Bundestag beschliesst Gesetzesänderung: Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen

Das war ja nicht die Frage. Mir ging es um die Kosten für die Versicherung.

Ich arbeite nicht nach Tarifvertrag, also handel ich mein Gehalt individuell mit meinem Chef aus.

Mir ging es ja nur darum, ob die Kosten der Versicherung generell eher vom AG getragen werden, weil das bis jetzt bei jedem Rechner so eingestellt war.
Also ist das entweder, um die Rechnung zu Schöningen, oder der Versicherungsanteil wird generell von AG getragen.
 
Ich habe das mit meinem Chef ganz gut geregelt, unser Betrieb ist aber mit 15 Angestellten klein und daher leicht umzusetzen. Ich habe ihm vorgeschlagen, dass er 20% Der Leasingrate übernimmt, da er diese 20% auch bei den Sozialabgaben spart.
Das war ihm dann zu umständlich und hat allen 25€/Monat angeboten.


Mir ging es ja nur darum, ob die Kosten der Versicherung generell eher vom AG getragen werden, weil das bis jetzt bei jedem Rechner so eingestellt war.

Das ist egal. Man sagt, dass der AG mindestens mal die Versicherung übernehmen soll, damit das Leasingmodell vor dem Finanzamt bestand hat und nicht Jahre später bei der Betriebsprüfung durchfällt.

Ich habe meinen Vetrag gerade hier liegen und musste festellen, dass jetzt nur noch 1% der halben UVP versteuert werden müssen. (also quasi 0,5% von UVP).
 
Ich bin mittlerweile auch so weit, dass mein Chef den ganzen zumindest positiv gegenüber steht. Habe gestern die Infos von Jobrad erhalten. Was mein Chef schlussendlich dazu tut muss ich noch aushandeln.
Da es bei mir aber eh nur ein günstiges Gravelbike um 1500 Euro wird, kann ich auch damit leben, falls er sich weder an der Rate noch an der Versicherung beteiligt. Diese ganzen Service Pakete von Jobrad brauche ich nicht. Schraube und warte lieber selbst, als das Rad einem unmotivierten Mechaniker anzuvertrauen.

Wenn mein Chef sich mit 25€/Monat beteiligt, würde ich noch was raus bekommen:lol:
 
Seit Mitte März wurde anscheinend das Thema 1-Prozent-Regelung konkretisiert/deutlicher:
Wird einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2022 ein Dienstrad erstmalig vom Arbeitgeber überlassen (unabhängig davon, ob über Gehaltsumwandlung finanziert), sind nur noch 0,5-Prozent des Geldwerten Vorteils zu verteuern.

https://www.eurorad.de/content/uploads/05-Regel.pdf
 
Seit Mitte März wurde anscheinend das Thema 1-Prozent-Regelung konkretisiert/deutlicher:
Wird einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2022 ein Dienstrad erstmalig vom Arbeitgeber überlassen (unabhängig davon, ob über Gehaltsumwandlung finanziert), sind nur noch 0,5-Prozent des Geldwerten Vorteils zu verteuern.

https://www.eurorad.de/content/uploads/05-Regel.pdf

Das heißt jetzt? Besser oder schlechter als vorher? Bin in dem Steuerthema leider gar nicht drin
 
Seit Mitte März wurde anscheinend das Thema 1-Prozent-Regelung konkretisiert/deutlicher:
Wird einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2022 ein Dienstrad erstmalig vom Arbeitgeber überlassen (unabhängig davon, ob über Gehaltsumwandlung finanziert), sind nur noch 0,5-Prozent des Geldwerten Vorteils zu verteuern.

https://www.eurorad.de/content/uploads/05-Regel.pdf
Hey, wenn das so stimmt, dan sieht es ja gleich besser aus!
Mal schauen, ob Jobrad das genauso weiter gibt.
 
Mal schauen, ob Jobrad das genauso weiter gibt.

Da hat Jobrad nix mit zu tun, sondern der Arbeitgeber. Allerdings ist es mittlerweile bei allen Bikeleasing-Dienstleistern in den Musterverträgen und Kalkulatoren.

Wird einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2022 ein Dienstrad erstmalig vom Arbeitgeber überlassen (unabhängig davon, ob über Gehaltsumwandlung finanziert), sind nur noch 0,5-Prozent des Geldwerten Vorteils zu verteuern.

