Beleuchtung und Refelektoren nach StVO

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Hallo, mir wird mittlerweile klar dass wenn man ohne "richtige" Beleuchtung und Reflektoren fährt es beim Crash zu gravierenden versicherungstechnischen Folgen für den Fahrradfahrer führen kann.
Der Auto Fahrer wird durch den TÜV kontrolliert, somit ist er ziemlich gut abgesichert, aber jeder Fahrradfahrer muss selbst um die Straßentauglichkeit seines Fahrrads Sorge tragen.

Ich beschäftige mich seit ca. 2 Wochen mit dem Thema und es ist ziemlich Interessant und fast schon lächerlich wie penetrante Gesetzgebungen es gibt, man muss von "Z" Reflektoren bis hin zu Beleuchtung welche von der Europäischen Wirtschaftskommission erlaubt ist ausgerüstet sein, nur ist hierbei das Problem dass diese Kriterien nicht einmal voll ausgestattete Fahrräder vom Fahrradhändler erfüllen.

Ich möchte hiermit klären, was ist nötig um ein Fahrrad Juristisch sicher auf der Straße zu führen.
Mir fallen auf Anhieb.
Beleuchtung, vorne, hinten nach StVO
Reflektoren , vorne, hinten nach StVO
Reflektoren an den Pedalen
Reflektoren Speichen/Reifen
Falls das alles sein sollte dann jetzt einige Fragen.

-Ab wann genau ist Fornt- und Rücklicht StVO tauglich? Reicht eine bestimmte Helligkeit, oder muss diese Zertifiziert sein?
-Der hintere Reflektor muss ein "Z" Siegel haben, gilt dies auch für ältere Reflektoren? Da diese meist nur Wellen und andere Codes haben jedoch kein "Z"
-Welche Symbole muss der vordere Reflektor haben? habe nichts gefunden.
-Man kann auf den Reifen Ringförmige Reflektoren haben, meist kauft man die Reifen so, aber MTB Reifen haben diese nicht, dürfte man einen Reflektor-Streifen welches man gekauft hat auf den Reifen kleben? oder ist dieser einer Norm unterlegt?

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__22a.html

https://www.hella.com/daytimerunnin..._Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.pdf


Mir brennen die Augen..
 
Der von dir verlinkte §67 StVZO ist nicht mehr aktuell. Seit 01.06.2017 gilt die neue Fassung.

TL;DR:
Licht vorn
Licht hinten
1x weißer Reflektor vorn
1x roter Z reflektor hinten
Pedalreflektoren
Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenflanken oder Reflektorsticks an allen Speichen

Das "Z" beim roten Reflektor muss drauf sein. Die Wellenlinie mit K123 o.ä. sind nur die Prüfzeichen. Was die Zulässigkeit der der Lichter angeht würde ich nach dem gehen, was auf der Schachtel steht. Z-Reflektoren gibt es auch in klein.

Reflektorstreifen selber an die Reifen kleben halte ich für fragwürdig. Nimm lieber Speichensticks, die fallen zumindest beim XC-Einsatz im Wald nicht ab.
 
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung und während ihres Betriebs fest angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sein.

Offiziell brauchen die eine Prüfartzulassung, daher das mit Kategorie-Z.

Bei einem Unfall relevant wird es nur, wenn der fehlende Reflektor auch zum Unfall geführt hat. Wenn dich am helligten Tag einer umperzt und dir fehlt ein Pedalreflektor ist das fürs Verfahren egal.

Ich würde mir aber nicht nur um Gerichtsstreitigkeiten sorgen machen... in aller erster Linie dient auch die nicht offiziell zugelassene Beleuchtung dazu einen Unfall garnicht erst entstehen zu lassen.

Man brauch dringend Reflektoren vorn und hinten, da es sonst sehr wahrscheinlich ist das man einen Unfall erleidet, zB wenn man Tagsüber mal durch einen Tunnel muss.

Dazu funzt auch sehr gut selbstklebende Folie von 3M-Scotchdale.

