Heute von der Personalabteilung erhalten...
Mögliche Gesetzesänderung, von der Sie bei Vertragsabschluss ab 01/2019 profitieren könnten
Wir freuen uns, dass Diensträder voraussichtlich unter die geplante Förderung von E-Dienstfahrzeugen fallen sollen. Es gibt aktuell zwei Vorschläge, die auf Bundesebene diskutiert und geprüft werden (Besteuerung geleaster Dienstfahrräder i.H.v. 0,5 % und „0 %-Besteuerung“). Durch eine Reduzierung des geldwerten Vorteils ergäbe sich ein zusätzlicher Steuervorteil, von dem Sie bei Vertragsabschluß ab Januar 2019 profitieren könnten. Beschlossen oder entschieden ist noch nichts und uns liegt leider auch noch kein Termin vor, an dem eine Entscheidung getroffen wird. Eine mögliche Gesetzesänderung könnte frühestens zum 01.01.2019 in Kraft treten. Bitte beachten Sie, dass Sie aktuell bei Vertragsabschluss vor Änderung der Steuergesetzgebung auch rückwirkend nicht von diesem Vorteil profitieren können. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihnen, den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bewusst zu wählen.