* BEANTWORTET. DANKE* Risiko bei Paketverlust? Wie gehen WIR miteinander um?

Bei höherwertigen Sachen würde ich die 6,-- DHL Transportverischerung nehmen. Da sind die Pakete bis 2500,-- € versichert. Das Geld sollte schon vorhanden sein. Da braucht es auch kein Gejammer hinterher.
Habe mein Bike zum Schutzbekleben verschickt, das war zwar teurer 18,-- €, da der Wert über 2500,--€, aber das ist es mir wert. Dann gibt es hinterher bei Verlust auch das große Kotzen nicht. Und bei Sachen von 10,-- €, würde ich das auf meine Kappe nehmen, wie jemand vorher auch schon gesagt hat.
Lieber schauen, wie ich sowas vermeiden kann, als hinterher über den Dienst schimpfen. Wie gesagt ein mal den Fehler gemacht. Eine Suche ist nur mit Nummer möglich. Jetzt nur noch mit Nummer und Beleg. Seit dem ist kein Paket verloren gegangen.
Es war mein Fehler, denn damals hatte ich es nicht so gemacht. Hat mich 70,-- € gekostet.
Meiner imho liegt der Fehler beim Verkäufer. Zumindest hätte er vorher fragen können, ob eine Versicherung/ Aufgabe als Paket erwünscht. Habe noch nie gehört, dass ich haften muss, wenn ich irgendwo was bestelle und das Päckchen kommt nicht an. So lange ich den Empfang nicht quitiert habe, gilt das Paket als nicht angekommen.
 
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Habe noch nie gehört, dass ich haften muss, wenn ich irgendwo was bestelle und das Päckchen kommt nicht an. So lange ich den Empfang nicht quitiert habe, gilt das Paket als nicht angekommen.
Das liegt dann wahrscheinlich daran, dass du nicht weißt, wann der Gefahrenübergang stattfindet.
Bei Verbraucherkäufen ist es ne Ausnahme, dass der Verkäufer das Transportrisiko trägt.
Und wegen solchen Unwissendheiten gibts dann eben Missverständnisse. Dann sagt der Käufer: Waaaas hätt ich das gewusst, hätt ich gesagt, du sollst versichert versenden, so wollte ich sparen, weil ich dachte, du bist dann der Depp...
 
Ich mache das genau so, wie manche schon geschrieben haben. Ich verschicke ausschliesslich versichert. Wenn der Warenwert unter 20 Euro ist, dann natürlich nicht. Und wenn der Käufer auf unversicherten Versand besteht, dann schreibe ich ihm, dass ich das machen kann, aber er dann selbst haftet, wenn ein Schadensfall eintreten sollte.

Generell verkaufe ich aber nur noch selten was. Einfach weil mir so langsam die Zeit zu schade ist, wegen 20 Euro zur Post zu rennen und dann noch einen Streit zu riskieren. Eigentlich mache ich das nur noch, wenn mich ein im Forum präsentiertes Projekt anspricht oder ich die Person kenne, mit der ich da zu tun habe...

Umgekehrt: Wenn ich was kaufe und mir das Ankommen wichtig ist, dann bestehe ich auf versicherten Versand und gut is.

Was den konkreten Fall hier anbelangt - ist schon super ärgerlich. Aber wenn der Verkäufer das Packet abgegeben hat, warum sollte man ihm irgendwas vorwerfen? Dumm gelaufen. Pech für den Käufer, wenn er unversicherten Versand bezahlt hat.
 
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Für wirklich wertvolle Dinge gibt es ja auch noch Valorenversand, z.B. Intex. Die können es sich gar nicht erlauben, das was wegkommt, weil das ihr Geschäftsmodell schädigt. Ist natürlich etwas teurer, dafür wird die Sendung auch abgeholt.

Ansonsten ist hier ja an sich schon alles gesagt. § 447 BGB ist klar. Natürlich kann man vorab etwas anderes vereinbaren, aber im nachhinein wohl kaum.

Das man sich gütlich einigt, geht natürlich auch, aber ich kenne das eher so, das der Verkäufer einen technischen Mangel übersehen hat und daher mindert, aber nicht beim Versandversagen.
 
