Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Zur Kernzone: Ich nehme mal an, das "Radfahren erlaubt" ist ein einfacher Lenkungsversuch. Verboten ist immer nur dass, was auch ausdrücklich aufgrund einer Rechtsgrundlage ausdrücklich verboten ist. "Naturwaldpfad" ist übrigens auch kein gesetzlich definierter Begriff. ;) Und was die Wegpflege auf'm Ewigen betrifft: die ist doch schon länger nicht mehr gegeben; oder liegen die mehreren Bäume weiter vorne (wenn man sich duckt, kommt man noch durch) und der eine dicke Baum weiter oben etwa nicht mehr? Jedenfalls hab ich aus der Verordnung nicht rausgelesen, dass die Verkehrssicherungspflicht bei existenten Wald- und Wanderwegen aufgehoben sei. Aber ich schau mir das Rechtliche eh mal an dem ein oder anderen nächsten verregneten Tag mal genauer an! Heinis wie dem heute will ich u. U. dann einfach mal ein Paragraphen um die Ohren hauen können. :D

Bezüglich grünes Kreuz und Wege Pflege/Verkehrssicherungspflicht frage ich mich immer wieder wieso wir uns darüber nen Kopf machen und der PWV anscheinend nicht?:confused:
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Gestern, also am Samstag, war ich am späten Nachmittag noch etwas mit dem roten Dreckstück, als das On-One, im Wald unterwegs. Mit zunemender Uhrzeit habe ich meinen Weg in Richtung der Hohe-Loog-Hütte gerichtet und ich war gerade auf dem blau-weißen bzw. dm Armbanduhrenweg zwischen Hüttenhohl (römische Wachstube) und Hahnenschritt unterwegs. Behende konnte ich mit der Gummikönigin die Feuchtgebiete bergauf durch- und überqueren, lief gut. Da höre ich doch das laute Gebell eines Viertakteinzylinders im näher kommen. Naja, dachte ich so bei mir, wird einer mit seinem Quad oder ner Enduro-/Crossmaschine in Richtung Kalmit unterwegs sein, denn die Straße verläuft ja parallel zu dem von mir befahrenem Weg. Anhand des immer näher kommenden Motorenlärms, musste ich jedoch feststellen, dass das Gefährt wohl Offroad unterwegs, denn der Pilot hat den "Gashahn" sehr nervös betätigt. Als ich in die leicht flachere Passage wenige hundert Meter vor Hahnenschritt kam, hielt ich an und schaute mich um, sah ich doch tatsächlich einen Scheinwerfer auf dem Trail herumtanzen! :eek: Der Motorenlärm verstummte schlagartig und ich setzte dann meine Fahrt in Richtung Hohe Loog fort. Oben angekommen, einen Kaffee mit Kuchen geordert und nen Schorle für hinterher. Ich setzte mich raus und genoss den Blick in die Rheinebene mit der Abendsonne und der Stille in der Natur ... bis plötzlich dieser Motorenlärm wieder auf sich aufmerksam machte. Mit anhaltend nervösen Gasstössen konnte man hören, dass das Ding immer näher kam, bis es auf einmal fast vor der Hütte stand - ein Quad!! Der Fahrer wurde dort von jemanden angesprochen und machte dann kehrt und verschwand mit ohrenbetäubendem Lärm wieder im Wald ... wobei das Drecksding noch eine ganze Weile zu hören war. Unglaublich.
Ich machte mich dann fertig und bin erst ein Stück den Weinsteig bergab um dann über nen Fahrweg wieder zum Bildbaum zu queren, wollte ja noch in Richtung Kalmit. Auf dem Fahrweg dahin waren dann schön die Spuren zu sehen, die das Drecksquad hinterlassen hat, immer schön mit dem Gashahn auf Zug und Spuren gezogen. Am Parkplatz Hanhnenschritt konnte man anhand der Spuren erkennen, dass das Gefährt tatsächlich über den Trail von Hüttenhohl zum Hahnenschritt (wie auch immer) gefahren ist. Weiter hat er versucht auf dem Trail in Richtung Taubenkopf zu kommen, das vorhaben aber abgebrochen, nicht ohne dabei den Boden bei der Kehrtwende umzupflügen ... :mad:

