Bundesratsbeschluß Bußgelderhöhung Radler-Rotlichtverstoß

Was soll das bringen!?
Fakt ist das er seine Geschwindigkeit wohl falsch gewählt hat, denn sonst hätte er nicht bei Rot drüber fahren "müssen".
Laut den Empfehlungen für den Entwurf von Radverkehrsanlagen https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_für_Radverkehrsanlagen
sind diese für eine Geschwindigkeit von 25kmh auszulegen. Insofern sollte in den meisten Fällen aus meiner Sicht in den meisten Fällen nichts dagegen sprechen, das ein Radler mit bis zu 25kmh auf eine grüne Ampel zufährt. Genauso wie ein Autofahrer in der Regel mit bis zu 50kmh auf eine grüne Ampel zufahren darf. Das letzterer trotzdem noch bis rot anhalten kann, dafr gibt es die Gelbphase.
Das es eine solche an vielen Ampeln für Radler nicht gibt ist schlicht ein Unding, das sowohl die Physiologie des Menschen ("Schrecksekunde") wie auch die physikalisch bedingte nötige Bremszeit ignoriert.

Ja. Ich würde an Stelle von @palsfjall das Bussgeld nicht akzeptieren. Es gibt auch bereits diverse Gerichtsurteile, die ein derartiges Bussgeld als unzulässig bestätigt haben, wenn die Sachlage ist wie von @palsfjall beschrieben.
 
Laut den Empfehlungen für den Entwurf von Radverkehrsanlagen https://de.wikipedia.org/wiki/Empfehlungen_für_Radverkehrsanlagen
sind diese für eine Geschwindigkeit von 25kmh auszulegen. Insofern sollte in den meisten Fällen aus meiner Sicht in den meisten Fällen nichts dagegen sprechen, das ein Radler mit bis zu 25kmh auf eine grüne Ampel zufährt. Genauso wie ein Autofahrer in der Regel mit bis zu 50kmh auf eine grüne Ampel zufahren darf. Das letzterer trotzdem noch bis rot anhalten kann, dafr gibt es die Gelbphase.
Das es eine solche an vielen Ampeln für Radler nicht gibt ist schlicht ein Unding, das sowohl die Physiologie des Menschen ("Schrecksekunde") wie auch die physikalisch bedingte nötige Bremszeit ignoriert.

Ja. Ich würde an Stelle von @palsfjall das Bussgeld nicht akzeptieren. Es gibt auch bereits diverse Gerichtsurteile, die ein derartiges Bussgeld als unzulässig bestätigt haben, wenn die Sachlage ist wie von @palsfjall beschrieben.

Na endlich mal eine konkrete Zahl mit der sich handeln läßt. Wenn Du mir jetzt noch ein paar Urteile aufschreiben kannst ...
... im übrigen heißt ja gelb auch "stop, auf nächstes Zeichen warten" (bei Nichtbeachtung Bußgeld) und ein Autofahrer handelt trotzdem nicht fahrlässig wenn er mit 50 noch bei gelb drüberfährt, weil er ja gefahrlos anhalten können muss. --> Für mich heißt das hier gibt es völlig unterschiedliche Maßstäbe und das führt natürlich zu Verdruß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was sie ja auch immer nur zum Spass machen um die ohnehin gegängelten Radfahrer abzuzocken :rolleyes:
Hier geht es um eine Polizeidienststelle, wo fixierte Kleinkriminelle auf einer feuerfesten Matratze verbrennen und ein Feuerzeug erst bei der 2. Tatortbegehung gefunden werden konnte. In der selben Dienststelle sind auch schon Beamte verurteilt wurden weil sie Diebesgut (Waschmittel) aus verunglückten LKW an die Kollegen verteilt haben. Willkommen in der Realität!
Im übrigen reicht schon ein gewisser Erfolgsdruck, wenn man den Auftrag hat Radfahrer zu kontrollieren, will man möglicherweise vor seinem Chef auch etwas vorweisen können. Nicht das es heißt man hätte ja nichts gemacht.
 
Mit Rechtsschutz zum Anwalt für Verkehrsrecht und schauen wie der es sieht. ;)

gesendet vom Sonny Smartfön mit Tappatalk
Auch der wird letztlich nur sagen können: Bei einem verständigen Richter besteht eine Chance auf einen 47 II. Hier hilft allenfalls ein Anwalt, der weiß, wie das örtlich zuständige Gericht tickt. Ein überregionaler Spezialist wird sofort Einspruch einlegen (mit einem Standardschreiben, das nebenbei noch Hinweise zu sämtlichen behördlicherseits genutzten Geschwindigkeitsmesssystemen enthält :D ), die Akte kommen lassen, vorab irgendwelche sinnlosen Beweisanträge stellen, einen lokalen Anwalt (der den Fall nicht kennt und sich auch nicht besonders reinhängen wird) in Untervollmacht zum Termin schicken, die Verurteilung abwarten, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde stellen, abwarten, bis sie beim OLG als unzulässig abgeschmiert wird und dann seine Gebührenrechnung an die Rechtschutzversicherung schicken.

