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Guest
Diebstahl ist ein Offizialdelikt. Da bringt‘s zurücknehmen der Anzeige nix.
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Gibt's so ne Art "Robin Wood" auch für geschundene MTBs?
https://bikemarkt.mtb-news.de/artic...laut-100-euro-belohnung-fur-Wiederbeschaffung
Tut mir ja leid, dass ihm sein geliebtes Rad geklaut wurde, aber die Anstiftung zur Nötigung/Freiheitsberaubung, ggf. Körperverletzung, ist trotzdem keine gute Idee:
darf er, aber auch nur er als geschädigter. ich würde bei augenkontakt den vermeintlichen Dieb anfeuern schneller zu fahren, damit er sich möglichst zeitnah aus meinem aktionsradius verp*sst...Tut mir ja leid, dass ihm sein geliebtes Rad geklaut wurde, aber die Anstiftung zur Nötigung/Freiheitsberaubung, ggf. Körperverletzung, ist trotzdem keine gute Idee:
Da unterliegst du aber einem ganz großen Irrtum . Mit ein etwas Nachdenken würdest Wissen das es so nicht sein kann . Z.B. Ein Irrer nimmt einem Kind sein Rad weg und die Umstehenden dürften dann maximal das geschädigte Kind aufforden den Räuber versuchen festzuhalten , denn sie , die umstehenden Zeugen dürften das ja nicht .darf er, aber auch nur er als geschädigter.
da haste recht!Da unterliegst du aber einem ganz großen Irrtum
heißt für den speziellen fall: davon ausgehend, dass nicht noch einer so ne grauenhafte unkiste zusammenschustert, kann ich davon ausgehen, dass es die oben beschriebene ist. also müsste ich nur noch wollen... abgesehen davon, wissen du und ich wie unwahrscheinlich es ist, das ein geklautes bike un diesem zustand weiterexistiert. die karre ist zu 99% schon zerlegt und auf ebay.ro zu finden.Die überwiegende Auffassung geht davon aus, dass bei Vorliegen eines Tatverdachts ein Festnahmerecht besteht (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.11.1980, Az. VI ZR 151/78). Demnach soll es genügen, dass so starke Verdachtsmomente vorliegen, dass sich dem Festnehmenden eine Straftat geradezu aufdrängt.
Das Risiko würde ich aber eingehen. Was will der Dieb den machen? Polizei rufen?Ihr überseht genauso wie der Anzeigenverfasser, dass ein Festnahmerecht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung der Tat (§ 127 StPO verlangt als erste Voraussetzung, dass jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird) besteht!
Die gleiche Voraussetzung gibt es auch bei § 859 Abs. 2 BGB.
Plakativ: Selbst als Eigentümer mit dem Kaufbeleg in der Hand dürfte ich ein paar Tage nach dem Diebstahl den Typen, der gerade mit meinem Rad durch die Innenstadt fährt, nicht festhalten, sonst mache ich mich strafbar!
Ärgerlich, aber geltendes deutsches Recht.
Ich lach’ mich schlapp:
https://bikemarkt.mtb-news.de/article/1066745-zu-verschenken-nur-versand-kiste-fur-bastler
Eine Kiste für die gelbe Tonne gegen Versandkosten.
NöDa muss ich @Robert-Ammersee ausnahmsweise mal beipflichten.
Ich lach’ mich schlapp:
https://bikemarkt.mtb-news.de/article/1066745-zu-verschenken-nur-versand-kiste-fur-bastler
Eine Kiste für die gelbe Tonne gegen Versandkosten.
Ihr überseht genauso wie der Anzeigenverfasser, dass ein Festnahmerecht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Begehung der Tat (§ 127 StPO verlangt als erste Voraussetzung, dass jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird) besteht!
Die gleiche Voraussetzung gibt es auch bei § 859 Abs. 2 BGB.
Plakativ: Selbst als Eigentümer mit dem Kaufbeleg in der Hand dürfte ich ein paar Tage nach dem Diebstahl den Typen, der gerade mit meinem Rad durch die Innenstadt fährt, nicht festhalten, sonst mache ich mich strafbar!
Ärgerlich, aber geltendes deutsches Recht.
Soso? Du weißt also genau, dass der, der da mit dem Rad vor Dir herumfährt, das Ding erworben und dabei zumindest billigend in Kauf genommen hat, dass es aus einer bemakelten Vortat stammt?
Du weißt sicher, dass es nicht der Dieb selbst ist? ...
Auch Hehlerei ist übrigens kein Dauerdelikt...
Wenn's Dich wirklich interessiert, können wir es gerne per PM weiter diskutieren. Der Thread ist genügend zugemüllt, Normansbike hat sich ja schon beklagt.
Du schmeißt hier völlig unterschiedliche Geschichten in einen Topf.Interessant, also kann ich an einer gestohlen Sache doch irgendwann das Eigentum erlangen?
Wenn ich aber, nachdem mein Rad plötzlich weg war, drei Tage später einen in der Stadt treffe, der mit meinem Rad an mir vorbeifährt, ist der Diebstahl nicht mehr "frisch". Da komme ich nicht mehr weiter mit § 127 StPO (und auch nicht mit den anderen genannten Normen).