Ich weiß, man soll nicht mit Finger auf andere zeigen! Aber muss das sein???
Die Rotzdinger belästigen einen schon im urbanen Umfeld mit ihrem Lärm und ich frag mich echt, wie die ne Zulassung erhalten, dabei mag ich wohlklingennde Verbrennungsmotoren. Ist das ein neuer Trend im Pfälzerwald, den ich verpennt habe???

Momentan kann ich gar nicht so viel essen und trinken, wie ich kotzen möchte!
 
...
Am Einstieg zum grünen Kreuz am Gräfensteinparkplatz steht jetzt übrigens auch ein Schild "NatUrwald Pfad". Bin mir ziemlich sicher dass das im Winter noch nicht da war. Am paralellen Forstweg: "Radfahren erlaubt". Das erweckt den Eindruck dass es außerhalb dieses Forstweges eben NICHT erlaubt ist, womit ein weiterer Traumpfad tabu wäre...

Ich skizzierte heute abend mal, was was ist.... Das das grüne kreuz nun Naturwaldpfad betitelt wird, kann als Folge haben, dass der Forst dort nicht mehr wegepflegt. Was sagt der PWV dazu?

Ich war heute am Gräfensteinparkplatz. Am Pfad "grünes Kreuz" ist da momentan eine Art Zaun quergebaut mit einem Schild dran "Forstarbeiten, Lebensgefahr...". Der Forstweg unterhalb (der mit "Radfahren erlaubt") ist offen.
 
Ich weiß, man soll nicht mit Finger auf andere zeigen! Aber muss das sein???

Momentan kann ich gar nicht so viel essen und trinken, wie ich kotzen möchte!

In dem Fall sei es Dir gegönnt:daumen:

Bei nem Arbeitskollegen war der Junggesellenabschied nach genau 7min oder genauer gesagt nach dem Überschlag eines Quad beendet:rolleyes:
Schulter hinüber, ich konnte mir nich verkneifen zu sagen, dass ich das nicht bedauere und jeder selbst Schuld ist, der dem Trend hinterherrennt:mad:

Also wurde die Zeche von Dir bereits gezahlt:D

Die Drecksdinger haben keinerlei Berechtigung und zwar nirgends!
 
Ich war heute am Gräfensteinparkplatz. Am Pfad "grünes Kreuz" ist da momentan eine Art Zaun quergebaut mit einem Schild dran "Forstarbeiten, Lebensgefahr...". Der Forstweg unterhalb (der mit "Radfahren erlaubt") ist offen.

Cool.....Forstarbeiten mitten in der Kernzone? (Grünes Kreuz ist in der Kernzone!!!). Okay, eben mal nachgeschaut: die ersten 600m sind noch außerhalb.
@Kelme: Wann machen wir den runden Tisch? Das soll der Forst mir erklären...
 
Ohne jetzt groß Verständnis zu zeigen: Forstarbeiten in der Kernzone sind ja derzeit auch nicht generell verboten, sondern ein Teil des Kernzonen-Konzepts, nennt sich "Waldentwicklung". Kann man auch in der an anderer Stelle verlinkten Verordung oder bei wald-rlp nachlesen.

Der Quadfahrer wird sofern ihn mal ein Förster erwischt sicher kuriert...

Zum Thema Wald und Forstwirschaft noch ein Link zur hörenswerten Sendung von SR 2 - Fragen an den Autor mit Peter Wohlleben. (mp3, 25 MB).
 
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Cool.....Forstarbeiten mitten in der Kernzone? (Grünes Kreuz ist in der Kernzone!!!). Okay, eben mal nachgeschaut: die ersten 600m sind noch außerhalb.

Die Fällarbeiten sind mittendrin. Den Zaun hab ich bei meinem letzten Besuch wohl übersehen :cool:.

