Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um keine "Mountainbike-Strecke" die "gebaut" wurde sondern um einen ganz naturbelassenen Wanderweg. Laut Auskunft vom zuständigen Förster ist das Schild tatsächlich von ihm wegen zahlreicher Beschwerden aufgehängt worden, laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. Ich finde es sehr traurig, dass jetzt so aktiv gegen Mountainbiker vorgegangen wird
IMG_8073.jpg
 

Anzeige

Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
... laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. ..Anhang anzeigen 1136662

Das steht so nicht im Gesetz:

§22:
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3.


Die Aussage: "nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten" steht nicht im Gesetz, das ist die Interpretation der Landesforsten

Hier Definition:

§3: (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;
Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

Quelle: Landeswaldgesetz

Nach Interpretation des DIMB, muss ein Fussweg explizit gekennzeichnet sein, so geschehen in Annweiler, vom Tunerheim runter...

Schild Fussweg

Anders sieht es bei gebauten Trails aus, die quer durch den Wald gebaut werden, gerade "erneuert" in der Verordnung zum Biospherenreservat, siehe Seite vorher: das ist nicht legal
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi ,

Werfe das hier mal in den thread.
Schon n paar Tage älter , hoffe man kann es lesen.

Da dies medial m.M.n. noch n bissel "gepusht" wird , wundert mich die "aktuelle Stimmung" im Wald gegenüber MTB'lern nicht.
 

Anhänge

  • 20201021_120208.jpg
    20201021_120208.jpg
    507,1 KB · Aufrufe: 295
Das steht so nicht im Gesetz:

§22:
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt; darüber hinausgehende Reit- und Befahrensmöglichkeiten können die Waldbesitzenden gestatten, soweit dadurch nicht die Wirkungen des Waldes und sonstige Rechtsgüter beeinträchtigt werden. Die untere Forstbehörde kann auf Antrag der Waldbesitzenden Straßen und Waldwege sperren, wenn besondere Schäden einzutreten drohen oder bereits eingetreten sind. Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3.


Die Aussage: "nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten" steht nicht im Gesetz, das ist die Interpretation der Landesforsten

Hier Definition:

§3: (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.

Quelle: Landeswaldgesetz

Nach Interpretation des DIMB, muss ein Fussweg explizit gekennzeichnet sein, so geschehen in Annweiler, vom Tunerheim runter...

Schild Fussweg

Anders sieht es bei gebauten Trails aus, die quer durch den Wald gebaut werden, gerade "erneuert" in der Verordnung zum Biospherenreservat, siehe Seite vorher...
ja, genau so hatte ich die Rechtslage eigentlich auch in Erinnerung, danke für deine Einschätzung. Es ist auf jeden Fall schade, dass zu solch drastischen Mitteln gegriffen wird, zumal ich in den letzten 5 Jahren genau einmal einem Wanderer begegnet bin, der seinen Unmut über Mountainbiker geäußert hat, ansonsten immer ein angenehmes Miteinander. Das zeigt auf jeden Fall wieder, wie wichtig es ist sich als Mountainbiker zu organisieren um möglicherweise gegen solche Streckensperrungen vorzugehen beziehungsweise Alternativen zu finden
 
§22:
(3) Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt;...

§3: (7) Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind ...
Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege.
Nach den von Dir zitierten Passagen ist das Verbot eigentlich sogar korrekt. Wobei die selbstausgedachte Begründung schon sehr verdreht ist.
 
Naja...Fusswege explizit ausgeschildert werden müssen mit Fusswegschild (so Argumentation DIMB)...

Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind
  • nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte (Wege)
  • oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege;

Auf die Spitze gebracht: eine Bewirtschaftung könnte auch (naturverträglich) mit Rückpferden gemacht werden, das geht quasi auf jedem Weg, da der "Forst" aber (fast) nur Ökonomisch arbeitet, geht man eben von LKW und Harvester aus

Rechtssicherheit würde wohl nur ein gerichtliches Urteil bringen...

Die aktuellen Probleme gehen aber eher auf die Menge an zuletzt gebauten Trails zurück, welche in Zeiten von Homeoffice und Kurzarbeit sowie Reisebeschränkungen in den Wald gezimmert wurden...
 
