Bikemarkt Betrüger

So, ein kurzes Update nach fast nem halben Jahr!

Hab heute Post von einer Staatsanwaltschaft aus Deutschland bekommen und das verfahren ist eingestellt!!

"Sehr geehrter Herr XX,
das Ermittlungsverfahren habe ich vorläufig gemäß Paragraf 154 Abs. 1 der Prozessordnung eingestellt.

Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
...."

Also sieht schlecht aus, dass ich wieder zu meinen Geld komme!! Echt schade...
Shit.
Jetzt bleibt dir nur der private Rechtsweg,oder?
 
Schadenersatzklage (Zivilrecht) bringt dir sowieso mehr weil du willst ja dein Geld zurück.

Im Strafrecht ist diese Praktik normal soweit Ich weiß, die wollen ja auch Verfahrenskosten sparen und wenn der dich betreffende Betrug gar nicht ins Gewicht fällt dann muss bei der betroffenen Person noch viel mehr im Gange sein. So liest sich die Begründung zumindest.
 
So, ein kurzes Update nach fast nem halben Jahr!

Hab heute Post von einer Staatsanwaltschaft aus Deutschland bekommen und das verfahren ist eingestellt!!

"Sehr geehrter Herr XX,
das Ermittlungsverfahren habe ich vorläufig gemäß Paragraf 154 Abs. 1 der Prozessordnung eingestellt.

Nach dieser Vorschrift kann die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung einer Straftat absehen, wenn die wegen der angezeigten Tat zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.
...."

Also sieht schlecht aus, dass ich wieder zu meinen Geld komme!! Echt schade...
Das Strafverfahren hätte Dir im Hinblick auf die Wiedererlangung Deines Geldes nicht viel gebracht. Von Amts wegen ohne Tätigwerden Deinerseits wäre im Strafverfahren nicht über eine Rückzahlung an Dich entschieden worden.

Du hättest allenfalls einen Antrag im Adhäsionsverfahren nach §§ 403 ff. StPO stellen können.

So bleibt eben ein gewöhnliches Zivilverfahren, das separat geführt wird.

Der scheint noch ordentlich was auf dem Kerbholz zu haben, wenn es sich nicht lohnt, die Tat gegen Dich zu verfolgen, weil er wegen der anderen Geschichte eine hohe Strafe zu erwarten hat, neben der die hier zu erwartende nicht ins Gewicht fällt. Denkbar, dass er dann vielleicht auch nicht besonders solvent ist...
 
Liebes Forum,
Ich möchte euch meine Erfahrungen zu meinem aktuellen Bikemarktkauf mitteilen und eure Meinung bzw. weitere Vorgehensweise dazu gerne wissen!
Ich habe am 23.6. zwei gebrauchte Bremshebel gekauft. Die Abwicklung funktionierte wie immer problemlos. Die Rückmeldung kam rasch, ein Preis ausgemacht und ich zahlte via Paypal.
Auch die Bikemarktbewertung des Verkäufers, der seit 2018 registriert ist, war durchwegs positiv.
Leider habe ich bis heute den Artikel nicht erhalten. Ich weiß auch nicht einmal, ob die Ware überhaupt verschickt worden ist. Der Geldeingang wurde von ihm als Erhalten markiert.
Mehrmaliges anschreiben im Bikemarkt erfolglos.
Auch die Nachricht des Mtb-News Supports wurde seinerseits nicht beantwortet und auch nicht gelesen.
Ein weiterer Veruch ihn auf Instagram anzuschreiben war ebenfalls erfolglos.
Letztes mal online war der gute Herr am 5.7.
Ich bin seit 2006 Mitglied, habe viel im Bikemarkt verkauft und gekauft- sowas ist mir jetzt aber noch nicht passiert.
Der Typ wirkt auf mich eigenlich seriös, den vollen Namen weiß ich auch, sowie die Stadt in der er wohnt.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
Als"Lehrgeld" sehen oder weiter dran bleiben?
Wie ist das eigenlich mit öffentlichem verlinken der gemeinten Person? Darf ich das? Evtl. kennt jemand den Herrn persönlich und kann da einmal nachhaken, was da los ist!
Lg
Sebi
 