...übers grüne Kreuz. Das Kernzonenschild das irgendwann am Pfad steht war rausgeschraubt und nen Kilometer später stand ich vor einer schönen neuen Lichtung. Das Stammholz war weg, der Rest liegt noch. Zum rausziehen sind die Maschinen offenbar mehrfach den etwa 25° steilen Hang hoch und unter, jedenfalls haben auf 50 m fünf mal Reifenpaare den Pfad aufgerissen... Kernzone
xyxthumbs.gif
...

Hab von der Kernzonenidee überzeugten Dame im Wald erklärt bekommen warum das gemacht wird:
Fichtenwälder sind als reines Nutzholz im Pfälzer Wald angesiedelt worden und gehören dort eigentlich nicht hin. Da die Kernzone ein möglichst ursprüngliches Gebiet sein soll werden diese untypischen Bäume also umgemäht. Die Bäume werden liegen gelassen um zu verrotten und Unterholz zu bilden.

Klingt doch durchdacht !?
Ein Rätsel bleibt, wie die Harvesterspuren und der Abtransport der wertvollen Stämme ins Bild passen.
 
http://www.neustadt.eu/PDF/Neues_Me...ID=11019&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1372330477

Hi,

habt Ihr schon gesehen welch tolles Merkblatt zum Mountainbiken seit heute auf der Homepage von Neustadt steht?

In den nächsten Tagen wird sich unser "Freund" ROS von der Rheinpfalz drüber hermachen und wir bekommen dann wieder jede Menge Sprüche zu hören :-(

Habe das Thema mal an die DIMB weitergeleitet...

Gruß

Mac
 
Klar wäre es schöner, wenn wir auch offiziell auf Trails fahren dürften. Aber etwas neues steht in dem Dokument ja nicht drin. Und solange wir inoffiziell geduldet werden, grüße ich weiter freundlich die Wanderer, mache langsam und alles ist gut...

Gruß, Tom
 
Es bleibt die Frage, was und wen man mit einem solchen "Informationsblatt" erreichen will.
99,5% aller MTB-ler und gerade denen, die bauen, schaufeln, Trails anlegen ist völlig klar, dass das nicht so ganz den Buchstaben des Gesetzes entspricht.
Wenn ich es nicht wüsste und hätte dann ein Blatt vor der Nase, das vor lauter §§ und Abs. 1 § 1 Art. 5 Satz 4 so wimmelt, würde ich das schnell weg legen. Das Herunterbeten von gesetzlichen Vorschriften und Verboten löst das Problem nicht. Faire Angebote und Akzeptanz wären mal ein Schritt. Wobei ich den abfahrtsorientierten Biker durch nicht verstehe, der ein Vollgas-Geballer ohne Rücksicht auf Verluste damit begründet, dass er ja schließlich sein Bike 90 Minuten auf's hoch Weinbiet geschoben hat. Appelle der gegenseitigen Rücksichtnahme und des vernünftigen Umgangs miteinander im Wald verhallen da auf einigen Seiten in einem luftleeren Raum zwischen den Ohren.
 
Jo, typisch deutsch - juristisch mal alles haarkleinst ausformuliert; wollte mich ja auch mal demnächst mit befassen. Aber halt auch wirklich nix Neues. ;) Juristische Theorie und lebensreale Praxis sind halt immer zwei Paar Schuhe; und: wo kein Kläger, da kein Richter.

So lange auch kein Fall bekannt wird, indem ein MTB'er, nur weil er auf nem Pfad unterwegs war gleich ein Ordnungsgeld oder sonstigen Ärger bekommt, ist ja auch alles kein Problem. Zumal die seit Jahren geübte Praxis der stillschweigenden Tolerierung und Duldung auch mehr und mehr dazu geeignet wäre, dieses Verbot notfalls vorm BVerfG Zufall zu bringen. Ebenfalls die genehmigten MTB-Park-Strecken oder eben die nicht wenigen genehmigten MTB-Events wie den Gäsbock z. B. - die belegen nämlich auch, dass das Verbot, generell Pfade zu befahren eben in keiner Weise zu rechtfertigen wäre, sondern ein willkürliches, unverhältnismäßiges Verbot darstellt!

Zeigt doch eben gerade die seit Jahren auch auf Pfaden praktizierte Duldung, dass durch das MTB'en im Großen und Ganzen betrachtet eben kein nachweislicher Schaden (weder Natur, Tier noch Mensch) entsteht, der ein Verbot (u. a. Verstoß gg. Art. 2 und 3 GG) weiterhin rechtfertigen würde. Wäre das MTB'en grundsätzlich schädlich, dürfte man auch keine einzelnen Passagen freigeben. Und es ließen sich ohne weiteres empirische Nachweise für die Schädlichkeit finden. Doch dies ist eben nicht der Fall!

Die Berufung bzgl. der (recht offen gehaltenen) gesetzlichen Definition eines "Waldweges" auf den Gesetzeskommentar find ich im Übrigen ein wenig ulkig! :D Juristische Kommentare sind nicht mehr als eine Meinung... und was ein "Waldweg" oder ein "Pfad" (der wird nur negativ abgegrenzt) ist, ist eben nicht eindeutig definiert (andere Länder gehen da eben wie mit der ominösen 2m-Regelung weiter).

Achja, was mich an dem Schrieb noch stört: An mehreren Stellen zeigt sich, wie ungemein wichtig und heilig einer Stadtverwaltung einmal mehr die "Eigentumsrechte" (d. h., die kommerzielle Verwertbarkeit der Rohstoffe des Waldes) sind; entgegen des (Grund)rechts auf freien Zutritt zum Wald. Nach dem Motto, wenn der Wald dir gehört, kannste machen was du willst, also auch mit Harvestern rumwüten...!

Das wesentliche Problem an solchen Pamphleten ist allerdings: Durch diese werden im Grunde einmal mehr nur schlafende Hunde geweckt und Stimmung gegen die Gruppe der Waldbenutztenden Mountainbiker gemacht...!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, wenn ich nochmal zum anderen Thema komme.
Die PWV-Markierung "grün-gelb" vom Rotenstein bis Zieglertal sowie die PWV-Markierung "blau-rot" ab Zieglertal Richtung H'hof haben nun allesamt dieses hübsche Schildchen:
e2u4e7u5.jpg


Auf diesem wird quasi dargestellt, dass Bäume auf die Wege umkippen können und liegenbleiben bzw. nicht weggeräumt werden. Das dies für die Kernzone an sich gilt, ist mir klar. Aber hier erscheint der Eindruck, dass dies auch für die verbliebenen (und auch bestehen bleibenden) PWV-Markierungen gelte...
Im Pfad vom Rotenstein runter zum Zieglertal liegen immer noch die blöden zwei Bäume drin....:mad:

@K: Wir brauchen nen runden Tisch....
 
Habe das Thema mal an die DIMB weitergeleitet...

Ist auch angekommen :) Wir werden versuchen, das mit dem Verfasser direkt zu klären, werden aber dazu auch offiziell noch Stellung nehmen. Da alles nach Feierabend geschieht, bitte ich dafür um ein wenig Geduld.

Wie wir das Betretungsrecht verstehen, kann man auf

http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz

nachlesen. Wir sind jedenfalls nicht der Meinung, dass man nur auf Wegen, auf denen auch PKWs und LKWs fahren können, fahren dürfen. Das steht so nicht im Gesetz in Rheinland-Pfalz und in Hessen haben wir dafür gesorgt, dass so ein Unsinn fallen gelassen wurde ;)
 
Wenn die Stadt Neustadt an der Weinstraße vorhaben sollte, dies genauso konsequent durchzusetzen wie das Nichtrauchgebot in Lokalen und das Verbot, Alkohol an Jugendliche auszuschenken, ist jedes Wort zu diesem aus der Zeit geratenen Blatt sowieso schon zuviel.

:cool:
 
Apropos Harvester... hier waren sicher 2 Mountainbiker unterwegs.



Aufm Weg vom Turnerehrenmal zum Eckkopf hoch siehts leider öfters so aus. :(
 
Mittlerweile hat man den (subjektiven) Eindruck, daß es an jeder Ecke im P(f)älzerwald so aussieht, von daher verstehe ich auch nicht die Stimmungsmache der Stadt Neustadt bzw. des Herrn Hünerfauth. Aber vielleicht weiß der gar nicht, was im Wald so los ist ...
 
Wobei ich den abfahrtsorientierten Biker durch nicht verstehe, der ein Vollgas-Geballer ohne Rücksicht auf Verluste damit begründet, dass er ja schließlich sein Bike 90 Minuten auf's hoch Weinbiet geschoben hat. Appelle der gegenseitigen Rücksichtnahme und des vernünftigen Umgangs miteinander im Wald verhallen da auf einigen Seiten in einem luftleeren Raum zwischen den Ohren.
Das ist mal wieder das Klientel, über das man eigentlich gar keine Worte verlieren dürfte. Das ist der geistige Bodensatz der Gesellschaft, wären die 1000 Jahre früher geboren, würden sie einfach an ihrer eigenen Dummheit verrecken (sorry, aber das musste ich so direkt formulieren). Das ist sozusagen die Schattenseite unserer "fortschrittlichen" Gesellschaft und von so Erfindungen wie dem Solidaritätsprinzip, für das es nunmal per Definition (leider?) keine Disqualifikationskriterien gibt.


Zeigt doch eben gerade die seit Jahren auch auf Pfaden praktizierte Duldung, dass durch das MTB'en im Großen und Ganzen betrachtet eben kein nachweislicher Schaden (weder Natur, Tier noch Mensch) entsteht, der ein Verbot (u. a. Verstoß gg. Art. 2 und 3 GG) weiterhin rechtfertigen würde. Wäre das MTB'en grundsätzlich schädlich, dürfte man auch keine einzelnen Passagen freigeben. Und es ließen sich ohne weiteres empirische Nachweise für die Schädlichkeit finden. Doch dies ist eben nicht der Fall!
Das ist hier (meiner Auffassung nach) gar nicht der entscheidenende Punkt. Hier wird einfach nur gemauert und versucht, alte (teilweise nur auf Gewohnheit beruhenden) Hoheitsrechte auf Gedeih und Verderb zu halten. Eine logisch schlüssige Begründung ist hier gar nicht das Thema, wird vielleicht sogar ganz bewusst vermieden, weil man hier nichts als Pseudo-Argumente oder glatte Lügen vorzubringen hätte.


Achja, was mich an dem Schrieb noch stört: An mehreren Stellen zeigt sich, wie ungemein wichtig und heilig einer Stadtverwaltung einmal mehr die "Eigentumsrechte" (d. h., die kommerzielle Verwertbarkeit der Rohstoffe des Waldes) sind; entgegen des (Grund)rechts auf freien Zutritt zum Wald. Nach dem Motto, wenn der Wald dir gehört, kannste machen was du willst, also auch mit Harvestern rumwüten...!
Gut, das ist ja nun schon zur Genüge bekannt - was keine Kohle bringt, ist egal oder man versucht es sogar einzudämmen. Und der Forst hat nunmal das "Hausrecht" im Wald, die DÜRFEN da machen, was sie wollen. :( Aber wenn man selbst mal irgendwas im Wald machen will, wo drei Steinchen oder Stöckchen bewegt werden, und man nicht direkt mit einem Koffer Bimbes in der Hand zum Ortstermin kommt, sind plötzlich tausend immens wichtige rechtliche und ökologische Stolpersteine zu beachten. Ich behaupte mal ganz frech: wenn es einen wohlhabenden Gönner der MTBer gäbe und der an den richtigen Stellen ein paar Scheinchen auf den Boden fallen lassen würde, könnten "offiziell genehmigte" MTB-Strecken auch auf dem kurzen Dienstweg, ohne jegliche Umwege in kürzester Zeit entstehen...!