Das liegt dann wahrscheinlich daran, dass du nicht weißt, wann der Gefahrenübergang stattfindet.
Bei Verbraucherkäufen ist es ne Ausnahme, dass der Verkäufer das Transportrisiko trägt.
Und wegen solchen Unwissendheiten gibts dann eben Missverständnisse. Dann sagt der Käufer: Waaaas hätt ich das gewusst, hätt ich gesagt, du sollst versichert versenden, so wollte ich sparen, weil ich dachte, du bist dann der Depp...

Der Gefahrenübergang wäre mir wurscht. Es geht mir einfach darum, Ärger zu vermeiden. Für beide Seiten.
 
Ohne Sendeverfolgungsnummer wird der Käufer den Verkäufer verdächtigen, daß er die Ware gar nicht abgeschickt hat. Und der Verkäufer verdächtigt den Käufer, daß er die Ware erhalten hat und den Verlust nur vortäuscht.

Und wenn der Verkäufer richtig verstimmt ist, weigert er sich, den Nachforschungsauftrag zu stellen und bricht den Kontakt ab. Und dem Empfänger fehlen wesentliche Informationen, damit er den Nachforschungsauftrag stellen kann.
 
Zum Laufradsatz, hast du den versichert zurückgeschickt ?
wenn nicht, Selber Schuld :ka:


Und zu dem anderen Teil, fordere dein Geld zurück.
Ist ja nicht dein Problem das der Versender es nicht versichert hat.
Ausgenommen du wolltest es unversichert weil wegen paar Geld sparen.
Dann = Selber Schuld.


Ansonsten hast du eine Rechtsschutzversicherung ?
Wenn ja dann ab zum Anwalt damit.


Wenn nein = Selber Schuld.

Die Rechtslage ist hier ziemlich klar, bei einem Gebrauchtkauf ist der Ort der Erbringung der Ort des Verkaufs. Sprich das Versandrisiko geht immer zu Lasten des Käufers, da nützt weder Rechtsschutz noch Anwalt. Der Empfänger bezahlt ja auch den Versand und kann im Grunde jede beliebige Versandart verlangen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Ich würde mich da als Verkäufer auch auf absolut nix einlassen, bei unversichertem Versand kann der Empfänger auch einfach behaupten er hätte es nicht bekommen und 50/50 vorschlagen.
 
Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass die Sache an den Beförderer übergeben worden ist.

Bei Sendungen ohne Sendeverfolgungsnummer dürfte das problematisch werde
 
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hey jungs, vielen dank für die vielen rückmeldungen. ich kenne die richtlinien ganz gut und habe auch kumpels, die anwälte sind. für mich ist dhl ein drecksunternehmen, das unseriös mit reklamationen umgeht. die beiden dhl-boten, die mir jeweils die pakete verschlampt / geklaut (...?) haben, sind menschen, die, begegnete ich ihnen bei dunkelheit im park, angst in mir auslösen würden und sind definitiv nicht die hellsten kerzen auf dem kuchen.

wie jedoch im ersten beitrag erläutert, geht es mir um gepflogenheiten im forum. WIR haben es nur in der hand, wie WIR MITEINANDER umgehen.

ich werde kaum dhl verklagen, denn dafür ist mir meine lebenszeit zu schade - zumindest bei beträgen, die ich gut verkraften kann. wenn wir hier aber (was sicherlich auch sehr oft oder meistens der fall ist) beim handeln fair miteinander umgehen und uns auch mal einen verlust teilen, dann würde es den spaß noch vergrößern.

nochmal: meine frage ist, wie IHR das handhabt, gehandhabt habt oder wie eure einstellung dazu ist. ich habe den threadtitel etwas geändert, weil er auch irreführend ist.

meine idee dazu kennt ihr, und wenn ich mal etwas verkaufen sollte, wird ups beauftragt (den mehrpreis trage ich), denn die haben die geringste verlustquote.

Ich bin ja an dem Fall nicht beteiligt. Dieses 'wir' kannst du dir m.M.n. ganz schnell wieder abschminken. Inwiefern haben du und beispielsweise ich eine Beziehung, die uns zum 'wir' mit einer von dir angedeuteten moralischen Verpflichtung macht? Weil wir beide gerne Fahrrad fahren und/oder hier angemeldet sind? Ich würde dir mit DHL behilflich sein, aber Geld zurück oder Kosten teilen gäb es nicht, Versandbedingungen sind Versandbedingungen. Vielleicht solltest du mal mit deinem DHL Standort reden.
 
