Äh... doch.Die Aussagen in dem von dir erwähnten Thread geben das, was Du behauptest, in keiner Weise her.
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Äh... doch.Die Aussagen in dem von dir erwähnten Thread geben das, was Du behauptest, in keiner Weise her.
Du kannst gerne in deiner Filterblase bleiben. Die Realität ist eine andere.Äh... doch.
Da es nur eine Realität gibt, kann das nicht sein.Die Realität ist eine andere.
Was behaupte ich denn?was Du behauptest
Die Gelegenheit ist passend, denn...Da es nur eine Realität gibt, kann das nicht sein.
Und das Du vom Wort "Filterblase" schon gehört hast ist toll, allerdings solltest Du es nur bei passenden Gelegenheiten anwenden.
Du behauptest, dass die Sperrung einiger Wege auf dem HK illegal sei und beziehst dich dabei immer wieder auf die Ausführungen von Sun_on_Tour. Deswegen Filterblase, weil Du gewisse Argumente bzw. Fakten schlicht nicht zur Kenntnis nehmen willst.Was behaupte ich denn?
Wenn da ein Weg ist:dass die Sperrung einiger Wege auf dem HK illegal sei
DasIm Kommentar Engelhardt heißt es in RdNr. 3 zu Art. 28:
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter. Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.
https://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/page-2#post-12600524
ist also irrelevant. Die Einschränkung "mit Zustimmung des Grundbesitzers entstanden" gibt es nur im hessischen Waldgesetz und auch da erst seit kurzem.aber es ist definitiv so, dass diverse von diesen "Wegen" nicht vom Waldbesitzer angelegt wurden.
Geht natürlich nur, wenn da auch ein Weg istAuf der anderen Seite steht es dem Eigentümer frei, Wege zum Schutze seines Eigentums gemäß Art. 27 Abs. 3 Satz 1 BayNatSchG unter den materiellen Voraussetzungen des Art. 33 BayNatSchG und nach Anzeige bei der Unteren Naturschutzbehörde gemäß Art. 34 Abs. 1 Satz 2 BayNatSchG für die Nutzung durch die Allgemeinheit zu sperren oder eine Sperrung für bestimmte Erholungsformen gemäß Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In beiden Fällen stellt letztlich die Untere Naturschutzbehörde fest, ob die Voraussetzungen für eine Sperrung vorliegen. Bei verfassungskonformer Verwendung des Begriff "geeignete Wege", obliegt daher der Unteren Naturschutzbehörde in den amtlichen Verfahren nach Art. 31 und 34 BayNatSchG die Beurteilung der Ungeeignetheit eines Weges.
Für die Radfahrer in Bayern bedeutet das, dass sie das tun können, was sie immer schon getan haben. Seit jeher radelt man in Bayern gesetzeskonform, natur-, gemein- und eigentümerverträglich auf allem was nach Weg aussieht und nicht korrekt gesperrt ist.
Das habe ich nie in Frage gestellt.Der Punkt ist, dass der Eigentümer des Waldes solche Aktivitäten nicht dulden muss und den Weg... entfernen darf.
Danke. Ich wollte den mw aus dd gerade bitten, dass er mir mal den Gesetzestext zeigen soll, in dem steht, dass die Eigentümer der betreffenden Waldstücke enteignet wurden, aber dein Beitrag sagt letztlich dasselbe.Nein, ist nicht irreleevant. Und das nicht jeder überall dort Wege bauen kann, ergibt sich schlicht schon aus dem Wort "Eigentum", das benötigt keine zusätzliche Erklärung.
Du nagelst sicherlich auch nicht an deinen Garten ein Schild "Wege bauen verboten" hin, weil das selbstverständlich ist.
Das der dumme Vergleich zwischen einem Garten und Wald selbst von MTBikern verwendet wird, entsetzt mich immer wieder. Gibt es in Deinem Garten etwa ein Betretungsrecht für Dritte?an deinen Garten
Wer behauptet das?dass die Eigentümer der betreffenden Waldstücke enteignet wurden
Natürlich nicht; dass behauptet aber auch niemand.Einfach einen neuen Weg anzulegen, dürfte wohl auch in Bayern nicht erlaubt sein.
