Betreten von Kuhweiden

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War letzes Jahr und werde dieses Jahr wieder als Almerer unterwegs sein und was ma da erlebt bläst einem aber auch die Lichter aus..

Steckst Deine Weide ab, um as Viech zu separieren, rollst die Leitung ab, klemmst an, alle 4 Meter ein Stromwarnschild, machst das Gatter zu, schreibst noch einen Din A4-Zettel ans Gatterl (bitte geschlossen halten), nur um dann zu sehen, das ein paar ["§'+*] den Zaun auf einer Länge von 4 Metern ablegen (!!) um bequem mitm Lifestylejeep auf den Gipfel zu kommen. Wohlgemerkt mitten durch die Weide mit Viechern..

Von Leinenpflicht mag ich gar nicht sprechen. "Dein Hund is ja auch ned angeleint" - äh, Arbeitshund?

Die Bauern an sich dürfte es vor keine all zu großen Probleme stellen. Unsere Weiden sind quasi alle abgesteckt bzw. umzäunt. Feldwege sind Besitz des Bauern, um die Weiden zu erreichen. Dann is hald null Toleranz und alles dicht..Schade wenn es so kommen würd, aber ich könnte sie verstehen.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von soundfreak

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Da weiß man nicht, was die größere Plage in meinen Bergen ist: die Grattler, die Skifahrer, die Biker oder die Vieh- und Holzbauern :mad: .
Um die kompletten Alpen eine Mauer bauen (Mexiko :daumen:) und das Betreten bei Todesstrafe verbieten und auch knallhart durchziehen. Bei den "Touristikern" anfangen.
Das ist meine Meinung... :o .
 
protipp: immer nur mit kalasch auf die weide :wink:
Rindergulasch beschde
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damit wird sich das radeln in den Bergen in Zukunft wohl erledigt haben.....
War auch mein erster Gedanke, als ich es gerade gelesen habe.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird es eng.
Falls die Almen in Privat oder Gemeinschaftsbesitz sind werden die Bauern verständlicherweise ihren Besitz für die Allgemeinheit sperren angesichts des finanziellen Ruins im Ernstfall.
Wie blöd kann man sein, die Hundeleine um die Hüfte zu binden.....
Kopfschüttelnder Gruß Diet.
 
Tja das ist die heutige Welt. Wölfe in unseren Wäldern werden gefeiert wie Schmusekätzchen und Kühe sind die neuen Killermaschinen.
Heißt das im Umkehrschluss, dass du Kühe als Schmusekätzchen und Wölfe als Killermaschinen siehst?
Beide haben ihre Berechtigung und beiden muss man mit Respekt und Vorsicht begegnen.
 
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Solche Urteile gibt es immer wieder wenn praxisfremde Richter über etwas entscheiden was Sie offensichtlich nicht verstehen.
Rein nach Gesetzes-Buchstaben entscheiden und gut ist es...
Mal raus aus der städtischen Amtsstube täte den juristischen/richterlichen Paragraphen-Verbrechern echt gut.

RedOrbiter
www.Trail.ch
 
Ein Katastrophen Urteil. Ich hoffe nicht das es bestand haben wird.
Wie Weltfremd kann man sein. Das freie Betretungsrecht der Natur muss und wird bestand haben, auch mit allen gefahren die sich daraus ergeben.
Eigenverantwortlichkeit muss da ganz groß geschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Kühe des Bauerns haben einen Menschen getötet, ihr empathielosen Typen. Selbstverständlich hat der für den "Schaden" gerade zu stehen, unabhängig von einer Schuldfrage, eine Haftpflichtversicherung dürfte er ja haben. Und Stammtischlern wie RedOrbiter wünsche ich, das er mal auf "juristischen/richterlichen Paragraphen-Verbrecher" angewiesen ist.
 
In der Urteilsbegründung wird darauf verwiesen, dass sich die tödliche Attacke an einem "stark frequentierten" Weg ereignete und deswegen eine erhöhte Sorgfaltspflicht des Tierhalters vorlag, die Wegenutzer vor einer Gefährdung durch seine Tiere zu schützen (ist wohl in unmittelbarar Nähe der Pinnisalm passiert). Also nur hotspots betroffen?

Ab wann ist ein Weg "stark frequentiert"? Das wird wohl immer ein unbestimmter Begriff bleiben...
Und im Zweifel wird der Verantwortliche wohl eher die freie Betretung untersagen, bevor ihm seine Versicherung erklärt, dass er grob fahrlässig gehandelt hat. Oder die Kühe bleiben auch im Sommer im Stall...

Wo führt das hin? Im Bestreben, bei jedem Unglück grundsätzlich einen Schuldigen zu finden und ans Kreuz zu nageln, schränken wir unsere Freiheit immer weiter ein. Wenn wir das freie Betretungsrecht im alpinen Raum erhalten wollen, müssen wir diese Vollkaskomentalität zu Hause lassen und akzeptieren, dass Unglücke und Trägödien passieren, ohne dass jemand dafür verantwortlich ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
War auch mein erster Gedanke, als ich es gerade gelesen habe.
Wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird es eng.
Falls die Almen in Privat oder Gemeinschaftsbesitz sind werden die Bauern verständlicherweise ihren Besitz für die Allgemeinheit sperren angesichts des finanziellen Ruins im Ernstfall.
Wie blöd kann man sein, die Hundeleine um die Hüfte zu binden.....
Kopfschüttelnder Gruß Diet.
 
solche Sperrungen wären ja eine Katastrophe! Da arbeitet man sich lange Zeit einen Anstieg hoch und dann steht vor einer Wiese, die man überqueren müsste, ein Verbotsschild- und zwingt einen theoretisch zum Umkehren. Geht‘s noch?