Kommt ein Verkauf eines meiner Artikel zustande und der Käufer wünscht einen anderen/günstigeren/unversicherten Versand, so weise ich in meiner Antwort explizit daraufhin, dass das Versandrisiko nun komplett auf den Käufer übergeht, ich keine Verantwortung mehr trage und im Falle des Verlustes auch keinen Cent zurückzahle, sofern dies nicht schon aus der Anzeigenbeschreibung hervorgeht.
Kommt daraufhin die Bestätigung in der Antwort, dass diese Vorgehensweise in Ordnung ist, ist alles in trockenen Tüchern.
Genug Menschenkenntnis und Vertrauen setze ich voraus, um abschätzen zu können, ob beide Seiten ehrlich handeln/sind.
 
Aus den Antworten hier kannst du sicherlich schon mal gut erkennen, wie die meisten Personen in einem solchen Fall agieren würden.

Ich habe bisher einmal den Verlust eines Päckchens, als Verkäufer, erlebt. Wir haben uns im Anschluss auf Hälfte-Hälfte geeinigt. Damit konnten wir beide gut leben. Für den Käufer war es kein Totalverlust, bei mir wurde halt aufs Karma-Konto eingezahlt.
 
Aus den Antworten hier kannst du sicherlich schon mal gut erkennen, wie die meisten Personen in einem solchen Fall agieren würden.

Ich habe bisher einmal den Verlust eines Päckchens, als Verkäufer, erlebt. Wir haben uns im Anschluss auf Hälfte-Hälfte geeinigt. Damit konnten wir beide gut leben. Für den Käufer war es kein Totalverlust, bei mir wurde halt aufs Karma-Konto eingezahlt.

Das es doch noch einer sagt. Es ist schon ein wenig bezeichnend, wie sehr/unverständig hier an der offensichtlichen Intention des TE vorbeigeschrieben wird.
 
Ich bin ja an dem Fall nicht beteiligt. Dieses 'wir' kannst du dir m.M.n. ganz schnell wieder abschminken. Inwiefern haben du und beispielsweise ich eine Beziehung, die uns zum 'wir' mit einer von dir angedeuteten moralischen Verpflichtung macht? Weil wir beide gerne Fahrrad fahren und/oder hier angemeldet sind? Ich würde dir mit DHL behilflich sein, aber Geld zurück oder Kosten teilen gäb es nicht, Versandbedingungen sind Versandbedingungen. Vielleicht solltest du mal mit deinem DHL Standort reden.
Das du @Muckal dich von dem 'wir' nicht angesprochen fühlst und im übrigen auch nicht angesprochen bist, ist vollkommen in Ordnung. 'Wir' meint nicht alle im IBC angemeldeten User, sondern nur "uns" im Klassikbereich regelmäßig Aktiven Nutzer - damit ist das 'wir' auf eine identifizierbare Größe beschränkt und die Frage von @Mr_Brown durchaus berechtigt :)
 
Die Intention des TE habe ich so gelesen, dass Mr_Brown erfahren möchte, was zu tun ist/was die Mitforisti tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Sprich: Nachdem der Kauf/Verkauf zustande kam und somit auch die verbundenen Rahmenbedingungen im Vorfeld geklärt und beiderseitig akzeptiert wurden.
Es dann aber nicht so läuft wie geplant oder erwartet (Paket wird abgegeben, transportiert und an den Adressaten übergeben), heißt es Pech gehabt.
Hinterher mosern oder einen eventuellen Verlist aufteilen gibt es nicht, genauso wenig wie ein "Wir" in Geschäftsbeziehungen. Da bin ich strikt.

jetzt habe ich von einem anderen forumskollegen etwas gekauft. dieser hat es unversichert losgeschickt

Hast du diese Versandart gewählt? = Dein Pech
Hat dein Kollege eigenmächtig diese Versandart gewählt? = Er ist in der Bringpflicht/muss den Schaden ersetzen

So sehe ich diesen Fall. Bin kein Jurist, alles angelesen vor der ersten KA-Anzegienveröffentlichung.
 
auf dem rückweg hat dhl das paket verloren. bis heute scheisst dhl auf meine reklamation und ich bleibe jetzt wohl auf dem geldverlust sitzen

Ich würde deine Juristenkollegen fragen, wie man DHL die Hölle heiß machen kann, damit die sich bewegen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Transportversicherung nicht greift. Hat wohl Methode von DHL, daß ertsmal nüscht passiert und das dann auch sehr ausdauernd.
Schreiben von Jursiten wirken Wunder, habe ich die Erfahrrung gemacht.
 
