Bike-Import aus Deutschland

Danke euch für eure Antworten.
Also es steht das die Mwst. 7,7% Inklusive ist bei dem Preis. Es sollten einfach noch DHL und Verzollungskosten dazukommen. Bestellen würde ich ein Cube stereo hybrid 160 HPC Actionteam von der Seite bike-discount.de. Möchte das mein erstes E-Bike auch gleich ein neues ist das mir die nächsten Jahre spass macht daher der Gedanke von Deutschland zu bestellen. Aber fals die Zollgebüren etc. auch in die 1000.- oder mehr kommen lohnt es sich dann nicht mer wirklich aber bei 100-300.- oder so wäre das ja super da ich auch nicht top verdiener bin. :)
 
Danke euch für eure Antworten.
Also es steht das die Mwst. 7,7% Inklusive ist bei dem Preis. Es sollten einfach noch DHL und Verzollungskosten dazukommen. Bestellen würde ich ein Cube stereo hybrid 160 HPC Actionteam von der Seite bike-discount.de. Möchte das mein erstes E-Bike auch gleich ein neues ist das mir die nächsten Jahre spass macht daher der Gedanke von Deutschland zu bestellen. Aber fals die Zollgebüren etc. auch in die 1000.- oder mehr kommen lohnt es sich dann nicht mer wirklich aber bei 100-300.- oder so wäre das ja super da ich auch nicht top verdiener bin. :)

bike-components hat ein Zollabkommen (o.ä.) mit der Schweiz, so dass die Pakete gar nicht mehr kontrolliert werden an der Grenze und sie deutlich schneller liefern können und keine Zusatzkosten entstehen. Da sind dann bei Bestellung im Shop auch schon direkt die 7.7% auf dem Preis drauf. Kann gut sein, dass bike-discount das ähnlich macht, da ja dort anscheinend auch schon die schweizer Mehrwertsteuer im Preis drin ist. Evlt. fallen also gar keine Zollgebühren seitens DHL mehr an. Vielleicht findest du dazu was in der FAQ von bike-discount. Ansonsten einfach mal nachfragen
 
Hi ihr Lieben,

kurze Frage an die Experten. Ich will bei Leeze einen Rennradlaufradsatz bestellen. Dort wurde mir auf Nachfrage angeboten die Ware zu Verwandten nach DE zu schicken, und ich kann sie selber im privaten Verkehr ausführen und per MWSt-Erstattung von ihnen nachträglich die Differenz erhalten.

Mein Verständnis war das Fahrradteile, also vermutlich auch Laufräder, eigentlich nicht in der privaten Ausfuhr erstattbar sind. Bei Leeze hiess es auf besorgte Rückfrage hierzu:

Es gibt manche Kunden, mit den gleichen „Voraussetzungen“ wie du. Also regelmäßiger Grenzübertritt aufgrund von Familie, Freunden oder Beruf. Bisher war die private Ausführung von Laufrädern und eine entsprechende Erstattung der MwSt. kein Problem. Leider kann ich dir nicht sagen, welche Grenzübergänge bzw. Zollstellen da genutzt wurden. Die letzte Erstattung an einen Kunden nach diesem Schema hatten wir problemlos etwa Mitte Januar.

Das wundert mich dann doch sehr. Gibt es von euch Erfahrungswerte hier? Mit Radteilen allgemein aber speziell mit Laufrädern? 19% bzw 16% sind eine solche Stange Geld das es letztendlich die Kaufentscheidung widerspiegelt, und wenn man an der Grenze abgewiesen wird ist es natürlich schon zu spät. Zumal ja auf der anderen Seite der Grenze so oder so 7.7% anfallen, und die doppelte Bezahlung wäre ärgerlich.

LG und Danke für die Tipps!

PS: Wenn ich die bisherigen Beiträge so lese, bei bike-discount o.ä. fallen die von der Schweizer Post zur Verzollung erhobenen 11.50 CHF + 3% nicht an da dies bereits komplett von bike-discount erledigt wird, ergo hier ist der reduzierte Euro-Preis + Versand schon der finale Betrag?
 
Kaufst Du dir Teile in einem DE Shop vor Ort müssen diese verbaut werden um Ausfuhrfähig zu sein. Ähnlich Auto Ersatzteilen. Auch darf der Betrag der Dienstleistung / Arbeitswert nicht höher als jener der Teile sein, sonst auch keine Ausfuhr. Viele Händler machen es trotzdem um Kunden zu halten. Wird das seitens des Finanzamt mal kontrolliert müssen sie Nachzahlen usw. . Der Typ am Zoll knallt auf ziemlich alles einfach seinen Stempel.

