Bike-Transporter der besonderen Art: Christoph Bayer und die Honda CN 250 Helix

Bike-Transporter der besonderen Art: Christoph Bayer und die Honda CN 250 Helix

aHR0cHM6Ly93d3cubXRiLW5ld3MuZGUvbmV3cy93cC1jb250ZW50L3VwbG9hZHMvMjAyMC8xMC85Q0NDQ0Y3RS00REYxLTQ2MjctOUMwRC1FNjQ3OTJBRDdENDQtc2NhbGVkLmpwZWc.jpeg
Wir haben hier ja ab und zu auch mal Bike-Transporter vorgestellt. Besonders coole Bus-Umbauten beispielsweise. Dieses Gefährt hier ist aber dann doch nochmal ungewöhnlich, denn es hat nur zwei Räder: Vorhang auf für den Honda CN 250 Helix. Mit diesem Roller transportiert Christoph Bayer gern mal Mountainbikes …

Den vollständigen Artikel ansehen:
Bike-Transporter der besonderen Art: Christoph Bayer und die Honda CN 250 Helix
 

Anzeige

Re: Bike-Transporter der besonderen Art: Christoph Bayer und die Honda CN 250 Helix
Echt nützlich, danke für den Bericht.
Könntet ihr oder Christoph noch ein paar technische Infos, Tipps und Photos zum Bikerack und dessen Montage am Gefährt geben, das würde vielleicht nicht nur mich (habe einen kleinerne Hondaroller Lead100) interessieren!!
 
cooles Gerät aber wenn das nicht amtlich abgesegnet ist, kann es im Schadenfall zu echten Problemen kommen.....eingeschränkter Versicherungsschutz, Regress der Krankenversicherung etc.
Sollten mögliche "Nachbauer" auch bedenken.
(sorry für den Spießermodus)
 
Sowas von übel, bei uns in der Gegend würde man sofort von Harley-Fahrern oder Traktoren von der Straße abgedrängt und in den Straßengraben geworfen. Das hat bestimmt keine Straßenzulassung, müsste man mal beim örtlichen TÜV fragen.
 
Rennräder als Gepäck auf Motorrädern sieht man ab und zu mal, da gibt es auch sehr schöne Lösungen mit ausgebauten Laufrädern plus Rahmen in einer Halterung.
Habe auch schon ab und zu darüber nachgedacht zumindest ein kl. Hardtail mitzunehmen aber dann kommen die ganzen Klamotten dazu, einfach zuviel Geraffel, bisher bin ich nur im Frühjahr mit Motorrad plus Skiausrüstung in die Alpen gefahren...
 
Absolut geil! Jahrelang schon drüber nachgedacht das Bike einfach aufs Moped zu Klemmen und nie getraut. Dann kommt einer und macht das einfach so in Deutschland. Im Land der Regeln und Regelkontrolleure :)

Muss so ein Sofa und ein Rack kaufen.
 
Nach einem Urlaub in Italien hab ich mich auch intensiver mit Fahrradhalterung für den Roller auseinander gesetzt. Die ladung deaf meist nur wenige cm überstehen und die Halterungen müssen vom TÜV abgenommen werden. Was in Deutschland eigentlich unmöglich scheint.... Mich würde echt mal interessieren ob das alles eingetragen und rechtens ist! Wäre schön wennn ihr dazu mal einen Artikel schreibt!
 
Kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Die Aufkleber sind zwar alle ganz nett,
mehr Infos über ABE und/oder TÜV wären aber interessanter und ausgesprochen hilfreich. :mexican:
 
Gestern noch bei Enduro drüber gefreut, nun auch hier :)
Das Rollerdesign hat schon schon ein paar sehr geile Details- das Cockpit erinnert definitiv an K.I.T.T.
 
Ich wiederhole mein Interesse an den technischen Details der Bikerack-Montage! Dass das in DE - und übrigens noch mehr in der CH - nicht (bezahlbar) STVO-konform realisierbar ist, ist völlig klar. Mich würde die Lösung dennoch brennend interessieren ...
 
Kann mich den Vorrednern nur anschließen.
Die Aufkleber sind zwar alle ganz nett,
mehr Infos über ABE und/oder TÜV wären aber interessanter und ausgesprochen hilfreich. :mexican:

Fahrradträger haben kein "TÜV" und brauchen auch keine ABE... ggf. die Anbringung am Fahrzeug. Könnte mir vorstellen, dass das in diesem Falle gehandhabt wird wie so Koffer, die sich Motorradfahrer manchmal an ihre Karren montieren.
 
Fahrradträger haben kein "TÜV" und brauchen auch keine ABE... ggf. die Anbringung am Fahrzeug. Könnte mir vorstellen, dass das in diesem Falle gehandhabt wird wie so Koffer, die sich Motorradfahrer manchmal an ihre Karren montieren.

Das stimmt schon, aber es darf nix über das Fahrzeug hinaus ragen bzw. muss gekennzeichnet werden. Bei einem schmalen Zweirad musst du also eigentlich hinten und vermutlich auch neben Warntafeln anbringen.
Ich denke in der Praxis kann dir einfach passieren, dass du öfter angehalten wird weil das bei uns einfach keiner macht.
Und dann die Frage wie es ausgelegt wird (ein Motorrad ist wie ein Auto):
5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

§22 STVO Ladung
 
Zum Thema TÜV ists ganz einfach: Die gelbe Hauptleuchte ist definitiv nicht erlaubt und damit die Betriebserlaubnis des gesamten Gefährts erloschen. Ergo Fahren ohne Versicherungsschutz.
Gelbe Scheinwerfer sind nur als hellgelbe Nebelscheinwerfer erlaubt, nicht als Hauptscheinwerfer. Die dementsprechende Änderung der Richtlinie fand in den 70er/80ern statt. ;) Aber ansonsten geile Kiste.
 
Zurück
Oben Unten