Seit heute darf die Beleuchtungsanlage von Fahrräder auch ohne Dynamo, d.h. mit Batterie- oder Akkuleuchten, betrieben werden.
Diese Leuchten müssen natürlich der StVO entsprechen, d.h. zugelassen sein.
Habe ich vorhin im Radio gehört.
Es grüßt der Armin!
Diese Leuchten müssen natürlich der StVO entsprechen, d.h. zugelassen sein.
Habe ich vorhin im Radio gehört.
Es grüßt der Armin!