Mich wundert sowieso, dass noch niemand auf diesen Absatz des tollen Merkblatts eingegangen ist:

Die Landesforstverwaltung und zum Teil auch kommunale Waldeigentümer sind jedoch grundsätzlich dafür aufgeschlossen, neben dem bestehenden „Mountainbikepark Pfälzerwald“ auch ein überschaubares Angebot genehmigter Downhill-Strecken in verantwortlicher Trägerschaft einer Radsport- oder Tourismusorganisation
zu etablieren. Hierzu sind aber waldrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich.
Das klingt ja wie mit offenen Armen auf uns zu rennen :eek: Dazu würde ich gerne mal ein paar Sätze mehr hören, wie die hohen Herren sich das vorstellen...! Von mir aus müssen sich da nur mal ein paar Leute drüber einig werden, wo es dafür geeignete Korridore gibt und schon stehe ich mit Absperrband und Schaufel bereit :D


Mittlerweile hat man den (subjektiven) Eindruck, daß es an jeder Ecke im P(f)älzerwald so aussieht...
Um dem ganzen eine etwas weniger relative Richtung zu geben: man kann definitiv sagen, dass es im PW, völlig egal wo und wann Holzernte betrieben wird, so oder sogar noch deutlich schlimmer aussieht. Ich habe auf dem Weg zu einem meiner geliebten "Hometrails" letztens mein Rad ein ganzes Stück schieben und tragen müssen, weil der Weg einfach WEG ist (haha, Wortspiel). Und das sind belegbare Fakten. Es gibt einige Wege, wo sich schon vor Jahren die Harvester durchgefräst haben und jetzt immer noch tiefe "Spurrillen" in den Wegen sind oder Teile von Wegen einfach so zerstört bleiben, wie sie es danach waren. Am Hang die wüsten Rückegassen zu haben ist ja eine Sache, aber danach nicht mal kurz ne Schaufel in die Hand nehmen und die Wege wieder in Ordnung bringen ist echt asozial.
 
Ist auch angekommen :) Wir werden versuchen, das mit dem Verfasser direkt zu klären, werden aber dazu auch offiziell noch Stellung nehmen. Da alles nach Feierabend geschieht, bitte ich dafür um ein wenig Geduld.

Wie wir das Betretungsrecht verstehen, kann man auf

http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz

nachlesen. Wir sind jedenfalls nicht der Meinung, dass man nur auf Wegen, auf denen auch PKWs und LKWs fahren können, fahren dürfen. Das steht so nicht im Gesetz in Rheinland-Pfalz und in Hessen haben wir dafür gesorgt, dass so ein Unsinn fallen gelassen wurde ;)

Aktuelle Ergänzung:

Rein zufällig ist uns heute heute bei der Aktualisierung des Rechts in Schleswig-Holstein (siehe hier http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/321-die-rechtslage-in-schleswig-holstein) eine höchst interessante Gemeinsamkeit, aber ein noch interessanterer Unterschied aufgefallen. Lasst das einfach mal auf Euch wirken:

1. Schleswig-Holstein

"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege), sowie besonders gekennzeichnete Wanderwege, Radwege und Reitwege. Rückegassen und Gliederungslinien der Betriebsplanung sind keine Waldwege."

2. Rheinland-Pfalz

"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege."

Worauf ich hinaus will:

1. Schleswig-Holstein

"nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege, die von zweispurigen Fahrzeugen ganzjährig befahren werden können (Fahrwege)"

2. Rheinland-Pfalz

"nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege"

Für den Juristen gibt es hier rechtsvergleichend zwei wichtige Erkenntnisse:

1. Aus dem Vergleich zwischen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wird deutlich, dass sich der Begriff "forstliche Wirtschaftswege" nicht nur auf solche Wege beschränkt, die man mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann, sondern auch solche Wirtschaftswege umfasst, auf denen man nicht mir zweispurigen Kraftfahrzeugen fahren kann. Andernfalls wäre die Definition "Fahrweg" (der Klammerzusatz ist hier gesetzestechnisch im Sinne einer Definition zu verstehen) in Schleswig-Holstein überflüssig gewesen. In Anbetracht der sich aus der Definition "Fahrweg" ergebenden Einschränkung hat der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein den Waldwegebegriff auf gekennzeichnete Wanderwege, Radwege und Reitwege ausgedehnt, was dieses Ergebnis untermauert.