Reflexfolie weiß um Gabelrohre wickeln, Reflexfolie Rot um Hinterbaurohre wickeln, das sind dann Reflektoren vorn/hinten, Anbauhöhe beachten.
https://reflexfolie.de/product_info.php?info=p105937_3m-reflexband-serie-823-10i-ra2-c-25mm.html
https://reflexfolie.de/Reflexfolie/Reflexbaender/3M-Reflexband-Serie-823-12i-RA2-C-25mm.html

Für die Räder sollte man durchgängige Reflexfolie an den Felgen haben....
Ich selber habe aber nur Speichenreflektoren von Scotchdale, aber dafür müsste man laut Gesetz jede Speiche füllen und bei 32+ ist das aberwitzig, ich nutze nur 4 pro Reifen, jemand mit nur 24 Speichen brauch entsprechend weniger. Im Unfallfall könnt man mir das negativ auslegen, allein wenn irgendwo eine einziger abgefallen wär, aber in der Praxis sieht man die Räder mit den 4x 3M Speichenreflektoren schon auf einen Kilometer Entfernung, also könnte sowas im Verfahren interessant werden.

Probleme bei Kontrollen, von wegen "das muss aber in jeder Speiche" oder "die Reflektorfolien sind unzulässig" gabs noch nie... was soll man darauf auch entgegnen... "Soll ich sie lieber ganz abmachen?". Die können froh sein, die meißten Fahrräder die man so sieht haben garnix.

Zum abnehmbaren Licht, steht ja da:
Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle dürfen abnehmbar sein, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, angebracht werden.
Da steht nichtmal dass du sie am hellichten Tag mitführen musst, musst du nicht, sie müssen nur ab der Dämmerung angebracht werden.

Auch hier hab ich tagsüber noch nie gehört: "Wo ist denn ihr Licht?"
 
Reflektoren und akkulampen sehe ich als unproblematisch an, da sie mit wenig Aufwand angebracht werden können, problematischer empfinde ich die pedalreflektoren.... Das ist an Flats oder klickies quasi unmöglich...
 
Ja stimmt habe auch schon überlegt, wenn ich mir mal Klickpedale hole, wie man das regeln könnte, und bin zu dem Schluss gekommen, dass Klickpedale defakto so NICHT Straßentauglich gemäß StvO sind.

Es gibt zwar diese neongelben Hosenklipps aber die sind ja dann nach hinten offen.

Und genau dafür sind die Pedalreflektoren wichtig.... für Anstrahlung von hinten.

Eine Idee wäre hier auch wieder das oben genannte Reflexband von Scotchdale... das gibts auch in gelb. Vielleicht kann man sein Pedal damit irgendwie haltbar bekleben.
 
Reflektorstreifen selber an die Reifen kleben halte ich für fragwürdig. Nimm lieber Speichensticks, die fallen zumindest beim XC-Einsatz im Wald nicht ab.

64 Speichenclips um es StVO gerecht zu haben... nochmal "JEDE Speiche" sagt der Gesetzestext!

Die Reflektorfolie die ich nannte soll an die Gabel und an den Hinterbau um die normalen vorder und rück-reflektoren einigermaßen funktionabel, wenn auch nich zulässig zu ersetzen.

Für die Felgen brauch man schon passend rund-geschnittene spezielle Klebefolien.

Ich mein ja auch nur, hab kein Z dran, hab keine 64-Speichenclips, werd trotzdem super gesehen und kam bisher auch ohne Kommentar durch jede Kontrolle. Im Unfallfall wird sicherlich immer individuell geprüft was Ursache war... hätte der andere Fahrer einen sehen müssen, trotz "kein Z" is man noch lange nich selber schuld!
 
Am Pendelcrosser fahre ich die Pedale. Hab ich am MTB nie probiert, aber ich ich denke XC-Einsatz halten die auch aus.

In den Speichenclip-Packungen, die ich kenne, sind 72 Stück drin. Von daher sehe ich nicht wo das Problem ist einfach an jeden Speiche einen anzubringen. Zumal der TE anscheinend schon seit zwei Wochen die Vorschriften wälzt.
 
Ja stimmt habe auch schon überlegt, wenn ich mir mal Klickpedale hole, wie man das regeln könnte, und bin zu dem Schluss gekommen, dass Klickpedale defakto so NICHT Straßentauglich gemäß StvO sind.
Ist rein formal wahrscheinlich so, aber man kann statt an Click- oder Flat-Pedalen mit Reflexstreifen auch die Kante der Kurbeln bekleben.
 
