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Sehr schade. Ich hab noch nie was gehört. Mal schauen.
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Shit.So, ein kurzes Update nach fast nem halben Jahr!
Hab heute Post von einer Staatsanwaltschaft aus Deutschland bekommen und das verfahren ist eingestellt!!
"Sehr geehrter Herr XX,
das Ermittlungsverfahren habe ich vorläufig gemäß Paragraf 154 Abs. 1 der Prozessordnung eingestellt.
Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
...."
Also sieht schlecht aus, dass ich wieder zu meinen Geld komme!! Echt schade...
Shit.
Jetzt bleibt dir nur der private Rechtsweg,oder?
Viel Erfolg trotzdem!Ja leider! Werd morgen mal mim Rechtsschutz telefonieren...
Das Strafverfahren hätte Dir im Hinblick auf die Wiedererlangung Deines Geldes nicht viel gebracht. Von Amts wegen ohne Tätigwerden Deinerseits wäre im Strafverfahren nicht über eine Rückzahlung an Dich entschieden worden.So, ein kurzes Update nach fast nem halben Jahr!
Hab heute Post von einer Staatsanwaltschaft aus Deutschland bekommen und das verfahren ist eingestellt!!
"Sehr geehrter Herr XX,
das Ermittlungsverfahren habe ich vorläufig gemäß Paragraf 154 Abs. 1 der Prozessordnung eingestellt.
Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
...."
Also sieht schlecht aus, dass ich wieder zu meinen Geld komme!! Echt schade...
Im wesentlichen Zustimmung, nur die Adresse bekommt auch ein Rechtsanwalt nicht raus. Wie auch, wenn der volle Name nicht vorliegt? Der hat nicht mehr Befugnisse als jeder andere hier im Land.Ich selber bin bei sowas auch immer zu gutmütig, aber man könnte sich überlegen, ob man ihn übern Anwalt (der kommt mmn. auch an die Adresse ran) anschreiben lässt. Angemessene Fristsetzung mit PZU, wenn diese abgelaufen ist: Anzeige.
Im wesentlichen Zustimmung, nur die Adresse bekommt auch ein Rechtsanwalt nicht raus. Wie auch, wenn der volle Name nicht vorliegt? Der hat nicht mehr Befugnisse als jeder andere hier im Land.
Wenn über MTB-News nichts zu bekommen ist (wobei die Daten ja eigentlich vorhanden sein müssten, da man sich ja bei der Anmeldung verifizieren muss), dann hilft im schlimmsten Fall nur ne Strafanzeige. In dem Rahmen hat man dann ne Chance, an den vollen Namen und die Adresse zu kommen. Das braucht aber ne richterliche Anordnung. Und das funktioniert nur, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sofort einstellt.
wenn ich "als freund" überwiesen habe gilt der käuferschutz glaube ich nichtDu hast doch mit PayPal bezahlt kannst da nicht melden das du die Ware nicht bekommen hast und dein Geld zurück holen ??
Auch die Nachricht des Mtb-News Supports wurde seinerseits nicht beantwortet und auch nicht gelesen.
Is halt das Thema, MTB-NWS bietet die Plattform nur an, hat aber keinerlei Handhabe. Was sollen sie auch tun - den Benutzer sperren?