Bike-Discount liefert Cube mit falscher Gabel

Gabs das Thema mit den Bezeichnungen der Fox Gabeln nicht schon öfters?
Soll kein Vorwurf wegen der Erstellung dieses Freds sein. Ist nur ne Feststellung.
Hab auch mal eine 32er Fox mit Fit Kartusche gehabt. Sollte nur günstig sein. Hab angenommen, dass sie zumindest wohl brauchbar sein wird, wenn Fox draufsteht. Gekauft hab ich ne "Fit 4 Performance". Hieß für mich übersetzt "ready for Action" oder so ähnlich ;) Na ja, weil ich von der Bezeichnung so noch nirgends gehört hatte, hieß es dann auf Nachfrage, es sei eine "Fit 4 Grip Performance".
Vielleicht kann man Fox noch nicht mal einen Vorwurf wegen der Bezeichnungen und Marketing-Geblubber machen, weil es einfach so viele 'diverse' OEM/wasauchimmer Gabeln mittlerweile für x verschiedene Hersteller gibt.
Hm, Deutschland führt 4:1, hat aber nur zwei Tore geschossen... it's magic :D.
 
Ich darf rückblickend nochmal zusammenfassen?
Offenbar hat Bike-Discount eine fehlerhafte Produktbeschreibung vom Hersteller übernommen, sonst wäre nicht weiterhin bei so ziemlich allen gängigen Onlinehändlern 'Fox 32 Float SC FIT4 Performance' als Gabel angegeben. So weit, so schlecht.
Offensichtlich auch ist, dass es die Gabel bei Fox im Aftermarket so nicht zu kaufen gibt: https://www.foxracingshox.de/17889/2021-32-stepcast-performance-29?c=2366
Unklar ist, ob Cube sich eine 32 SC Performance mit Fit4- statt Grip-Kartusche hat zusammenstellen lassen und ans Elite Pro gebaut hat. Auf cube.eu gibt's dazu keine eindeutigen Angaben.

Hier liegt also ein Mangel vor, den Bike-Discount jedoch über die AGB abgesichert hat. Diese hat der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrags zuvor ausdrücklich bestätigt.
Heißt also kurz und bündig: 14tägiges Rückgaberecht geltend machen, ohne dabei auf diesen Mangel einzugehen. Oder eben mit der Grip-Kartusche leben.
 
Irrtümer vorbehalten. Blöd gelaufen ja.
Der Hersteller hat den Fehler erkannt und abgeändert und hat dir sogar eine Entschädigung angeboten obwohl er das nicht muss.

Das ist wieder Halbwissen.
Erstens mal geht das mit "Irrtümer vorbehalten" nicht einfach so im Onlinehandel, siehe zb. hier:
https://www.onlinehaendler-news.de/...rrtuemer-vorbehalten-haendler-fehler-befreien
Zweitens waren sie hier schon einen Schritt weiter: Der Händler hat spätestens mit Lieferung den Kaufvertrag angenommen, zu den Bedingungen/mit den Artikeleigenschaften, welche auf seiner Webseite standen.
Dass der Händler das nicht kontrolliert, ist nicht Problem des Käufers.

Der Händler MUSS jetzt den Sachmangel beheben, wenn der Käufer darauf besteht.
Sollte das unmöglich sein oder er es nicht wollen, kann der Käufer sogar den Kaufpreis mindern oder wo anders kaufen und vom Händler die Differenz als Schadensersatz verlangen.


Vielleicht habe ich eine Möglichkeit einer fairen Einigung übersehen?

Dem Händler muss erstmal klar sein, dass er es nicht mit dem typischen Deppen als Kunden zu tun hat, sondern einen, der seine Rechte kennt.
Dementsprechend mach wie bereits gesagt deutlich, dass du auf die Erfüllung eures Kaufvertrages pochst und er da nicht einfach so raus kommt.

Wenn der Händler das checkt, dann hast du auch ne andere Verhandlungsgrundlage.