@ Palsfjall: Meine Güte, klingt ja, als würdest Du mitten in einem Bananenstaat leben. So schlimm ist es hier zum Glück nicht.
 
@ Palsfjall: Meine Güte, klingt ja, als würdest Du mitten in einem Bananenstaat leben. So schlimm ist es hier zum Glück nicht.
... ich habe vor nicht allzu langer Zeit mal eine Reportage über Justizirrtümer gelesen. Sehr ernüchternd. Egal wo man wohnt. Da reicht ein nachteiliges Gutachten oder eben Beamte, die um jeden Preis beweisen wollen, dass der Verdächtige auch der Täter ist.

Leider habe ich keine Rechtsschutz. Deshalb möchte ich mir nächste Woche auch erstmal am Telefon sagen lassen worin die Fahrlässigkeit begründet liegt und was ich wie konkret hätte anders machen sollen.
 
So jetzt die Bilder: 1-aus meiner Sicht, 2 etwa aus Sicht der Beamten. und was sofort auffällt: die Rad-/Fußgängerampel war aus Sicht der Beamten gar nicht wirklich einsehbar. Oder kann mir jemand sagen, ob gerade rot oder grün ist auf dem Bild. Das schockiert mich jetzt im doppelten Sinne!
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auf jeden Fall ein Rad-Symbol (neben dem Fußgänger-Männchen) auf der Ampel.

...tja und wie gesagt genau in dem Augenblick wo ich auf die Straße gerollt bin haben die Ampeln umgeschaltet. Ich war also mit dem Vorderrad auf der Bordsteinkante.
 
Sich am besten an nen Fachanwalt für Radfahrerrechte wenden:

Dietmar Kettler, Autor des Buches "Recht für Radfahrer" http://www.amazon.de/Recht-für-Radf...454254403&sr=8-1&keywords=Recht+für+Radfahrer

oder Roland Huhn, Rechtsreferent des ADFC Bundesverbandes. http://www.adfc.de/fahrradrecht-datenbank/fahrrad-urteile-suchformular
in den dort verlinkten Urteilen (nur mit Mitglied Login zugänglich) habe ich auch kein Urteil finden können.

Ich habe leider nur die Vorletzte Ausgabe des Rechtes für Radfahrer von 2008, nicht die aktuelle von 2013. In der 2008er Auflage habe ich nichts zum Thema fehlen der Gelbphase gefunden.

Ich weiss konkret von einem Urteil in München, wo einer gegen das Bußgeld geklagt hatte und Recht bekam, dies ist so ca. 4-6 Jahre her und stand damals im Lokalteil der süddeutschen Zeitung, wenn ich mich recht erinnere kam der Radler bergab vom Friedensengel Richtung Isar. http://www.stadtplandienst.de/Map.aspx?sid=81930D69AE257773978ED4766F746D20

Ein Aktenzeichen habe ich dafür leider nicht, und ich kann auch nicht ausschliessen, das das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wurde.

Das Problem an der ganzen Sache ist vermutlich, das es sehr schwer ist aufgrund der geringen Streitsumme überhaupt bis vor Gericht zu kommen.
 
Wenns eine Ampel mit Radl-Symbol ist, dann gilt die schon mal auf jeden Fall für dich, dann ist eine Furt auf den Boden (2. Bild) gepinselt? Es wäre korrekt gewesen spätestens auf der mittleren Insel anzuhalten.

Wir haben hier eine ähnliche Ampel, nur ist die Insel in der Mitte gute 5m lang. Da steht auch regelmäßig Polizei und kassiert.
 
Wie er schreibt, war er genau am Bordstein der ersten Ampel, legt man mal 20 Km/h zugrunde, legst du pro Sekunde 5,555 m zurück. D.h. ausgehend von einer Sekunde Reaktionszeit könntest du wohl erst an der Mittelinsel den Bremsvorgang einleiten und somit wohl nicht ohne Sturzrisiko auf dieser zum Stehen kommen. KFZ-Ampeln haben bei erlaubten 50 Km/h immerhin eine min. 3 sekündige Gelbphase.
Davon unberührt würde ich auch sagen, dass der Mitarbeiter des OA von der Position aus die Ampelphase an der besagten Ampel nicht erkennen kann, höchstens die auf der gegenüberliegenden Seite, also dort wo du auf die Kreuzung gefahren bist.
 
