Bike verkaufen - wie macht ihr das mit der Bezahlung?

Registriert
15. Juli 2016
Reaktionspunkte
0
Ort
Hennef
Hallo zusammen,
ich habe mich entschieden, mein Bike zu verkaufen. Interessent ist auch schon gefunden, Probefahrt für nächstes Wochenende vereinbart, alles schön und gut. Jetzt frage ich mich nur, wie ich das am besten mit der Bezahlung regeln sollte. Bei nem Betrag deutlich über 1000€ will man ja schließlich schon auf Nummer sicher gehen. An sich wäre es mir am liebsten, wenn der Käufer das Geld in bar mitbringt, wir zusammen zur Bank gehen und ich es dann direkt einzahle. Problem: Ich bin umgezogen, hab mein Konto aber noch bei der Kreissparkasse in meiner Heimat. Für Abheben usw ist das ja auch kein Problem. Geld Einzahlen geht jedoch nur an Automaten, die meiner Kreissparkasse gehören. Bei fremden Automaten (also auch Automaten von anderen Sparkassen) zeigt mir der Automat die Option nicht an. Ob's am Schalter gehen würde, weiß ich nicht. Da wir uns aber am Wochenende treffen wollten, fällt die Möglichkeit eh raus.

Wie macht ihr das beim Gebrauchtkauf, und was würdet ihr mir in meinem Fall raten? Meine nächste Idee wäre jetzt per Überweisung gewesen. Wenn der Käufer das Rad kauft, schickt er in meinem Beisein per Online-Banking die Überweisung ab. Wäre das eurer Meinung nach sicher? Hier hatte ich Bedenken, dass der Käufer die Überweisung im Nachhinein zurückziehen kann. Habe mal gelesen, dass das geht, wenn das Geld noch nicht auf dem Zielkonto angekommen ist..und da wir das am Wochenende machen, wäre es frühestens montag da, d.h. er hätte genug Zeit dafür (nicht dass ich ihm das unterstellen würde, aber rein theoretisch). Andererseits kann ich ja vom Käufer nicht erwarten in Vorleistung zu gehen, und mir das Geld zu überweisen, bevor er sich das Rad überhaupt angeschaut hat. So doof wäre ja niemand.

Was würdet ihr mir an der Stelle raten? Einfach schauen, ob der Verkäufer vertrauenswürdig ist, und dann das Risiko mit der Überweisung eingehen? Oder gäbe es noch eine andere Alternative?

LG Moritary
 
Meine nächste Idee wäre jetzt per Überweisung gewesen. Wenn der Käufer das Rad kauft, schickt er in meinem Beisein per Online-Banking die Überweisung ab. Wäre das eurer Meinung nach sicher?
NEIN. FETTES NEIN
solange das geld nicht auf deinem konto/geldbeutel ist, solltest du das bike nicht hergeben. Und Banküberweisungen sind rückziehbar (Anruf bei der Bank genügt, man kann ja auch mal einen Fehler machen, ne) und somit absolut nicht zu empfehlen.
Als gute alternative kann ich dir paypal (Gebührenfrei mit der Option Freunde und Bekannte) empfehlen. Das Geld ist sofort da und kann nicht mehr zurückgefordert werden (In der Gewerblichen Variante mit Gebühren geht das schon. Davon solltest du tunlichst Abstand nehmen.)

Das Geld in Bar auf die Kralle zu nehmen ist aber auch eine Alternative die häufig gemacht wird. Hat kaum Nachteile. Wenn der Käufer nicht aussieht, als hätte er Schwarzgeld dabei wird es auch keins sein. Das ist bei uns zum glück noch recht selten.

Ansonsten dort treffen, wo es Kameras gibt. Probefahrt gegen Perso als Pfand. Das übliche eben.