Man kann auch einfach den Schwanz einziehen. Ansonsten wären die nächsten Schritte: Verbraucherzentrale einschalten und ihm schriftlich deine Ansprüche geltend machen. Den Brief am besten per Gerichtvollzieher zustellen (kostet so 30 Euro). So weit würde ich selbst erhlicherweise aber auch nicht gehen, weil mir da der Aufwand zu hoch wäre. Aber genau darauf spekulieren die Händler ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Al_Borland

Erstens geht es hier nicht um einen gedruckten Produktkatalog, siehe aus deinem Link:
"Achtung: Die vorliegende Entscheidung bezieht sich ausdrücklich nur auf Produktkataloge. Hier müsse der Händler das Recht haben auf mögliche Irrtümer hinzuweisen, die eben bei derTextabfassung und dem Druck nicht ausgeschlossen werden könnten. Die IT-Recht Kanzlei rät jedoch ausdrücklich ab, Hinweise zu veröffentlichen, wonach sich der Händler „Irrtümer vorbehält". Derlei Aussagen werden zur Zeit erfolgreich abgemahnt."

Zweitens nochmal hier mein Zitat:
"... waren sie hier schon einen Schritt weiter: Der Händler hat spätestens mit Lieferung den Kaufvertrag angenommen, zu den Bedingungen/mit den Artikeleigenschaften, welche auf seiner Webseite standen.
Dass der Händler das nicht kontrolliert, ist nicht Problem des Käufers."
 
Was würde der Durchschnittsdeutsche sagen wenn er ein Auto mit 200Ps kauft und ein paar Tage später merkt das er die 150Ps Version bekommen hat . Reicht da auch ein - zwei Hunni Abfindung und ein passt weil Irrtum ausgeschlossen.

Oder du bestellst dir 100 Gramm Gold, bekommst aber nur 100 Gramm Silber zugeschickt.
Händer: "Ja sorry, Irrtum ausgeschlossen, steht doch in den AGBs.
Kann dir 50 Euro Gutschein geben. Oder du schickst zurück"
(Goldpreis um 10% gestiegen)
:D :D
 
Wie schon geschrieben: es liegt klar ein Sachmangel vor (Lieferung ungleich Beschreibung). Nachbesserung einfordern (nachweisbar, z.B. mit Einschreiben und Fax parallel, Sendebericht aufheben!) mit angemessener Fristsetzung.
Das sollte dem Händler gegenüber erstmal das Wissen um das zustehende Recht unterstreichen.
Und wenn man dann weitere rechtliche Schritte einleiten will (z.B. Verbraucherzentrale, Anwalt), spart man sich Zeit.

Der Nikolauzi
 
Der Händler hat ja mit Cube geredet.
Der Händler kann mit Cube reden wie er will: Er ist dein Vertragspartner und muss das Rad mit den vereinbarten Eigenschaften liefern. Ich hoffe, im Kaufvertrag ist die Gabel benannt oder du hast zumindest einen Screenshot der Seite.
Ich hätte den Händler einfach aufgefordert, die entsprechende Gabel nachzusenden (im Tausch). Dass du dich auf die Nummer mit "Rüchsprache mit Cube" eingelassen hast war nicht geschickt.
 
Der Händler kann mit Cube reden wie er will: Er ist dein Vertragspartner und muss das Rad mit den vereinbarten Eigenschaften liefern.
Ich hätte den Händler einfach aufgefordert, die entsprechende Gabel nachzusenden (im Tausch). Dass du dich auf die Nummer mit "Rüchsprache mit Cube" eingelassen hast war nicht geschickt.
Wichtiger und guter Punkt: es geht hier um Gewährleistung (gesetzlicher Anspruch) gegenüber dem Händler, nicht um Garantie (freiwillige Sache des Herstellers)!
Darauf auch in der Aufforderung zur Behebung hinweisen!
 
