Bundestag beschliesst Gesetzesänderung: Dienstrad-Versteuerung soll ab 2019 entfallen

Klingt ziemlich gut, da bei uns in der Firma im nächsten Jahr E-Bike-Leasing angeboten wird (tatsächlich nur E-Bike...?!) und ich mir eh eins leasen wollte um damit statt mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Kommt mir also sehr gelegen.
Bin dann nur mal gespannt wie das mit der Versteuerung nach den 3 Jahren beim Kauf abläuft...
 
Hier werden aber viele Falschaussagen gemacht...
Dazu gibt es ein Gerichtsurteil aus NRW, also Auslegung/Entscheidung, nicht ausformuliertes Gesetz. Aber genau das ist der Punkt, der das Modell uninteressant macht und wo es eine Korrektur braucht.
Deswegen wurde auch der Kaufpreis am Ende der Leasingzeit angehoben, damit der Geldwerte Vorteil von den Leasingunternehmen übernommen werden kann. (So ist es zumindest bei Jobrad)
Ob sich das lohnt sollte gut durchgerechnet werden. Ich weiß von meinem Händler z.B. das Jobrad eine dicke Provision will und dann auch noch Zinsen kassiert. Wenn man dann den Listenpreis zahlt, weil der Rabatt an den Leasingpartner geht, kann es evtl. auch mal wenig rentabel sein. Vorallem bei günstigen Rädern, wo Rabatt bei max. 10% liegt.
Natürlich möchten die Anbieter eine Provision vom Fachhandel, dafür sind die Preise von Diensträdern auch deutlich höher als von Fahrrädern, die anders finanziert werden. Zinsen werden hier keine kassiert. Rabatte können auch trotz Leasing ausgehandelt werden.
Mit keine 19% Märchensteuer und das weniger was man versteuern muss dürften da am Ende locker - 40% bei rumkommen...
Bleibt nur abzuwarten wie alle Beteiligten jetzt erhöhen damit die mehr Gewinn machen...
Was hat das mit der MwSt zu tun? Erhöhen wird hier auch niemand etwas.
Da gebe ich Dir recht... Wobei man dann auch wieder nicht weis wie viel der Händler jetzt verdient. Oder der Hersteller. Ich war nur überrascht, wie wenig der Kunde spart im Vergleich zu dem, was der Leasinganbieter verdient.
Was verdient der Leasinganbieter denn?
Der AG zahlt nicht mehr oder weniger (es sei den er möchte mehr zahlen.). Das Dienstrad+Leasinggebühr wird durch den AN bezahlt (er bekommt ja auch weniger am Ende vom Monat in seine Lohntüte). Der AN muss aber weniger Steuern/Sozialangaben zahlen, wodurch es sich für ihn wieder rechnet. Die fehlenden Steuern/Sozialabgaben sind indirekt der Beitrag des Steuerzahlers.
Direkt gibt der Steuerzahler (Staat) nichts dazu, richtig.
Der AG spart seinen Anteil an den Sozialabgaben. Trägt aber dafür die Kosten für die Bereitstellung eines solchen Modells und übernimmt evtl. einen Teil der Leasingraten oder sein Service-Paket etc.

Grundsätzlich muss jeder sich selbst überlegen ob das Dienstrad bzw. Leasing generell etwas für einen ist. Grundsätzlich ist es aber gut Anreize zu schaffen, damit mehr Menschen das Rad zum Pendeln benutzen und wenn dies ein finanzieller Anreiz ist, dann ist das doch voll in Ordnung.

Grüße
 
"Außerdem gilt die Steuerfreiheit nicht für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge), die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden, da nur zusätzliche Leistungen begünstigt werden." (Auf Seite 83)

Sollte evtl. noch beachtet werden, auch im Artikel von Mtb-News....
 
Bei mir sieht es so aus, dass beide Beträge etwas höher sind. Könnte ich, die erfolgreiche Freigabe durch den Bundesrat vorausgesetzt, dann mit einer Steuererleichterung pro Jahr i.H.v. etwas 200 bis 230 Euro rechnen? Käme das hin? Wäre echt super! Über Jobrad habe ich auch mein Bike geleased und aktuell kostet es mich netto ca. 60€ pro Monat. Hieße dann mit der Regelung, dass es in etwa auf 40 bis 45 sinken würde? Kaufpreis lag bei ca. 3450€.
 
