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Habe sowohl im hessischen als auch im rheinland-pfälzischen Waldgesetz nichts dazu gefunden.
Dass man auf Wegen, die mittels Verbotsschild für Mountainbiker gesperrt sind nicht fährt halte ich zumindest an den Wochenenden und in den Ferien für selbstverständlich.
Schade, dass du kein Foto gemacht hast. Mich interessieren solche "Eigenkreationen" sehr.Radfahrverbotsschild (allerdings keines der auf Strassen übliches Schilder) beschildert war.
...häng doch ein handgemaltes 23 km/h Schild an einen Baum an der Landstraße - meinst Du alle die schneller sind erhalten ein Knöllchen?Radfahrverbotsschild (allerdings keines der auf Strassen übliches Schilder)
Das sind dann aber eine der ganz wenigen die diesen Zusammenhang, öffentlicher Verkehrsraum -> StVO, überhaupt realisiert haben. Kann natürlich auch sein das anderen Stellen, z.B. Gemeindeverwaltungen, Tourismusverbände aber auch andere Behörden, dies nicht wissen wollen.Zum eigentlichen Threadthema als auch der Problematik "Zeichen 250":
Ich hatte vor Kurzem eine ganz interessante Konversation mit der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt. Wir waren uns zumindest in der Frage einig, dass auf den allermeisten Waldwegen die StVO Anwendung findet, da es sich (vor allem durch die ausdrückliche Erlaubnis des Befahrens von Waldwegen mit Fahrrädern als auch den Fußgängerverkehr / Wanderer) um "öffentlichen Verkehrsraum" handelt. ...
Ja, man zierte sich auch bei der Oberen Forstbehörde ein wenig und war zuerst anderer Ansicht. Ich hatte dazu auch vor ner Weile einen Artikel in meinem Blog veröffentlicht; wen es interessiert, der kann ja mal vorbeischauen. Natürlich sind da so viele verschiedene Stellen beteiligt - und jede einzelne davon kann sich querstellen oder das Problem einfach weiter aussitzen. Die Konsequenz würde eigentlich in Rheinland-Pfalz lauten, dass quasi zigtausende 250er durch 260er ausgetauscht werden müssten. Und da geht es dann halt auch ums Geld. Wär vielleicht eine gute Kapitalanlage, sich an regionalen Verkehrszeichen-Herstellern zu beteiligen.Das sind dann aber eine der ganz wenigen die diesen Zusammenhang, öffentlicher Verkehrsraum -> StVO, überhaupt realisiert haben. Kann natürlich auch sein das anderen Stellen, z.B. Gemeindeverwaltungen, Tourismusverbände aber auch andere Behörden, dies nicht wissen wollen.
Schade, dass du kein Foto gemacht hast. Mich interessieren solche "Eigenkreationen" sehr.
Den Pfad von der Neuscharfeneck (Richtung Drei Buchen?) ist in der Tat einer derer, die man besser nur unter der Woche befährt; am Wochenende bei schönem Wetter macht das weder dem Biker, noch den Fußgängern Spaß.
...zumal auch sehr höflich formuliert wurde."nicht querwaldein-fahren" und "auf den Wegen bleiben" hört sich jetzt eher nach illegalen Trails an als MTBs aus dem Wald zu vertreiben.
"nicht querwaldein-fahren" und "auf den Wegen bleiben" hört sich jetzt eher nach illegalen Trails an als MTBs aus dem Wald zu vertreiben.
Tja, es gibt hier immer noch eine sehr große Zahl von MTB'ern, die das in der Weise belohnt, dass sie ständig Hütten des PWV besuchen. Da heißt es dann immer, dass die Leute in den Hütten ja alle so nett und progressiv wären und nix gegen MTB'er hätten. Zumindest nix gegen deren Geld...!Bernd Wallner mal wieder...
Noch schnell ein Link zum im Artikel genannten Entwurf.
Problematisch finde ich nach all diesen Erkenntnissen, dass die Rheinpfalz Wallners persöniche Haltung an aller erster Stelle zitiert und somit den Lesern als Leitmotiv des Biosphärenreservats suggeriert, obgleich nichts davon in dessen Entwurf dazu zu finden ist.
Ich höre jetzt schon den Satz: "es stand doch sogar in der Rheinpfalz dass im Biosphärenverservat Pfälzer Wald das biken auf pälzer pädeln verboten ist".