Das du @Muckal dich von dem 'wir' nicht angesprochen fühlst und im übrigen auch nicht angesprochen bist, ist vollkommen in Ordnung. 'Wir' meint nicht alle im IBC angemeldeten User, sondern nur "uns" im Klassikbereich regelmäßig Aktiven Nutzer - damit ist das 'wir' auf eine identifizierbare Größe beschränkt und die Frage von @Mr_Brown durchaus berechtigt :)

Oh verdammt, hab mich aus versehen in den elitären Club verirrt. Meine Schuld.
 
Oh verdammt, hab mich aus versehen in den elitären Club verirrt. Meine Schuld.
Das hat nix mit elitär zu tun, sondern schlicht mit den besonderen Begebenheiten die hier im Klassikerbereich (wie auch tendenziell in einigen anderen Unterforen) zur Geltung kommen. Viele Leute kennen sich hier seit vielen Jahren, teilweise Jahrzehnten. Hier gibt es keine direkte Anbindung an den bikemarkt, sondern der Verkauf findet via Unterhaltungen statt. Das macht das ganze etwas persönlicher und so ist eben auch die Frage des TE zu verstehen.

Ich wollte dich nicht angehen @Muckal, ich kenn dich überhaupt nicht, nur war mir wichtig diese Unterscheidung festzuhalten.

So, ich habs jetzt.
 
Hat dein Kollege eigenmächtig diese Versandart gewählt?
dies ist richtig.

ich glaube übrigens tatsächlich auch, daß zwei drittel der antworten an meinem thema vorbeigehen. macht nix, denn ich habe einige antworten bekommen, mit denen ich etwas anfangen kann. vielen dank dafür!

ansonsten ist für mich mein anliegen prima und differenziert beleuchtet worden. deshalb ändere ich gleich den titel in "beantwortet" ab und wäre dann auch raus. ich kann zwischenzeitlich berichten, daß das letzte päckchen aufgetaucht ist (das unversicherte): es war irgendwo abgegeben worden (ich weiß bis heute nicht, wo - habe alles shops im umfeld abgesucht und auch die nachbarschaft) und wurde dann zurückgeschickt. glück gehabt. im forum war es das erste mal, daß es dieses missverständnis gab (versichert / unversichert). da haperte es (und tut es m.m.n. immer noch) an der kommunikation. der verkäufer ist aber ok und hat auch nix falsch gemacht in dem sinne.

aber es haben ja viele auch erkannt, daß es mir um das "danach" geht. und ich kann es jederzeit bewertungsfrei nachvollziehen, wenn ein verkäufer sich auf seine rechte beruft.
meine juristenkollegen (sind jetzt keine 200 leute, sondern zwei) würde ich niemals mit einem 20eur-fall beauftragen. die spare ich mir für wirkliche not auf.

ich erwarte in zukunft von keinem verkäufer, daß er über seine rechte hinaus etwas tut. wenn es mißverständnisse gibt, freue ich mich um so mehr über kulanz (die sich auf dauer sowieso durch stammkunden usw. bezahlt macht). und bei sehr nüchternen und unflexiblen verkäufern kaufe ich dann eben nix mehr. habe fertig.

danke für viele differenzierte darlegungen! vg christopher
 
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Ich kapiere die ganze Diskussion rein gar nicht. Liegt vielleicht am Alter oder an den Aussentemperaturen.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte immer die maximal transparente und nachvollziehbare Transportoption wählen. Das gilt für Verkäufer als auch Käufer. Ich habe immer alles versichert bzw. mit Sendungsnummer versandt, selbst die Versandkosten den Wert des Pakets überstiegen. Genauso lief es umgekehrt, also wenn ich der Käufer war. Ausfälle gab es in all den Jahren hier keine, ebenso nicht auf Ebay. Vielleicht hatte ich Glück, vielleicht lag es auch daran, das man im Vorfeld wußte, von wem man kaufte.

Zur Frage, ich würde mich bei meinen o.g. Vorgaben als Verkäufer auf keine 50:50 Lösung einlassen. Und wenn das Teil von Dienstleistern verbummelt wurde, kommt eben der Rechtsanwalt zum Einsatz.

Edit...... zu spät. Der letzte Beitrag ist mir irgendwie durchgerutscht. Egal, ich lass es trotzdem stehen.
 
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