Bei mir sieht es so aus, dass beide Beträge etwas höher sind. Könnte ich, die erfolgreiche Freigabe durch den Bundesrat vorausgesetzt, dann mit einer Steuererleichterung pro Jahr i.H.v. etwas 200 bis 230 Euro rechnen? Käme das hin? Wäre echt super! Über Jobrad habe ich auch mein Bike geleased und aktuell kostet es mich netto ca. 60€ pro Monat. Hieße dann mit der Regelung, dass es in etwa auf 40 bis 45 sinken würde? Kaufpreis lag bei ca. 3450€.

Bei laufenden Leasingverträgen wird es wahrscheinlich keine Änderung geben. Außerdem wird die Steuerersparnis wohl nur bei zusätzlichen Leistungen des AG zum Bruttolohn geben.
 
Also, in meiner Heimat(groß)stadt fahren die Autos auf den Straßen. Fahrräder sind auf den Hauptverkehrswegen nicht unterwegs, bestenfalls auf den Radwegen daneben, weil die Benutzung dieser großen Straßen für Radfahrer nicht gestattet ist.

Die Stoßzeiten hier sind ein Graus, alles ist verstopft und es geht - für die Autos - nur im Schritttempo voran. Allerdings wohnen viele Arbeitnehmer in einer Entfernung zu ihren Arbeitsplätzen, die sich mit dem Fahrrad oder mit einem E-Bike gut bewältigen ließe. Vielleicht ist die geplante Gesetzesänderung ein Anreiz für diese Leute, das Auto stehen zu lassen und sich stattdessen - über einen Leasinganbieter - ein Fahrrad zuzulegen, mit dem sie in die Arbeit und wieder nach Hause pendeln. Wenn das der Fall ist => weniger Autos auf der Straße, weil mehr Verkehrsteilnehmer auf Radwegen => Verkehr weg von der Straße.

Zur Infrastruktur: Wenn mehr Leute mit dem Rad fahren, müssen die Radwege (=Infrastruktur) entsprechend ausgelegt/ausgebaut sein. Dazu gehört unter anderem: Breit genug, um gefahrlos z.B. auch Lastenräder oder Räder mit Kinderanhänger überholen zu können, abgesichert gegen Autofahrer, die die Radwege gerne mal für das Parken in zweiter Reihe benutzen und evtl. für Radfahrer und deren Geschwindigkeit günstige Ampelschaltungen.

Jetzt klar(er)?

In meiner Großstadt fahren die Autos auf der Fahrbahn. Mehrere Bestandteile bilden eine Straße: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Straßenbegleitgrün, zuletzt die Fahrbahn. Den "Verkehr von der Straße" wohin auch immer bringen heisst, ihn auf andere Verkehrsmittel zu übertragen - Bahn, Luft, Wasser. Daher ist Dein Eingangsstatement so was von schwammig formuliert, dass Du Dich über Kommentare nicht wundern solltest.
Ansonsten zu dem, was Du wahrscheinlich gemeint hast: Auch ohne Steuervorteile für Fahrräder können Kommunen ganz einfach den Modal-Split zugungsten anderer Verkehrsmittel vs. MIV verschieben:
  • Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn, durch abmarkieren breiter Radstreifen, Schutzsstreifen oder der Umwittmung einer Fahrspur als Radstreifen -> jeder Fahrrad Fahrende ist ein MIV Fahrender weniger, dadurch verteilt sich Verkehr auf den Verkehrsflächen lediglich um, daher braucht es keine neue Infrastruktur
  • Eröffnen des gegenläufigen Radverkehrs in Einbahnstraßen
  • Verringerung von Parkmöglichkeiten in den Kernzonen der Innenstädte
  • Autofreie Innenstädte
  • u.s.w.
Wie Du richtig anmerkst, werden in vielen Großstädten die Fahrten per MIV gar nicht benötigt sondern aus Unüberlegtheit (nicht einmal Bequemheit) zurückgelegt. Fahrrad fahren gilt in Großstädten bis zu einer Distanz von 5km als Zeit sparender gegenüber dem MIV.

