Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Wenn man jemanden deutlich machen möchte, auf welch dünner Vegetationsschicht unser Pfälzerwald wächst, kann man sich das einmal anschauen. Ökologisch ist eine solche Weganlage eine Vollkatastrophe. Der Wassertransport hangabwärts wird komplett unterbrochen. Staunässe oberhalb des Weges. Trockenbereiche unterhalb.
Wenn man es darauf anlegt Besucher aus dem Wald zu vergraulen, ist man damit auf dem richtigen Weg. Eine solche Schotterpiste ist außer für den wirtschaftlichen Nutzen des Waldes komplett irre. Erholungsnutzen und die Schutzfunktion des Waldes werden durch einen solchen Eingriff massiv geschädigt und die stehen komplett gleichberechtigt neben der Nutzenfunktion im Gesetz.
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
ei ei ei

hier ist doch genau das selbe Detailgerede im Gange, wie in diesem BUND Naturschutz Faden und in dem zu Wuppertal und in wer-weis-wie-vielen noch. Hier 75 Seiten, da 58 ... und es vergeht Jahr um Jahr.

Bei Forstwirtschaft ended bzw. beginnt unser Umweltproblem auch nicht. Das ist sicherlich ein grösserer Zerstörer als Radfahren und Trails. Nur bauen wir überall Strassen, Orte und Städte. Bergbau. Dazwischen Weiden, Plantagen und ... Acker. Etwa in der Reihenfolge.

Acker ist der global grösste Waldzerstörer. Überall zu sehen - wer mal Augen und Geist öffnet. Das Aussmass der Zerstörung ist allerdings nur auf Satellitenfotos sichtbar. Wobei auch die nur den Moment zeigen, das Jetzt. Um den Gesamtschaden zu ahnen müssen wir unter anderem unsere Vergangenheit als Nomaden mit eindenken. Also die Frage warum es eigentlich so viele Verwüstungsprozesse auf einst fruchtbarem Land gibt?

Gibts noch irgendwen, der grundsätzlich im Zusammenhang denkt?

...

Wenn dann endlich mal klar ist was wir alles kaputt machen muss noch die Erkenntnis dazu, wo wir alle Zerstörung anrichten.

Durch einen Arschtritt des Carl Sagan hat NASA das vor 30 Jahren mal fotografiert. Ein eigentlich berühmtes aber doch ignoriertes Foto. Schaut genau hin, ob ihr seht was da ist:

Pale_Blue_Dot.png


the Pale Blue Dot.

Hier jene Worte, die Sagan der detailversessenen Menschheit mitzuteilen versuchte:

Look again at that dot. That's here. That's home. That's us. On it everyone you love, everyone you know, everyone you ever heard of, every human being who ever was, lived out their lives. The aggregate of our joy and suffering, thousands of confident religions, ideologies, and economic doctrines, every hunter and forager, every hero and coward, every creator and destroyer of civilization, every king and peasant, every young couple in love, every mother and father, hopeful child, inventor and explorer, every teacher of morals, every corrupt politician, every "superstar," every "supreme leader," every saint and sinner in the history of our species lived there--on a mote of dust suspended in a sunbeam.

The Earth is a very small stage in a vast cosmic arena. Think of the rivers of blood spilled by all those generals and emperors so that, in glory and triumph, they could become the momentary masters of a fraction of a dot. Think of the endless cruelties visited by the inhabitants of one corner of this pixel on the scarcely distinguishable inhabitants of some other corner, how frequent their misunderstandings, how eager they are to kill one another, how fervent their hatreds.

Our posturings, our imagined self-importance, the delusion that we have some privileged position in the Universe, are challenged by this point of pale light. Our planet is a lonely speck in the great enveloping cosmic dark. In our obscurity, in all this vastness, there is no hint that help will come from elsewhere to save us from ourselves.

The Earth is the only world known so far to harbor life. There is nowhere else, at least in the near future, to which our species could migrate. Visit, yes. Settle, not yet. Like it or not, for the moment the Earth is where we make our stand.

It has been said that astronomy is a humbling and character-building experience. There is perhaps no better demonstration of the folly of human conceits than this distant image of our tiny world. To me, it underscores our responsibility to deal more kindly with one another, and to preserve and cherish the pale blue dot, the only home we've ever known.

— Carl Sagan

Was denkt ihr?

Ob wir weitere (30) Jahre zum verquatschen haben? Für Religion, Bürokratie und Politik? Kann das schlau sein?
 