Viel Erfolg beim Verhandeln. Denk dran: Du hast etwas, das der Gegenüber haben will und wofür er extra angereist ist ;)
 
Ich würde sagen, Bargeld.
Aber natürlich nur von vertrauenswürdig wirkenden Menschen, und keine 1000 Euro in neu aussehenden Scheinen. :D

Ansonsten, zum Beispiel bei Versand, gibt es noch die Möglichkeit, über ein Treuhandkonto / Anderkonto zu bezahlen.
Dafür gibt es sogar extra Dienstleister - Anwaltskanzleien, die so etwas als Dienstleitung anbieten.
Wer private oder geschäftliche Beziehungen zu einem Rechtsanwalt hat, kann das natürlich auch über ihn machen.
Diese Art der Verwaltung fremder Gelder durch einen Anwalt ist gesetzlich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt.

Das läuft dann so ab: der Schuldner / Käufer zahlt den Kaufbetrag auf das Anderkonto. Wenn das Geld verbucht worden ist, bekommt der Verkäufer / Gläubiger vom Anwalt bescheid und versendet die Ware an den Käufer.

Bei einem gewerblichen Kauf (14 Tage Rücktrittsrecht), oder falls Verkäufer und Verkäufer zum Beispiel vereinbart haben, daß der Käufer die Ware nach Empfang überprüfen kann, kann man auch vorsehen, daß der Verkäufer das Geld entsprechend erst nach Prüfung der Ware oder nach Ablauf von 14 Tagen überwiesen bekommt.

Und natürlich kostet die ganze Sache eine Gebühr. Bei einem Betrag von bis zu 2500 darf ein Prozent als Gebühr der ausgezahlten Summe erhoben werden. Für Kontoeröffnung und Kontoführung darf nichts berechnet werden.
 
Wenn du Zweifel dran hast Falschgeld zu erkennen, dann achte auf die Qualität vom Hologramm. Oder nimm ggf. ne UV Lampe und leuchte das Geld an und achte auf die bunten Fäden etc. Sowas lässt sich nicht so einfach fälschen und wenn, dann bekommt das sowieso nmd mit.

Paypal Freunde ist natürlich ein super Vorschlag.

Und allerschlimmsten Falls kannst du auch bei ner Sparkasse gegen entsprechende Gebühr eine Barüberweisung auf dein Fremdkonto machen. Musst dich dann halt ausweisen wegen Geldwäsche und die Mitarbeiter drauf ansprechen. Von alleine werden sie dir das nicht vorschlagen, weil sie keinen Bock haben das ganze Zeug auszufüllen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht vergessen....dem Gegenüber tief in die Augen schauen, unterm Tisch den entsicherten geladenen Colt bereithalten.....okay.....Ich wickle alles über PayPal ab,sicherer geht's kaum,du benötigst nur eine Handynummer oder Email Adresse,gibt's Probleme regelt das in der Regel PayPal.
 
Nicht vergessen....dem Gegenüber tief in die Augen schauen, unterm Tisch den entsicherten geladenen Colt bereithalten.....okay.....Ich wickle alles über PayPal ab,sicherer geht's kaum,du benötigst nur eine Handynummer oder Email Adresse,gibt's Probleme regelt das in der Regel PayPal.
Mit Bike Sachen hatte ich noch nie ein Problem... alle ganz korrekt... habe sogar mit manchen noch Kontakt... wegen Tipps und trail Infos.
Aber mit Elektronik🍎 bin ich bzw mein Sohn schon zweimal Böse reingefallen und abgzockt worden.
Wenn's irgendwie machbar ist bestehe bei größeren Summen auf Barzahlung.
 
Probefahrt gegen Perso als Pfand. Das übliche eben.

Das mag üblich sein, ist aber nicht unproblematisch:

Personalausweisgesetz - PAuswG §1
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.

https://praxistipps.focus.de/personalausweis-als-pfand-erlaubt-oder-verboten_57820
Seit November 2010 ist es nicht mehr erlaubt, den Ausweis als Pfand zu hinterlegen oder von Dritten dazu aufgefordert zu werden.

