Bike von Auto überfahren, Schadensregulierung durch Versicherung

Also bisher ist seitens der Versicherung noch nichts geschehen, das alles hat sich alles hinausgezögert da der 1. Händler 0 Plan von den verbauten Teilen hatte und nen utopisch hohen Kostenvoranschlag über das ganze Bike gemacht hat, also auch Teile die nicht beschädigt wurden, ohne auflistung der verbauten Teile,das hätte garantiert Stress mit der Versicherung gegeben.
Hab ihn dann zu einem anderen Händler gebracht, der sich mit solchen Bikes auskennt, der hat dann genau geschaut was kaputt ist und einen Kostenvoranschlag gemacht der auch der Wahrheit entspricht , Defekt waren: Lenker , Vorbau, Gabel , Steuersatz, Bremse Vorn, Laufrad Vorne. Rahmen war entgegen meiner ersten Annahme nicht verzogen, und auch nicht gerissen. Alle Unterlagen liegen seit ca. 2 Wochen bei der Versicherung, ich warte jetzt einfach noch 2 Wochen, wenn sich bis dahin nichts getan hat, übergebe ich die Sache meinem Anwalt, hab da jemanden in der Familie. Hab diese Woche selber mal angerufen bei der Versicherung da wurde mir versichert sie würden sich sofort darum kümmern. Mal schauen, ich halte euch auf dem laufenden.
 
Hallo zusammen,
weil es hier ja jemanden interessiert hat
also die Versicherung hat den Schaden reguliert. Kostenvoranschlag war 1381€,
Gutachter der Versicherung hat da Bike auf 1000€ geschätzt, also Totalschaden, Restwert 50€. Regulierungssumme 950€.
Damit kann ich wirklich leben, der Kostenvoranschlag wurde ja für Neuteile berechnet, und für das Geld kann ich das Bike wieder in den Zustand vor dem Unfall versetzen also ist mir das eigtl egal wie er auf diesen Betrag gekommen ist. Werde da jetzt auch keinen Anwalt einschalten, da sich die Sache damit für mich erledigt hat.

gruß
 
Hallo zusammen,
weil es hier ja jemanden interessiert hat
also die Versicherung hat den Schaden reguliert. Kostenvoranschlag war 1381€,
Gutachter der Versicherung hat da Bike auf 1000€ geschätzt, also Totalschaden, Restwert 50€. Regulierungssumme 950€.
Damit kann ich wirklich leben, der Kostenvoranschlag wurde ja für Neuteile berechnet, und für das Geld kann ich das Bike wieder in den Zustand vor dem Unfall versetzen also ist mir das eigtl egal wie er auf diesen Betrag gekommen ist. Werde da jetzt auch keinen Anwalt einschalten, da sich die Sache damit für mich erledigt hat.

gruß

Moin, Du hast doch am Anfang geschrieben, daß der Rahmen verzogen war. Du baust Dir jetzt also ein komplettes Bike neu auf, oder?

Erfreulich, wenn es doch mal mit den Versicherungen klappt, frage mich aber, wie die auf 50 € Restwert kommen. Wußte gar nicht, daß Altmetall (außer Kupfer) so viel Knete bringt. ;)
 
versicherungen ziehen grundsätzlich irgendwas ab. oft halt nur ein paar mini-beträge, weil sie wissen, dass die tendez deshalb zum anwalt zu gehen gegen null geht. bei der masse der versicherungsfälle ergibt sich daraus ein fettes plus für die versicherungen. hier sind es aber gleich mal über 400 euro auf dem der threadstarter sitzen bleiben soll ...

ich würde mich auch deshalb damit nicht zufriedengeben - wenn das bike laut kv für 1381 in den alten zustand versetzt werden kann, würde ich auch genau diese 1381 euro haben wollen. im zweifel wird es nämlich eher teurer in der realität als günstiger ...
 
versicherungen ziehen grundsätzlich irgendwas ab. oft halt nur ein paar mini-beträge, weil sie wissen, dass die tendez deshalb zum anwalt zu gehen gegen null geht. bei der masse der versicherungsfälle ergibt sich daraus ein fettes plus für die versicherungen. hier sind es aber gleich mal über 400 euro auf dem der threadstarter sitzen bleiben soll ...

Ich würde sagen eher mehr. Den Aufwand, den der TE jetzt benötigt, bis er wieder ein Bike hat, den bekommt er nicht bezahlt. Gewünschte Parts zum gewünschten Preis finden und dann zusammenbauen fällt hier glatt unter den Tisch in der Rechnung.

Hoschik meint jedoch, daß ihm die Knete reicht, also geht das für mich in Ordnung. :cool:

Trotzdem würde mich die Begründung für die 50 € interessieren, aber solche Gründe schlüsseln sie ja nicht auf.
 
hallo,
nein der Rahmen ist nicht verzogen wie ich, und auch der Mechaniker anfangs vermutet haben, beschädigt waren Gabel, Bremse Vorne, Laufrad Vorne, Steuersatz , Vorbau , Lenker. Ich habe das bike auch mal selber komplett zerlegt, und konnte auch keine weiteren beschädigungen feststellen. Wie gesagt für mich geht das soweit in Ornung, die Teile lassen sich ohne großen Aufwand für das Geld ersetzen. Wie er auf den Restwert kommt, keine Ahnung und ist mir jetzt im Nachhinein auch egal, da ich mit dem Betrag zufrieden bin. Ich werde da auch auf keinen Kosten sitzen bleiben, was über die Hälfte des Kostenvoranschlags ausgemacht hat war die Gabel, 66 von 2007, da hat der Fahrradladen einfach ein vergleichbares aktuelles modell für den Kostenvoranschlag genommen, und dies auch so im KVA vermerkt.