Nicht ganz richtig. Der Geldwerte Vorteil ist nur anzusetzen, wenn es über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird. Bei einer 100% Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sind es 0%. Bei S-Pedelecs, also Unterstützung über 25 km/h sind es 1%.
 
Da hat Jobrad nix mit zu tun, sondern der Arbeitgeber. Allerdings ist es mittlerweile bei allen Bikeleasing-Dienstleistern in den Musterverträgen und Kalkulatoren.



Nicht ganz richtig. Der Geldwerte Vorteil ist nur anzusetzen, wenn es über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird. Bei einer 100% Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sind es 0%. Bei S-Pedelecs, also Unterstützung über 25 km/h sind es 1%.
Wenn man die Angaben auf den Seiten von Eurorad und Jobrad übrigens auch liest, mach es HOFFNUNG, dass die 0,5%-Regel jetzt DOCH auch für alle Diensträder gilt, die ERSTMALIG dem Arbeitnehmer überlassen werden.

Im übrigen ist für mich relevant, was Jobrad dazu sagt. Schließlich richtet sich danach der Arbeitgeber (, der in meinem Fall mit Jobrad zusammen arbeitet)
 
Wenn man die Angaben auf den Seiten von Eurorad und Jobrad übrigens auch liest, mach es HOFFNUNG, dass die 0,5%-Regel jetzt DOCH auch für alle Diensträder gilt, die ERSTMALIG dem Arbeitnehmer überlassen werden.
Genau das steht doch in meinem Post und dem verlinkten Artikel.
Das ist übrigens keine Interpretation von Eurorad, sondern das ist die aktuelle Beschlusslage des Gesetzgebers. Eurorad zitiert hier nur, das gilt für alle.
0,5% zu versteuernder geldwerter Vorteil für alle neu übernommenen Diensträder ab dem 01.01.2019, die über Gehaltsumwandlung finanziert werden. 0%, wenn der AG alles zählt.

Dein AG kann Dir also nur 0,5% verrechnen.
 
Gute Sache und auch ein kleines Signal für den Willen, den Verkehr in den Städte von der Straße weg zu bringen und so für Entlastung in vielen Bereichen zu sorgen. Da müsste aber auch die Infrastruktur entsprechend angepackt werden.

Zum Titelbild: Ist das ein Hinweis darauf, dass die meisten Santa Cruz Bikes nur geleast sind, weil die hohen Preise und der extreme Wertverfall wegen der sich jährlich ändernden, Industriestandards setzenden Farben einen Kauf schlicht unmöglich machen? :D
:bier:
 
was passiert eigentlich, falls Jobrad pleite geht oder die "freiwillige" 10% bzw. 15% Rückkaufoption kippt?
Ich vermute mal, dass dann der reale Restwert bestimmt wird und man den dann latzen kann.
Das ist für mich auch imMoment das einzige Risiko, dass ich in der ganzen Sache sehe.
Aber da ich mir auch nur das lease, was ich mir auch leisten kann, wäre auch das kein Beinbruch.
Man muss ja nicht immer sofort über die Stränge schlagen und sich ein 5000 Euro Rad leasen.
 
Hallo,

wenn man Arbeitgeber das Fahrrad einfach kauft spart er sich ja die 19% Mehrwertsteuer.

Wie kann das sein, dass man jetzt nochmehr sparen kann wenn(oder obwohl) ein Dritter (Jobrad) zwischengeschaltet wird
der ja davon auch noch irgendwie profitiert? Wo ist der Haken im System?

Habs mir jetzt schon mehrmal auf der Seite durchgelesen, aber für mich bleibt das irgendwie nicht nachvollziehbar. :)

Wäre das Modell auch für mich als Auszubildenen interessant?
 
Rechne einfach mal die brutto Raten, die dein AG an JobRad überweißt zusammen. Dann ziehst du noch 10% vom EK des Fahrrads ab, denn den Rabatt dürften die vom Händler für die Vermittlung bekommen.
Und am Ende kaufst Du denen vielleicht sogar noch das Rad ab.

+ die ganzen Versicherungen.

