Ein Link auf google maps wäre hier mal ganz hilfreich.Ich habs immer noch nicht verstanden. Es gibt da zwei Ampeln, aber nur die 1. hat einen Haltestreifen?
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Ein Link auf google maps wäre hier mal ganz hilfreich.Ich habs immer noch nicht verstanden. Es gibt da zwei Ampeln, aber nur die 1. hat einen Haltestreifen?
Laut den Empfehlungen für den Entwurf von Radverkehrsanlagen https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_für_RadverkehrsanlagenWas soll das bringen!?
Fakt ist das er seine Geschwindigkeit wohl falsch gewählt hat, denn sonst hätte er nicht bei Rot drüber fahren "müssen".
Laut den Empfehlungen für den Entwurf von Radverkehrsanlagen https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_für_Radverkehrsanlagen
sind diese für eine Geschwindigkeit von 25kmh auszulegen. Insofern sollte in den meisten Fällen aus meiner Sicht in den meisten Fällen nichts dagegen sprechen, das ein Radler mit bis zu 25kmh auf eine grüne Ampel zufährt. Genauso wie ein Autofahrer in der Regel mit bis zu 50kmh auf eine grüne Ampel zufahren darf. Das letzterer trotzdem noch bis rot anhalten kann, dafr gibt es die Gelbphase.
Das es eine solche an vielen Ampeln für Radler nicht gibt ist schlicht ein Unding, das sowohl die Physiologie des Menschen ("Schrecksekunde") wie auch die physikalisch bedingte nötige Bremszeit ignoriert.
Ja. Ich würde an Stelle von @palsfjall das Bussgeld nicht akzeptieren. Es gibt auch bereits diverse Gerichtsurteile, die ein derartiges Bussgeld als unzulässig bestätigt haben, wenn die Sachlage ist wie von @palsfjall beschrieben.
Hier geht es um eine Polizeidienststelle, wo fixierte Kleinkriminelle auf einer feuerfesten Matratze verbrennen und ein Feuerzeug erst bei der 2. Tatortbegehung gefunden werden konnte. In der selben Dienststelle sind auch schon Beamte verurteilt wurden weil sie Diebesgut (Waschmittel) aus verunglückten LKW an die Kollegen verteilt haben. Willkommen in der Realität!Was sie ja auch immer nur zum Spass machen um die ohnehin gegängelten Radfahrer abzuzocken
Auch der wird letztlich nur sagen können: Bei einem verständigen Richter besteht eine Chance auf einen 47 II. Hier hilft allenfalls ein Anwalt, der weiß, wie das örtlich zuständige Gericht tickt. Ein überregionaler Spezialist wird sofort Einspruch einlegen (mit einem Standardschreiben, das nebenbei noch Hinweise zu sämtlichen behördlicherseits genutzten Geschwindigkeitsmesssystemen enthält ), die Akte kommen lassen, vorab irgendwelche sinnlosen Beweisanträge stellen, einen lokalen Anwalt (der den Fall nicht kennt und sich auch nicht besonders reinhängen wird) in Untervollmacht zum Termin schicken, die Verurteilung abwarten, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen, abwarten, bis sie beim OLG als unzulässig abgeschmiert wird und dann seine Gebührenrechnung an die Rechtschutzversicherung schicken.Mit Rechtsschutz zum Anwalt für Verkehrsrecht und schauen wie der es sieht.
gesendet vom Sonny Smartfön mit Tappatalk
... ich habe vor nicht allzu langer Zeit mal eine Reportage über Justizirrtümer gelesen. Sehr ernüchternd. Egal wo man wohnt. Da reicht ein nachteiliges Gutachten oder eben Beamte, die um jeden Preis beweisen wollen, dass der Verdächtige auch der Täter ist.@ Palsfjall: Meine Güte, klingt ja, als würdest Du mitten in einem Bananenstaat leben. So schlimm ist es hier zum Glück nicht.
Suche mal nach Urteilen zum grundlosen Bremsen bei Grün.Deshalb möchte ich mir nächste Woche auch erstmal am Telefon sagen lassen worin die Fahrlässigkeit begründet liegt und was ich wie konkret hätte anders machen sollen.
Wenn keine Fußgänger da sind, können die sich dann auch falsch verhalten?...
Ich haben im übrigen aus der Rechtsprechung im Kopf das auf derartigen Rad/Fußweg Kombinationen eine Geschwindigkeit von über 15 km/h als zu hoch angesehen wird, da man immer mit dem Fehlverhalten von Fußgängern rechnen muss....
Habe einen Link zu dem Münchner Urteil gefunden:
http://www.abendzeitung-muenchen.de...hen.853502d5-00e0-430c-93ae-0c567d34db44.html
Der Verordnungsgeber geht davon aus das man an solche Ampeln mit stark reduzierter Geschwindigkeit heran fährt. D.h. man hat die Möglichkeit rechtzeitig Anzuhalten. Wenn man schon auf der Fahrbahn ist hat man in diesem konkreten Fall auf der Mittelinsel zu warten.
Ich sehe keine Chance für dich da raus zukommen.
Der Verordnungsgeber geht davon aus das man an solche Ampeln mit stark reduzierter Geschwindigkeit heran fährt. D.h. man hat die Möglichkeit rechtzeitig Anzuhalten. Wenn man schon auf der Fahrbahn ist hat man in diesem konkreten Fall auf der Mittelinsel zu warten.
Ich haben im übrigen aus der Rechtsprechung im Kopf das auf derartigen Rad/Fußweg Kombinationen eine Geschwindigkeit von über 15 km/h als zu hoch angesehen wird, da man immer mit dem Fehlverhalten von Fußgängern rechnen muss.
Für die Zukunft würde ich empfehlen auf der Fahrbahn zu Fahren. So empfiehlt es auch der ADFC immer wieder.