na ja.. wie Thias schon sagte... wer gibt sich schon den Ärger... frag mich halt ob er es verkaufen will oder was er damit bezwecken will.. das da keiner 1000 Euro für bietet sollte ihm nach der ersten Auktion wohl klar gewesen sein...
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Dazu gibt es schon einige Gerichtsverfahren... Er macht sich Schadensersatzpflichtig. Aber wer gibt sich schon den Aufwand...
Mist, sowas.
Das Grundproblem ist hier, dass der "Geschädigte" einen Nachweis zu erbringen hat, welcher Schaden ihm entstanden ist.
Diesen Nachweis wird er in einem solchen Fall nicht erbringen können weil IMHO keiner entstanden ist. Geld, das er bereits
bezahlt hat muss natürlich zurückgezahlt werden. Hätte er eine Bahnfahrkarte gekauft um zum Verkäufer zu kommen, so könnte
es sein, dass ihm auch diese Kosten zu erstatten sind. Allerdings auch nur, wenn die Fahrkarte nicht zurückgegeben oder
anderweitig benutzt (abgefahren) werden kann...
Und auch bei 40 Euro für eine Bahnfahrkarte lohnt es sich nicht wirklich vor Gericht zu ziehen oder einen Anwalt einzuschalten...
Ergo hat er Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Marktwerts eines vergleichbaren Hobels.
Vier Beiträge zu spät
Zugführungstunnel am Sitzrohr vorbei, erkennt man recht gut.aber er hat keinen Cantigegenhalter.