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Also Lampen die mit Akku betrieben werden sind immer noch Problemantisch, ich gehe jetzt vom ernstfall aus, 23Uhr und man(n) will zur Freundin, Auto mit Anwalt erwischt einen und der Anwalt sagt, "HALT STOP" hust hust "Das ist doch kein Licht welches Straßenverkehrstauglich ist, ich hätte sie bestimmt beim Abbiegen gesehen aber mit einer Taschenlampe und einem China Rücklicht ist das IHRE SCHULD!!!" "Verbrennt ihn!"

wenn ich das richtig raus gelesen hatte muss das Licht eine bestimmte stärke (Die stärke war mit Watt und Volt gemessen), einen bestimmten Abstrahlwinkel, und eine Bestimmte Montagehöhe besitzen.

Busch&Müller hat solche Lampen, ich werde mal Montag anrufen und Fragen was genau deren Lampen ausmacht.
https://www.bicycles.de/shop/elektronik/batteriebeleuchtung/b-m-lichtset-ixon-core---ixxi?langId=-3&storeId=10002&catalogId=10554&productId=509546&adword=Shopping/[productextension][[81427230783]]&gclid=Cj0KCQjw_JrMBRDPARIsACis1HxeOF85zAreObHRPNQauHVMDJYVhodVthP_SG-LYY2YTUJCXQyuF7IaAuR6EALw_wcB
 

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Und was hat das ganze jetzt mit Fahrtechnik zu tun? :ka: :D
Vielleicht will das mal ein Mod in die richtige Kategorie verschieben?

Abgesehen davon, wenn man so viel Bedenken hat, dass man ohne 100% StVO-Ausstattung Probleme bekommt, sollte man sich evtl. kein reinrassiges MTB anschaffen?
Würde man ein richtiges MTB artgerecht bewegen, würden wohl eh einige Anbauteile relativ bald davon fliegen :D
 
Und was hat das ganze jetzt mit Fahrtechnik zu tun? :ka: :D
Vielleicht will das mal ein Mod in die richtige Kategorie verschieben?

Abgesehen davon, wenn man so viel Bedenken hat, dass :Dman ohne 100% StVO-Ausstattung Probleme bekommt

Hm... also für ein Zweites Rad habe ich kein Platz, wohne in der Stadt. was ist daran Schlimm mit einigen wenigen Materialien das Rad StV.tauglich zu machen.
Unter welche Kategorie würdest du das unterordnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Anhang anzeigen 631118 Anhang anzeigen 631114 Anhang anzeigen 631115 Anhang anzeigen 631116 Anhang anzeigen 631117 Anhang anzeigen 631114 Anhang anzeigen 631115 Anhang anzeigen 631116 Anhang anzeigen 631117 Also Lampen die mit Akku betrieben werden sind immer noch Problemantisch, ich gehe jetzt vom ernstfall aus, 23Uhr und man(n) will zur Freundin, Auto mit Anwalt erwischt einen und der Anwalt sagt, "HALT STOP" hust hust "Das ist doch kein Licht welches Straßenverkehrstauglich ist, ich hätte sie bestimmt beim Abbiegen gesehen aber mit einer Taschenlampe und einem China Rücklicht ist das IHRE SCHULD!!!" "Verbrennt ihn!"

wenn ich das richtig raus gelesen hatte muss das Licht eine bestimmte stärke (Die stärke war mit Watt und Volt gemessen), einen bestimmten Abstrahlwinkel, und eine Bestimmte Montagehöhe besitzen.

Busch&Müller hat solche Lampen, ich werde mal Montag anrufen und Fragen was genau deren Lampen ausmacht.
https://www.bicycles.de/shop/elektronik/batteriebeleuchtung/b-m-lichtset-ixon-core---ixxi?langId=-3&storeId=10002&catalogId=10554&productId=509546&adword=Shopping/[productextension][[81427230783]]&gclid=Cj0KCQjw_JrMBRDPARIsACis1HxeOF85zAreObHRPNQauHVMDJYVhodVthP_SG-LYY2YTUJCXQyuF7IaAuR6EALw_wcB
Zugelassene Akku Lampen sind um Welten besser als so manche alte zugelassene Dynamo Lampe...
 