Die aktuellen Probleme gehen aber eher auf die Menge an zuletzt illegal gebauten Trails zurück, welche in Zeiten von Homeoffice und Kurzarbeit sowie Reisebeschränkungen in den Wald gezimmert wurden...

habs mal ergänzt. und auch sehr hilfreich ist die aktion oberotterbach bunkeranlagen......... :spinner: :spinner: :spinner: :spinner:
 
Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um keine "Mountainbike-Strecke" die "gebaut" wurde sondern um einen ganz naturbelassenen Wanderweg. Laut Auskunft vom zuständigen Förster ist das Schild tatsächlich von ihm wegen zahlreicher Beschwerden aufgehängt worden, laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. Ich finde es sehr traurig, dass jetzt so aktiv gegen Mountainbiker vorgegangen wirdAnhang anzeigen 1136662
Auf den Weg sind Abkürzungen reingebaut worden, die man als illegale Strecken definieren könnte, aber der Wanderweg an sich ist doch keine illegal gebaute Strecke, sondern halt ein markierter Weg. Von daher ist das Schild doch unsinnig und die Strafe auch, oder? Ich persönlich fahre da einfach nie die Abkürzungen.
 
wer erinnernt sich noch - vor vielen vielen Jahren dohte dem Befahrer des Trails ab dem Bismarkturm eine Strafe von 1000 DM oder Euro.... das damalige Schild und Teile des Trails sind dann dem Harvester zum Opfer gefallen ... anstelle des Trails fand man eine Schneise vor...

nur so am Rande

Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden. Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um keine "Mountainbike-Strecke" die "gebaut" wurde sondern um einen ganz naturbelassenen Wanderweg. Laut Auskunft vom zuständigen Förster ist das Schild tatsächlich von ihm wegen zahlreicher Beschwerden aufgehängt worden, laut Paragraph 22 des Landeswaldgesetzes sei außerdem das Befahren von Wegen die nicht mit dem Auto oder LKW zu befahren sind generell verboten in Rheinland-Pfalz. Ich finde es sehr traurig, dass jetzt so aktiv gegen Mountainbiker vorgegangen wirdAnhang anzeigen 1136662
 
Das kann man nicht als illegal definieren, das ist nach der aktuellen Gesetzteslage (und auch schon in den letzten Jahren), illegal...

Neuanlage ist Genehmigunspflichtig...

@saturno : ja, hast recht
das ist ja auch in Ordnung so, aber diese Strafe lässt dich doch nicht einfach übertragen, wenn ich nur den legalen, ausgewiesenen Weg fahre, oder?
 
wer erinnernt sich noch - vor vielen vielen Jahren dohte dem Befahrer des Trails ab dem Bismarkturm eine Strafe von 1000 DM oder Euro.... das damalige Schild und Teile des Trails sind dann dem Harvester zum Opfer gefallen ... anstelle des Trails fand man eine Schneise vor...

nur so am Rande
Stimmt, daran kann ich mich auch noch erinnern.
 
Hallo zusammen,
ich habe eben an der Lindemannsruhe bei DÜW beim Einstieg in den 12er-Trail dieses Schild gefunden...

Und ich hab die letzten WE den Einstieg zum Trail schier nicht gefunden. Gut dass der jetzt mit Schild markiert ist.
Die sollen sich lieber mal der ganzen außerhalb der markierten Parkflächen abgestellter Autos annehmen.
Bin ja dafür die die Straße zur Lindemannsruhe am WE von Lochacker bis Höningen autofrei zu machen. Maximal noch einen Pendelbus vom Fass. Dann ist Friede auf dem grünen Punkt und den umliegenden Trails.

:)
 
Vom Eckkopf in Richtung Rotsteig / Kurpfalzpark hängt auch eines.
Da wurde aber auch gebuddelt oder mit dem Crossmotorad durchgefahren.
Hat andere Behörden darunter:

Können mal weitere eingestellt werden?
Wo hängen die noch?
 

Anhänge

  • 2020-10-24-21-38-14.jpg
    2020-10-24-21-38-14.jpg
    68,3 KB · Aufrufe: 264
Soll angeblich in der Nähe von Neustadt an der Weinstraße hängen. Weg/Trail zum NFH "Hohe Loog"
 

Anhänge

  • IMG-20201024-WA0001.jpg
    IMG-20201024-WA0001.jpg
    566,4 KB · Aufrufe: 241
Keine Ahnung, habe ich Anfang Juni gesehen, war nur einmal dort, fahre selten nördlich der B10...