Ich schreibe dass, weil ich von einem Moderator schon annehmen kann, dass er das Thema differenziert genug darstellen kann. Das schien mir in Deinem Eingangsstatement aber nicht der Fall zu sein. Stattdessen ließ dieses vernehmen, dass Fahrrad Fahrende gar nicht zum "Verkehr" gehören. Rad Fahrenden sind aber Teil des Verkehrs. Das sollte man nicht unterschlagen. :bier:
 
"Außerdem gilt die Steuerfreiheit nicht für Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge), die durch Umwandlung des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns finanziert werden, da nur zusätzliche Leistungen begünstigt werden." (Auf Seite 83)

Sollte evtl. noch beachtet werden, auch im Artikel von Mtb-News....
Kannst Du mir Steuer- und Rechtslaien erläutern, was da gemeint ist. Bezieht sich dieser Punkt nicht auf die Steuerbefreiung des Jobtickets und hat mit der Dienstrad-Geschichte gar nix zu tun?
 
Bei laufenden Leasingverträgen wird es wahrscheinlich keine Änderung geben. Außerdem wird die Steuerersparnis wohl nur bei zusätzlichen Leistungen des AG zum Bruttolohn geben.
Warum soll es da keine Änderungen geben?
Das wäre ja grade so, als ob bei meinem laufenden Arbeitsvertrag auch keine Änderungen an der Besteuerung geben dürfte.
Da werden ab einem Stichtag keine Steuern für den geldwerten Vorteil mehr abgeführt und fertig. Berührt ja den Vertrag nicht mal wirklich.
 
Kannst Du mir Steuer- und Rechtslaien erläutern, was da gemeint ist. Bezieht sich dieser Punkt nicht auf die Steuerbefreiung des Jobtickets und hat mit der Dienstrad-Geschichte gar nix zu tun?
Naja es stehen generell Zuschüsse und Sachbezüge im Text. Das würde bedeuten, dass alle Zuschüsse und Sachleistungen, die dein AG dir gibt, für die du aber durch Umwandlung bezahlst, keine Steuerbefreiung bekommen würde.
Warum soll es da keine Änderungen geben?
Das wäre ja grade so, als ob bei meinem laufenden Arbeitsvertrag auch keine Änderungen an der Besteuerung geben dürfte.
Da werden ab einem Stichtag keine Steuern für den geldwerten Vorteil mehr abgeführt und fertig. Berührt ja den Vertrag nicht mal wirklich.
Jap mein Fehler.
 
Die Aussage "den Verkehr von der Straße bekommen"
kann aber auch heißen, die Verkehrsdichte, bzw. die Auslastung der Straßen zu verringern,
um einen zügigeren und weitgehend staufreien Verkehrsfluss zu bekommen.

Das kann z.B. dadurch geschehen, dass die Menschen auf Verkehrsmittel ausweichen,
die weniger Platz auf den Verkehrsflächen verbrauchen.
Das eigene Auto (das in der Regel mit nur einer Person besetzt ist) ist mit Abstand das
ineffizienteste Verkehrsmittel, wenn es um den Platzbedarf auf der Straße geht.
Effizienter wären z.B.: Linienbus, Fahrgemeinschaften (im Auto), Straßenbahn, Fahrrad.

Ein stärkerer Einsatz von Linienbussen und Fahrrädern
wäre im Innerstätischen Bereich noch nicht mal mit sehr hohen Investitionen verbunden,
da Busse und Fahrräder bauartbedingt auf den bereits vorhandenen Straßen fahren können.
 
Kannst Du mir Steuer- und Rechtslaien erläutern, was da gemeint ist. Bezieht sich dieser Punkt nicht auf die Steuerbefreiung des Jobtickets und hat mit der Dienstrad-Geschichte gar nix zu tun?
Wenn ich das richtig verstehe, geht es in der Textpassage darum, dass die zusätzlichen Leistungen des AG nicht besteuert werden.
Bei meiner Freundin sieht das aktuell so aus, dass der AG nicht nur dieses Modell JobRad anbietet, sondern auch noch bezuschusst.
Also du kommst nicht nur in den Genuss dieses Leasingmodell überhaupt zu nutzen, sondern bekommst on top noch einen Zuschuss. Sind in Ihrem fall 18€ pro Monat. Und um diesen Teil geht es mM in der Textpassage.

Korregiert mich bitte, falls ich falsch liege.
 
Was verdient der Leasinganbieter denn?

Je nach Anbieter bis zu 10% des Bruttokaufpreises.
Bei einer typischen Kalkulation verdient somit der Finanzdienstleister bis ca. 2/3 ven dem, was beim Händler hängenbleibt. Dieser verzichtet also auf 1/3 seiner Marge.
Das ist wie bei den ganzen 0%-Finanzierungen. Die kommen ja auch nicht von der Bank, die was zu verscheneken hat, sondern vom Händler, der das leber drauf legt, als nicht zu verkaufen.
Ich bin gespannt, wann die Balse platzt, weil die Leasinganbieter auf den ganzen nicht übernommenene Bikes sitzen bleiben, die schön runtergerockt sind.

Gruss, Felix
 
Hier werden aber viele Falschaussagen gemacht...

Was verdient der Leasinganbieter denn?

Grüße

Wenn ich das richtig lt. Jobrad rechne als Beispiel:
Für Wunschradpreis 2000,-
Ohne Arbeitgeberanteil, selber versichert, ohne Service
Bruttomonatsgehalt 3000,- , Steuerklasse 1, Fahrrad, keine Kinder, NRW, Kirchensteuer, Rentenversicherungspflicht, gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 1%, vorsteuerabzugsberechtigt
-> monatliche Wandlungsrate 55.13 Euro
-> An Leasinganbieter 55.13 Euro über 36 Monate + 340 Euro Gebrauchtpreis: 2324.68 Euro (d.h. 2000 Euro + 324,68 Euro)
-> Kunde: 37,57 Euro über 36 Monate + 340 Euro Gebrauchtpreis: 1692.52 Euro (d.h. 2000 Euro - 307.48 Euro)

Bitte korrigieren falls was nicht stimmt.
 
Welche Einnahmequellen der Finanzdienstleister hat ist mir klar, mir ging es nur um die Aussage:
"Da gebe ich Dir recht... Wobei man dann auch wieder nicht weis wie viel der Händler jetzt verdient. Oder der Hersteller. Ich war nur überrascht, wie wenig der Kunde spart im Vergleich zu dem, was der Leasinganbieter verdient."
 
Ich bin gespannt, wann die Balse platzt, weil die Leasinganbieter auf den ganzen nicht übernommenene Bikes sitzen bleiben, die schön runtergerockt sind.

Hast du denn einen Nachweis, dass es so eine Blase gibt? Die Behauptung ist doch aus der Luft gegriffen und unlogisch.
Ich würde darauf wetten, dass die Quote an Personen, die das Bike nicht übernehmen, im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich ist. Wenn überhaupt. Man kann das Rad zum Restwert von 10% übernehmen.
1. Wäre es nicht sehr schlau, wenn man das dann nicht tut.
2. Wäre es für Jobrad ein super Geschäft, z.B. ein hochwertiges Rad, welches nur 3 Jahre alt und zu 90% abgezahlt ist, mit hohem Gewinn gebraucht zu verkaufen.
 
Wenn ich das richtig lt. Jobrad rechne als Beispiel:
Für Wunschradpreis 2000,-
Ohne Arbeitgeberanteil, selber versichert, ohne Service
Bruttomonatsgehalt 3000,- , Steuerklasse 1, Fahrrad, keine Kinder, NRW, Kirchensteuer, Rentenversicherungspflicht, gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 1%, vorsteuerabzugsberechtigt
-> monatliche Wandlungsrate 55.13 Euro
-> An Leasinganbieter 55.13 Euro über 36 Monate + 340 Euro Gebrauchtpreis: 2324.68 Euro (d.h. 2000 Euro + 324,68 Euro)
-> Kunde: 37,57 Euro über 36 Monate + 340 Euro Gebrauchtpreis: 1692.52 Euro (d.h. 2000 Euro - 307.48 Euro)

Bitte korrigieren falls was nicht stimmt.