2. Aufgrund der fehlenden weiteren Einengung und Definition des Begriffs "forstliche Wirtschaftswege" in Rheinland-Pfalz folgt, dass dort auch solche forstlichen Wirtschaftswege als Waldwege gelten, die man nicht mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann. Der Begriff "forstliche Wirtschaftswege" ist daher in Rheinland-Pfalz weiter als in Schleswig-Holstein. Im Gegenzug ist die Auflistung derjenigen Wege, die nicht als Waldwege gelten, in Rheinland-Pfalz länger und umfasst insbesondere auch Fußwege und -pfade, was sich eigentlich auch nur daraus erklären lässt, dass man in Rheinland-Pfalz den Begriff der forstlichen Wirtschaftswege nicht nur auf die Fahrwege beschränken sollte, sondern eine Beschränkung über die Begriffe Fußweg und -pfad herbeiführen wollte. Jedoch sagt der Gesetzgeber der Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz nicht, woran man diese Wege, deren Befahren verboten sein soll, erkennen kann. Aber er sagt ziemlich eindeutig, dass jedenfalls die Beschilderung als z. B. Wanderweg nicht dazu führt, dass ein Weg als Fußweg oder -pfad gilt. Ergänzend darf ich dazu dann auf die Kurzkommentierung verweisen http://dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz

Der Rechtsvergleich zwischen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz belegt somit, dass es in Rheinland-Pfalz keine Mindestwegbreitenregelung gibt und das Radfahren/Mountainbiken auch auf solchen Wegen, die man nicht mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann, grundsätzlich erlaubt ist, sofern diese nicht mit amtlichen Schildern ausdrücklich als Sonderweg für Fußgänger gewidmet sind oder mit amtlichen Schildern ein ausdrückliches Verbot des Befahrens verhängt wurde.

Da sich Rechtsrecherchen im Ehrenamt leider nicht mal so nebenher machen lassen und wir uns gegenüber Behörden und Verwaltung nicht mit schlecht recherchierten und/oder schlecht begründeten Ausführungen blamieren dürfen, bitte ich noch um ein wenig Geduld.
 
Mal wieder was zum Waldumbau.

Das hier ist der Weg vom Weissen Stein zum Eckkopf. Der war früher grad mal halb so breit. :mad:



So langsam wird echt an jeder Ecke umgegraben. Was haben die vor? Waldautobahn deluxe oder was?
 
Zur Info zwecks Windräder im Pfälzer Wald

Atlas zur Windernergie

Besonders lustig: Im Pfälzerwald sind genau die Flecken, wo es noch klappen könnte, in der 6 Kilometerzone, wo sich die Leute am Haardtrand ihre Aussicht nicht verschandeln lassen wollten (ich auch nicht, aber ich wohne nicht da).
Wenn sich die Betreiber und Kommunen jetzt mal ein Stück weit von der wirtschaftlichen (und sonstigen) Vernunft leiten lassen, dürfte das Thema für den Pfälzerwald zunächst durch sein.
Risiko: Irgendeiner lässt doch für teuer Geld ein Gutachten für seinen geplanten Standort anfertigen (bis zu 100.000,- € teuer) und erbringt den "Gegenbeweis". Wobei: Wie soll ich meinen Bürgern in der Kommune erklären, dass ich gerade 100.000,- € raus gehauen habe und das Gutachten sagt "No Go!" ??
Die Windräder werden höher, ausgereifter und auch heute "schlechte" Standorte passen auf einmal ins Raster. Wobei: Die neue Technik funktionert ja dann an Standorten mit passender Windhöffigkeit nochmals besser.
 
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