Verstehe es trotzdem nicht.
1) Eine 32 Performance Fit4 gibt es nicht
2) Auf den Bildern ist die Performance mit Grip abgebildet

Wenn ich so gut informiert bin, dass ich weiß dass es eine Fit4 Dämpfung gibt und ich sogar gesteigertes Interesse daran habe (brauche Fit4 zum Rennen fahren ...), dann frage ich doch vor dem Kauf nach was jetzt wirklich verbaut ist. Oder?

PS: An den Threadersteller: Ich verkaufe im Bikemarkt gerade eine 32 Performance Elite. Die hat garantiert die Fit4 Dämpfung und passt perfekt ans Bike 😃
 
Verstehe es trotzdem nicht.
1) Eine 32 Performance Fit4 gibt es nicht
2) Auf den Bildern ist die Performance mit Grip abgebildet

1) Wieso nicht? Fox und Rockshox bauen häufig Gabeln abseits von Aftermarketspezifikationen. Dass du sie nicht einfach so kaufen kannst, ist ein anderes Thema.
2) Bilder sind langsamer änderbar als Text, denen vertraue ich immer weniger als der Beschreibung.
 
1) Wieso nicht? Fox und Rockshox bauen häufig Gabeln abseits von Aftermarketspezifikationen. Dass du sie nicht einfach so kaufen kannst, ist ein anderes Thema.
2) Bilder sind langsamer änderbar als Text, denen vertraue ich immer weniger als der Beschreibung.
Ja, aber in diesem Fall würde sie Performance Elite heißen. Aber stimmt schon, viel kann, nichts muss...

Zu 2), aber genau deshalb würde ich nachhaken vor dem Kauf, wenn da irgendetwas nicht 100% konsistent ist.
 
Ja, aber in diesem Fall würde sie Performance Elite heißen.
Klar, die schreiben auch oft Mi*t:

1624364609411.png


Aber,
Fox und Rockshox bauen häufig Gabeln abseits von Aftermarketspezifikationen.
 
Ich hatte auch mal vor mir das Bike zu kaufen, und FIT4 Performance stand tatsächlich fast überall in den Beschreibungen. Aber dann müsste es ein OEM-Modell sein, ich glaube auch eher an einen Fehler in der Beschreibung. Der ist dann aber noch auf vielen Seiten vorhanden (außer bei Bike-Discount). Da wirds mal in einer Ankündigung von Cube ne fehlerhafte Bezeichnung gegeben haben und die hat jeder Shop übernommen. Wer solls auch gleich überprüfen können.

Mir persönlich wärs egal, ob FIT4 oder GRIP würd mich bei ner 100m Gabel gar nicht stören, solange die ein SC Gehäuse wegen des Gewichts hat. Aber gut, nun wurde es ein Rad mit ner 32 Rhythm, deutlich schwerer und mit GRIP Kartusche :D Also das schlechteste aus beiden Welten. Dafür gibts halt dann ne SID irgendwann.

Ich wäre wohl mit den 30€ zufrieden gewesen oder hätte das Rad einfach zurück gegeben, da kein Bock mit sowas meine Lebenszeit zu vergeuden.
 
Natürlich ist das ein Sachmangel.
Und in dem von dir zitierten Paragraphen gehts darum, wann ein Vertrag zu stande kommt, nicht um Gewährleistung.
Gehen wir mal von dem Standpunkt aus, es handele sich um einen klaren Sachmangel.

Dann hätte der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung. Scheitert dann die Nachbesserung oder eine gütliche Einigung durch den Verkäufer aus welchen Gründen auch immer, dann kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Dann gibt's eben kein Geschäft.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dem Verkäufer vorgeschrieben werden kann, wie die gütliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer aussehen muss. Es muss eben eine Einigung zwischen beiden Vertragsparteien sein.
Letzlich geht es ja darum, daß der Verkäufer ein Geschäft machen will. Aber wenn keine gütliche Einigung möglich ist, dann Rückabwicklung und kein Geschäft.

Zu Zeiten von hohem Nachfrageüberschuss ist der Verkäufer hier allerdings in einer sehr guten Position, weil er das Rad auch anderweitig verkaufen kann. Das war auch schon mal anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten