Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

...Baden-Württemberger im „Ausland“ sehen sich oft als Vertreter einer harten Linie und scheren sich wenig um die lokalen Bestimmungen und Gepflogenheiten. Am schwäbischen Wesen soll die Wanderwelt genesen...
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Hallo Teichholz,

Habe sowohl im hessischen als auch im rheinland-pfälzischen Waldgesetz nichts dazu gefunden.

Man hat dir ja schon geantwortet; mit ein klein wenig Durchstöbern dieses Threads hättest du dir das auch selber beantworten können. ;) Ja, das mit den Wegbreiten ist dummes Zeug!

Dass man auf Wegen, die mittels Verbotsschild für Mountainbiker gesperrt sind nicht fährt halte ich zumindest an den Wochenenden und in den Ferien für selbstverständlich.

Was für "Verbotsschilder" sollen das denn sein...? Und wer hat die da aufgehängt und was berechtigt jenen dazu?

Zum eigentlichen Threadthema als auch der Problematik "Zeichen 250":

Ich hatte vor Kurzem eine ganz interessante Konversation mit der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt. Wir waren uns zumindest in der Frage einig, dass auf den allermeisten Waldwegen die StVO Anwendung findet, da es sich (vor allem durch die ausdrückliche Erlaubnis des Befahrens von Waldwegen mit Fahrrädern als auch den Fußgängerverkehr / Wanderer) um "öffentlichen Verkehrsraum" handelt. Regelungen des öffentlichen Verkehrs per Landesrecht sind jedoch grundsätzlich unzulässig; demnach müssten die Straßenverkehrsbehörden die Wege ("Fußwege und Pfade"), die von Radfahrern nicht befahren werden dürfen, per Z 239 ausschildern. Den vermeintlichen Einschränkungen des LWaldG würde somit zusätzlich der Stachel gezogen.
 
Hi, danke. Wenn ich mich recht erinnere war da bei der Ruine Neuscharfeneck ein schmaler Trail, der als Wanderweg ausgeschildert und mit Radfahrverbotsschild (allerdings keines der auf Strassen übliches Schilder) beschildert war. Waren auch viele Fussgänger dort, so dass ich einen anderen Weg genommen habe.
VG
 
Radfahrverbotsschild (allerdings keines der auf Strassen übliches Schilder) beschildert war.
Schade, dass du kein Foto gemacht hast. Mich interessieren solche "Eigenkreationen" sehr. ;)

Den Pfad von der Neuscharfeneck (Richtung Drei Buchen?) ist in der Tat einer derer, die man besser nur unter der Woche befährt; am Wochenende bei schönem Wetter macht das weder dem Biker, noch den Fußgängern Spaß.
 
Ja, schön wär’s, würde ich gerne bei uns in die Wohnsiedlung hängen! :D
Nachdem ich an diesem Tag schon zweimal die Diskussion über die Breite des Trails hinter mir hatte und der besagte schmale Wanderweg mit irre vielen Leuten bevölkert war, war das die sicher bessere Option, dort nicht zu fahren. Sich alle 50 m der erneuten Diskussion zu stellen, ob man ob man hier fahren darf oder nicht, nur weil dort ein Schild hängt, auch wenn es kein offizielles Schild ist, ist doch einfach viel zu anstrengend. Aufgebrachter Wanderplebs kann einfach sehr anstrengend werden. Da fahr ich einfach außenrum.
 
Ich würde dieses Schild einfach abreißen und mitnehmen. Ggf. noch eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bzw. Amtsanmaßung stellen. ;)
 
Zum eigentlichen Threadthema als auch der Problematik "Zeichen 250":
Ich hatte vor Kurzem eine ganz interessante Konversation mit der Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt. Wir waren uns zumindest in der Frage einig, dass auf den allermeisten Waldwegen die StVO Anwendung findet, da es sich (vor allem durch die ausdrückliche Erlaubnis des Befahrens von Waldwegen mit Fahrrädern als auch den Fußgängerverkehr / Wanderer) um "öffentlichen Verkehrsraum" handelt. ...
Das sind dann aber eine der ganz wenigen die diesen Zusammenhang, öffentlicher Verkehrsraum -> StVO, überhaupt realisiert haben. Kann natürlich auch sein das anderen Stellen, z.B. Gemeindeverwaltungen, Tourismusverbände aber auch andere Behörden, dies nicht wissen wollen.