Das Geld wird nicht an den Finanzdienstleister abgeführt sondern an die Leasinggesellschaft... Das vergessen auch noch viele, dass es da noch eine Partei in dem ganzen System gibt :)
 
Naja es stehen generell Zuschüsse und Sachbezüge im Text. Das würde bedeuten, dass alle Zuschüsse und Sachleistungen, die dein AG dir gibt, für die du aber durch Umwandlung bezahlst, keine Steuerbefreiung bekommen würde.
Dein Zitat bezieht sich dennoch auf die Erläuterungen zur Steuerbefreiung des Jobtickets (zusätzliche Sachleistung des AG) und nicht auf den Wegfall der Besteuerung des geldwerten Vorteils eines Dienstrades. Diese Änderung wird ja erst im nachfolgenden Text erläutert.
 
Hast du denn einen Nachweis, dass es so eine Blase gibt? Die Behauptung ist doch aus der Luft gegriffen und unlogisch.
Ich würde darauf wetten, dass die Quote an Personen, die das Bike nicht übernehmen, im sehr niedrigen einstelligen Prozentbereich ist. Wenn überhaupt. Man kann das Rad zum Restwert von 10% übernehmen.
1. Wäre es nicht sehr schlau, wenn man das dann nicht tut.
2. Wäre es für Jobrad ein super Geschäft, z.B. ein hochwertiges Rad, welches nur 3 Jahre alt und zu 90% abgezahlt ist, mit hohem Gewinn gebraucht zu verkaufen.

Nur als Hinweis: Der Trend geht Richtung 17%, nicht 10%.
 
Das ist genau das Szenario was ich mir auch überlegen würde: Die Kiste in 36 Monaten total runter zu rocken und dann nicht abzukaufen :bier:
Aha, mal abgesehen vom Thema Nachhaltigkeit usw., wer außer Dir (ein paar 1000 Euro gezahlt und hinterher nichts besitzen) ist bei diesem Szenario der Gelackmeierte? Die Räder sind durch die Leasingraten voll finanziert. Nach den 3 Jahren macht also der Verkauf an Dich als vorherigen Fahrer oder an einen Dritten nur einen Zusatzgewinn für den Händler, der dann evtl. wegfällt. Irgendjemand wird die Dinger aber schon haben wollen.
 
Das ist genau das Szenario was ich mir auch überlegen würde: Die Kiste in 36 Monaten total runter zu rocken und dann nicht abzukaufen :bier:

Das Rad wird aber geleast also gemietet. Es könnte also sein, dass der Finanzdienstleister das Rad nicht so zurück nimmt da mehr als "normale" Gebrauchsspuren.
 
Dein Zitat bezieht sich dennoch auf die Erläuterungen zur Steuerbefreiung des Jobtickets (zusätzliche Sachleistung des AG) und nicht auf den Wegfall der Besteuerung des geldwerten Vorteils eines Dienstrades. Diese Änderung wird ja erst im nachfolgenden Text erläutert.

Das kann schon sein, müssen wir wohl abwarten.
 
Nur als Hinweis: Der Trend geht Richtung 17%, nicht 10%.

Selbst bei 17% gilt das gleiche. Jobrad bewirbt z.B. groß auf der Website, dass sie die Übernahme generell ermöglichen. Egal ob 10 oder 17%. Wer das dann nicht macht, ist selber schuld.

Bsp. mit meinem Propain Tyee:
3000 € * 17% = 510 € Übernahmepreis nach 3 Jahren >> Schnäppchen. Und wenn es jemand aus finanziellen Gründen nicht übernehmen kann, verkauft es Jobrad eben selbst für min. 200-300 Euro mehr (schätze es wäre eher noch deutlich mehr drin).
 
Selbst bei 17% gilt das gleiche. Jobrad bewirbt z.B. groß auf der Website, dass sie die Übernahme generell ermöglichen. Egal ob 10 oder 17%. Wer das dann nicht macht, ist selber schuld.

