Bike discount Rückgaberecht

Ich war gerade in Südfrankreich und Nordspanien. 7 von 10 Rädern waren von B-Twin von Decathlon. Die sind damit alles gefahren und hatten Spaß. Vielleicht muss man ab und zu die eigene Haltung zum Material mal überdenken.
Klar kann man, die Frage ist wie oft. Gibt genug Videos auf YouTube wo Leute mit Billigsträdern in Bikeparks gehen und das härteste Zeug fahren. Vielleicht ist mein lokaler Decathlon einfach besonders schlecht was Fahrräder angeht, aber da hab ich von falschen Scheibenbremsadapter bis umgedrehten Vorbauten schon alles gesehen. Wenn man in der Lage ist sowas zu erkennen und vielleicht sogar zu beheben ist das ja gut, aber wenn ich dran denke das irgend ein Ahnungsloser so ein Teil kauft bei dem nur die Hälfte des Belags bremst...

Ich bin selbst lang genug mit nem 500€ Hardtail unterwegs gewesen und fahren kann man damit auch das meiste, es ist halt einfach so das man am Ende doch nicht so viel spart wenn man andauernd was reparieren muss (wenn man das überhaupt selbst kann).
 
"Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren" müssen einem Onlinekäufer in gleicher Weise zugestanden werden wie dem Käufer in einem Geschäft. In diesem Rahmen darf der Käufer bei einem Onlinegeschäft von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Alle darüber hinaus gehenden Regelungen müssen in den Bedingungen des Onlinehändlers als Zugeständnisse an den Kunden verankert sein. So zum Beispiel ein verlängerter Rückgabezeitraum oder eine intensivere Prüfung der Funktionsweise.
Vor Gericht würde, soweit keine besseren Regelungen vorliegen, das allgemein gültige, das verbreitete Verhalten des klassischen Einzelhandels zugrunde gelegt. Ein Fahrrad kann im Laden probegefahren, der Schuh im Laden anprobiert, der Helm aufgesetzt werden. Tagelanges Herumfahren gehört ganz sicher nicht in den erlaubten Rahmen, dafür bietet der Einzelhandel zum Beispiel Testräder an. Natürlich kann der Onlinehändler den Nachteil fehlender Testmöglichkeiten ausgleichen, indem er ausgedehnte Probefahrten zulässt und die Kosten bei Inanspruchnahme des Widerrufs regelt. So wie Canyon das offenbar getan hat.
 
Bei mir wollte Canyon damals nach ca. 50km auf trockenen Trails das Bike erst durch die Werkstatt laufen lassen, wobei Reifen und Kette angeblich auf jeden Fall getauscht würden und dies als kleine Inspektion + Teile mir dann abgezogen worden wäre. Das wären schon so 200.-€ gewesen mit Versand und allem Ärger. Habs noch paar km gefahren und dann privat verkauft, was auch ca. 300.-€ Verlust waren (aber wenigstens gefahren).
Da kann man nur ganz sauber putzen mit Zahnbürste und ganz lieb rumschleimen beim Händler. Die zitierten Bedingungen gelten garantiert nicht für den Ladenverkauf.
Ist ja auch logisch. Das Bike kann nie und nimmer mehr als neu verkauft werden. Ich würde auch als Kunde kein Bike als "neu" kaufen, das bereits 50 km von jemandem gefahren wurde. Das sieht man an den Reifen usw.
Ob das jetzt wirklich Nachteile hat oder nicht, ist eine andere Geschichte, aber neu heißt halt neu. Wobei sogar unbenutzte Dinge, die eine Weile rumstehen, öfter nur noch als Angebot verkauft werden können. Siehe Autos mit "0 km".
Da gibt es auch für die Händler gesetzliche Beschränkungen dazu, was sie als neu verkaufen dürfen.
 
Man kann z.B. keine geöffnete und registrierte Software zurückgeben.
Ne Flasche Whisky kann ich auch nur so wie geliefert zurückgeben, verschlossen und unbeschädigt.

Ich verstehe nicht ganz die Erwartungshaltung bzw. das Verständnis von Fernabsatzverträgen: etwas online bestellen, testen und gebraucht kostenneutral zurückgeben? Klar wenn was von vornherein kaputt ist, fast logisch wenn das Rad im Hof 100m gerollt wurde und die falsche Größe bestellt wurde, aber zwei Wochen benutzen und feststellen, dass es einem doch nicht "gefällt"?

Ganz schön naiv. Da wird dann irgendwann niemand mehr Bock haben, Onlineshops zu betreiben.
Im Gegenteil es werden sogar immer mehr online Shops.

Der Vorteil ist, dass sie zB keine Geschäftslokale, Zwischenhändler etc benötigen. Das so eingesparte Geld müssen sie halt für die Rücknahmen bereit halten. Und oft werden zurückgeschickte Sachen dann wiederum günstig verkauft, um wenigstens einen Teil der Kosten wieder herein zu bekommen.

Und das du die Ware 14 Tage lang begutachten kannst, hat ja auch seinen Grund. Oft kann man auf den Produktfotos wenig(er) erkennen; trotz 360 Grad Ansicht und/oder Produktvideos. Außerdem werden die Produktionsfotos entsprechend gemacht oder nachbearbeitet um das Produkt in einem guten oder noch besseren Bild darzustellen. Das kann halt ein angreifen, selbst sehen, unter verschiedenen Lichtbedingungen, in ein Produkt hineinschauen (Schuhe, Innenseiten von Kleidungen) oder eventuell sogar riechen ;-), nicht ersetzen. Das hat der Gesetzgeber erkannt und das 14tägige (ohne Angaben von Gründen!) Rücktrittsrecht ("Rückgabe") eingeführt.
 
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