Hm... also für ein Zweites Rad habe ich kein Platz, wohne in der Stadt. was ist daran Schlimm mit einigen wenigen Materialien das Rad StV.tauglich zu machen.
Unter welche Kategorie würdest du das unterordnen?

Schlimm ist es an sich nicht.
Ich persönlich kann es nur nicht nachvollziehen, warum man sich ein MTB anschafft, wenn man dann damit zu 100% gesetzeskonform unterwegs sein will. Ein MTB ist ja trotzdem in erster Linie ein Sportgerät und bei entsprechendem Einsatz ist es doch eher schwierig, die ganzen Anbauteile so anzubringen, dass sie dauerhaft an der richtigen Stelle halten und nichts scheppert.

Aber ist egal, du wirst deine Gründe haben und es gibt ja einige Antworten auf deine Frage, trotz falscher Kategorie ;)
 
Und genau dafür sind die Pedalreflektoren wichtig.... für Anstrahlung von hinten.
Statt den Reflektor ans Pedal zu machen kannst du ein Stück Reflektorfolie auch hinten an den Schuh kleben.

was ist daran Schlimm mit einigen wenigen Materialien das Rad StV.tauglich zu machen.

Wenig? Das ist schon ein Haufen Gelumpe. Da lohnt sich ein extra Stadtrad auf jeden Fall. Für ein zweites Bike hat man doch immer Platz. Zwei Bikes eng aneinander nehmen kaum mehr Platz ein als ein Einzelnes.

Ein MTB ist ja trotzdem in erster Linie ein Sportgerät
Mit Sport hat das nix mehr zutun. Hört sich nach purem Stress an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Statt den Reflektor ans Pedal zu machen kannst du ein Stück Reflektorfolie auch hinten an den Schuh kleben.


Das ist ein super Internettip ohne praktische Relevanz.

Falls du so einen Unfall baust freut sich die Gegenseite. "Ich habe mir aber Reflexfolie auf die Schuhe geklebt!"

Da lacht sich der andere Anwalt tot, dem du gerade mit deinem "umgebauten MTB" in der Dämmerung in den Mercedes gefahren bist.
 
Ehm ich bin zwar kein Anwalt aber mein Verstand sagt mir dass erstmal derjenige Schuld ist, welcher den Unfall verursacht hat.
Und wenn man einen Unfall verursacht nützen einem auch alle möglichen vorschriftsmäßig angebrachten Lampen und Reflektoren nichts.
Umgekehrt ist es auch so, dass wenn jemand das Bike schuldhaft um den Haufen fährt - sagen wir mal von der Seite - dass dann fehlende Pedalreflektoren überhaupt nicht ausschlaggebend für den Unfall wären.


Sonst könnte man ja der Logik nach jedem sein Bike zu klump fahren und dann davon kommen weil da irgendwo ein Reflektor fehlt.

Ne so isses einfach nicht.

Man sollte sich über das "Gesehen werden" Gedanken machen, nich um "rechtliche Absicherung".

Wenn man in der Dunkelhgeit gegen ein Mercedes fährt, spielt es garkeine Rolle ob Pedalreflektoren, Reflexaufkleber oder Sirenenhütchen, das wird den gegnerischen Anwalt alles nich interessieren, weil man ja schuldhaft dagegen gefahren ist.

Trotzdem denke ich auch, wenn man von hinten plattgefahren wird, obwohl die Reflexaufkleber sichtbar waren, dann kann der Anwalt sich noch so sehr darauf berufen, dass die nicht StVo-zugelassen sind, sein Mandant wird trotzdem verknackt werden, weil er den Fahrradfahrer gesehen haben muss.

Ist zwar total bescheuert, aber man stelle sich mal vor man hat nix am Fahrrad aber son Ding auf dem Kopf:
http://www.ebay.de/itm/Feuerwehr-Helm-mit-Licht-und-Sirene-/201352380927
Fährt einen nu einer platt muss der trotzdem glaubhaft erklären wieso er denn deinen rot blinkenden Sirenenhut übersehen hat und reingefahren ist.... "der hatte kein Rückstrahler" ist keine gute Antwort! Den Richter interessierts!