Das dürfte sich lohnen;)
Grüße
 
Seit Mitte März wurde anscheinend das Thema 1-Prozent-Regelung konkretisiert/deutlicher:
Wird einem Arbeitnehmer zwischen dem 01.01.2019 und dem 01.01.2022 ein Dienstrad erstmalig vom Arbeitgeber überlassen (unabhängig davon, ob über Gehaltsumwandlung finanziert), sind nur noch 0,5-Prozent des Geldwerten Vorteils zu verteuern.

https://www.eurorad.de/content/uploads/05-Regel.pdf
Das ist interessant. Da wird sowohl in der Begründung zum Gesetzentwurf als auch durch alle Fraktionen in der Beschlussempfehlung eindeutig erklärt, dass die Überlassung von Fahrrädern steuerbefreit werden soll, und ein entsprechendes Gesetz erlassen. Drei Monate später haben die Finanzbehörden ausgeheckt, wie man den Willen des Gesetzgebers umgehen und trotzdem abzocken kann. Da kommt höchster Respekt vor dem Souverän zum Ausdruck und natürlich ein ausgeprägtes Demokratie- und Rechtsverständnis in dem Sinne, wie man diese Störfaktoren umgehen kann!
 
Rechne einfach mal die brutto Raten, die dein AG an JobRad überweißt zusammen. Dann ziehst du noch 10% vom EK des Fahrrads ab, denn den Rabatt dürften die vom Händler für die Vermittlung bekommen.
Und am Ende kaufst Du denen vielleicht sogar noch das Rad ab.

+ die ganzen Versicherungen.

Das dürfte sich lohnen;)
Grüße

Die leben nicht vom Händler, sondern von der Provision des Leasinggebers im Hintergrund oder, wenn sie selbst Leasinggeber sind, von den Zinsen, die sie erheben, sowie von der Versicherung.

Das Leasing ist für den Arbeitgeber meist eine Nullnummer, weil er die Kosten ja direkt aus dem Bruttogehalt der Arbeitnehmers zieht. Er spart sogar etwas, weil sich das sozialversicherungspflichtige Brutto um die Leasingrate (+ Versicherung) reduziert. Wenn es einen Zuschuss vom AG gibt, ist das seine maximale Last.
Für den AN rechnet es sich, weil das Leasing aus dem Bruttogehalt gezahlt wird.

Anbei eine Beispielrechnung:

Preis des Bikes: 2.500€
Monatseinkommen: 3.500€
Steuerklasse: III
einfache Versicherung (ohne Inspektion und Verschleiß): 7,90€

Monatsrate: 73,03€ (x 36 = 2.629€)
Nettobelastung: 46,35€ (x 36 = 1.668,60€)
Übernahme am Ende Leasing (10%) = 250€

Der AN zahlt am Ende als 1.918,60€ für ein 3 Jahre lang versichertes Rad und spart gegenüber Kauf knapp 581,40€ (ca. 23%).

Steuerklasse III ist die harmloseste. Jede andere Steuerklasse würde den Effekt noch verbessern.

Das Modell lohnt sich also für beide Seiten.
 
Vor- und Nachteile sollte aber jeder genau abwägen. Im ersten Moment schaut es aus als ob man viel Spart aber:
  • Durch die Reduzierung des Bruttos zahlt der Arbeitgeber (AG) dir weniger in die Rentenkasse ein (selber "spart" man sich das natürlich auch). Also ein direkter "Verlust" was man gegen rechnen sollte. Gleiches gilt auch für die anderen Sozialabgeben
  • Trägt der AG kosten für Versicherung/ Service oder der AN (was i.d.R. der Fall ist)? Hier überlegen ob das Kosten sind die man beim Kauf nicht hätte oder solche Leistungen nicht nutzen würde.
  • Offizielle darfst du an dem Rad nichts oder nur mit Einschränkungen ändern (ist ja nicht deins)
  • Wenn der Antrag mal angestoßen ist kannst du nicht mehr stornieren (z.B. falls Lieferzeiten nicht eingehalten werden oder falls dir das bike vom Versender doch nicht taugt). Du bist ja nicht der Auftraggeber. Das kann dann nur durch den Händler erfolgen.
  • Du bist 3 Jahre an das Bike gebunden.
  • Die Rechnung geht nur auf wenn dir wirklich das Bike am Ende vom Leasing günstig angeboten wird (aktuell z.B. bei Jobrad mit 17% vom Wert). Das wird dir aber nicht garantiert.

Verlockend ist es ja, aber letztendlich gibt es auch eine Reihe an Nachteilen mit denen man leben muß bzw. Spart man sich nicht so viel wie einem weiß gemacht wird. Sparen tut id.R. nur der AG (wenn er sich nicht zusätzlich beteiligt)
 
Durch die Reduzierung des Bruttos zahlt der Arbeitgeber (AG) dir weniger in die Rentenkasse ein (selber "spart" man sich das natürlich auch). Also ein direkter "Verlust" was man gegen rechnen sollte. Gleiches gilt auch für die anderen Sozialabgeben

Rechne mal, um wieviel es sich dabei handelt. Dieser Hinweis muss in die Verträge, weil es so ist, aber der Effekt ist super gering.