Was im eigentlichen Sinne als Pfälzer Wald deklariert ist, ist als Biospherenreservat eingestuft (imho sei 1992)...zusammen mit dem französichen Teil, welches den Pfälzer Wald südlich erweitert (1996)...

Darin gibt es verschiedene Schutzgebiete nach NATURA 2000 (EU-Recht) und anderen (Bundes- oder Landesrecht):
  • Vogelschutzgebiete
  • FFH-Gebiete
  • Naturschutzgebiete
  • und noch ein paar mehr

Für die Schutzgebiete gelten bestimmte Regeln/Gesetze/Verordnungen...um den Drachenfels: VSG und FFH

Die "Zonierung" ist was anderes...also zB Kernzone (Zone für natürliche Entwicklung)...die ergeben sich aus dem Biospherenreservat: WiKi

Zonierung nach Biospherenreservat und Schutzgebiete nach NATURA 2000 sind zwei paar Schuhe...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzend noch zum Campieren/Campen:

Lt. Landesverordnung vom Biospherenreservat:

(1) Alle Handlungen, die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Dazu gehört insbesondere

§7 - 11. auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern, zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,

Quelle

Beschwerden bitte wie immer an den Übergringer der schlechten Nachricht (NICHT)...

Sondern an die Landesregierung...

Tante Edit: zum Schotterweg am Rehberg, das soll der einzige Weg für Forst sein/bleiben, alle anderen Wege werden sich selbst überlassen, also nach dem Motto: statt vieler Schlechter eine Premium-Forstweg...

Noch ne Tante: zum Drachenfels, dazu steht explizit was im Entwurf des Bewirtschtungsplan drin, wenn ich mich recht entsinne, ein Fahverbot für Räder, ist aber bisher nur ein Entwurf
 
Möchte mal das Gerichturteil sehen, das 10.000 Euro Strafe verhängt, für eine solche Ordnungswiedrigkeit. Spätestens in der zweiten Instanz wird das kassiert.
 
Möchte mal das Gerichturteil sehen, das 10.000 Euro Strafe verhängt, für eine solche Ordnungswiedrigkeit. Spätestens in der zweiten Instanz wird das kassiert.
Spätestens wenn man beim Bauen erwischt werden würde, wäre es wohl keine Ordnungswidrigkeit mehr. Aber dazu müsste erstmal regelmäßig kontrolliert werden.
Die Formulierung ist wohl etwas unglücklich gewählt.
 
Spätestens wenn man beim Bauen erwischt werden würde, wäre es wohl keine Ordnungswidrigkeit mehr. Aber dazu müsste erstmal regelmäßig kontrolliert werden.
Die Formulierung ist wohl etwas unglücklich gewählt.
Ja, das ist der kleine - aber feine - Unterschied zwischen "Bauen" und "Befahren". Bewußt oder unbewußt wird das vom Forst gerne in einen Topf geworfen. Unter Beachtung der derzeitigen Rechtslage dürften sich die Ordnungswiedrigkeiten nur im niedrigen 3-stelligen Bereich bewegen. Mit welcher Begründung sollte man im Wald exorbitante Strafen verhängen können, wenn z.B. das "Nichtfreimachen" einer Rettungsgasse mit Gefährdung "nur" 280 Euro Strafe kostet.
Der Biker macht ja keinen Ölwechsel im Naturschutzgebiet oder vergräbt Giftmüll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Möchte mal das Gerichturteil sehen, das 10.000 Euro Strafe verhängt, für eine solche Ordnungswiedrigkeit. Spätestens in der zweiten Instanz wird das kassiert.
Da bin ich mir nicht so sicher. Ist jetzt zwar kein biken, aber der Hund einer Freundin ist frei an einem leinenpflichtigem Weg gelaufen und ein verbitterter Hundehasser hat sie angezeigt 800Eutonen Strafe. Gericht hat bestätigt. Ich lieb Deutschland mit seinen Regeln und Verordnungen. ??
 
Da bin ich mir nicht so sicher. Ist jetzt zwar kein biken, aber der Hund einer Freundin ist frei an einem leinenpflichtigem Weg gelaufen und ein verbitterter Hundehasser hat sie angezeigt 800Eutonen Strafe. Gericht hat bestätigt. Ich lieb Deutschland mit seinen Regeln und Verordnungen. ??
Da hätte ich gerne mal das Aktenzeichen bzw. die Begründung. Da ist ja wohl die "Verhältnismäßigkeit" etwas abhanden gekommen. Oder hat Deine Bekannte ein sehr hohes Einkommen?
 