Was ich meine: das Rechtliche / die Schuldfrage wird immer hinterher im Verfahren gestellt und da kommt es schon auf die Einzelheiten an und nicht nur stumpf auf die Paragraphen, deswegen ist man gut abgesichert wenn man erstmal von allen seiten gut gesehen wird, so vermeidet man direkt Unfälle und ist rechtlich in einer besseren Position.... je besser es dem ideal der StVO entspricht umso zweifelsfreier im Zweifelsfall. Nichts weiter. Wenn sich ein Verursacher auf "fehlende Reflektoren" beruft, dann wird ganz genau geprüft ob das überhaupt nen Unterschied gemacht hätte für die Unfallsituation und wenn das Fahrrad leuchtet wie ne Kirmesbude, dann spielt die konformität mit den StVo regeln weniger ne Rolle... da kriegt man höchstens einen dran weil man andere Verkehrsteilnehmer ablenkt.

Die meißten aktuellen 3m Reflexfolien übertreffen die DIN-Standards für Straßenverkehr übrigens bei weitem.
Enstprechende Normen: DIN 67520 und DIN 6171

Gibt da einen Satz der einem etwas Luft lässt bei der Gestaltung:
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig im Sinne dieser Verordnung (...) fest angebracht sein.
Nach diesem Satz spricht nichts dagegen verschraubt-montierte Plastikreflektoren durch entsprechend-farbliche selbstklebende Reflexfolien an der geforderten Position in geforderter Bauhöhe zu ersetzen, welche den Anforderungen im Straßenverkehr hinreichend genügen ---> vorschriftsmäßig im Sinne der Verordnung und fest!


Ist rein formal wahrscheinlich so, aber man kann statt an Click- oder Flat-Pedalen mit Reflexstreifen auch die Kante der Kurbeln bekleben.
Sehr gute Idee, das werde ich mir merken und so machen...

PS: Einzig die Forderung nach Speichenreflektoren in jeder Speiche wenn man nich die orangenen oder Felgenfolie benutzt, sondern diese Reflexclips, das finde ich schon ein bischen heftig, dass es ALLE sein müssen.... wobei 4 schon ziemlich gut sichtbar sind in der Dämmerung, jedenfalls die guten 3M, wie das bei billig-Baumarktclips aussieht weiß ich nicht, sollen aber nicht so gut sein. Meine Speichenclips haben sogar die K-Nummer. Werd mir wohl lieber auch retro-reflektierendes durchgehendes Felgenklebeband besorgen und die Clips abmachen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist ein super Internettip ohne praktische Relevanz.

Falls du so einen Unfall baust freut sich die Gegenseite. "Ich habe mir aber Reflexfolie auf die Schuhe geklebt!"

Da lacht sich der andere Anwalt tot, dem du gerade mit deinem "umgebauten MTB" in der Dämmerung in den Mercedes gefahren bist.

How to get away with murder oder wie? Nicht soviele Anwaltserien gucken vielleicht....deine Theorie würde im Umkehrschluß bedeuten das man als Autofahrer ungestraft alle Fahrradfahrer ohne verkehrssicheres Fahrrad umnieten dürfte.

1. Wenn die Gegenseite dir hinten drauf gefahren ist dann ist auch die Gegenseite schuld. Du hast schließlich noch ein hellrotes Rücklicht und einen Rückstrahler.

2. Wenn ich in den Mercedes hineinfahre dann bin ich sowieso schuld. Ganz egal wieviele Reflektoren ich am Bike dran hatte. Selbst wenn am Mercedes die Nummernschildbeleuchtung am Heck defekt war dann bin trotzdem immer noch ich schuld und nicht der Mercedesfahrer.

3. Kommt es zu einem Frontalzusammenstoß ist es ebenfalls völlig irrelevant wieviele Reflektoren ich an der Rückseite hatte.

