Der "Schei55e, das ist mir bei ebay durch die Lappen gegangen"-Thread

na ja.. wie Thias schon sagte... wer gibt sich schon den Ärger... frag mich halt ob er es verkaufen will oder was er damit bezwecken will.. das da keiner 1000 Euro für bietet sollte ihm nach der ersten Auktion wohl klar gewesen sein...
 
Dazu gibt es schon einige Gerichtsverfahren... Er macht sich Schadensersatzpflichtig. Aber wer gibt sich schon den Aufwand...
Mist, sowas.

Das Grundproblem ist hier, dass der "Geschädigte" einen Nachweis zu erbringen hat, welcher Schaden ihm entstanden ist.
Diesen Nachweis wird er in einem solchen Fall nicht erbringen können weil IMHO keiner entstanden ist. Geld, das er bereits
bezahlt hat muss natürlich zurückgezahlt werden. Hätte er eine Bahnfahrkarte gekauft um zum Verkäufer zu kommen, so könnte
es sein, dass ihm auch diese Kosten zu erstatten sind. Allerdings auch nur, wenn die Fahrkarte nicht zurückgegeben oder
anderweitig benutzt (abgefahren) werden kann...
Und auch bei 40 Euro für eine Bahnfahrkarte lohnt es sich nicht wirklich vor Gericht zu ziehen oder einen Anwalt einzuschalten...
 
Genau so macht man das. Gleiches Ding woanders kaufen und die Differenz (+Aufwand +Anwalts und Gerichtskosten) dem "Gegner" in Rechnung stellen. Wenn der aber pleite ist, muss mans selber zahlen. Zu viel Aufwand und Risiko für ein olles Rad, meint ihr nicht?
 
Wegen einem Scott fängt man doch nicht zu prozessieren an. Und Geld hat man, wie oben schon gesagt, ja auch keins verloren.

Ich hab immer wieder die andere Seite erlebt, wo mir gegenüber nachgegeben wurde obwohl die andere Seite im Recht war. Z.b. italienische Auktionstexte falsch gelesen und dann kulante Reaktion. Oder einmal hab ich überlesen dass eine Kurbel einen Riss hat und der Verkäufer hat dann eingewilligt dass ich zurücktrete.

Ich wünsch mir das nicht dass alles auf Hardcore juristisch durchdekliniert wird.
 
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Das Grundproblem ist hier, dass der "Geschädigte" einen Nachweis zu erbringen hat, welcher Schaden ihm entstanden ist.
Diesen Nachweis wird er in einem solchen Fall nicht erbringen können weil IMHO keiner entstanden ist. Geld, das er bereits
bezahlt hat muss natürlich zurückgezahlt werden. Hätte er eine Bahnfahrkarte gekauft um zum Verkäufer zu kommen, so könnte
es sein, dass ihm auch diese Kosten zu erstatten sind. Allerdings auch nur, wenn die Fahrkarte nicht zurückgegeben oder
anderweitig benutzt (abgefahren) werden kann...
Und auch bei 40 Euro für eine Bahnfahrkarte lohnt es sich nicht wirklich vor Gericht zu ziehen oder einen Anwalt einzuschalten...

Der Fall dürfte ähnlich gelagert sein wie der Verkauf des Passats bei eBay letztes Jahr. Ergo hat er Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Marktwerts eines vergleichbaren Hobels.
 
Ergo hat er Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Marktwerts eines vergleichbaren Hobels.

Linseneintopf hat ein sehr gut erhaltenes Scott in einer öffentlichen Auktion zum Preis von 220 Euro erworben.

Man könnte annehmen, daß es sich bei den 220 Euro um den Marktwert handelt

Einen Schadenersatz einzufordern, würde nur Sinn machen, wenn er das Bike weit unter den Marktpreis erworben hätte.
 
Was diskutiert ihr rum, entweder er gibt es ab oder nicht. Wenn nicht gibt's halt ne neg. Bewertung. Wie kann man dafür so ein Fass aufmachen. Ebay interessiert es eh nicht, die wollen nur anständig Kohle machen.
 
Da kommt doch nichts raus. Unterschlagung fällt aus, denn Du hast ja noch nicht bezahlt. Für Schadensersatz fehlt der Schaden. Du müsstest nachweisen, dass das Rad mehr wert ist, als der Kaufpreis aus der Auktion. Diese Differenz könnte dann eingeklagt werden.
Haken dran machen und sich über den Frühling freuen.
 
Das hatte ich auch in Beobachtung. Was ist denn das wohl für ein Rahmen?
Das ganze Schaltgeraffel sagt 93/94, aber er hat keinen Cantigegenhalter. Das Ausfallende erinnert an Klein. Hm...
 
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