Ich sehe keine Chance für dich da raus zukommen.
Der Verordnungsgeber geht davon aus das man an solche Ampeln mit stark reduzierter Geschwindigkeit heran fährt. D.h. man hat die Möglichkeit rechtzeitig Anzuhalten. Wenn man schon auf der Fahrbahn ist hat man in diesem konkreten Fall auf der Mittelinsel zu warten.

Ich haben im übrigen aus der Rechtsprechung im Kopf das auf derartigen Rad/Fußweg Kombinationen eine Geschwindigkeit von über 15 km/h als zu hoch angesehen wird, da man immer mit dem Fehlverhalten von Fußgängern rechnen muss.

Für die Zukunft würde ich empfehlen auf der Fahrbahn zu Fahren. So empfiehlt es auch der ADFC immer wieder.
 
Der Verordnungsgeber geht davon aus das man an solche Ampeln mit stark reduzierter Geschwindigkeit heran fährt. D.h. man hat die Möglichkeit rechtzeitig Anzuhalten. Wenn man schon auf der Fahrbahn ist hat man in diesem konkreten Fall auf der Mittelinsel zu warten.

Dem Link mit dem Urteil ist zu entnehmen, dass das Bundesverkehrministerium (als Verordnungsgeber?) nur Bremsbereitschaft vorsieht. Die ist im Grunde immer gegeben solange ich die Hände am Lenker habe und keine Rücktrittbremse fahre. Von stark verringerter Geschwindigkeit ist nicht die Rede. Also frei nach dem Motto: solange Du bremsbereit bist brauchst Du keinen Bremsweg.

Aber in diesem Zusammenhang habe ich noch ein weiteres Problen: Was mache ich denn an dieser Stelle mit Kinderanhänger oder Tandem. Stehenbleiben? Mit der halben Fuhre auf der Straße?
 
Ich sehe keine Chance für dich da raus zukommen.
Der Verordnungsgeber geht davon aus das man an solche Ampeln mit stark reduzierter Geschwindigkeit heran fährt. D.h. man hat die Möglichkeit rechtzeitig Anzuhalten. Wenn man schon auf der Fahrbahn ist hat man in diesem konkreten Fall auf der Mittelinsel zu warten.

Ich haben im übrigen aus der Rechtsprechung im Kopf das auf derartigen Rad/Fußweg Kombinationen eine Geschwindigkeit von über 15 km/h als zu hoch angesehen wird, da man immer mit dem Fehlverhalten von Fußgängern rechnen muss.

Für die Zukunft würde ich empfehlen auf der Fahrbahn zu Fahren. So empfiehlt es auch der ADFC immer wieder.

Nö; Ohne gelbphase sind dann auch die 15kmh zu hoch. Ja das Bundesverkehrsministerium vertritt die zitierte Auffassung, was nur zeigt, das ihnen die ERA (die freilich nicht rechtsverbindlich sind) am Allerwertesten vorbeigehn. Ebenso wie die Physik und die menschliche Physiologie ihnen am Allerwertesten vorbeigehn.
Weiter man sieht man eben, das diese Kombinationen ungeeignet sind, weil sie genau: eine Gefahrenquelle provozieren. Eine durch andere Führung des Radverkehrs vermeidbare Gefahrenquelle.

Die Schrecksekunde: beim Umschalten von grün auf rot muss man den worst case eines erwarteten Ereignisses annehmen:
0,4s https://de.wikipedia.org/wiki/Schrecksekunde
bei einem unerwarteten Ereignis gar mit einer sekunde. Aber nehmen wir hier den Maximalwert für ein erwartetes Ereigns.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schrecksekunde
Wie lange ist nun ein Worst case Wert für die Bremszeit, selbst bei den von dir genannten 15kmh?
Nehmen wir als Bremsverzögerung "zweier funktionierender und voneinander unabhängiger Bremsen" (steht in StVZO) denn mehr ist für ein Rad im deutschen Straßenverkehr nicht vorgeschrieben: Bis 2006 galt die DIN79100 http://www.rhein-sieg-kreis.de/impe...service/aemter/amt_36/fly-fahrrad-bremsen.pdf
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjB_qbnyNTKAhVHzRQKHaLzDFoQFgggMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.fa-technik.adfc.de%2F&usg=AFQjCNF0Inr0PlWdEyOXEtJ0snyD6TubBQ&sig2=Tz5lP3ci9FmVcK5e12fJ8g&cad=rja
Die DIN 79100 verlangte, dass Fahrradbremsen eine Verzögerung von 3,4 m/s2 am Vorderrad auf trockener Fahrbahn erzielen müssen. Dabei wird das Fahrrad mit einer 100 kg schweren Person besetzt. Und es sind auch heute sicher noch viele Räder unterwegs deren Bremsen nicht wesentlich besser sind.
Es steht aber nirgends, das ich mit meinen 140kg und Gepäck nicht radfahren darf. so landet man ruckzuck statt bei 115kg Systhemgewicht bei 160kg Systhemgewicht. Nehmen wir weiterhin an, das die Vorderradbremse die wichtigere Bremse ist, denn viele Räder haben 2 Seitenzugbremsen: http://www.wikipedalia.com/index.php?title=Bremsen_und_Kurvenfahren
Nun bremsen die wenigsten so. Ich nehme also für die Summe von vorderer und hinterer Bremse einen Faktor 1,25 an.
Also hat man 1,25*3,4m/s^2 Bremsvezögerung bei 115kg Systhemgewicht. Und nun die Bremszeit für 15kmh Startgeschwindigkeit bei 160kg Systhemgewicht: die Bremsverzögerung ist dann: 1,25*3,4m/s^2 * 115kg/160kg = 3,055m/s^2. Zunächst rechnen wir die kmh um in m/s: 15km/h *1h/3600s *1000m/km = 15/3,6 m/s = 4,167m/s und die Bremszeit sind 4,167m/s / 3,055m/s^2= 1,364s.