4. Ein "umgebautes MTB" ist ein MTB mit verkehrssicherer Ausstattung. Nicht umgekehrt.

5. Das Einzige hier ohne praktische Relevanz ist dein Anwaltwissen aus irgendwelchen amerikanischen Fernsehserien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo so isses, wenn man auf dem rechten Fahrradweg in der Dämmerung mit Licht und Front-Reflektor unterwegs ist, ein Autofahrer von rechts ausschert, kann der dich nich einfach übersehen und auf den Radweg fahren, dass es knallt, da nützt es ihm argumentativ recht wenig, wenn dir ein Pedalreflektor fehlt (der reflektiert ja nur, aber er wird ja eh grad nich angeleuchtet, höchstens vom blinker, dafür is das ja Licht am Fahrrad dran).... immerhin schien die Lampe voll ins Auto und man selbst hatte nunmal Vorfahrt.

Aber was nützt mir das als Radfahrer im Krankenhaus, ich werd schön weiterhin die Straße benutzen, da gucken die wenigstens hin!

Fehlende StVO-Beleuchtung/Reflektion wird einem nur dann Verhängnis, wenn dessen Fehlen ursächlich zu nem Unfall führt. Ist ja auch logisch.
 
Es geht nicht um Serien gucken oder sonstiges Geschwätz.

Das Problem ist einfach :

Ehm ich bin zwar kein Anwalt aber mein Verstand sagt mir dass erstmal derjenige Schuld ist, welcher den Unfall verursacht hat.

Was dein Verstand sagt ist vor Gericht leider nicht wichtig. Wenn du ohne Rad nach STVZO in einen Unfall verwickelt wirst, kannst du vor Gericht ein Problem bekommen.


5. Das Einzige hier ohne praktische Relevanz ist dein Anwaltwissen aus irgendwelchen amerikanischen Fernsehserien.
Mein Wissen stammt von vielen befreundeten Anwälten. Nach deutschem Recht. Die sich beruflich damit beschäftigen.

Du hast schließlich noch ein hellrotes Rücklicht und einen Rückstrahler.
Oder auch nur eine Reflexfolie auf den Schuhen. Das kann zu Problemen führen.

Wenn die Gegenseite dir hinten drauf gefahren ist dann ist auch die Gegenseite schuld
Nicht unbedingt.
 
Es geht nicht um Serien gucken oder sonstiges Geschwätz.


Da gebe ich dir völlig recht, ich finde deine Einstellung auch sehr nüchtern, das Problem was hier einige haben, Deutschland fi..t einen wenn es juristisch so sein soll, klar wenn eine asiatische Oma Autofahrerin einen anfährt ist es anderes als ein Choleriker der auf sein Recht bis aufs letzte besteht, am besten noch einer der sein ganzes Auto reparieren lassen möchte und sich ohne hin über Radfahrer aufregt.

Jeder der meint dass es bei einem Unfall mit Verständnis für den Fahrradfahrer ausgehen wird, sofern dieser nicht straßenverkehrs tauglich unterwegs war der soll sich gerne hier in Hamburg in die Strafkammer setzten.
Sind zwar etwas gröbere Themen aber dann hat mein ein Einblick wie sehr es ausarten kann.

Hat schon einen Grund warum ich mir den misst durchlese
 
Hallo, mir wird mittlerweile klar dass wenn man ohne "richtige" Beleuchtung und Reflektoren fährt es beim Crash zu gravierenden versicherungstechnischen Folgen für den Fahrradfahrer führen kann.
Der Auto Fahrer wird durch den TÜV kontrolliert, somit ist er ziemlich gut abgesichert, aber jeder Fahrradfahrer muss selbst um die Straßentauglichkeit seines Fahrrads Sorge tragen.
So ist es und ich kann nur dazu raten. :daumen:

Im Sommer 2014 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Zusammenstoß mit einem PKW.
Mein damaliges MTB hatte Reflektoren an den Speichen, und Refletoren in weiß vorne und in rot hinten.
Dazu eine LED Lampe vorne am Lenker und hinten an der Sattelstütze.
Das MTB wurde von der Polizei begutachtet und im Bericht (auch für die Versicherung) als "nach StVO" vermerkt.
Zum Glück, denn sonst hätte die Versicherung sicherlich nicht im vollen Umfang gehandelt.

P.S. Deshalb ein MTB für Gelände (nicht nach StVO) und ein Crossbike (nach StVO) für Touren, Land und Alltag.
 
