Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2

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Re: Ausfahrten ab Leutenbach Fränkische - Teil 2

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Lebt Ihr noch?

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Wer die Treppe fahren will, Heckenschere ned vergessen ...



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Auch immer wieder mal schön ...

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🙋‍♂️
 
Bilder von der Hohlkirche
 

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Da wir als Gebietsbetreuer im Landkreis Forchheim für ausgewählte Flächen von insgesamt über 5800ha Größe zuständig sind, übersteigt es unsere zeitlichen Möglichkeiten, in jede Online-Diskussion voll einzusteigen – leistbar ist nur ab und zu ein kleiner, sachlich aufklärender Beitrag. Der Besucherdruck auf sensible Schutzgebiete ist dieses Jahr ganz allgemein stark angestiegen, dies betrifft auch das Walberla. Daher informierte der letzte Post in verschiedenen Foren einfach über die seit Jahrzehnten unveränderte, aber dennoch manchen nicht bekannte Rechtslage.

Daher nur noch eine abschließende Erläuterung, die hoffentlich einige Fragen beantwortet:

An der seit Jahrzehnten unveränderten Schutzgebietsverordnung ist erkennbar, in welcher Geschwindigkeit sich gesellschaftliche und und lokale Veränderungen dann auch im amtlichen/behördlichen System niederschlagen. Relevant ist hier jedoch vor allem, dass der ursprüngliche Schutzzweck für das NSG Ehrenbürg – also das Auftreten schützenswerter und störungsempfindlicher Arten und Lebensräume und unsere Verantwortung für deren Erhalt - auch heute noch gegeben ist. Die Gebietsbetreuung ist keine behördliche Einrichtung, sie profitiert finanziell nicht von Nutzungsgebühren, Gewerbeeinnahmen o.ä. und hat weder das Ziel noch die Mittel, Gesetze oder Verordnungen zu verfügen – stattdessen wird versucht, als Vermittler zwischen und gemeinsam mit allen Interessengruppen (Nutzer, Eigentümer, Behörden, Gemeinden, Verbände,…) auf der bestehenden rechtlichen Grundlage Naturschutz vor Ort umzusetzen. Dies erfolgt durch den Dialog mit vielen Interessengruppen oft auch sehr erfolgreich für alle Seiten.

Dass für sämtliche Umweltschäden in Schutzgebieten nicht eine einzige Nutzergruppe verantwortlich zu machen ist, ist unbestritten – aus Unzufriedenheit mit den „Privilegien“ anderer Nutzungsgruppen, sich selbst das Recht herauszunehmen, nun auch etwas Schaden anzurichten, kann aber nicht die Lösung sein. Auf dem Walberla finden zahlreiche aus Sicht des Naturschutzes bedenkliche bis eindeutig schädliche Aktivitäten statt – manche legal, manche nicht, einige gravierender als andere. Wir versuchen, bei allen Themen zuzuhören und gehört zu werden – doch immer ist die Natur angewiesen auf das Interesse und die Einsicht der Nutzer und Besucher.
Bald ist es wieder soweit
https://amp.infranken.de/lk/gem/for...pause-endlich-wieder-walberlafest-art-5636998
Wie ist das nach Ihrer Ansicht vereinbar, MTB verbieten und Anzeigen, Fress und Sauftourismus als Fest verpacken und während der Wachstumsphase sowie Brutzzeit gewähren lassen?

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!
 
Bald ist es wieder soweit
https://amp.infranken.de/lk/gem/for...pause-endlich-wieder-walberlafest-art-5636998
Wie ist das nach Ihrer Ansicht vereinbar, MTB verbieten und Anzeigen, Fress und Sauftourismus als Fest verpacken und während der Wachstumsphase sowie Brutzzeit gewähren lassen?

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen!
In der Sperrverordnung aus dem Jahre 1987 ist in §5, Abs 7 ausdrücklich das Walberlafest von den Verboten in §4 ausgenommen worden. Das war damals bereits rechtswidrig und ist es heute noch.

Rechtswidrig in der Verordnung ist übrigens auch das Verbot des Fahrradfahrens auf Wegen, welche für den Fußgängerverkehr zugelassen sind. In der sonst fast identischen Verordnung zur Rathsberger Wildnis wurde genau dies nämlich nach neun Jahren "nachgebessert".
 
In der Sperrverordnung aus dem Jahre 1987 ist in §5, Abs 7 ausdrücklich das Walberlafest von den Verboten in §4 ausgenommen worden. Das war damals bereits rechtswidrig und ist es heute noch.

Rechtswidrig in der Verordnung ist übrigens auch das Verbot des Fahrradfahrens auf Wegen, welche für den Fußgängerverkehr zugelassen sind. In der sonst fast identischen Verordnung zur Rathsberger Wildnis wurde genau dies nämlich nach neun Jahren "nachgebessert".
Bei Geld hört der Umweltschutz auf. Solange es das Walberlafest gibt und ich noch Rad fahre, werde ich auch ab und an auf das Walberla fahren. Natürlich nur auf gekennzeichneten Wegen.
Ihr müsst euch den Berg mal ansehen wenn das Fest rum ist und es regnerisch war. Da braucht der Magerrasen schon 1 Jahr um sich zu erholen.
 
Kenne jemand den habens oben mit Rad erwischt. Erst wollte er Einspruch einlegen, sein Anwalt meinte aber das lohne sich nicht und würde ein langjähriges Verfahren mitsichbringen. Daraufhin bezahlte er.

Suchbild, findet das Update 😁

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