Bekloppte Preise im Bikemarkt-Die Highlights

Mal etwas aus der anderen Richtung:

  • Suche ein maximal ein Jahr altes E-Bike
  • am liebsten in Neuzustand
  • hochwertiges Modell (was auch immer das heißen soll, E-Bikes bis UVP 4000 Euro sind sowieso mit Billig-Komponenten ausgestattet)
  • Modelljahr 2019 oder 2020
  • "Biete bis zu 50 % des Ankaufpreises, verlange Rechnung als Kaufpreisnachweis"
  • Verkäufer sollte max. 10 km entfernt wohnen, oder er liefert mir das Rad an die Haustür

Leute gibt's... :lol:
Ich hab da mal hingeschrieben:
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Ob sie evtl die duhme Kuhsine ist die hier so oft vorkommt?
 
"Privatverkauf ohne Garantie und Gewährleistung, keine Rücknahme. Versand nur nach Vorauskasse und auf Kosten sowie Risiko des Käufers"

Jetzt Mal Schmäh ohne, WARUM packen das so viele in ihre deppaden Anzeigen rein?

So verscheucht man eh noch mehr Interessenten


Weil wenn ein unwissender Sprössling eines findigen Anwalts das Teil kauft unds dann doch nicht passt der Pappa die Kohle wieder aus dir rausklagt:)
 
Melde mich freiwillig, ist meins ;)
Ich gebe ehrlich zu, ich verfolge schon seit einigen Jahren die Preisentwicklung im MTB Bereich nicht mehr und kenne mich daher auch nicht so besonders mit den marktüblichen Preisen aus. Sind 1.3k tatsächlich so überzogen?
Wenn ich daran denke was da an Kohle reingeflossen ist und ein realistischer Verkaufspreis scheinbar sehr viel tiefer liegt wird mir ja schwarz vor Augen ...

Übrigens, der Bremshebel gehört so, den kann man nach vorne klappen zum entlüften.
Zum fahren steht er normal.
Zum Vergleich: Mein Lapierre DH722 habe ich vor einigen Jahren in einem wirklich guten Zustand für 1000€ verkaufen können (4 Jahre ist das etwa her?)

Jetzt kannst dir aus ausmalen was das Bighit bringt.
 
Weil wenn ein unwissender Sprössling eines findigen Anwalts das Teil kauft unds dann doch nicht passt der Pappa die Kohle wieder aus dir rausklagt:)
Haha fix.

Da auf Willhaben: Bei Privatverkauf trägt eh der Käufer das Risiko des Verbandes (außer er versendet es mit dem Pizza Service).

Verstehe sowas einfach nicht, macht sofort den Verkäufer unsympathisch.
 
Haha fix.

Da auf Willhaben: Bei Privatverkauf trägt eh der Käufer das Risiko des Verbandes (außer er versendet es mit dem Pizza Service).

Verstehe sowas einfach nicht, macht sofort den Verkäufer unsympathisch.
Naja, ganz daneben ist der Hinweis nicht: Auch als privater Verkäufer bist Du gesetzlich (zumindest in DE) in der Gewährleistungspflicht. Anders als ein gewerblicher Verkäufer darf ein privater Verkäufer die Gewährleistung jedoch ausschließen... Heißt nicht das ein Artikel nicht korrekt beschrieben sein muss. Gewährleistung umfasst ja nicht nur offensichtliche Mängel, sondern auch verdeckte Mängel. Da will ich jetzt nicht unbedingt für gerade stehen wenn ich meinen gebrauchten Kram verkaufe...
 
Naja, ganz daneben ist der Hinweis nicht: Auch als privater Verkäufer bist Du gesetzlich (zumindest in DE) in der Gewährleistungspflicht. Anders als ein gewerblicher Verkäufer darf ein privater Verkäufer die Gewährleistung jedoch ausschließen... Heißt nicht das ein Artikel nicht korrekt beschrieben sein muss. Gewährleistung umfasst ja nicht nur offensichtliche Mängel, sondern auch verdeckte Mängel. Da will ich jetzt nicht unbedingt für gerade stehen wenn ich meinen gebrauchten Kram verkaufe...

Was halt Mumpitz ist. Beim Privatverkauf ist der maßgebliche Zeitpunkt der Gefahrenübergang. Der passiert bereits beim Übergeben an DHL, Hermes, etc. oder wenn man es eben dem Käufer in die Hand drückt nach Zahlung vor Ort. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Gefahrenübergang vorgelegen hat. Wir sind hier ja dann schon bei arglistig verschwiegenen Mängeln, wo man die Haftung so oder so nicht ausschließen kann. Das ist ziemlich schwierig und Bedarf dann vor Gericht einer gutachterlichen Stellungnahme. Die Kosten dafür kann sich ja jeder ausmalen, dazu noch die Gerichtskosten und die sehr hohe Chance mit der Nummer baden zu gehen. Entsprechend macht es in 99% der Fälle keinen Sinn.
Eine Garantie beim Privatverkauf ausschließen macht ebenso keinen Sinn, da diese ja erstmal angeboten werden müsste. Nächstes Problem dann, wenn ich andauernd diese Klausel anwende, lässt sich dies als AGB interpretieren, für diese gelten natürlich wieder ganz andere Richtlinien und die Abmahnanwälte kreisen schon. Dazu muss man dann auch davon ausgehen, wenn ich AGBs bzw. AGB-ähnliche Formulierungen in meinen Anzeigen wiederholt verwende, bin ich sicher kein Privatverkäufer mehr und kann daher sowieso keine Gewährleistung, Rückgaberecht, usw. ausschließen und im Gegensatz zum Privatverkauf muss ich halt wieder die ersten 6 Monate nachweisen als Verkäufer, dass der Mangel nicht vorhanden war und nicht - wie beim Privatverkauf ohne Klauseln - der Käufer mir nachweisen, dass ich einen Mangel arglistig verschwiegen habe. Die Grenze ist da in Musterurteilen übrigens schon bei 3 mal Nutzung der Klausel in Anzeigen (kein Vertragsschluss notwendig), dass erreichen diese Klauselaner ja ruckzuck.

