Naja , ich denke das klar sein dürfte das ich mit trail keinen Wanderweg meine oder.

Genehmigte Trails die ich für meinen Anspruch als Weg für Endurofahrer meine gibt es einfach nicht.

Ein Weg der als Wanderweg markiert und eingezeichnet ist darf ich ja laut Waldgesetz befahren solange er geeignet ist.

Ein Trail der irgendwo quer durch geht, und evtl auch geduldet ist darf ich eben nicht befahren, oder vielleicht auch doch weil ich es ja nur als für mich geeigneten Weg erkennen kann und woher soll ich wissen ob das legal oder nicht errichtet wurde. Diese Frage bleibt sicher vorerst ungeklärt, ist aber aktuell auch egal weil ja legalisiert werden soll.

Da es aber im Landkreis AB so etwas noch nicht gab ist es eben etwas schwieriger.
 
Für mich heißt Trail "schmaler Weg" - nichts anderes. Ob darauf zu Fuß gegangen oder Rad gefahren wird, ist erstmal egal. Was Du meinst, würde ich wohl eher als MTB-Strecke bezeichnen.


Nein, ist aber auch wurscht weil um diese schmalen wege die du meinst reisst sich wohl keiner.

Es geht um richtige Trails, gerne auch Strecke genannt der Begrifflichkeit wegen, und das deckt kein schmaler offizieller weg ab. Für einige CCler sicherlich. Aber für viele andere eben nicht, und daher die bauten. Weil der Bedarf einfach da ist. Sieht man ja ganz einfach an der frequenz die dort gefahren wird.
 
https://www.main-echo.de/regional/stadt-kreis-aschaffenburg/art490817,6372196

Angekündigter Zeitungsbericht in der örtlichen Presse...

Ich wollte der Veröffentlichung nicht vorgreifen.

Derzeit wird ein Träger der Trails gesucht. Der Forst hat sich informiert wie das in anderen Regionen läuft zb in Miltenberg und würde ein Trailnetz mit bis zu 5 offiziellen Trails befürworten. Neben einem Träger sollten dann auch Streckenpaten ausgewiesen werden. Wie zb im Odenwald (https://www.mtb-geo-naturpark.de)

Da das ganze Projekt nun daran hängt ob ein Träger gefunden wird, bitte ich euch den Zeitungsbericht zu teilen und bei euren Clubs/Vereinen dafür zu werben.

Morgen Abend findet eine öffentliche Sitzung zu diesem Thema in Alzenau statt.
 
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Nur mal dass wir hier eine gemeinsamme Begrifflichkeit finden, was für "Wege" gemeint sind:

kamm.jpg

Irgendjemand war so fleißig, wie man in diesem Screenshot sehen kann, die ganzen Trails in OpenStreetmap recht akkurat einzuzeichnen. Die meisten davon sind die braun gestrichelten, die vom Gipfel grob Richtung Westen runter gehen. Aber auch ein paar Blaue, warum die meisten braun, ein paar wenige blau eingezeichnet sind, erschließt sich mir noch nicht, mit dem Schwierigkeitsgrad kanns nicht zusammenhängen. Sogar der Secret ist eingezeichnet, und damit jeder es auch sieht, als Secret beschriftet. Wahrscheinlich stört sich der Forst an allen oder zumindestens dem größten Teil dieser "Wege". Die weißen Wege sind die offiziellen Waldwege, auch als Wanderwege oder Wirtschaftswege oder Waldautobahn bezeichnet. Viele der blauen und braunen Wege kenne ich vom Sehen her, die meisten verlaufen mehr oder weniger senkrecht die Hänge herunter. die Ein und Ausfahrten sind ja von den offiziellen Waldwegen gut erkennbar, aber runter fahren trauen würde ich mich nur die wenigsten, viel zu steil, viel zu viele enge Baumpassagen, für meinereiner. Naja, jedem das Seine.

Der mainecho-Artikel versteckt sich übrigens vor Browsern mit Adblockern und hinter einer Anmelde/Paywall-Schranke versteckt.

Wenn man nach dem Thema googelt, findet man das hier https://www.alzenau.de/Wirtschaft/W....3458.1&NavID=2413.73&La=1&startkat=2413.1102 Trailrules aus dem Jahr 2015? Kennt die jemand?

Aber hier gibts nochwas, richtig interessant wird es ab Minute 20, über die Situation am nicht so weit entfernten, aber in Hessen liegenden Feldberg, und wie dort die Wende zu offiziellen Trails geschafft wurde: https://www.zdf.de/wissen/terra-xpress/rasende-radler-und-still-ruht-der-see-100.html
 

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