Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Ich weiß nicht mehr genau, wie das Schild aussah, möglicherweise tatsächlich das SVTO-Schild mit rotem Rand. Aber das war nie in Richtung Plateau angebracht!
 
In der SWR-Landesschau behauptete eine Beamtin der Forstverwaltung Bad Dürkheim, Mountainbiker würden die Berge herabfahren und dabei Wanderer beleidigen. Das würden diese immer montags in Beschwerdeanrufen bei der Forstverwaltung beanstanden! Stimmt das?:eek:
 
Also das Mountainbiker die Berge herabfahren kann ich unbedingt bestätigen. Dieser Teil der Aussage ist definitiv keine Fake-News.
 
Interessant ist auch der Versuch in der heutigen Rheinpfalz, Ausgabe Mittelhaardt, irgendetwas mit aggressiven Mountainbikern mit Klappspaten und Neonazis in einem Artikel zu verwursten.
 
Ich war bisher 3 mal in den letzten Wochen mit dem Rad auf dem Drachenfels.
Verbotsschlider hab ich keine gesehen, habe mir auch extra nochmal die Hinwesischilder zum Gebiet Drachenfels durchgelesen. Negative Erfahrungen mit Wanderern gabs da obne für mich auch noch nie.
Im Gegenteil, die sind immer wieder überrascht und zollen einem Respekt, dass man da auch ohne Motor hochkommt.
 
Smartphones sind für mich Abfall!! :D
Nicht nur Abfall, sondern (giftiger) Sondermüll. ? Zum Anfertigen von Fotos wurden übrigens irgendwann mal "Fotoapparate" / "Kameras" erfunden. Ich weiß, das kann sich heute im Zeitalter der 24/7 Dauerüberwachung durch Foolphones keiner mehr vorstellen. ?

Ich weiß nicht mehr genau, wie das Schild aussah, möglicherweise tatsächlich das SVTO-Schild mit rotem Rand. Aber das war nie in Richtung Plateau angebracht!
Wenn irgendwer mal wieder da oben unterwegs ist und irgendwelche Schilder sieht, bitte ein Foto machen. Ein StVO-Verkehrszeichen darf nur die Straßenverkehrsbehörde anordnen. Dann könnte man bspw. wegen Amtsanmaßung ermitteln lassen. ?

Ansonsten scheint hier also wieder mal eine mediale Kampagne aus dem Nichts heraus gestartet zu werden, um eine Minderheit zu diskreditieren.[OT gelöscht, die Moderation]

Die PI hat sich übrigens nicht mehr gemeldet. Dann werde ich meine Beschwerde morgen mal an die Polizeidirektion weiterleiten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117687/4622444Gab es hierfür einen besonderen Anlass? Ich war da oben erst ein einziges Mal. In der Verordnung steht jedenfalls mal nix von einer expliziten Sperrung für Radfahrer / Mountainbiker.


§ 23 BNatSchG (2):
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Einfach ausgedrückt ist also in einem NSG (im Gegensatz z.B. zum LSG) erstmal alles verboten was nicht explizit erlaubt ist. Vor diesem Hintergrund ist die Verordnung zum NSG Drachenfels völlig sinnlos, da diese nur aufzählt was verboten ist und keine Aussagen darüber Trifft was denn davon abweichend erlaubt ist. Genau genommen dürfte man das Gebiet also überhaupt nicht betreten. Schließlich wird das NSG in der Verordnung nirgends explizit "der Allgemeinheit zugänglich gemacht". Oder reicht hier das Vorhandensein der Wege und der Hinweis auf die Ausschilderung an den Zugängen aus? Falls ja, erschließt sich mir auch nicht, warum MTBler dann davon ausgenommen sein sollten!?
 
Ich denke was klar illegal ist - und im Rheinpfalz-Artikel noch am fundiertesten kritisiert wird - ist das Anlegen von neuen Trails. Das sollten wir Biker unterlassen, ganz besonders natürlich im Naturschutzgebiet! Wer im NSG buddelt, macht sich nicht zu unrecht leicht angreifbar. Dass das natürlich auf "alle Biker" pauschalisiert wird, liegt leider in unserer Natur.
 
Du übersiehst da etwas Entscheidendes:
(...) nach Maßgabe näherer Bestimmungen (...)

Einfach ausgedrückt ist also in einem NSG (im Gegensatz z.B. zum LSG) erstmal alles verboten was nicht explizit erlaubt ist.
Ein entschiedenes Nein! In Deutschland gilt immer noch das Bestimmtheitsgebot. Verbote müssen eindeutig und unmissverständlich geregelt sein. Genau hierzu wurde die entsprechende NSG-Verordnung für das Gebiet am Drachenfels erlassen, mit den entsprechenden Ge- bzw. Verboten.

Das muss man heutzutage auch noch einmal ausdrücklich klarstellen. Gerade im Hinblick darauf, dass vor allem durch die abenteuerlichen, durch keinerlei Begründungen gedeckten Corona-Verordnungen seit Monaten in einer noch nie dagewesen Art und Weise nach dem Gegenteil des Bestimmtheitsgrundsatzes praktiziert wird. ? In Berlin wurden bspw. auch deshalb vor einer Weile ein Teil der Corona-Bußgeldvorschriften verwaltungsgerichtlich einkassiert, weil eben jene Bestimmungen nicht eindeutig genug formuliert waren - also niemand weiß, wann er nun eine Owi begeht und wann nicht.
 
