Die Jäger, die Förster und der Schilderwald

LeFritzz

Imagine there's nothing to kill or die for ...
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Es wird schon seinen Grund haben, warum es im "Jennerwein-Lied" heisst:
"Am großen Jüngsten Tage ... da zieh'n die Jäger und die Förster auf's Gamsgebirg zum Luzifer."
Das mag aber vielleicht eher eine künstlerische, dichterische Frage sein, welche ich nicht weiter erörtern will.

Die "Fahrberechtigung" der Jäger nämlich ist ein ständiges Ärgernis., weil Jäger irrtümlich meinen, jederzeit und überall in ihren Revieren motorisiert unterwegs sein zu dürfen. Dies ist natürlich so uneingeschränkt keineswegs der Fall. Die Eigenschaft, ein Jagdpächter oder ein Landwirt zu sein, kann ja nicht so extrapoliert werden, dass jene dann immer und überall zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken unterwegs sind, schon gar nicht mit jedem beliebigen Fahrzeug. Leider sind sie aber fast immer genau dieser irrigen Ansicht.

Zudem erschwert oft eine schlichtweg falsche oder von der StVO so gar nicht vorgesehene Beschilderung die Entscheidung, wer da nun fahren darf und wer nicht. Das Zeichen 250 stellt ein "Verbot für Fahrzeuge aller Art" dar. Auch das Fahren mit Fahrrädern ist dort nicht erlaubt. Es gibt jedoch genug Fälle, wo das Zeichen 250 Wege sperrt, die gleichzeitig als Fahrradweg ausgewiesen und als solche genutzt werden. Richtig wäre hier das Zeichen 260.

Zusatzschilder Nr. 1026-xx, welche bei Sperrungen mit den Schildern 250, 260, etc. bestimmten Gruppen oder Fahrzeugen die Zufahrt trotzdem erlauben, sind genau spezifiziert. Seit 30. Mai 2017 fasst ein neuer Katalog der Verkehrszeichen alle bundesweit eingeführten und damit alle amtlich zugelassenen, nach der StVO gültigen Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen und Verkehrseinrichtungen zusammen und erschien am 29. Mai 2017 als Anlage zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 26. Januar 2001 im Bundesanzeiger. Es können also keine beliebigen Zusatzschilder unter den Verkehrszeichen 250, 260, etc. angebracht werden. Insbesondere ist ein Zusatzschild "Frei für Forstwirtschaft und Fahrberechtigte" unwirksam, weil nicht im genannten Katalog enthalten. Zu entscheiden wäre allerdings die Frage, ob ein Zeichen 250, 260 durch die Unwirksamkeit des Zusatzschildes selbst unwirksam wird.

Es besteht offenbar Handlungsbedarf hinsichtlich einer richtigen und der STVO entsprechenden Beschilderung der Straßen und Wege.

Es besteht offenbar Aufklärungsbedarf bei Jägern, Landwirten etc. hinsichtlich ihrer Fahrberechtigungen auf Wegen, welche mit Zeichen 250, 260 gesperrt und mit Zusatzzeichen 1026-36,37,38 für bestimmte Zwecke freigegeben sind.
 
So manche Leute interessieren Schilder nicht wenn Eigeninteresse hinter der Befahrung von gesperrten Wegen steckt. Andere dürfen dann logischerweise nicht durch bzw einfahren weil hier und da ein Schild steht welches das Einfahren Regelt, andere Interessen sind ja immer die niedrigsten . . . werden nicht geduldet aber bemeckert.

Für ganz harte Fälle die einer Gleichstellung aller bedürfen muss wohl ´Er` ran, er schreckt ja vor nix zurück . . . `er´ behandelt alle gleich, wer sich falsch verhält, parkt, bekommt es mit `ihn´ zu tun.
Man müsste `ihn´ mal in den Wald schicken um dort schieflaufende Dinge gerade zu bekommen.
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Warum hast du ihn nicht darauf angesprochen? Der hat bestimmt eine Ausnahmegenehmigung 😉
Zum neuen Waldgesetz , wie will man das kontrollieren ? Alle Polizei in den Wald !
 
Das neue Bundeswaldgesetz wird die bayrische Verfassung nicht ändern.
Demnach werden alle Bayrischen Gesetze, welche den Verfassungsartikel 141 ausprägen, weiterhin in Kraft bleiben. Bundesgesetz "bricht" hier nicht das Landesgesetz, weil Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung.
Von daher: "Gott mit Dir, Du Land der Baywa, Deutscher Dünger aus Phosphat". (Biermösl Blosn)

Natürlich wollte der Jäger nur stänkern.

Es gibt keine "Ausnahmegenehmigung" welche das Zeichen 250/260 unwirksam macht - es sei denn Zusatzzeichen 1026-36,37,38. Wir sind ja gottseidank nicht in der Österreichischen Monarchie, wo das Konzept der "Berechtigten" allumfänglich ist.
 
Natürlich wollte der Jäger nur stänkern.
Anzunehmen. Wenn er wirklich entsprechende Befugnisse hätte, beispielsweise um Dich anhalten zu dürfen, wäre er hauptamtlicher Jagdaufseher und würde deswegen ein Dienstabzeichen tragen. Und ich nehme an, er würde sich garantiert nicht nur als „Jäger“ ausgeben.
 
Ich befuerchte, dass staendiges Wiederholen von Dummfug (bewusst oder unbewusst) - wie z.B. der Glauberschen Verwaltungsanordnung - sich langsam in die Koepfe gebrannt hat.
Nach Jahren ohne solche Begegnungen hatte ich vorgestern schon die dritte Dame dieses Jahr, die mir beim (extra langsamen und von einem Gruss begleitetem) Vorbeifahren ein "Sie duerfen hier aber nicht fahren" zugerufen hat. Auch dieses Mal hatte ich das Gefuehl, dass die folgende Diskussion mit ihr nix gebracht hat.
 
Als Antwort: “ ich belehre Sie ja auch nicht im Straßenverkehr ” oder “ ist mir Latte” geht immer.
Habe es aufgegeben mit Leuten zu diskutieren nach 30Jahren, bringt genau 0
 
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