Bitte um rechtliche Hilfestellung- Fahrradkauf von privat-falsche Angaben

Na ja - wenn man jetzt schon das Feld von "Was hätte sein können..."

Wer sagt denn bitte das irgendwelche Angaben zu den Maßen die sich der TE ja scheinbar aus dem Netz(?) zusammengesucht hat auch stimmen? Oder ob er auch korrekt gemessen hat? Oder...

Am Bike selbst scheint ja wohl kein Aufkleber zur vermeintlichen Größe dran gewesen zu sein.


Wenn es danach geht kann man auf die Frage nach einer rechtl. Einschätzung eigentlich nur sagen:

Angaben zum Sachverhalt sind unzureichend für eine belastbare Aussage

Es würde sich bestimmt ein unterbeschäftigter Anwalt finden der daraus dann noch etwas Kapital schlagen möchte - ob das aber sinnvoll ist steht auf einem ganz anderen Blatt.


Weil er nach Grösse XL gesucht hat und der Verkäufer ein XL angeboten hat ...

Und die Masse Steuerrohr sind glaube ich in 10 mm Schritten nach Grösse überall gleich.

[...]

ich habe vor einigen Tagen ein neues "gebrauchtes" DH Bike von privat gekauft. In der Anzeige wurde die Rahmengröße mit XL angegeben, was ich auch suchte. [...]
 
Spaßeshalber mal gesucht:

"Wer über eine private Kleinanzeige ein Auto kaufen möchte, darf sich nicht auf den angegebenen Kilometerstand des Tachos verlassen. Eine Annonce sei keine rechtsverbindliche Zusicherung"

https://www.spiegel.de/auto/aktuell...r-kleinanzeige-darf-falsch-sein-a-346323.html
Oder neuer:

"Allerdings wies das Fahrzeug nicht die im Internetinserat dargestellte Ausstattungslinie auf, so dass der BGH die Frage entscheiden musste, ob sich der an sich wirksame Ausschluss der Gewährleistung auch auf die Angaben im Internetinserat bezieht oder nicht. Der BGH entschied, dass auch die unstreitig falschen Angaben im Internetinserat vom Haftungsausschluss umfasst sind."

Insofern bleibt es also dabei:

Vor Gericht und auf hoher See...

Was würde das denn rein praktisch bedeuten: Der K fordert VK zur Rücknahmen auf, der sagt "NÖ" weil er sich keiner Schuld bewusst ist. Der VK zerrt den K vor Gericht, produziert Kosten und steht am Ende nach so 1 - 2 Jahren dann ggf. doch mit dem Ergebnis da das der Richter in der "XL" Angabe keine zugesicherte Eigenschaft bzw. fehlerhafte Angabe sieht.

Kann man sich antun - muss man aber nicht.

Wenn die Kiste nun von der Größe her wirklich nicht taugt - wieder verkaufen. Macht man ggf. ein paar € Verlust, hat aber weniger Stress und weiß wenigstens wie es ausgeht.
 
Spielt in Hinsicht auf die "zugesicherte Eigenschaft" keine Rolle.
Der Begriff zugesicherte Eigenschaft spielt heute eigentlich nur noch im Mietrecht eine Rolle, nicht im Kaufrecht.

Der Sache nach gilt m. E. Folgendes:
Wenn man sich ausdrücklich darüber geeinigt hat, dass das Bike XL haben soll, dann ist es wohl ein Fall von Abs. 2 Nr. 1. Dann hilft ein Haftungsausschluss wirklich nicht.

Wenn's dagegen nur mal im Inserat angegeben war, fällt's unter Abs. 3 Nr. 2 b. Unter Zugrundelegung des dritten Leitsatzes von BGH V ZR 38/18 kann dann wohl schon ein Haftungsausschluss greifen.
"Ein allgemeiner Haftungsausschluss erfasst auch die nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers im Sinne des § 434 I 3 BGB zu erwartenden Eigenschaften eines Grundstücks"

Haben sie zwar für Grundstücke und nach altem Recht entschieden, sehe aber keinen Grund, das hier anders auszulegen.

Jetzt haben wir das Ganze aber ganz schön weit getrieben, dafür, dass nur der rudimentäre Sachverhalt bekannt ist... :lol:
 
wenn man das rad partout nicht mehr haben will, weil man es für zu klein hält, könne man natürlich mal den verkäufer fragen ob er es denn zurücknimmt, unabhängig davon was einen rechtlich zu steht.
wär eigentlich der erste schritt, bevor man sich im forum über die rechtlichen möglichkeiten informieren will.