Da bin ich mir nicht so sicher. Ist jetzt zwar kein biken, aber der Hund einer Freundin ist frei an einem leinenpflichtigem Weg gelaufen und ein verbitterter Hundehasser hat sie angezeigt 800Eutonen Strafe. Gericht hat bestätigt. Ich lieb Deutschland mit seinen Regeln und Verordnungen. ??


Hi Andreas,

ich bin wahrhaftig kein Hundehasser, aber wenn ich manchmal sehe, was sich Hundebesitzer herausnehmen, kann ich das schon ab und zu nachvollziehen. Ob 800€ verhältnismäßig sind, kann und möchte ich nicht beurteilen, ich war bei der Situation nicht dabei.
Ich bin auch nicht für eine generelle Anleinpflicht., aber ein Hundebesitzer sollte zumindest in der Lage sein, seinen Hund so zu erziehen, dass dieser hört. Und wenn andere Menschen entgegenkommen (egal ob mit Rad oder zu Fuß), dann muss der Hund beim Herrchen/ Frauchen sein. Leider ist dies bei vielen Hundebesitzern nicht der Fall. Vielen ist das sogar sch... egal (solche Leute kenne ich leider auch persönlich) und da muss ich sagen, wäre ein Bußgeld tatsächlich mal angebracht. In vielen anderen Bereichen wäre das aber sicherlich auch mal angebracht.
 
Ich packs mal hier rein...

Seit August gibt es eine neue Verordnung zum Biospherenreservat, gerade gesehen:

Verordnung

§ 7
Schutzbestimmungen

(1) Alle Handlungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks führen können, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Dazu gehören insbesondere
1.
bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu erweitern,
...
...
...
...
...
...
8.
Rad- und Motorsportveranstaltungen durchzuführen oder Rad- und Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,
9.
Neu- oder Ausbaumaßnahmen im Straßen- und Wegebau sowie von Verkehrsanlagen für schienengebundene Fahrzeuge durchzuführen,
...
11.
auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern, zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,
...
...
14.
Inschriften, Plakate, Markierungen, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen, soweit diese nicht ausschließlich Ortshinweise, Hinweise auf Wohnstätten oder mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmt Markierungen von Wander-, Rad- oder Reitwegen darstellen oder auf den Schutz des Biosphärenreservats hinweisen.

Die Errichtung von Windkraftanlagen ist ausgeschlossen.
(2) Ist eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich, so ersetzt diese die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1, sofern die zuständige Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt hat. Die Genehmigung oder das Einvernehmen kann nur versagt werden, wenn die Handlung den Schutzzweck erheblich beeinträchtigt und eine Beeinträchtigung des Schutzzwecks nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhindert oder ausgeglichen werden kann.

(3) In den Stillebereichen ist es verboten,
...
...
3.
auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,
4.
Rad- und Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,
5.
Rad- und Motorsportveranstaltungen, Reitveranstaltungen außerhalb von Reitsportanlagen oder andere Veranstaltungen durchzuführen, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen,
6.
ohne zwingenden Grund Lärm zu erzeugen.

(4) In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 3 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt. Der schriftlichen Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde bedürfen
...
2.
Begehungen außerhalb der gekennzeichneten Wege, insbesondere zu Zwecken der Forschung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung,
...
...
...
§ 9
Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde einen der Regeltatbestände erfüllt, die in § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 aufgeführt sind, und auf die weder § 8 Abs. 1 noch Abs. 2 zutrifft,

2.
in den Kernzonen

a)
die für das Betreten, Reiten oder Befahren entsprechend gekennzeichneten Wege verlässt,

b)
wild lebende Tiere, Pflanzen oder Pilze einschließlich ihrer Lebensgemeinschaften stört, beeinträchtigt, entnimmt, einbringt, verletzt oder tötet,

c)
ohne Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde, die in § 7 Abs. 4 Satz 3 aufgeführten Untersuchungen, Begehungen, Handlungen oder Maßnahmen vornimmt.

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Tante Edit: ist ein Kurs eine Veranstalltung? Nach der Definiton von WiKi würde ich sagen ja, dh aber, dass zB MTB-Kurse nur mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde möglich sind
 
Zuletzt bearbeitet:
8.
Rad- und Motorsportveranstaltungen durchzuführen oder Rad- und Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,
Gerade dieser Paragraph wurde ohne weitere Grundlage hinzugefügt. Was genau eine Radsportveranstaltung ist, ist nirgends definiert. Ist z.b. eine Vereinsausfahrt eine Veranstaltung oder ein regelmäßiges Training?
 
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