Bad Oeynhausen - Minden - Wiehengebirge

So, bin nun zu hause und Bike ist wieder sauber.

War ne nette Tour wo wir uns ein paar mal verfahren hatten, aber egal.

Auf das nächste mal in Bielefeld :)
 
Hallo Gemeinde.. :)

Ich heiße Marco und wohne jetzt wieder in Kirchlengern/Klosterbauerschaft am Fuß vom Wiehen.. .


Ich habe eine Verletzungsbedingte Pause von 2 jahren hinter mir.. ( Sturz beim Endurofahren mit meinem Motorrad)

Jetzt fange ich gerade wieder an mit dem Biken.. aber meine Kondition hat sehr nachgelassen. :(

Wenn ich wieder einigermassen Fit bin würde ich gerne ein paar Runden mit drehen...
 
Hallo Gemeinde.. :)

Ich heiße Marco und wohne jetzt wieder in Kirchlengern/Klosterbauerschaft am Fuß vom Wiehen.. .


Ich habe eine Verletzungsbedingte Pause von 2 jahren hinter mir.. ( Sturz beim Endurofahren mit meinem Motorrad)

Jetzt fange ich gerade wieder an mit dem Biken.. aber meine Kondition hat sehr nachgelassen. :(

Wenn ich wieder einigermassen Fit bin würde ich gerne ein paar Runden mit drehen...
Hallo Marco,

Willkommen im Lande! :D
Vielleicht können wir uns bei Gelegenheit mal am Berg treffen.

Schönen Gruß vom Nachbarn aus St. Quernheim, Michael
 
ich fahre nicht.
bin sontag beim 11. allerheimer mtb-cup am start.
freitag ist noch trainingsauftakt vom fussball, da wäre das etwas viel.

nächste woche aber sicher, wenn das wetter mitspielt.
 
sauber!

fährst du alleine hin, oder mit deinem team?
welche strecke fährst du? wenn du die 53km fährst, könntest du mich schieben.
 
Ne alleine,
die anderen sind auf der nachwuchs DM. Für so welche späßle fehlt mir z.Z die form :( :)

Hab mich noch nicht über das rennen informiert ..keine Ahnung welche strecke ich fahre.
Aber der Platz bei mir im Windschatten ist noch nicht vergeben..:cool::lol:



Mit freundlichen Grüßen
Peter
 
25, 53 (fahre ich) und 106km gibts.

windschatten kann ich so viel haben wie ich will, hinter dir her komme ich trotzdem nicht.
 
nabend zusammen!

hatte heute einer unerfreuliche begegnung mit einem jäger.
(viel mehr waren es 2, aber der andere war nicht so interessiert mich zurecht zu weisen.)

ort:
von der wittekindsburg den trail an der kreuzkirche entlang. am ende dann nicht wie üblich links runter auf den weg, sondern nen stück geradeaus und dann rechts runter. also quasi rechts am steinbruch vorbau. am ende kommt dann eine schranke und man steht vor einem,zum verkauf stehen, unbewohnten haus.


er sagte das befahren des waldes ist für fahrzeuge verboten, und dass überall schilder stehen die dieses untersagen.
auf die frage warum ich nicht biken dürfte, sagte er die tiere würden gestört.
die arbeiten mit den forstfahrzeugen sei aber was anderes!
auf jeden fall will er dann beim nächsten mal telefonieren, und dann würde hart durchgegriffen.

das mit den schilder stimmt nicht, da ich während meiner weiteren tour noch stellen gefunden habe die nicht beschildert sind.
außerdem steht zum beispiel am eingang zum parkplatz an der lutternschen egge ein schild zum terra trail. auf dem parkplatz ist das befahren dann wieder untersagt. beißt sich irgendwie!

naja, ich werde den bereich jetzt meiden ...
war auch der erste jäger den ich je dort oben gesehen habe.
 
Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

wichtig sind §2 und §3:
§ 2 (Fn 42)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.

§ 3 (Fn 33)
Betretungsverbote
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Verboten ist das

a) Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen und Pflanzgärten,

b) Betreten ordnungsgemäß als gesperrt gekennzeichneter Waldflächen,

c) Betreten von Waldflächen, während auf ihnen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird,

d) Betreten von forstwirtschaftlichen, jagdlichen, imkerlichen und teichwirtschaftlichen Einrichtungen im Walde und

e) Fahren im Wald mit Ausnahme des Radfahrens und des Fahrens mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen sowie das Zelten und das Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald,

soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt. Verboten ist ferner das Reiten im Wald, soweit es nicht nach den Bestimmungen des Landschaftsgesetzes gestattet ist oder hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt, der Verbote nach anderen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.

(2) Zum Schutz von Forstkulturen, Saatkämpen und Pflanzgärten sind Eingatterungen zulässig; bei Flächen von mehr als 10 ha Größe bedarf es der vorherigen Genehmigung durch die Forstbehörde. Für die Genehmigung, die Kennzeichnung der eingegatterten Flächen und die Beseitigung ungenehmigter Eingatterungen gelten die Vorschriften über das Sperren von Waldflächen (§ 4 Abs. 2 bis 5).

(3) Eingatterungen aus waldfremden Materialien sind mit dem Wegfall des Schutzzweckes von dem Waldbesitzer unverzüglich zu entfernen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, gilt § 4 Absatz 5 entsprechend.
 