Ich kann euch nur empfehlen in solchen Fallen zu einem Laden zu gehen der sich mit solchen Bikes und vor allem Teilen auskennt, der 1. Shop hat einfach geschrieben Totalschaden, ohne die Teile aufzuführen, Kostenvoranschlag über den Rechnungsbetrag vom Komplettbike 2005, da hätte ich dann iwas um die 500€ Zeitwert bekommen, weil es sonst nicht sofort ersichtlich gewesen ware das eigtl alle Anbauteile zwischenzeitlich durch bessere , aktuellere ersetzt wurden.

Insgesamt hab ich einfach 2 mal bei der Versicherung nachgehakt, was die Sache auch beschleunigt hat, sonst liegen die Fälle dort unbearbeitet rum.

Jetzt she ich grad sie haben die 25€ für den Kostenvoranschlag nicht ersetzt, evtl. ruf ich deswegen nochmal bei der Versicherung an und hake nach ;) .

gruß
 
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Hallo zusammen,
weil es hier ja jemanden interessiert hat
also die Versicherung hat den Schaden reguliert. Kostenvoranschlag war 1381€,
Gutachter der Versicherung hat da Bike auf 1000€ geschätzt, also Totalschaden, Restwert 50€. Regulierungssumme 950€.
Damit kann ich wirklich leben, der Kostenvoranschlag wurde ja für Neuteile berechnet, und für das Geld kann ich das Bike wieder in den Zustand vor dem Unfall versetzen also ist mir das eigtl egal wie er auf diesen Betrag gekommen ist. Werde da jetzt auch keinen Anwalt einschalten, da sich die Sache damit für mich erledigt hat.

gruß

:daumen:

siehste, alle Aufregung umsonst. man muss nicht immer gleich zum Anwalt rennen. :cool:
 
Hallo zusammen,
weil es hier ja jemanden interessiert hat
also die Versicherung hat den Schaden reguliert. Kostenvoranschlag war 1381€,
Gutachter der Versicherung hat da Bike auf 1000€ geschätzt, also Totalschaden, Restwert 50€. Regulierungssumme 950€.
Beträge mit oder ohne Steuer? Ich gehe mal davon aus, dass der KV die Steuer beinhaltet, also sieht es so aus:
Bis 120% vom Zeitwert, also hier 1200Euro, darf repariert werden. 1160Euro (KV minus 19%) liegt da drunter. Insofern wäre die Regulierungssumme 1160Euro und nicht 950Euro...
Du musst der Versicherung nur mitteilen, dass du das Rad richtest und es nicht verschrottest.
 
Beträge mit oder ohne Steuer? Ich gehe mal davon aus, dass der KV die Steuer beinhaltet, also sieht es so aus:
Bis 120% vom Zeitwert, also hier 1200Euro, darf repariert werden. 1160Euro (KV minus 19%) liegt da drunter. Insofern wäre die Regulierungssumme 1160Euro und nicht 950Euro...
Du musst der Versicherung nur mitteilen, dass du das Rad richtest und es nicht verschrottest.



also soweit ich weiß gilt diese 130% Regelung nur für Kraftfahrzeuge, hat mir auch ein befreundeter Anwalt so gesagt, vielleicht hast du mir ja nen Link zu dem Paragraphen.

Außerdem MUSS ich das Fahrrad in so einem Fall reparieren lassen, und auch die Rechnung davon der Versicherung zukommen lassen. Da ich mir zwischenzeitlich ein neues Bike bestellt habe, weil ich nicht wusste wie lange sich die Sache hinzieht, werde ich mir mein altes bike so günstig wie möglich wieder aufbauen, ohne Zeitdruck, und es als Funbike weiter verwenden, den rest des Geldes verwende ich als Zuzahlung zu meinem neuen Bike.

Das ist für mich die beste und sinnvollste Variante.

Edit: Kostenvoranschlag war inkl. Mwst.

Hier: http://www.fa-technik.adfc.de/Ratgeber/Gutachten/

steht etwas zu der 130% Klausel.

so wie ich das verstehe, besteht ein Totalschaden wenn : Reparaturkosten > Wiederbeschaffungswert - Restwert ;

Wenn ich das Fahrrad jetzt tatsächlich beim Händler reparieren lasse könnte ich trotzdem nicht auf die 130% Klausel bestehen:

130% von den 1000€ Wiederbeschaffungs/Zeitwert wären 1300€, das liegt immernoch unter den 1381€ Reparaturkosten. Dass man da noch mit der Mwst. rumhantiert wie in deiner Rechnung habe ich noch nirgendwo gelesen oder gehört, auch die 120% tauchen nirgends auf.
 
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Stimmt....da hab ich blödsinn erzählt. Du hast mit den 130% und der Steuer Recht. Bringt also alles nichts.
 
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