Bsp. mit meinem Propain Tyee:
3000 € * 17% = 510 € Übernahmepreis nach 3 Jahren >> Schnäppchen. Und wenn es jemand aus finanziellen Gründen nicht übernehmen kann, verkauft es Jobrad eben selbst für min. 200-300 Euro mehr (schätze es wäre eher noch deutlich mehr drin).
...und es sei hier nochmal erwähnt: Am Ende der drei Jahre ist das Rad über die Brutto-Leasingraten voll bezahlt. wenn man es kauft, ist das eine Extra-Einnahme für den Händler. Wenn man es nicht kauft, bleibt kein Defizit aus dem Leasing. Der Leasinggesellschaft ist das also nicht wichtig.
 
In meiner Großstadt fahren die Autos auf der Fahrbahn. Mehrere Bestandteile bilden eine Straße: Geh- und Radwege, Parkstreifen, Straßenbegleitgrün, zuletzt die Fahrbahn. Den "Verkehr von der Straße" wohin auch immer bringen heisst, ihn auf andere Verkehrsmittel zu übertragen - Bahn, Luft, Wasser. Daher ist Dein Eingangsstatement so was von schwammig formuliert, dass Du Dich über Kommentare nicht wundern solltest.
Ansonsten zu dem, was Du wahrscheinlich gemeint hast: Auch ohne Steuervorteile für Fahrräder können Kommunen ganz einfach den Modal-Split zugungsten anderer Verkehrsmittel vs. MIV verschieben:
  • Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn, durch abmarkieren breiter Radstreifen, Schutzsstreifen oder der Umwittmung einer Fahrspur als Radstreifen -> jeder Fahrrad Fahrende ist ein MIV Fahrender weniger, dadurch verteilt sich Verkehr auf den Verkehrsflächen lediglich um, daher braucht es keine neue Infrastruktur
  • Eröffnen des gegenläufigen Radverkehrs in Einbahnstraßen
  • Verringerung von Parkmöglichkeiten in den Kernzonen der Innenstädte
  • Autofreie Innenstädte
  • u.s.w.
Wie Du richtig anmerkst, werden in vielen Großstädten die Fahrten per MIV gar nicht benötigt sondern aus Unüberlegtheit (nicht einmal Bequemheit) zurückgelegt. Fahrrad fahren gilt in Großstädten bis zu einer Distanz von 5km als Zeit sparender gegenüber dem MIV.

Ich schreibe dass, weil ich von einem Moderator schon annehmen kann, dass er das Thema differenziert genug darstellen kann. Das schien mir in Deinem Eingangsstatement aber nicht der Fall zu sein. Stattdessen ließ dieses vernehmen, dass Fahrrad Fahrende gar nicht zum "Verkehr" gehören. Rad Fahrenden sind aber Teil des Verkehrs. Das sollte man nicht unterschlagen. :bier:

Das klingt schon ganz anders und viel konstruktiver als deine ersten Beiträge, die bei mir so angekommen sind, als wolltest du meinen Beitrag ziemlich ins Lächerliche ziehen.

Natürlich war beim Beitrag nicht sonderlich differenziert, weil es sich dabei nur um einen knappen Kommentar handelte, mit dem ich die anstehende Änderung positiv bewerten wollte.
Offenbar ist das bei den meisten Usern auch so verstanden worden, ohne dass ich es großartig ausführen musste. Im Grunde genommen hat sich außer dir niemand daran gestört.

Mit der Moderatorenaufgabe hat das übrigens nix zu tun, ich bin für den Fatbikebereich zuständig und mit diesen Fahrzeugen ist man entweder auf Schnee, im Sand oder wahlweise auch in Bachbetten unterwegs. Straße kommt im Vokabular dieser Spezies Radfahrer gar nicht vor. ;)

Im Grunde meinen wir ja eh das Gleiche, aber sich so an den Begriffen aufzuhängen und so zu tun, als habe der Gegenüber völlig abwegige Gedanken, das fand ich - offen gesagt - schon ziemlich daneben.
Aber leider scheint das hier (mittlerweile) fester Bestandteil der Diskussionskultur zu sein.

Da ist mir dann offen gesagt lieber, in Diskussionen respektvoll mit dem Gegenüber umzugehen, als den Unterschied zwischen Straße und Fahrbahn den Definitionen entsprechend korrekt herauszuarbeiten.

Schönen Nachmittag noch,
Fabian
 
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