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Biken im Deister [Teil 4]

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Re: Biken im Deister [Teil 4]
Hmm ... das ist dann aber eine nicht beschlossene Ergänzung zum Niedersächsischen Waldgesetz §25:
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).

Da steht nichts davon dass tatsächlich öffentliche Wege als solche gekennzeichnet sein müssen.
Das kann sich der Herr Bürgermeister ja gerne wünschen, und auch als Änderungsvorschlag für §25 einreichen, aber einfach so in Kraft setzen kann er das mbMn nicht. Oder irre ich mich?
 
Was ich geschrieben habe, kommt aus der Bekanntmachung vom Bürgermeister der Stadt Barsinghausen vom 19.09.2024 (Ist hier auch gepostet am Anfang der Seite)
Ist sozusagen ein Zusatz zum §25
 
Ist sozusagen ein Zusatz zum §25
Genau das meinte ich ja auch. Ich bezweifle aber dass ein Bürgermeister einfach so irgendwelche Zusätze zu geltenden Gesetzen erlassen darf.

Diese Bekanntmachung ist auf der Seite der Stadt Barsinghausen übrigens nicht mehr auffindbar. Ich vermute dass denen selber aufgefallen ist, dass das so nicht geht.
 
Hmm ... das ist dann aber eine nicht beschlossene Ergänzung zum Niedersächsischen Waldgesetz §25:
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).

Da steht nichts davon dass tatsächlich öffentliche Wege als solche gekennzeichnet sein müssen.
Das kann sich der Herr Bürgermeister ja gerne wünschen, und auch als Änderungsvorschlag für §25 einreichen, aber einfach so in Kraft setzen kann er das mbMn nicht. Oder irre ich mich?
Das Ding ist die mehr oder konsequente Umsetzung des "Deister-Kodex", den sich die UNB der Region mit Naturschutzaktivisten, Waldbesitzenden und Jägern ausgedacht hat. Das Ding ist in sofern für die kongruent, dass sie niemanden im Wald dulden wollen, wo sie es nicht müssen. Und da haben sie sich halt den Spin mit den Schildern überlegt. In dem Stil haben die noch weitere Räuberpistolen ausgearbeitet. Immer mit dem Ziel, Radfahrende zu diskreditieren und zu diskriminieren.
Ziel der Waldbesitzenden ist jetzt alles, was irgendwie geht, zuwachsen zu lassen und verrottende Beschilderungen nicht mehr zu ersetzen. Da das Leadway im Deister ewig alt ist, haben die damit ne brauchbare Strategie. Es gibt von der Region Hannover ne Wanderkarte (64mb PDF), auf der man sich ziemlich hochaufgelöst anschauen kann, dass man nur noch auf Forstwegen wandern darf und soll. Alles um Radfahrende loszuwerden. Auf der Karte fehlen die kleinen Wege aka Singletrails, die noch auf den öffentlichen Karten der jeweiligen Orte zu sehen sind.
Der Bürgermeister hat in dem Fall mal dem Druck von Naturschutz und Besitzenden nachgegeben (nachgeben müssen). Die Frage ist halt, ob es wir es gemeinsam schaffen, den politischen Druck aufzubauen, der nötig ist, Freizeitwege nach §37 widmen zu lassen...
 
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