So ist es und ich kann nur dazu raten. :daumen:

Im Sommer 2014 hatte ich auf dem Weg zur Arbeit einen Zusammenstoß mit einem PKW.
Mein damaliges MTB hatte Reflektoren an den Speichen, und Refletoren in weiß vorne und in rot hinten.
Dazu eine LED Lampe vorne am Lenker und hinten an der Sattelstütze.
Das MTB wurde von der Polizei begutachtet und im Bericht (auch für die Versicherung) als "nach StVO" vermerkt.
Zum Glück, denn sonst hätte die Versicherung sicherlich nicht im vollen Umfang gehandelt.

P.S. Deshalb ein MTB für Gelände (nicht nach StVO) und ein Crossbike (nach StVO) für Touren, Land und Alltag.

Da hast du aber Glück dass der Unfallgegener nicht wusste, dass du keine Pedalreflektoren hattest, sonst wäre das, ja nach der Meinugn der anderen hier, haarig ausgegangen, oder hast du die nur nicht erwähnt?

Hatte dein roter Reflektor hinten ein Z innendrin sichtbar? Nein, böses Foul.

Hattest du eigentlich gelbe Speichencluster oder in JEDER Speiche Speichenreflektorclips? Weder noch? Auch kein durchgehendes retroreflektierendes Felgenklebeband? Noch ein Grund weswegen die Polizei eigentlich nicht "nach StVo" hätte notieren dürfen.


Du siehst, es ist nich so einfach. Die Wenigsten, selbst wenn sie sich Mühe geben, haben ein vollwertiges StVo-Fahhrad, spätestens mit der Anschaffung von Klickpedalen kommt man um Tricksen nicht herum.

Darum gehts ja grad, manche meinen hier, weil Kleinigkeiten fehlen, nen Speichenreflektor verloren gegangen ist während der Fahrt, oder nen Pedalreflektor, oder längs an der Kurbel statt am Pedal - kommt halt mal vor - das man dann auf gut deutsch gesagt in JEGLICHER Situation die A-Karte gezogen hat, auch wenn im großen und ganzen und von Relevanz her sowieso StVO-Bereitschaft gegeben ist..

Und dagegen wehre ich mich... wir sind hier eben nich im Trumpland! Man muss hierzulande eben nich fürchten dass jeder Unfug juristisch ausgenutzt wird, es gibt das Prinzip Ursache und Wirkung sowie Verhältnismäßigkeit. Wenn du schuldhaft plattgefahren wurdest, dann wurdest du schuldhaft plattgefahrne, egal ob'n EIN EINZIGER Speichenclips fehlt verdammt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hattest du eigentlich gelbe Speichencluster oder in JEDER Speiche Speichenreflektorclips? Weder noch? Auch kein durchgehendes retroreflektierendes Felgenklebeband? Noch ein Grund weswegen die Polizei eigentlich nicht "nach StVo" hätte notieren dürfen.
Ich hatte es nur vergessen zu erwähnen. :D
Zu den Reflektoren an den Speichen, es sind nicht die gelbe Speichencluster sondern, siehe bitte Bilder.

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Die vordere LED-Lampe war immer im Rucksack, da die Halterung nicht so toll war und geschont werden sollte. Dies stellte jedoch kein Problem dar.

Eine Aufnahme nach dem Umfall. Kaputt war natürlich etwas mehr, wie z.B. das Schaltwerk und der rechte Bremsgriff.
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Schleifspuren, nachdem es mit dem Vorderrad unter das Auto ging und dann zusammen mit dem Auto in den Innenhof.
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Die Pedale "mit Reflektoren" haben dafür aber Stand gehalten. :)
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Und dann natürlich das Wichtigste, der Helm hat meine Birne gerettet und musste dafür dann ersetzt werden. :(
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Meine Empfehlung: Fahre achtsam, mit einem Helm (immer!) und fahre mit einem Fahrrad nach StVO, besonders wenn Du Dich außerhalb von Wald und Wiese befindest.
Die Versicherung zahlt Dir dafür alles und Du kaufst Dir ein neues Fahrrad! Versprochen!

Heute fahre ich mit Klickies und die Radschuhe haben weiße Reflektoren im Material. Ob das ausreichend ist? :ka:

Ein Z im Reflektor? Wenn die Relfektoren laut Label für StVO sind, reicht nicht aus?
 

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