Aufm Hahnenkamm ist Schluß mit Lustig!

Da es nur eine Realität gibt, kann das nicht sein.
Und das Du vom Wort "Filterblase" schon gehört hast ist toll, allerdings solltest Du es nur bei passenden Gelegenheiten anwenden.
Die Gelegenheit ist passend, denn...
Was behaupte ich denn?
Du behauptest, dass die Sperrung einiger Wege auf dem HK illegal sei und beziehst dich dabei immer wieder auf die Ausführungen von Sun_on_Tour. Deswegen Filterblase, weil Du gewisse Argumente bzw. Fakten schlicht nicht zur Kenntnis nehmen willst.

Die Ausführungen sind zwar in sich völlig richtig, deine Interpretation ist aber leider falsch. Sun_on_Tour geht nämlich mit keinem Wort auf Wege ein, die irgendwer in den Wald gebaut, gebuddelt oder was auch immer hat. Der Punkt ist, dass der Eigentümer des Waldes solche Aktivitäten nicht dulden muss und den Weg daher sperren und auch entfernen darf. Ich weiß nicht, wann Du das letzte Mal am HK gefahren bist, aber es ist definitiv so, dass diverse von diesen "Wegen" nicht vom Waldbesitzer angelegt wurden. Ist für uns als Biker (und ich gebe zu, dass ich einige dieser Wege auch schon gefahren bin) doof, ist aber so. Und so lange Du das nicht zur Kenntnis nimmst, drehst Du dich argumentativ im Kreis. In deiner Blase halt.

Merke: nur weil ein Weg augenscheinlich da ist, heisst das noch nicht, dass das auch ein Weg im Sinne des Bayerischen Naturschutz-Gesetzes usw. ist und daher befahren werden darf.
 
dass die Sperrung einiger Wege auf dem HK illegal sei
Wenn da ein Weg ist:
Im Kommentar Engelhardt heißt es in RdNr. 3 zu Art. 28:
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter. Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.
https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/page-2#post-12600524
Das
aber es ist definitiv so, dass diverse von diesen "Wegen" nicht vom Waldbesitzer angelegt wurden.
ist also irrelevant. Die Einschränkung "mit Zustimmung des Grundbesitzers entstanden" gibt es nur im hessischen Waldgesetz und auch da erst seit kurzem.

Voraussetzung für die Sperrung:
Auf der anderen Seite steht es dem Eigentümer frei, Wege zum Schutze seines Eigentums gemäß Art. 27 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG unter den materiellen Voraussetzungen des Art. 33 BayNatSchG und nach Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde gemäß Art. 34 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sperren oder eine Sperrung für bestimmte Erholungsformen gemäß Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In beiden Fällen stellt letztlich die Untere Naturschutzbehörde fest, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung vorliegen. Bei verfassungskonformer Verwendung des Begriff "geeignete Wege", obliegt daher der Unteren Naturschutzbehörde in den amtlichen Verfahren nach Art. 31 und 34 BayNatSchG die Beurteilung der Ungeeignetheit eines Weges.

Für die Radfahrer in Bayern bedeutet das, dass sie das tun können, was sie immer schon getan haben. Seit jeher radelt man in Bayern gesetzeskonform, natur-, gemein- und eigentümerverträglich auf allem was nach Weg aussieht und nicht korrekt gesperrt ist.
Geht natürlich nur, wenn da auch ein Weg ist ;)
Der Punkt ist, dass der Eigentümer des Waldes solche Aktivitäten nicht dulden muss und den Weg... entfernen darf.
Das habe ich nie in Frage gestellt.
 
Nein, ist nicht irreleevant. Und das nicht jeder überall dort Wege bauen kann, ergibt sich schlicht schon aus dem Wort "Eigentum", das benötigt keine zusätzliche Erklärung.

Du nagelst sicherlich auch nicht an deinen Garten ein Schild "Wege bauen verboten" hin, weil das selbstverständlich ist.
 
Nein, ist nicht irreleevant. Und das nicht jeder überall dort Wege bauen kann, ergibt sich schlicht schon aus dem Wort "Eigentum", das benötigt keine zusätzliche Erklärung.

Du nagelst sicherlich auch nicht an deinen Garten ein Schild "Wege bauen verboten" hin, weil das selbstverständlich ist.
Danke. Ich wollte den mw aus dd gerade bitten, dass er mir mal den Gesetzestext zeigen soll, in dem steht, dass die Eigentümer der betreffenden Waldstücke enteignet wurden, aber dein Beitrag sagt letztlich dasselbe.
 
Ich verstehe nicht, warum man sich mit den Vergleichen zwischen Wald und Garten die Aussagen/Wünsche mancher Waldbesitzer zu eigen macht.

Gäbe es keinen Unterschied zwischen Wald und Garten, dürfte niemand in den Wald ohne Einverständnis der Eigentümer - keine Wanderer, keine Jogger, keine Reiter, keine Jäger und natürlich auch keine Biker. Alleine das zeigt doch, dass der Vergleich Wald vs. Garten falsch ist. Der Waldbesitzer muss deutlich mehr "ertragen", als ein Gartenbesitzer.

Was natürlich nicht heißt, dass im Wald alles erlaubt ist. Einfach einen neuen Weg anzulegen, dürfte wohl auch in Bayern nicht erlaubt sein. Die Details sind in den verschieden Waldgesetzen geregelt und in den einzelnen Ländern verschieden.
 
Ich verstehe nicht, warum man sich mit den Vergleichen zwischen Wald und Garten die Aussagen/Wünsche mancher Waldbesitzer zu eigen macht.

