Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2

Vor 2 Wochen war nix gesperrt
Der Kreuzweg nach Kauernhofen wurde vor paar Wochen gesperrt, aber das ist mal klar, wobei ich da früher ganzjährig runtergefahren bin und da hab ich über die Jahre hinweg ca. 2-3mal eine Person gesehen, es war immer die gleiche mit ihrem Hund. Hatten gute Gespräche, war auch ein Mountainbiker. Kurzum: Konfliktpotenzial = Null.
 

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Re: Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2
An der Retterer Kanzel wurde die Abfahrt von der Kapelle über den Kreuzweg gesperrt.
Das ist nachvollziehbar und sinnvoll; es handelt sich um einen "Pilgerweg".

Dort steht ein Verkehrszeichen Nr. 254 (Radfahren verboten). Dieses steht auf Privatgrund, hat also keine Regelungsfunktion nach der StVO. Es wurde auch nicht von der Strassenverkehrsbehörde beim LRA FO verfügt, sondern vom Grundeigentümer aufgestellt. Da das Verkehrszeichen auf Privatgrund steht, liegt trotzdem keine Amtsanmassung vor. Eine rechtliche Wirkung kann dieses Verkehrszeichen aber so aber auch nicht entfalten. Eine Sperrverfügung der Unteren Naturschutzbehörde nach Art. 28, 33, 34 Bay. Naturschutzgesetz liegt nicht vor.
 
Der Kreuzweg nach Kauernhofen wurde vor paar Wochen gesperrt, aber das ist mal klar, wobei ich da früher ganzjährig runtergefahren bin und da hab ich über die Jahre hinweg ca. 2-3mal eine Person gesehen, es war immer die gleiche mit ihrem Hund. Hatten gute Gespräche, war auch ein Mountainbiker. Kurzum: Konfliktpotenzial = Null.
Ich rede von der "reingezimmerten* Abfahrt welche mit Erlaubnis vom Forst entstanden ist an der Kanzel.

Die Abfahrt bei der Kapelle ist doch ganz wo anders, die erreicht man übern Reifenberg hoch. Da liegen unten Bäume Kreuz und quer (Windbruch und Forstarbeiten). Runter fahren ergäbe dort garkeinen Sinn ausser man will sein Bike geschultert über die unzähligen umgestürzten Bäume tragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Dort steht ein Verkehrszeichen Nr. 254 (Radfahren verboten). Dieses steht auf Privatgrund, hat also keine Regelungsfunktion nach der StVO.
Null Wirkung wie sämtliche andere Privatwegsperungen auch wo Grundstückseigentümer meinen sie wären im Recht.

4.2.1
Privatwege dürfen zum Zwecke der Erholung zu Fuß betreten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie mit Krankenfahrstühlen mit Elektromotor befahren werden.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97443-0#BayVwV97443-3
 
Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
Einfach mal zu Gemüte führen, nochmal nachdenken und dann zu Wort melden anstelle Uni gelehrtes runter quasseln.

https://www.dimb.de/fachberatung/mountainbike-fakten/
 
Ich rede von der "reingezimmerten* Abfahrt welche mit Erlaubnis vom Forst entstanden ist an der Kanzel.

Die Abfahrt bei der Kapelle ist doch ganz wo anders, die erreicht man übern Reifenberg hoch. Da liegen unten Bäume Kreuz und quer (Windbruch und Forstarbeiten). Runter fahren ergäbe dort garkeinen Sinn ausser man will sein Bike geschultert über die unzähligen umgestürzten Bäume tragen.
Da meinst Du wohl eine andere Kapelle.
Ich meine die hier.
Kreuzweg.jpg
RKanzel.jpg
 
Ich meine die hier, gegenüber vom Eingang geht's den "Kreuzweg" runter.

https://images.app.goo.gl/TJ7xMc8DuR776pLN6Deine ist Högelstein

No sir, it's same, same, but different:

  • Wir reden von der selbem Abfahrt.
  • Sie ist mit dem gezeigten Verkehrsschild "gesperrt".
  • Der Kreuzweg (darum handelt es sich) ist nicht mit Bäumen verlegt (zumndest war er's nicht gewesen, als er vor zwei Monaten noch offen war, wo ich das letzte mal runter gefahren bin).
  • Der Högelstein, wie auf meiner Karte klar erkennbar ist, liegt weiter südlich.
 
Der Kreuzweg (darum handelt es sich) ist nicht mit Bäumen verlegt (zumndest war er's nicht gewesen, als er vor zwei Monaten noch offen war, wo ich das letzte mal runter gefahren bin).
Ich war zu Zeiten der Ausgangssperre dort da lagen viele Bäume Kreuz und quer weiter unten nach dem Kreuzweg rechts (auch auf deiner Karte) . War länger mit drüber klettern beschäftigt als das rauf fahren gedauert hat. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern weil's mich richtig angekotzt hat ?
 
Ich war zu Zeiten der Ausgangssperre dort da lagen viele Bäume Kreuz und quer weiter unten nach dem Kreuzweg rechts (auch auf deiner Karte) . War länger mit drüber klettern beschäftigt als das rauf fahren gedauert hat. Daran kann ich mich noch sehr gut erinnern weil's mich richtig angekotzt hat ?

Tempus mutantur et nos mutamur in illis.

Nach der Ausgangsbeschränkung (nicht -sperre, betont die Bayrische Staatsregierung!) war das dann schon weggeräumt.
 
Der alte Distler, der hätte am liebsten alle ausm Wald raus. Der is ned ganz dicht.
https://www.nordbayern.de/region/forchheim/furchen-in-serlbach-argern-spazierganger-1.5137598
Übrigens die wollten schon viel, vieles ist auch einfach wieder unter den Tisch gefallen!

Blicken wir mal 16 Jahre zurück!

Eine der neuen Mountainbike-Strecken soll am Walberla entstehen, eine weitere auf dem Feuerstein. Dann noch eine in Wohlmuthshüll sowie eine am Judenberg in Pretzfeld. Verantwortlich für die Planung ist der Kulturbeauftragte des Landkreises, Anton Eckert. Schon seit drei Jahren obliegt es ihm, ein zur Hälfte mit Fördermitteln der EU finanziertes „Kulturerlebnis“-Programm im Landkreis zu realisieren.
Was davon würde denn tatsächlich umgesetzt?
Nichts!
https://www.nordbayern.de/region/forchheim/landkreis-plant-mountainbike-strecken-1.707707
Wie war das gleich nochmal mit dem Walberla?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Zermatter Spruch "embrif kraxla, emblag 's Bargsiil montiera"
lautet jetzt wohl
Embriif draada, emblag faahra ...
 
Später hats dann schnell zugezogen und wir mussten mal schnell runter von den Hügel, es hat dann doch noch solange gehalten bis wir in der Unterkunft waren, dann hats aber ordentlich gekracht und gepisst. Der trail bis ins Tal war absolut Top
 
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