Ich verstehe nicht, warum man sich mit den Vergleichen zwischen Wald und Garten die Aussagen/Wünsche mancher Waldbesitzer zu eigen macht.
Gäbe es keinen Unterschied zwischen Wald und Garten, dürfte niemand in den Wald ohne Einverständnis der Eigentümer - keine Wanderer, keine Jogger, keine Reiter, keine Jäger und natürlich auch keine Biker. Alleine das zeigt doch, dass der Vergleich Wald vs. Garten falsch ist. Der Waldbesitzer muss deutlich mehr "ertragen", als ein Gartenbesitzer.
Was natürlich nicht heißt, dass im Wald alles erlaubt ist. Einfach einen neuen Weg anzulegen, dürfte wohl auch in Bayern nicht erlaubt sein. Die Details sind in den verschieden Waldgesetzen geregelt und in den einzelnen Ländern verschieden.
mw.dd ist der Meinung das der Waldbesitzer das nicht darf
Doch. Du behauptest das. Und folgerst daraus, dass der Waldbesitzer den Weg nicht sperren darf, wenn er erstmal da ist.Natürlich nicht; dass behauptet aber auch niemand.
zitierst, hat nichts mit einer gesetzlichen Regelung zu tun. Das ist ein Kommentar zu einem Gesetz. So ein Kommentar besagt erst mal gar nichts, ausser dass derjenige, derVoraussetzung für die Sperrung:
Eben nicht.Alles andere ist egal.
Nein; und nein. Du darfst gerne aus meinen Beiträgen zitieren, wenn Du entsprechende Behauptungen findest.Doch. Du behauptest das. Und folgerst daraus, dass der Waldbesitzer den Weg nicht sperren darf, wenn er erstmal da ist.
Doch.hat nichts mit einer gesetzlichen Regelung zu tun
Aber die dämlichen Vergleiche mit dem Garten und Dein Gesülze von "Enteignung" haben das?Das hat keinerlei rechtliche Relevanz.
Nein. Mach' dich bitte mal schlau, welche rechtliche Bindung so ein Kommentar hat (nämlich gar keine), dann diskutieren wir hier weiter. Bis dahin kannst Du dir dein irrelevantes Geschreibsel sparen.
Voraussetzung für eine Diskussion wäre das Du überhaupt mal was schreibst, das einer sachgerechten Argumentation wenigstens nahe kommt. Außer Angriffen gegen mich kann ich da bisher nichts finden - und ja, ich habe gesucht.dann diskutieren wir hier weiter
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.Bis dahin kannst Du dir dein irrelevantes Geschreibsel sparen.
Dann solltest Du mal Lesen lernen. Mehrere Diskussionsteilnehmer (incl. mir) haben dir mehrfach erklärt, warum deine Argumentation sachlich und rechtlich falsch ist. Der Grundstückseigentümer muss illegal gebaute Trails nicht dulden und darf sie daher sperren.Voraussetzung für eine Diskussion wäre das Du überhaupt mal was schreibst, das einer sachgerechten Argumentation wenigstens nahe kommt. Außer Angriffen gegen mich kann ich da bisher nichts finden - und ja, ich habe gesucht.
Du darfst diese Behauptung - insbesondere was sachdienliche Beiträge deinerseits betrifft - hier gern mit Links belegen.Mehrere Diskussionsteilnehmer (incl. mir) haben dir mehrfach erklärt, warum deine Argumentation sachlich und rechtlich falsch ist.
Wenn jemand seine Behauptung belegen musst, dann bist Du das. Du konnstest bisher noch keinen Gesetzestext oder ein Gerichtsurteil vorweisen, mit dem sich deine Meinung belegen ließe, dass ein Grundstücksbesitzer illegal gebaute Trails dulden muss. Offensichtlich ist deine Meinung aber so gefestigt, dass dich Tatsachen nur verwirren.Du darfst diese Behauptung - insbesondere was sachdienliche Beiträge deinerseits betrifft - hier gern mit Links belegen.
Das ist nicht meine Meinung.mit dem sich deine Meinung belegen ließe
Och ich freu mich jeden Tag über neue PostsEs nervt...