Zusammen ergeben sich also worst case selbst bei nur 15kmh eine Anhaltezeit nach dem umschalten der Ampel auf rot von 1,764s. Und damit hat man längst sogar einen "qualifizierten Rotlichtverstoß" also länger als eine Sekunde begangen.

Der Anhalteweg teilt sich in zwei Komponenten, den noch ungebremsten Anteil: Schrecksekunde*Startgeschwindigkeit= 0,4s*4,167m/s= 1,667m und den Bremsweg gemäß Bremsweg = Startgeschwindigkeit^2 / (2*Bremsverzögerung) = (4,167m/s)^2 / (2* 3,055m/s^2) = 2,842m. In der Summe beider Anteile dann 4,509m.
http://www.wikipedalia.com/index.php?title=Bremsen_und_Kurvenfahren
Und bei 25kmh, die meiner Meinung nach nür das befahren einer Radverkehrsanlage in der Regel keine unangemessen hohe geschwindigkeit sind werden daraus eine Anhaltezeit von 0,4s+1,364s* 25/15 = 2,673s und ein Anhalteweg von 0,4s*4,167m/s*25/15 + (4,167m/s*25/15)^2 / (2* 3,055m/s^2) = 2,778m + 7,894m = 10,762m

für 15kmh müssten also ein Radlerampeln ca 1,75s Gelbpahse, für 25kmh ca. 2,7s Gelbphase haben. Dann würden Radfahrer genauso behandelt, wie Kraftfahrzeuge. Alles andere spricht der Physik und der Physiologie Hohn.
 
Die 10,7 m entsprechen dann auch tatsächlich etwa der Gefahrenbremsung. Eine normale Bremsung darf auch ein paar Meter länger dauern. Eine Gefahr bestand ja nicht, für Niemanden.
 
Und damit man für eine solche normale Bremsung genug Zeit hat, benötigt man eine angemessen lange Gelbphase. Und die muss sich selbst bei der Kombination Fusgängerweg+Radwegfurt an den 25kmh orientieren. Nicht an 15kmh. Klar, wenn Fussgänger dort sind sollte man sich an die 15kmh halten. Sind aber keine da, und auch die sonstige Verkehrssituation ist klar, dann spricht doch nichts dagegen da mit 25 durchzufahren. Genauso wie ein PKW auf der 50kmh Vorfahrtsstraße mit 50 durch die grüne Ampel fahren darf, sofern die Verkehrssituation es zulässt.
 
Die Kreuzung war völlig frei (es war zwischen Weihnachten und Sylvester , 8:07 Uhr). Auch @sigggi hat recht, wenn er schreibt, dass ich nicht einfach vor der grünen Ampel auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen kann, wenn mir dann einer hinten drauf fährt habe ich mindestens eine Teilschuld.

Genau genommen darf ich vor der grünen Amel überhaupt nicht bremsen (wenn ich die Urteile richtig verstanden habe)
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze Theoretisieren bringt nichts. Dass die Gesetze anscheinend in der Praxis schwer umsetzbar sehe ich auch, für mich ist der Radler im Gesetz näher am Fussgänger als dem Auto.
Wenn du meinst, daß du unterstützt mit den Werten von oben Erfolg hast, dann geh zum Ordnungsamt und sprich vor, andernfalls erkläre dich dort schriftlich. Bei negativem Bescheid bleibt dir dann eh kein anderer Weg als einen Anwalt zu beauftragen nochmal nachzuhaken und in letzter Konsequenz zu klagen.
 
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