Gäbe es keinen Unterschied zwischen Wald und Garten, dürfte niemand in den Wald ohne Einverständnis der Eigentümer - keine Wanderer, keine Jogger, keine Reiter, keine Jäger und natürlich auch keine Biker. Alleine das zeigt doch, dass der Vergleich Wald vs. Garten falsch ist. Der Waldbesitzer muss deutlich mehr "ertragen", als ein Gartenbesitzer.

Was natürlich nicht heißt, dass im Wald alles erlaubt ist. Einfach einen neuen Weg anzulegen, dürfte wohl auch in Bayern nicht erlaubt sein. Die Details sind in den verschieden Waldgesetzen geregelt und in den einzelnen Ländern verschieden.


Das ist logisch, aber es geht ja darum:

Der Waldbesitzer hat Wege gesperrt die zu 95% illegal von Bikern gebuddelt und angelegt wurden. Offizielle Wanderwege wurden nicht gesperrt, (ausser das kurze Stück hinterm Gasthof).

mw.dd ist der Meinung das der Waldbesitzer das nicht darf und argumentiert das in #230.

Der Rest ist der Auffassung das der Waldbesitzer Rechtens handelt, aus diversen Begründungen.
 
Dazu, wie es am Hahnenkamm rechtlich aussieht, kann ich nichts sagen. Ich war auch schon viel zu lange nicht mehr dort.

Mir geht es darum, dass diese Vergleiche zwischen Wald- und Gartengrundstück falsch und sinnlos sind. Aber leider werden solche Parallelen immer wieder gezogen.
 
Ei, dann diskutier doch net, und bretter da runter, bis die Grünen kommen. Entweder hast du recht, oder net, werste dann sehn.

Du machst es dann zwar denjenigen, die über 5 offizielle Trails verhandeln, schwerer, aber egal, hauptsache du bretterst da runter, wo ein Wille ist. Alles andere ist egal.
 
Natürlich nicht; dass behauptet aber auch niemand.
Doch. Du behauptest das. Und folgerst daraus, dass der Waldbesitzer den Weg nicht sperren darf, wenn er erstmal da ist.

Und der Text, den Du als
Voraussetzung für die Sperrung:
zitierst, hat nichts mit einer gesetzlichen Regelung zu tun. Das ist ein Kommentar zu einem Gesetz. So ein Kommentar besagt erst mal gar nichts, ausser dass derjenige, der das Gewäsch den Text verfasst hat, damit eine (seine) Meinung zum besten gegeben hat, wie das Gesetz eventuell ausgelegt werden könnte. Das hat keinerlei rechtliche Relevanz.
 
Alles andere ist egal.
Eben nicht.
Doch. Du behauptest das. Und folgerst daraus, dass der Waldbesitzer den Weg nicht sperren darf, wenn er erstmal da ist.
Nein; und nein. Du darfst gerne aus meinen Beiträgen zitieren, wenn Du entsprechende Behauptungen findest.
hat nichts mit einer gesetzlichen Regelung zu tun
Doch.
Es steht Dir übrigens frei, einen Kommentar zu verfassen der mit Bezug auf die relevanten gesetzlichen Regelungen etwas anderes aussagt.
Das hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Aber die dämlichen Vergleiche mit dem Garten und Dein Gesülze von "Enteignung" haben das?

Das mit dem sinnerfassenden Lesen klappt offensichtlich noch nicht; bitte weiterüben.
 
Langsam mutiert das zur Kindergartengruppe. Wir sollten ein Bier oben am Kamm trinken!

Wie schon zig mal geschrieben:
Es ist besser das rechtliche erstmal auszuklammern und zu schauen was bei den Verhandlungen zwischen den Parteien rauskommt.

Stattdessen wird sich hier rechthaberisch in Gesetzeslücken verloren. Das bringt uns jetzt nicht weiter. Spart euch die Energie auf falls sich alles zum Guten wendet und Trails angelegt werden müssen.
Die Weichen sind gestellt, mal sehen wie weit der AMC kommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
dann diskutieren wir hier weiter
Voraussetzung für eine Diskussion wäre das Du überhaupt mal was schreibst, das einer sachgerechten Argumentation wenigstens nahe kommt. Außer Angriffen gegen mich kann ich da bisher nichts finden - und ja, ich habe gesucht.
Bis dahin kannst Du dir dein irrelevantes Geschreibsel sparen.
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
 
Voraussetzung für eine Diskussion wäre das Du überhaupt mal was schreibst, das einer sachgerechten Argumentation wenigstens nahe kommt. Außer Angriffen gegen mich kann ich da bisher nichts finden - und ja, ich habe gesucht.
Dann solltest Du mal Lesen lernen. Mehrere Diskussionsteilnehmer (incl. mir) haben dir mehrfach erklärt, warum deine Argumentation sachlich und rechtlich falsch ist. Der Grundstückseigentümer muss illegal gebaute Trails nicht dulden und darf sie daher sperren.

Deine ständige Wiederholung rechtlich irrelevanter Beiträge hier aus dem Forum macht deine Aussagen nicht richtig.
 
Du darfst diese Behauptung - insbesondere was sachdienliche Beiträge deinerseits betrifft - hier gern mit Links belegen.
Wenn jemand seine Behauptung belegen musst, dann bist Du das. Du konnstest bisher noch keinen Gesetzestext oder ein Gerichtsurteil vorweisen, mit dem sich deine Meinung belegen ließe, dass ein Grundstücksbesitzer illegal gebaute Trails dulden muss. Offensichtlich ist deine Meinung aber so gefestigt, dass dich Tatsachen nur verwirren.
 
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