Dumm gelaufen und anscheinend nichts dazugelernt .sondern ZWEI komplette Weltkriege angefangen
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Dumm gelaufen und anscheinend nichts dazugelernt .sondern ZWEI komplette Weltkriege angefangen
Wärest Du so nett, für Deine Auffassung noch die Rechtsgrundlage zu nennen?Bei falscher oder defekter Ware muss er den Versand bezahlen, egal ob Händler oder nicht. Bei Weigerung nicht neutral bewerten, sondern negativ. Bei Inanspruchnahme des gestzl. Rückgaberechts (hier nicht der Fall) darf der Händler den Rückversand bezahlen, muss das aber schon seit einigen Jahren nicht mehr.
Erklär du doch lieber mal, wie sich der Verkäufer hier exkulpieren kann?Wärest Du so nett, für Deine Auffassung noch die Rechtsgrundlage zu nennen?
Über Schadensersatz geht's nur mit Verschulden, und das liegt nicht alleine darin begründet, dass die Ware defekt ist. Eine dezidierte Prüfpflicht gibt's da nicht. Wird zwar grundsätzlich vermutet, aber er kann sich exkulpieren.
Auftrag könnte funktionieren, wenn er dem Kunden sagt "bitte zurückschicken". Wenn er allerdings sagt, das habe er keineswegs beauftragt, hätte eh in der Nähe Urlaub machen und das Teil dabei selbst abholen wollen, wird's schwierig.
Auf welcher Grundlage bekommt der Käufer Deiner Meinung nach seine Rücksendekosten?
Wurde die Ware als defekt an Bastler abzugeben da nicht geprüft verkauft? Nein... Verkaufe ich etwas muss der Käufer davonn ausgehen, das die Ware in Ordnung ist, ist dies nicht der Fall weil ich es als Verkäufer nicht geprüft habe, habe ich dafür gerade zu stehen, und den dem Kunden entstandenen Schaden zu ersetzten, seines dich nacherfüllung oder Rückabwicklung, und da ist es selbstverständlich, das der Kunde der nichts für den defekt kann nicht auf den Kosten sitzen bleibt!"Habe ne ganze Kiste Gebrauchtteile gekauft. Meine Frau, die sich nicht auskennt, hat Bilder geknipst, ich habe die Anzeigen eingestellt. Selber geprüft habe ich die Teile nicht. Beweis: Zeugnis Ehefrau." Da es keine Prüfpflicht gibt, ist er damit raus, sofern er nicht irgendwelche unzutreffenden Eigenschaften zugesichert hat.
So, jetzt bitte keine Ausweichtaktik mehr mit Gegenfragen, sondern Frage beantworten:
Du hast behauptet, er müsse zahlen. Ich frage, auf welcher Grundlage Du zu diesem Ergebnis kommst. Muss sich ja irgendwo aus dem Gesetz ergeben oder aus richterlicher Rechtsfortbildung. Da Du es offensichtlich weißt und ich nicht, wäre es doch toll, wenn Du die Normen nennst, die Dich zu diesem Ergebnis bringen.