Ok, du hast Recht: Hier ist diese Diskussion besser aufgehoben.

Offensichtlich hat sich das NRW-Waldgesetz in den letzten Jahren zum deutlich besseren gewandelt. Mein Kenntnisstand war noch, dass das Radfahren auf "festen Wegen" erlaubt ist. Inzwischen sind Radfahrer den Fußgängern gleichgestellt.

Wenn du schreibst, der Jäger, Förster, oder was auch immer hat sich auf die Eigentumsverhältnisse berufen, ist das völlig irrelevant! Wenn man den Wald, auch wenn er einem tatsächlich "gehört" genauso betrachtet, wie beispielsweise seinen Vorgarten (das wird erstaunlich oft so angeführt), ist man schlicht schief gewickelt. Der Wald gehört zur sog. freien Landschaft (genau wie Felder und Wiesen z.B.) Diese Regelung ist dazu geschaffen, dass (im Gegensatz zum Mittelalter) die Grundeigentümer nicht berechtigt sind, restriktiv über ihren Besitz zu verfügen. Neben dem eine oder anderen weiteren Fortschritt seit dem 10. Jahrhundert, soll das verhindern, dass die "Besitzenden" die Welt nach ihrem Gusto gestalten. In vielen Ländern dieser Welt ist das nicht so, aber irgendwie müssen wir unseren Anspruch, die "freie Welt" zu representieren ja gerecht werden ;)

Das mag den Waldbesitzern nicht uneingeschränkt gefallen, aber ihre Freiheit erlaubt ihnen ja auch, ihren Besitz zu verkaufen und sich beispielsweise ein Stück Land in Brasilien, dem Kongo oder auf den Philipinen zu kaufen. Nix ist eben vollkommen... :D

Also: Locker bleiben und den alten Grundsatz beherzigen: Know your rights!!!
 
Sehr schön, die (scheinbare) Gesetzesänderung macht die Argumentation noch einfacher. Die Diskussion um "naturfeste" Wege bleibt aus. Fahr ruhig weiter da lang, bestimmte Personenkreise müssen auch mal mitbekommen, dass es mittlerweile deutlich mehr als 20 Mountainbiker gibt die in dem Gebiet mit dem MTB unterwegs sind.
 
@k star: Wo hast du denn das kopiert?

Wenn man genau "hinliest", kann man eine Diskrepanz zwischen §2 Abs.2 und §3 Abs. 1 Satz e) rauslesen, die sich aus dem Satzbau ergibt.

Oben klingt es nach gleichstellung mit den Fußgängern, unten nicht. M

Mein Tip:

§2 Ausdrucken , einlaminieren, mitnehmen, Moserköppen bei Bedarf unter die Nase halten...
 
warum klingt es in §3 nicht nach einer gleichstellung?

habe bei google nach waldgesetz gesucht und dann das von einer seite kopiert.
 
Hey Kai, ich würde mir über solche Begegnungen nicht so den Kopf zerbrechen. Es wird immer irgendwelche Leute geben, die dem Mountainbiker schlecht gesinnt gegenübertreten. Genauso wie es Leute gibt, die sich freuen wenn man sie vom Bike aus grüßt. Die erste Gruppe wird natürlich hauptsächlich von Jägern und Förstern dominiert. An der Stelle die du beschrieben hast bin ich auch schon oft vorbei, Schilder sind mir nie aufgefallen. Das ist die Auffahrt zum Steinbruch. Ich denke der Typ hatte chronisch schlechte Laune, und hat versucht sich mit erfundenen Schildern zu bestärken. Wenn ich solche Begegnungen mache, bedanke ich mich für den Hinweis und fahr weiter, Gespräche bewirken da selten etwas. Zur Not (im Fall: Radfahren verboten) kann man immer noch schieben, dann bist du nämlich soviel Wert wie ein "echter Spaziergänger";)
 
Hi,
ich möchte mich auch mal bei euch melden.

Ich komme aus der nähe von Bünde und fahre im Wiehengebirge.

Als erstes hab ich mal ein paar Fragen zu den Trails.
z.B. der an der Wittekindsburg... ist der Trail auch Hardtail geeignet oder wie siehts da so aus?
Ich will demnächst wohl mal mit meinem Kumpel dort vorbei.
Ihr scheint euch ja bestens auszukennen.
Normalerweise fahr ich weiter westlich, im Bereich der KahlenWart, sind in der Ecke auch ein paar Trails zu finden ?

Meistes ist es aber schon spaßig genug die normalen Wege zu fahren, da die teilweise aussehen wie die letzte Rückegasse :lol::lol::lol:

Mfg
Sgt.Green
 
Hi,

morgen ist eher schlecht ;) Da gehe ich schon meinem anderen Hobby nach :D:D:D

Trotzdem Danke ;)
Kannst du aber eventuell mal erklären wo das sein soll ? Auf welcher Seite von Barre? Beim Restaurant oder bei der eigentlichen Brauerei ?

Ich nehme mal an es sind die "Attraktionen" :D wie bei dir im Album zusehen sind auf dem Trail.

Mfg
Sgt.Green
 
Trails an der Wittekindsburg ist definitiv mit Hardtail fahrbar, aber eigentlich sind ja eh alle Trails mit Hardtail fahrbar ;-)
 
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