Is halt das Thema, MTB-NWS bietet die Plattform nur an, hat aber keinerlei Handhabe. Was sollen sie auch tun - den Benutzer sperren? Dann fällt einem nur ein potentieller Kommunikationsweg weg und so ein neuer Account ist ruckizucki gebastelt :/

Ich selber bin bei sowas auch immer zu gutmütig, aber man könnte sich überlegen, ob man ihn übern Anwalt (der kommt mmn. auch an die Adresse ran) anschreiben lässt. Angemessene Fristsetzung mit PZU, wenn diese abgelaufen ist: Anzeige.

Öffentliches Verlinken oder Posten ist eher..äh, näh. Kommt dem Pranger gleich, man kennt ja die Hintergründe nicht..
 
Ich selber bin bei sowas auch immer zu gutmütig, aber man könnte sich überlegen, ob man ihn übern Anwalt (der kommt mmn. auch an die Adresse ran) anschreiben lässt. Angemessene Fristsetzung mit PZU, wenn diese abgelaufen ist: Anzeige.
Im wesentlichen Zustimmung, nur die Adresse bekommt auch ein Rechtsanwalt nicht raus. Wie auch, wenn der volle Name nicht vorliegt? Der hat nicht mehr Befugnisse als jeder andere hier im Land.
Wenn über MTB-News nichts zu bekommen ist (wobei die Daten ja eigentlich vorhanden sein müssten, da man sich ja bei der Anmeldung verifizieren muss), dann hilft im schlimmsten Fall nur ne Strafanzeige. In dem Rahmen hat man dann ne Chance, an den vollen Namen und die Adresse zu kommen. Das braucht aber ne richterliche Anordnung. Und das funktioniert nur, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sofort einstellt.
 
Im wesentlichen Zustimmung, nur die Adresse bekommt auch ein Rechtsanwalt nicht raus. Wie auch, wenn der volle Name nicht vorliegt? Der hat nicht mehr Befugnisse als jeder andere hier im Land.
Wenn über MTB-News nichts zu bekommen ist (wobei die Daten ja eigentlich vorhanden sein müssten, da man sich ja bei der Anmeldung verifizieren muss), dann hilft im schlimmsten Fall nur ne Strafanzeige. In dem Rahmen hat man dann ne Chance, an den vollen Namen und die Adresse zu kommen. Das braucht aber ne richterliche Anordnung. Und das funktioniert nur, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht sofort einstellt.


Aaaaah. Nkay. Wusst ich so nicht. Dann lags wohl daran, dass mein RA schon Strafanzeige gestellt hat und so an die Daten kam..

Das mit der Verifizierung ist so eine Sache..zb. bin ich seit meiner Verifizierung 4?5 mal Umgezogen😕
 
Kommt natürlich zu spät, aber ich empfehle die gute alte Überweisung. Paypal Freunde ist auch nicht sicherer, und Ihr habt wenigstens den vollen Namen und über die Bank oftmals einen Anhaltspunkt, wo der Kerl sitzt.

Paypal ohne Freunde werden die meisten Privatverkäufer wohl nicht akzeptieren (was ich auch gut nachvollziehen kann, weil es halt dem Käufer auch einige Betrugsmöglichkeiten eröffnet).
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch die Nachricht des Mtb-News Supports wurde seinerseits nicht beantwortet und auch nicht gelesen.

Das ist normal, was den Bikemarkt angeht ist @mtb-news Support völlig taub. :x


Is halt das Thema, MTB-NWS bietet die Plattform nur an, hat aber keinerlei Handhabe. Was sollen sie auch tun - den Benutzer sperren?

Für was gibts denn dann die 5€-Verifizierung? Und sperren (androhen), oder siehe oben in irgendeiner Form reagieren wäre schonmal ein Anfang.
 
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