Klasse jetzt wird hier auch noch dazu aufgerufen Mountainbiker zu denunzieren ?
Was mich auch stört ist dieser pauschalisierende Begriff Wildcampen. Zum Beispiel ist übernachten ohne Zelt für mich kein Campen. Genauso wenn Leute einfach nur in ihrem Auto/Wohnmobil schlafen ohne irgendwas rauszustellen.
 
Klasse jetzt wird hier auch noch dazu aufgerufen Mountainbiker zu denunzieren ?
Echt? Wo denn?

Bzgl. des Campierens hatte ich lediglich auf den m. E. übertrieben Eifer einer bestimmten, offenbar gelangweilten, im Dahner Felsenland ansässigen Polizeiinspektion hingewiesen. Es gibt halt nun einmal diese Naturparkverordnung, die das Übernachten in dieser Weise untersagt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich war bisher 3 mal in den letzten Wochen mit dem Rad auf dem Drachenfels.
Verbotsschlider hab ich keine gesehen, habe mir auch extra nochmal die Hinwesischilder zum Gebiet Drachenfels durchgelesen.
Dann warst du vermutlich zu schnell. :oops:War gestern von Lambertsx über die 7 Wegekreuzung zum Drachenfels unterwegs. Ca. 500m dahinter steht das Dreiecksschild Naturschutzgebiet und darunter einlaminiert und an dem neuen Pfosten festgetackert diese beiden Schilder. Leider ohne Handy unterwegs sonst hätte ich es fotografiert. Hab auch nur dieses eine Schild gesehen. Vom Saupferch ist mir nichts aufgefallen. In wie weit dieses Laminieren der Rechtsprechung entspricht und ob diese so montierten Schilder Rechtscharakter haben müsste jemand klären der davon Ahnung hat. Ergo. Wieder ein hotspot weniger.
 

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Dann warst du vermutlich zu schnell. :oops:War gestern von Lambertsx über die 7 Wegekreuzung zum Drachenfels unterwegs. Ca. 500m dahinter steht das Dreiecksschild Naturschutzgebiet und darunter einlaminiert und an dem neuen Pfosten festgetackert diese beiden Schilder. Leider ohne Handy unterwegs sonst hätte ich es fotografiert. Hab auch nur dieses eine Schild gesehen. Vom Saupferch ist mir nichts aufgefallen. In wie weit dieses Laminieren der Rechtsprechung entspricht und ob diese so montierten Schilder Rechtscharakter haben müsste jemand klären der davon Ahnung hat. Ergo. Wieder ein hotspot weniger.
Das grünumrandete, dreieckige Schild kenne ich.
Die beiden darunter sind mir neu.
Vielleicht hängen dir erst seit der Kontrolle?
 
Dann warst du vermutlich zu schnell. :oops:War gestern von Lambertsx über die 7 Wegekreuzung zum Drachenfels unterwegs. Ca. 500m dahinter steht das Dreiecksschild Naturschutzgebiet und darunter einlaminiert und an dem neuen Pfosten festgetackert diese beiden Schilder. Leider ohne Handy unterwegs sonst hätte ich es fotografiert. Hab auch nur dieses eine Schild gesehen. Vom Saupferch ist mir nichts aufgefallen. In wie weit dieses Laminieren der Rechtsprechung entspricht und ob diese so montierten Schilder Rechtscharakter haben müsste jemand klären der davon Ahnung hat. Ergo. Wieder ein hotspot weniger.

https://fotos.mtb-news.de/p/2487847?in=set
ich war so frei und habe mein Handy gezückt...
 
Das sind keine von der zuständigen Behörde angeordneten Verkehrszeichen im Sinne des § 39 StVO und der VwV; sie entfalten also keinerlei Rechtswirkung.

Es wäre nett, wenn jemand mal nicht nur die Schilder und "Zettel", sondern auch die Wege innerhalb des NSG fotografieren könnte.

Genial! Wo hängt das?

Von der Hütte Lambertskreuz aus kommend in Richtung Drachenfels unterhalb des Drachenfels, beginnend ab dem schmalen Pfad/Trail. Ca. 300 Meter nach der 7 Wege Kreuzung

https://www.google.com.br/maps/plac...c755480d3b2ab2bd!8m2!3d49.4212525!4d8.0524179
 
Also das laminierte würde ich ignorieren, da kann ja jeder kommen!
Mmm. Interessante Aussage. Nur aktuell verblasen wir nur heiße Luft. Solange kein rechtskundiger Biker sprich RA/StA dazu Stellung nimmt steht hier das Verbotsschild. Und wenn wir dort in eine Kontrolle kommen, die wohl auf dem Drachenfels auch schon stattgefunden hat, sehen wir ziemlich alt aus. Hab das gefunden.
https://books.google.de/books?id=72...ierte Verkehrszeichen Rechtscharakter&f=falseWürde für mich bedeuten, wenn eine Behörde diese Schilder montiert hat haben sie Rechtscharakter. Aber ich bin kein Jurist.
 
Das sind aber keine (RAL-zertifizierten) Schilder / Verkehrszeichen. ;) Außerdem müssen die von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden.

Das grüne NSG-Dreieck ist ein (naturschutzrechtliches) Hinweisschild. Rechtsgrundlage für das NSG Drachenfels ist die weiter oben verlinkte Verordnung; da steht nix drin zum Thema Radfahren.

Die Forstbehörde hat sich zwischenzeitlich auch bei mir gemeldet und vertritt die Auffassung, dass es im NSG keine Waldwege im Sinne des LWaldG (sondern quasi nur "Pädelcher") gäbe - und deshalb das Radfahren dort verboten sei. Das hatte man in der PM ja allerdings so nicht begründet.
 
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