So leid es mir tut, aber wenn ich in den Alpen eine Wiese mit frei laufenden Kühen quere, muss mir klar sein, dass die Tiere unerwartet reagieren besonders, wenn ich einen Hund führe. (war der angeleint?). Gehe ich da durch, akzeptiere ich das Risiko, oder?
 
Grundsätzlich sehe ich das mit einer hohen Eigenverantwortung draußen in der Natur auch so. Ich denke aber, dass die meisten so wie ich nicht beim Prozeß dabei waren, was es sehr sehr schwierig macht, sich ein objektiv faires Bild vom Prozeß und Urteil zu machen, da man die maßgeblichen Umstände, die zur Urteilsbildung führen, gar nicht kennt. Oder hat hier einer außer den Pressemeldungen auch zumindest das urteil im Wortlaut gelesen?
Daher halte ich es für sehr schwierig bis vermessen, dem Richter Sachverstand abzusprechen oder zu verurteilen - es wird eher umgekehrt ein Schuh draus. In der Sache spielen hier auch oft Sachverständige eine wichtige Rolle.
Und ich glaube auch nicht, dass man als Laie weis, welche Faktoren eine maßgebliche Rolle spielen dürfen.

so spielt z. b. eine Rolle, ob jemand eine Gefahrenquelle gesetzt hat und ob er die erforderlichen und geeigneten Sicherungsmaßnahmen getroffen hat.
 
solche Sperrungen wären ja eine Katastrophe! Da arbeitet man sich lange Zeit einen Anstieg hoch und dann steht vor einer Wiese, die man überqueren müsste, ein Verbotsschild- und zwingt einen theoretisch zum Umkehren. Geht‘s noch?

Ja, so ist es.
Das von mir weiter oben beschriebene Szenario war am Tag vorm Almabtrieb. Also man denkt sich zumindest was dabei, wenn man ein Verbotsschild aufhängt..Musst ja ned gleich umkehren, aber die Weide umfahren.
 
anderswo hab ich schon geschrieben, dass eben gerade die mutterkuhhaltung nicht an jeder stelle, nicht auf jeder alm ideal ist.
früher zb hat man die stiere in die entlegensten kare getrieben. warum wohl? das erübrigt sich, die werden heut gar nicht so alt, dass sie grantig oder aggressiv werden können, die landen vorher eh am teller.

mutterkühe sind noch eine spur reizbarer als stiere, die an sich eher faul und träge sind, mit ihren nachwuchs haben sie auch grund dafür. das heisst, als landwirt/almbauer hat man einerseits damit zu rechnen dass menschen unterschiedlichster tiererfahrung weiden betreten (teilweise ists ja auch als nebenbrot erwünscht!) und andererseits hat es einem als landwirt bewusst zu sein, dass mutterkühe eher gefährliche tiere sind. rein von der ratio her müsste man als almbauer überlegen, wo man die mutterkühe hintut, und falls kein geeigneter bereich vorhanden ist, mit wenigen habdgriffen einen el. halterbuam aufstellen, der die sache elegant regelt.
wird in weiteren fällen immer auf die jeweilige situation abzustellen sein. die auf einer entlegenen, unbewirtschafteten alm wohl eine andere sein wird als auf einer heidi/panorama/milka-alm.

mal sehen, was die nächste instanz sagt.
 
Die Kühe des Bauerns haben einen Menschen getötet, ihr empathielosen Typen. Selbstverständlich hat der für den "Schaden" gerade zu stehen, unabhängig von einer Schuldfrage, eine Haftpflichtversicherung dürfte er ja haben. Und Stammtischlern wie RedOrbiter wünsche ich, das er mal auf "juristischen/richterlichen Paragraphen-Verbrecher" angewiesen ist.
Naja, nur weil irgendwo ein - und sei es noch so schrecklicher - Schaden eingetreten ist, heißt das nicht zwangsläufig, dass jemand anderes dafür aufzukommen hat.
Bei uns liefe das ja über vermutetes Verschulden mit der Möglichkeit, den Entlastungsbeweis zu führen, § 833 BGB. Ohne Ahnung vom österreichischen Recht zu haben, liest sich die entsprechende Norm aus dem ABGB für mich allerdings recht ähnlich: https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1320 (Satz 2)

Kuh tötet Menschen -> Bauer haftet ist also etwas zu kurz gegriffen.

Ich sehe es allerdings auch kommen, dass eine solche Leitentscheidung zu massenhaften Wegsperrungen führen wird, weil sich kein Bauer einem solchen Haftungsrisiko aussetzen will.
 
Ein wenig Hintergrundinfo zum Urteil (das macht den Fall nämlich umso prekärer respektive komplizierter) =>=>

"Kurz vor dem Angriff wurde die Herde durch eine Begegnung mit einer Familie, die mit zwei Hunden unterwegs war, beunruhigt. Das Gericht kam zu dem Schluss: „Der Vorfall hätte sich nicht ereignet, wenn die in diesem Jahr besonders aggressive Herde nicht
schon zuvor in Aufregung versetzt worden wäre, was der Verunfallten aber nicht bekannt sein konnte.“
 
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