Moral von der Geschicht: Einfach auf diese dummen Klauseln verzichten, nix an Mängeln verschweigen und den zu verkaufenden Krempel und dessen Macken genau beschreiben, gute Fotos schießen und sich damit vorab absichern. Am besten natürlich persönlich übergeben. Sonst im Versandfalle sehr genau die AGB der Versanddienstleister im Auge behalten und nach denen die Ware Verpacken, so dass nachweisbar ist, dass ihr alles dafür getan habt, dass der Ware nix passiert und im Streitfalle euch nicht ne lange Nase gemacht wird vom Versanddienstleister, wenn der was zerdeppert oder nachher ein Schaden auftritt, der vom Versand herrührt. Und ja, das ist bei DHL zB sehr aufwendig, Teile rundum mit mindestens 5 cm dick Luftpolsterfolie, Schaumstoff, etc. abzupolstern. Ist dem nicht so, übernimmt DHL aber auch keine Versandschäden. Ist es so abgepolstert, wird auch beim Sturz aus 1-2 Metern den meisten Waren nix passieren und es brauch keine Versicherung gegen Transportschäden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was halt Mumpitz ist. Beim Privatverkauf ist der maßgebliche Zeitpunkt der Gefahrenübergang. Der passiert bereits beim Übergeben an DHL, Hermes, etc. oder wenn man es eben dem Käufer in die Hand drückt nach Zahlung vor Ort. Ab diesem Zeitpunkt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Gefahrenübergang vorgelegen hat. Wir sind hier ja dann schon bei arglistig verschwiegenen Mängeln, wo man die Haftung so oder so nicht ausschließen kann. Das ist ziemlich schwierig und Bedarf dann vor Gericht einer gutachterlichen Stellungnahme. Die Kosten dafür kann sich ja jeder ausmalen, dazu noch die Gerichtskosten und die sehr hohe Chance mit der Nummer baden zu gehen. Entsprechend macht es in 99% der Fälle keinen Sinn.
Eine Garantie beim Privatverkauf ausschließen macht ebenso keinen Sinn, da diese ja erstmal angeboten werden müsste. Nächstes Problem dann, wenn ich andauernd diese Klausel anwende, lässt sich dies als AGB interpretieren, für diese gelten natürlich wieder ganz andere Richtlinien und die Abmahnanwälte kreisen schon. Dazu muss man dann auch davon ausgehen, wenn ich AGBs bzw. AGB-ähnliche Formulierungen in meinen Anzeigen wiederholt verwende, bin ich sicher kein Privatverkäufer mehr und kann daher sowieso keine Gewährleistung, Rückgaberecht, usw. ausschließen und im Gegensatz zum Privatverkauf muss ich halt wieder die ersten 6 Monate nachweisen als Verkäufer, dass der Mangel nicht vorhanden war und nicht - wie beim Privatverkauf ohne Klauseln - der Käufer mir nachweisen, dass ich einen Mangel arglistig verschwiegen habe. Die Grenze ist da in Musterurteilen übrigens schon bei 3 mal Nutzung der Klausel in Anzeigen (kein Vertragsschluss notwendig), dass erreichen diese Klauselaner ja ruckzuck.

Moral von der Geschicht: Einfach auf diese dummen Klauseln verzichten, nix an Mängeln verschweigen und den zu verkaufenden Krempel und dessen Macken genau beschreiben, gute Fotos schießen und sich damit vorab absichern. Am besten natürlich persönlich übergeben. Sonst im Versandfalle sehr genau die AGB der Versanddienstleister im Auge behalten und nach denen die Ware Verpacken, so dass nachweisbar ist, dass ihr alles dafür getan habt, dass der Ware nix passiert und im Streitfalle euch nicht ne lange Nase gemacht wird vom Versanddienstleister, wenn der was zerdeppert oder nachher ein Schaden auftritt, der vom Versand herrührt. Und ja, das ist bei DHL zB sehr aufwendig, Teile rundum mit mindestens 5 cm dick Luftpolsterfolie, Schaumstoff, etc. abzupolstern. Ist dem nicht so, übernimmt DHL aber auch keine Versandschäden. Ist es so abgepolstert, wird auch beim Sturz aus 1-2 Metern den meisten Waren nix passieren und es brauch keine Versicherung gegen Transportschäden.
Danke, endlich schreibt es einer. :daumen:
 
Naja, ganz daneben ist der Hinweis nicht: Auch als privater Verkäufer bist Du gesetzlich (zumindest in DE) in der Gewährleistungspflicht. Anders als ein gewerblicher Verkäufer darf ein privater Verkäufer die Gewährleistung jedoch ausschließen... Heißt nicht das ein Artikel nicht korrekt beschrieben sein muss. Gewährleistung umfasst ja nicht nur offensichtliche Mängel, sondern auch verdeckte Mängel. Da will ich jetzt nicht unbedingt für gerade stehen wenn ich meinen gebrauchten Kram verkaufe...
Klar, fraglich ist nur, inwiefern eine Offerte zum ganzen Vertragsinhalt wird.

Bisher hatte ich noch kein Problem beim Verkauf von Bike-Teilen - Holz-Klopfen ;-)
 
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