Trägt der AG kosten für Versicherung/ Service oder der AN (was i.d.R. der Fall ist)? Hier überlegen ob das Kosten sind die man beim Kauf nicht hätte oder solche Leistungen nicht nutzen würde.

In meinem Beispiel oben sind 7,90€ Versicherung enthalten. Rechnet sich dennoch.

Die Rechnung geht nur auf wenn dir wirklich das Bike am Ende vom Leasing günstig angeboten wird (aktuell z.B. bei Jobrad mit 17% vom Wert). Das wird dir aber nicht garantiert.

Es gibt auch Anbieter mit 10%. Die dann fälligen Steuern für geldwerten Vorteil zahlt der Leasinggeber (ist eingepreist). Garantieren darf das niemand, weil sonst nicht der AG, sondern der AN Leasingnehmer wäre und das ganze Modell zusammenbricht. Aber was soll der Leasinggeber mit einem 3 Jahre alten Bike?

Offizielle darfst du an dem Rad nichts oder nur mit Einschränkungen ändern (ist ja nicht deins)

Stimmt nicht ganz. Du darfst alles ändern, musst es nur im selben Zustand oder mit gleichwertigen Teilen zurückgeben (nach Ablauf). Wenn Du das Bike behältst, kannst Du machen, was Du willst.
Ist wie mit anderen geleasten Dingen. Du kannst alles umbauen, muss nur rückbaubar sein. Höherwertige Alternativen nimmt der Leasinggeber auch gern zurück ;)
 
Rechne mal, um wieviel es sich dabei handelt. Dieser Hinweis muss in die Verträge, weil es so ist, aber der Effekt ist super gering.
In deinem Beispiel sind das so rund 6€ im Monat, macht über die Laufzeit also 216€ die dir der AG weniger in die Rentenversicherung einzahlt. Ist jetzt nicht so wenig wenn du dir gerade 580€ einsparst.

Es gibt auch Anbieter mit 10%. Die dann fälligen Steuern für geldwerten Vorteil zahlt der Leasinggeber (ist eingepreist). Garantieren darf das niemand, weil sonst nicht der AG, sondern der AN Leasingnehmer wäre und das ganze Modell zusammenbricht. Aber was soll der Leasinggeber mit einem 3 Jahre alten Bike?
Ja so wird das bisher gehandhabt. Aber du trägst das Risiko das es in 3 Jahren noch genaus ist.

Stimmt nicht ganz. Du darfst alles ändern, musst es nur im selben Zustand oder mit gleichwertigen Teilen zurückgeben (nach Ablauf). Wenn Du das Bike behältst, kannst Du machen, was Du willst.
Ist wie mit anderen geleasten Dingen. Du kannst alles umbauen, muss nur rückbaubar sein. Höherwertige Alternativen nimmt der Leasinggeber auch gern zurück ;)
Bleibt halt auch das eigene Risiko ob ich dann die gebrauchten Teile aufhebe oder wie beim eigenen Rad verkaufe. ;-)
Ich möchte damit ja nicht sagen das das Leasing per se schlecht ist, jedoch auch Nachteile oder Einschränkungen hat die man eben abwägen sollte.
 
Vor- und Nachteile sollte aber jeder genau abwägen. Im ersten Moment schaut es aus als ob man viel Spart aber:

  • Du bist 3 Jahre an das Bike gebunden.
  • Die Rechnung geht nur auf wenn dir wirklich das Bike am Ende vom Leasing günstig angeboten wird (aktuell z.B. bei Jobrad mit 17% vom Wert). Das wird dir aber nicht garantiert.
Drei Jahre Bindung ist tatsächlich... suboptimal beim MTB, beim Stadtrad ist das ja kein thema.

Was machst du dann mit dem 3 Jahre alten bike? Und wie viel restwert hat das dann noch? Das ganz lohnt sich auch, wenn du dir dann nach drei jahren wieder ein neues rad geben lässt.
 
Und bei einem Diebstahl wird der Eigentümer des Rades entschädigt, dass sollte man nicht vergessen. Das ist allerdings der Leasinggeber und nicht der Arbeitnehmer. Schließt man keinen neuen Vertrag ab, kann durch aus die bis zu Diebstahl geleistete Summe pfusch sein.
 
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