Wenn der dann sagt ja mei, tut mir leid ich kanns dir aber nicht mehr abnehmen weil ich das geld schon ausgegeben hab oder weil ich einfach nicht will oder sonstwas, kann man sich dann überlegen ist das risiko eines prozesses den aufwand wert, ich für meinen teil würd mich wahrscheinlich nicht trauen, ausser du hast ne rechtsschutz und die übernimmt den aufwand.

ansonsten steht dir natürlich auch frei das bike einfach wieder zu verscheuern evt mitn hunni verlust/gewinn (oder wieviel auch immer) und es als fehler zu verbuchen. (wenn der dämpfer jetzt frisch serviciert ist würd das ja einen mehrpreis auch rechtfertigen)



in deinem fall würd ich ersters anfragen und bei ablehnung halt letzteres durchziehen, alles andere wäre mir zu grob für die paar euro und zumindest in meiner rechtswelt auch zu aufwändig im vergleich zum unsicheren ausgang/ertrag


wenn ich der verkäufer wär, und du würdest mir damit ankommen, würd ichs evt. zurücknehmen, aber den dämpferservice oder andre "veränderungen" zahl ich dir bestimmt nicht, auch nicht den transport oder kilometergeld oder dgl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mich erst einmal fragen, ob das Bike tatsächlich zu klein ist. Der TE hatte offensichtlich ein Bike in L und suchte ein XL. Das neue gebrauchte Bike hat mutmaßlich auch Größe L, ist aber trotzdem größer als das alte. Und worauf basierte die Annahme, das XL richtig ist?

Größe und Schrittlänge vom TE und dazu konkretes Modell und Modelljahr wären interessant.

Wenn es dann wirklich nicht passt, kann man immer noch die möglichen rechtlichen Schritte diskutieren.
 
Ich auch, aber das war hier nicht das Thema.
Danach wurde nicht gefragt. Dennoch sollte sich der TE diese Frage erst einmal stellen. Bisher hieß es nur "saß drauf, ist größer, fühlt sich nicht offensichtlich falsch an" [...] "oh, auf dem Papier hat das Rad eine andere Größenbezeichnung als ich dachte". Falls es noch mehr Überlegungen oder Feststellungen gab, warum es bei diesem Rad Größe XL sein muss oder ob das Rad tatsächlich zu klein ist, hat der TE uns das nicht mitgeteilt.

Vorher braucht man sich meiner Meinung nach auch keine Gedanken über rechtliche Schritte machen. Am Ende gibt es einen Rechtsstreit oder der Verkäufer nimmt das Rad so zurück, der TE kauf das gleiche Bike in XL und stellt dann fest, dass es viel zu groß ist.
 
Neulich habe ich ein Rennrad gebraucht gekauft das Größe "M" sein sollte. Bei der Testfahrt hat es sich lang angefühlt, aber da ein 110 mm Vorbau und Setback Sattelstütze verbaut waren habe ich mir Nix gedacht und habe es trotzdem gekauft. Nachdem ich meinen 100 mm Vorbau und gerade Sattelstütze montiert hatte fühlte es sich immer noch etwas lang an. Nachgemessen und siehe da, es ist ein M/L. Mein Fehler und ich habe mich nicht aufgeregt da man ein Ghisallo zu einem guten Tarif nicht so häufig findet. :D 8-)
Aber ich habe auch Glück da ich eh zwischen M und M/L bin, kann beides passend machen. Lenker etwas höher, Sattel etwas nach vorne und es geht gut ab.

Deshalb, behalten, pass das Rad an und gut ist.
 
Wurde denn jetzt explizit auf „Privatverkauf“ und „Ausschluss Gewährleistung“ hingewiesen? Wenn nicht und das Rad eventuell noch mit Worten wie „neuwertig“ oder „top Zustand“ beschrieben wurde, ist es rein rechtlich ja recht einfach eine „nicht Rücknahme“ sehr unangenehm und teuer für den VK werden zu lassen. Plus das der Artikel nicht wie beschrieben ist und man auf Leistungserfüllung oder Rücknahme pochen könnte.

Wenn explizit „Privatverkauf“, „gekauft wie gesehen“ und „Ausschluss von Gewährleistung“ drin stand, wird es rechtlich kniffelig.

Allgemein würde ich aber einfach noch mal den Dialog suchen.
 
1. Schauen ob das Rad nicht doch taugt von der Größe. Es gibt teilweise von Hersteller zu Hersteller und in verschiedenen Modelljahren extreme Unterschiede was die entscheidenten Maße des Rahmens angeht.
Wundert mich das noch keiner nach dem Preis gefragt hat.
Sprechen wir von einem 1000€ Rad und der Verkäufer möchte es nicht zurück nehmen, würde ich es mit den neuen Part ausstatten und verkaufen. Eventuell mit Gewinn (Wahrscheinlich würde ich es so von vorne herein so machen) Ein Rechtsstreit lohnt hier nicht, noch nicht mal mit Rechtsschutz ohne Selbstbehalt.

