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Schade nur, dass Sie vom Bürgermeister einer Stadt kommen, deren größter Verein sich ausschließlich mit MTB beschäftigt :-(Hübsche Blumen
Mein erster Gedanke: "Hilfssheriff"
Woraus besteht denn die Kennzeichnung eines tatsächlich öffentlichen Weges, ist das schon bekannt?
Ja gut. Das muß ja einen Umfang annehmen- der Deister wird zum Schilderwald!"Die tatsächlich öffentlichen Wege sind im Deister durch entsprechende Schilder gekennzeichnet"
Es geht um die Beschilderung, wo es erlaubt ist.. nicht wo es verboten ist.. also wirds da einfach keine Schilder und damit keinen Schilderwald geben.. fertig..Ja gut. Das muß ja einen Umfang annehmen- der Deister wird zum Schilderwald!
So ist es. Vom Prinzip wie in Österreich. Erstmal grundsätzlich verboten, es sei denn, es ist ausdrücklich erlaubt.Es geht um die Beschilderung, wo es erlaubt ist.. nicht wo es verboten ist.. also wirds da einfach keine Schilder und damit keinen Schilderwald geben.. fertig..
So wird dann aber eben auch keine Eindeutigkeit hergestellt.Es geht um die Beschilderung, wo es erlaubt ist.. nicht wo es verboten ist.. also wirds da einfach keine Schilder und damit keinen Schilderwald geben.. fertig..
Genau das meinte ich ja auch. Ich bezweifle aber dass ein Bürgermeister einfach so irgendwelche Zusätze zu geltenden Gesetzen erlassen darf.Ist sozusagen ein Zusatz zum §25
Das Ding ist die mehr oder konsequente Umsetzung des "Deister-Kodex", den sich die UNB der Region mit Naturschutzaktivisten, Waldbesitzenden und Jägern ausgedacht hat. Das Ding ist in sofern für die kongruent, dass sie niemanden im Wald dulden wollen, wo sie es nicht müssen. Und da haben sie sich halt den Spin mit den Schildern überlegt. In dem Stil haben die noch weitere Räuberpistolen ausgearbeitet. Immer mit dem Ziel, Radfahrende zu diskreditieren und zu diskriminieren.Hmm ... das ist dann aber eine nicht beschlossene Ergänzung zum Niedersächsischen Waldgesetz §25:
Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
Da steht nichts davon dass tatsächlich öffentliche Wege als solche gekennzeichnet sein müssen.
Das kann sich der Herr Bürgermeister ja gerne wünschen, und auch als Änderungsvorschlag für §25 einreichen, aber einfach so in Kraft setzen kann er das mbMn nicht. Oder irre ich mich?
Sind sie durch Grenzsteine. Gut, nicht extrem offensichtlich. Ansonsten versteckt im Niedersächsischen GeodatenportalDer Geltungsbereich der Verordnung bezieht sich allerdings (bis jetzt) nur auf das Gebiet der Stadt Barsinghausen. Also müssten ja zumindest die Stadtgrenzen im Wald markiert werden, oder sehe ich das falsch ??
Hab glaube ich noch 1-2 rollen, aber in Bad Nenndorf.Wegen mieser Vorbereitung/Planung meinerseits:
Hat jemand HEUTE noch in Hannover selbstklebendes Felgenband 30mm für 2* 29" greifbar?