Sendet der (Online-) Händler die Teile an eine DE Lieferadresse und Du bist CH Rechnungsempfänger kannst Du sie einfach selbst Aus / Einführen mit den nötigen Formularen. Gibt auch genug Grenzpaketshops usw. zwecks Lieferadresse. Da Du hier keine Möglichkeit auf An/Einbau hast, ist dies kein Problem, da greift wohl ein anderes Gesetz. Toll für den stationären Händler vor Ort :D.
 
Kaufst Du dir Teile in einem DE Shop vor Ort müssen diese verbaut werden um Ausfuhrfähig zu sein. Ähnlich Auto Ersatzteilen. Auch darf der Betrag der Dienstleistung / Arbeitswert nicht höher als jener der Teile sein, sonst auch keine Ausfuhr. Viele Händler machen es trotzdem um Kunden zu halten. Wird das seitens des Finanzamt mal kontrolliert müssen sie Nachzahlen usw. . Der Typ am Zoll knallt auf ziemlich alles einfach seinen Stempel.

Sendet der (Online-) Händler die Teile an eine DE Lieferadresse und Du bist CH Rechnungsempfänger kannst Du sie einfach selbst Aus / Einführen mit den nötigen Formularen. Gibt auch genug Grenzpaketshops usw. zwecks Lieferadresse. Da Du hier keine Möglichkeit auf An/Einbau hast, ist dies kein Problem, da greift wohl ein anderes Gesetz. Toll für den stationären Händler vor Ort :D.
Wow, besonders der zweite Fall wäre toll für mich - das war der Plan! Sprichst du da aus Erfahrung? Bzw hast du einen offiziellen Gesetzestext für mich? Weil mein einzig ähnlicher Fall mit einer Satteltasche endete mit den Worten des Grenzers das dies eigentlich nicht möglich sei und er eine Ausnahme mache. Danke!!
 
Leider nein. Aber frag doch sonst mal in so einem Grenzpaket Shop. Ich wohne direkt an der Grenze und erlebe das bei Bekannten ständig mit. Felgen fürs Auto vor Ort gekauft. Ausfuhr nur mit Montage. Felgen Online bestellt. Ausfuhr kein Problem. Bei Bike Parts genau das selbe. Sonst könnte ja auch BC , Bike Discount usw. Dir den Service nicht anbieten. Wenn dies nur im verbauten Fall erlaubt wäre. Da greift irgend ein anderes Gesetz. Der Shop muss glaube aber auch als Onliner gelistet sein. Da kenne ich mich aber nicht aus. Weiss nur von Bekannten das es funktioniert wenn nicht vor Ort gekauft.

Bekannter hat n Radladen der freut sich darüber immer sehr. Leider wissen das auch viele Kunden nicht und unterstellen ihm er stelle sich extra blöd an oder will sich was am Einbau verdienen. Der gute Grenzbeamte stempelt wirklich nahezu alles ab an einem Einkaufs Samstag. Zahlt er es dann trotzdem zurück ist er bei einer Prüfung selbst der Depp. Das findest Du deshalb mittlerweile auch bei vielen DE Shops an der CH Grenze direkt auf der HP mit Gesetzes Paragraf dazu. Evtl. findest Du darüber dann den passenden Gesetzesparagraf für deine Situation.
 
Ich habe vor ca 1.5J einen Rahmen in D vor Ort abgeholt (dazumal noch mit 😷 usw.). Der Händler muss dir eine Rechnung und ein "Ausfuhrformular" (weiss nicht mehr genau, wie es heisst, man findet es online und die Händler wissen idR wo sie es finden) geben. An der Grenze muss der DE Zoll das Formular + Rechnung stempeln, dann gehst du damit zum CH Zoll, zahlst MWSt und Zoll, schickst für alle Fälle alle Formulare zum Händler und bekommst die deutsche MWSt zurück. Wenn du den Betrag auf ein CHF Konto in der Schweiz überweisen lässt, musst du u.U. mit Gebühren und Wechselkursverlusten rechnen, das ist aber nun mal so.
Wie metalbks erwähnt hat, ist es ganz wichtig, dass deine Adresse in CH als Rechnungsadresse drauf steht.
 
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