Lasst euch den Autoschlüssel geben. Oder das Handy. Oder beides 🤔
 
Das mag üblich sein, ist aber nicht unproblematisch:
Personalausweisgesetz - PAuswG §1
Dort heißt es aber lediglich:
"Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben."

Bei Lokus heißt es hingegen:
"Der Inhaber des Ausweises hat einen Gewahrsam über den Ausweis und diesesen darf er nicht aufgeben."
(Korrektur von mir)

Ich halte das, was im Lokus steht, für BS. Denn der Wortlaut des §1 PAuswG spricht eine freiwillige Gewahrsamsaufgabe überhaupt nicht an. Ich würde allerdings lediglich eine kurzzeitige Herausgabe an einen anderen als zulässig ansehen, denn obwohl man für die Karte bezahlen muß, erwirbt man kein Eigentum daran, man hat also die Pflicht, sorgsam damit umzugehen, wozu es auch gehört, damit nicht herumzuschlampen. Und man ist auch gesetzlich verpflichtet, sich damit auszuweisen (nicht jedoch - entgegen einem weit verbreiteten Irrtum - ihn jederzeit mit sich zu führen (FKK-Strand :D). Deswegen kann es nicht angehen, den Personalausweis für längere Zeit (freiwillig) an einem Ort zu hinterlegen, an den man nicht innerhalb kurzer Zeit zurückkehrt, weil man ihn von dort nicht ohne weiteres beiholen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich das richtig lese, gibt es auch keine zugehörige Bußgeldvorschrift (§ 32 PAuswG), sollte man das doch verlangen. Insofern kann man den Interessenten sicherlich nicht zwingen, den Perso zu hinterlegen (will man ja auch nicht, wer's nicht macht, darf halt nicht testfahren), aber wenn es so vereinbart wird, kann einem eigentlich keiner an den Karren fahren.

Andererseits würde ich auch überlegen, ob ich einem Wildfremden meinen Perso zeitweise überlasse, wo er unbeaufsichtigt damit herumhantieren kann...
 
Sorry, aber manchmal frage ich mich schon wie manche unterwegs sind wenn man alles und jeden anzweifelt....
Ich mache bei höherwertigeren Sachen einen relativ formlosen Kaufvertrag und kopiere ggf. den Personalausweis, bzw. fotografiere ihn ab.
Geld direkt im Beisein der Käufers auf meiner Bank einzahlen habe ich nur bei Autoverkäufen gemacht, speziell wenn das Fahrzeug ins Ausland ging. Da waren die Summen aber auch weit höher.

Fahrräder (auch über 1kEUR) habe ich bisher "bar bei Abholung" verkauft, einmal auch via Vorkasse von 80% Kaufpreis und Überweisung des Restbetrags nach Erhalt. Irgendwo muss man ja auch noch etwas Vertrauen in die Menschheit haben und kann nicht permanent als Berufs-Pessimist unterwegs sein.
 

Ich halte das, was im Lokus steht, für BS.

Deswegen habe ich auch nur "ist nicht unproblematisch" geschrieben :)
Dass das Gesetz nichts über ein freiwilliges Hinterlegen sagt ist mir bewusst, der Focus Link war eher als Beispiel gedacht wie das Gesetz oft im Netz ausgelegt wird.

Um zu Beurteilen ob ein "Du darfst das Rad nur Probefahren wenn Du freiwillig deinen Personalausweis hinterlegst" als ein Verlangen gilt kenne ich mich zu wenig aus.

Letztlich gilt wie so oft: Wo kein Kläger da kein Richter 8-)

Ein Kollege von mir meinte (in einem anderen Zusammenhang, Handyticket für die S-Bahn nur mit Personalausweis gültig): "Ich würde eher meinen Personalausweis verleihen als mein Handy".
Deswegen der Tip mit dem Handy. :D
 
Zurück
Oben Unten