Da ich vom Fach bin, melde ich mal zu Wort...
Eine vorhandene Rahmennummer hat keinen Einfluss auf die Regulierung durch die Versicherung (Hausrat/Fahrraddiebstahl). Sollte das Rad (mit einem Schloss gesichert) außerhalb des Hauses/der Wohnung gestohlen werden, greift nur der Fahrraddiebstahl-Schutz, der meist gegen Mehrbeitrag in die Hausratversicherung eingeschlossen werden muss. Zudem gelten Höchstsummen (z.B. 2% der Versicherungssumme). Bei einem Rad um die 3000 EUR reicht dann oftmals der Fahrraddiebstahl-Schutz nicht aus bzw. ist sehr teuer. Ich kann daher nur jedem empfehlen, dass Rad in der Garage/im Keller noch zusätzlich durch ein hochwertiges
Fahrradschloss zu sichern, um so Gelegenheitsdiebe abzuhalten. Wir das Rad dennoch gestohlen und sind dann eindeutige Einbruchsspuren (an Türen/Schlössern) zu sehen, ist das Rad in voller Höhe (Neuwert) in der ganz normalen Hausratversicherung mitversichert (Einbruchdiebstahlrisiko).