Hat die Möhre 10000€ gekostet musst du dich eh erst mal selbst Ohrfeigen weil du das Rad nicht ordentlich gecheckt hast (Schaltauge usw.) und dann folgt ein Erstgespräch beim Anwalt machen. Da bist dann schon mal die ersten 226,10€ los wenn er den max. Stundensatz verlangt. Wenn du dann Zeit, Geduld und Geld vorstreckst, könntest du eventuell Erfolg haben. Wenn ihr euch dann irgendwann sogar außergerichtlich einigt, kannst dem Anwalt nochmal ca. 600 Euro geben. Was der Anwalt zwischen drin macht ist dann noch nicht bezahlt (schriftverkehr usw.). Wenn du dann eine Rechtsschutzversicherung hast, die sich quer stellt (passiert bei solchen Fällen glaube ich nicht selten), kannst gleich noch einen Anwalt damit beschäftigen die Rechtsschutzversicherung flott zu machen.
Viel Spaß
 
"Wer über eine private Kleinanzeige ein Auto kaufen möchte, darf sich nicht auf den angegebenen Kilometerstand des Tachos verlassen. Eine Annonce sei keine rechtsverbindliche Zusicherung"

https://www.spiegel.de/auto/aktuell...r-kleinanzeige-darf-falsch-sein-a-346323.html
Oder neuer:

"Allerdings wies das Fahrzeug nicht die im Internetinserat dargestellte Ausstattungslinie auf, so dass der BGH die Frage entscheiden musste, ob sich der an sich wirksame Ausschluss der Gewährleistung auch auf die Angaben im Internetinserat bezieht oder nicht. Der BGH entschied, dass auch die unstreitig falschen Angaben im Internetinserat vom Haftungsausschluss umfasst sind."

Insofern bleibt es also dabei:

Vor Gericht und auf hoher See...

Was würde das denn rein praktisch bedeuten: Der K fordert VK zur Rücknahmen auf, der sagt "NÖ" weil er sich keiner Schuld bewusst ist. Der VK zerrt den K vor Gericht, produziert Kosten und steht am Ende nach so 1 - 2 Jahren dann ggf. doch mit dem Ergebnis da das der Richter in der "XL" Angabe keine zugesicherte Eigenschaft bzw. fehlerhafte Angabe sieht.

Kann man sich antun - muss man aber nicht.

Wenn die Kiste nun von der Größe her wirklich nicht taugt - wieder verkaufen. Macht man ggf. ein paar € Verlust, hat aber weniger Stress und weiß wenigstens wie es ausgeht.
Hier zählt, was im Kaufvertrag steht. Die Verkaufsanzeige interessiert dannach keinen.
 
Der TE schreibt was von „in der Anzeige“ wie kommst Du jetzt darauf, dass die einen KV hätten in dem die Größe notiert war?
 
Was kann ich im Nachhinein machen ?
Alles zurück rüsten und das Rad zurück geben ? Bleibe ich auf meinen Investitionen dann sitzen ? Der Dämpfer, der beim Service ist, muss ja auch wieder in das Rad-wer übernimmt dafür die Kosten ?

Sollte ich einen Preisnachlass raushandeln ?
Ich stelle mir das Mal vor: Ich verkaufe ein Rad, habe einen fairen Preis gemacht, Probefahrt ermöglicht usw. und dann kommt der Kunde 1 oder 2 Wochen später, will es nicht nur zurück geben, sondern auch noch Geld für seine Investitionen, weil er die Rahmenhöhe nicht ausreichend geprüft hat....
Also ich wäre da sicher ganz unflexibel. Rücknahme evtl. um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, aber noch Geld für die Wartung???!! Ersatzteile!???
Als nächstes kommt Kilometergeld??
- Also sorry, irgendwie muss man auch seine (Fehl-)Entscheidungen selber vertreten.
PS. Habe bisher nur Kinderräder verkauft, aber bei der Denke geht mir die Hutschnur hoch.
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für diese vielen Meinungen, Äußerungen und Ansichten. Schön zu sehen, wie sich manche hochschaukeln können 😂

Ich hatte zu keinem Zeitpunkt den Ansatz, rechtliche Schritte einzuleiten. Dennoch wollte ich wissen, wo ich mich rechtlich in solch einer für mich neuen Situation befinde - rein interessehalber. Was ich dann draus evtl mache ist ne andere Geschichte.

Es hat sich alles geklärt.

Der Fahrradhändler Velo Deal Straubing hat es schon mit falschen Angaben verkauft.
Somit mache ich meinem Verkäufer gar keinen Vorwurf.
Das Rad behalte ich erstmal und schaue, wie ich damit klar komme.

Ich dachte, ich lasse das mal noch als Info hier, damit der Puls einiger wieder etwas runter kommt.

Schönes Wochenende,

Alex
 
Auch wenns jetzt Wurscht ist, Groessenangaben wie XL sind ja landlaeufig voellig willkuerlich gewaehlt. Waere also interessant, ob man einfach so davon ausgehen kann, dass damit unbedingt die Canyon-Groessenskala und nicht vielleicht die eigene des Verkaeufers gemeint war.

Stell mir gerade vor, wie Al Bundy auf Ruecknahme verklagt wird, weil eine seiner dicken Kundinnen herausgefunden hat, dass sein Schuh im Katalog vom vietnamnesischen Hersteller gar keine 46.5 ist.
 
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