Man könnte sich mal Überlegen was das für Sperrungen in BW bedeutet. Dort werden ja oft grüne statt der roten Schilder verwendet.
 
Das sind dann aber eine der ganz wenigen die diesen Zusammenhang, öffentlicher Verkehrsraum -> StVO, überhaupt realisiert haben. Kann natürlich auch sein das anderen Stellen, z.B. Gemeindeverwaltungen, Tourismusverbände aber auch andere Behörden, dies nicht wissen wollen.
Ja, man zierte sich auch bei der Oberen Forstbehörde ein wenig und war zuerst anderer Ansicht. Ich hatte dazu auch vor ner Weile einen Artikel in meinem Blog veröffentlicht; wen es interessiert, der kann ja mal vorbeischauen. Natürlich sind da so viele verschiedene Stellen beteiligt - und jede einzelne davon kann sich querstellen oder das Problem einfach weiter aussitzen. Die Konsequenz würde eigentlich in Rheinland-Pfalz lauten, dass quasi zigtausende 250er durch 260er ausgetauscht werden müssten. Und da geht es dann halt auch ums Geld. Wär vielleicht eine gute Kapitalanlage, sich an regionalen Verkehrszeichen-Herstellern zu beteiligen. :D

Zu Versuchszwecken hab ich mir erstmal eine Verbandsgemeinde (Rodalben) rausgesucht, um ein bestimmtes 250er durch ein 260er austauschen zu lassen. Und für den "Anfang" sollten zumindest die Strecken des Mountainbike-Parks legalisiert werden. Falls da den Einheimischen was auffallen sollte, darf man mir das gerne mitteilen!
 
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Bernd Wallner mal wieder... :( Wenn er damit durchkommt, haben wir definitiv ein Problem, denn was da jetzt festgeschrieben wird, wird wohl so schnell nicht mehr geändert.
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Schade, dass du kein Foto gemacht hast. Mich interessieren solche "Eigenkreationen" sehr. ;)

Den Pfad von der Neuscharfeneck (Richtung Drei Buchen?) ist in der Tat einer derer, die man besser nur unter der Woche befährt; am Wochenende bei schönem Wetter macht das weder dem Biker, noch den Fußgängern Spaß.



Hi ,

Schilder sehen aktuell so aus ...
 

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"nicht querwaldein-fahren" und "auf den Wegen bleiben" hört sich jetzt eher nach illegalen Trails an als MTBs aus dem Wald zu vertreiben.



Die Schilder hängen / hingen z.Bsp :

Burgruine Scharfeneck = Trail Richtung 3 Buchen

Ohrensberg = "Trail" (glaube Opferschale) Richtung LD Hütte

Hainbachtal = Einstige zur Walddusche

Ob noch weitere Schilder geplant / aufgehängt sind , weiß ich nicht.

Bei der Opferschale nachvollziehbar, die anderen Schilder sollen demnach "illegale Trails" markieren und verbieten?
 
Warum die Rheinpfalz hier mal wieder gänzlich unkritisch als das Sprachrohr des PWV fungiert...?
Bernd Wallner mal wieder... :(
Tja, es gibt hier immer noch eine sehr große Zahl von MTB'ern, die das in der Weise belohnt, dass sie ständig Hütten des PWV besuchen. Da heißt es dann immer, dass die Leute in den Hütten ja alle so nett und progressiv wären und nix gegen MTB'er hätten. Zumindest nix gegen deren Geld...!

Dann frage ich halt einmal mehr, wieso ich überhaupt derartige Forderungen nach Gesetzesverschärfungen lesen muss? Und warum die MTB-Interessenvertretungen (insb. ein regelrecht professionell aus dem Boden gestampfter "Verein") dazu keine Stellungnahme abgeben, zumindest per Leserbrief...!? Solange die "Vernünftigen" im PWV eine derartige Führung dulden bzw. wählen, muss man den PWV als "Feind" des Moutainbikens betrachten. Derartige Äußerungen sind der beste Beleg dafür, dass "Anbiedern" zum Scheitern verurteilt ist...!

Die Kernzonen sind m. E. völlig unproblematisch, da dabei sowieso in der Regel Flächen ausgewiesen werden, die wenig bis kaum erschlossen sind.

Zu den völlig unverbindlichen Info-Schildern: ständen die an irgendwelchen selbstgebauten Querfeldein-Strecken hätte ich nix dagegen. An normalen Pfaden haben die nix verloren, da sie zu nix anderem als dem Aufwiegeln anderer Waldbesucher dienen.

Noch schnell ein Link zum im Artikel genannten Entwurf.
 
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Was ein Geschäftsführer des PWV Bernd Wallner da äußert verhält sich zum Teil komplett konträr zu dem, was auf der Ebene der PWV-Ortsvereine passiert. Mountainbiker sind (auch) Wanderer und Wanderer sind (auch) Mountainbiker. Funktionen werden in Ortsgruppen von Menschen übernommen, die "zufällig" auch Mountainbiker sind. Es wird mal Zeit, dass die Ortsvereine der Geschäftsführung des PWV mal Bescheid geben, wie weit er sich von der Basis entfernt hat.
 
Noch schnell ein Link zum im Artikel genannten Entwurf.

Glücklicherweise lese ich hier nichts, das uns Mountainbiker einschränkt. Oder habe ich da etwas übersehen?

Dass Herr Wallner die Mountainbiker gerne aus dem Wald verbannen würde, ist ja erst mal nicht mehr als seine persönliche Meinung (auch wenn dies in der Rheinpfalz als Meinung des PWV dargestellt wird) Von daher sollte man natürlich darauf achten, dass seine Meinung nicht doch im Entwurf landet, aber aktuell scheint mir die Verordnung unproblematisch.
 
In dem bisherigen Dokument konnte ich auch nichts finden. Die einzig relevanten Stellen scheinen diese zu sein:

§6 Einheitliche Entwicklung, Handlungsprogramm
(1) Zu den Aufgaben des Trägers des Biosphärenreservates zur einheitlichen Entwicklung des Gebietes und zur Wahrnehmung der Belange gehören insbesondere
[...]
7. die Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen zur Förderung des Naturverständnisses, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, der Besucherlenkung und -information und regionaltypischer Orts- und Landschaftsbilder,

[...]

(3) Soweit die Besucherlenkung und -information nach Absatz 1 Nr. 7 eine Neuordnung des Wanderns, Reitens oder Befahrens erfordert, trifft die obere Naturschutzbehörde die entsprechenden Anordnungen nach Maßgabe des gebilligten Handlungsprogramms.



und


§7 Schutzbestimmungen
[...]
(4) In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 3 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt. [...]
 
Problematisch finde ich nach all diesen Erkenntnissen, dass die Rheinpfalz Wallners persöniche Haltung an aller erster Stelle zitiert und somit den Lesern als Leitmotiv des Biosphärenreservats suggeriert, obgleich nichts davon in dessen Entwurf dazu zu finden ist.
Ich höre jetzt schon den Satz: "es stand doch sogar in der Rheinpfalz dass im Biosphärenverservat Pfälzer Wald das biken auf pälzer pädeln verboten ist".
 
Problematisch finde ich nach all diesen Erkenntnissen, dass die Rheinpfalz Wallners persöniche Haltung an aller erster Stelle zitiert und somit den Lesern als Leitmotiv des Biosphärenreservats suggeriert, obgleich nichts davon in dessen Entwurf dazu zu finden ist.
Ich höre jetzt schon den Satz: "es stand doch sogar in der Rheinpfalz dass im Biosphärenverservat Pfälzer Wald das biken auf pälzer pädeln verboten ist".


:daumen::daumen::daumen::daumen::daumen::daumen::daumen:

genau. einweitere spruch den man auch schon hören musste:

ehr wissen jo, do derfen er garnid fahre, des war sogar im färnseh zu sähne....ich zäch eich a:streit::streit::streit:
 
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