@12er Weg: wenn ich die Aussagen weiter oben richtig deute, sind beim 12er Trails / Abkürzungen dazu gebaut, kenne es aber selber nicht
 
Als Neuling würde ich mich trotzdem gerne auch einbringen, weil ich mich wegen des "Methusalemweg" in Kaiserslautern mit der rechtlichen Geschichte befassen musste.

Man kann alles etwas abkürzen, denn es gilt: überall dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet - und Radfahren IST öffentlicher Verkehr - dann gilt die StVO, unabhängig davon, ob es ein Weg, ein Acker oder ein Flugzeugträger ist.
Einfaches Beispiel: jemand besitzt ein abgezäuntes Privatgelände im Wald. Der Besitzer zeigt mit der "Befriedung", dass es ein Privatgelände ist, auf dem kein öffentlicher Verkehr stattfinden soll (vereinfacht).
Jetzt ist aber im Wald ein Konzert und der Grundstücksbesitzer öffnet den Zaun, damit PKW, „Pferd mit Reiter“ oder Panzer dort während der Veranstaltung parken können. Dann findet dort "öffentlicher Verkehr" statt.

und es tritt automatisch die StVO in Kraft.
(die StVO kann somit sogar zeitlich begrenzt gelten.)

Dh, ein Weg/Pfad (ob natürlich entstanden oder künstlich angelegt) auf dem nur Wanderer zutritt bekommen sollen, muss einer Zweckbestimmung zugeführt werden. Entsprechend darf das nur das Straßenverkehrsamt und muss von diesem auch entsprechend beschildert werden. Alles andere nennt sich Scheinverwaltungsakt und die Schilder sind ungültig.
Da kann im Landeswaldgesetz drinstehen was will.

Der Wald ist auch kein statisches Gebilde und somit entstehen Wege (Trails) und es verwildern auch Wege.

Ausschlaggebend ist nur, ob öffentlicher Verkehr stattfindet oder eben nicht (Geschlechtsverkehr gilt in diesem Fall leider nicht).

Ich habs mir natürlich etwas einfach gemacht und wenn man das durchklagen will braucht man einen langen Atem. Aber vielleicht ist eine Argumentationsgrundlage beim nächsten Treffen im Wald.
 
Nicht ganz so einfach, da Anlage von Wegen im Biosphärenreservat (und darüber sprechen wir) nicht ohne Genehmigung/Prüfung angelegt werden dürfen...

Und in der Kernzone im Prinzip garnicht...
 
Bin in letzter Zeit oft unter der Woche mit Hund im PW unterwegs. So viele Wanderer sind mir im Sommer bei Sonnenschein nicht begegnet. Wie überall gibt es Wanderer und ....die Anderen. Diese sind durch die momentan angespannte Lage und daraus resultierender Unzufriedenheit mit sich und vielen anderen am lamentieren. Wenn jetzt der dritte Biker an ihnen vorbei fährt wird man aggressiv. Noch ein dummer Spruch und die Beschwerde ist perfekt. Wenn dann noch eine Persönlichkeit (Ich kenne den Herrn Politiker sowieso) dabei ist wird die Behörde aktiv.
lasst mal Corona der Vergangenheit angehören, dann sind nur Normalos wieder unterwegs und alles ist vergessen Und geht seinen normalen Gang. Wenn man überlegt das In der Südpfalz Ordungsamt Sheriffs und Hubschrauber nach „illegalen „ Campern suchen hoffe ich das alles bald wieder normal wird.
 
Naja das wäre zu wünschen mit dem normalen Gang. Aber ich finde es schon erschreckend, wie hier bei mir im Wald (Kaiserslautern Region ASK) gewütet wird seitens der "Verantwortlichen."
Da werden 100 Jahre alte Bäume so gefällt, dass sie quer über Pfade liegen und das nur wegen den Radfahrern. Weiterhin fühlen sich machne Leute dann noch in ihrem Handeln bestärkt grössere Äste quer zu legen, welche für jeden Waldbenutzer eine Gefahr darstellt.
Die Ästchenleger scheint es ja überall zu geben, aber bei mir in der Kante hört der Spass echt langsam auf.
IMG_2215.jpg
IMG_2284.jpg
IMG_2032.jpg
IMG_1968.jpg
 
Nicht ganz so einfach, da Anlage von Wegen im Biosphärenreservat (und darüber sprechen wir) nicht ohne Genehmigung/Prüfung angelegt werden dürfen...

Und in der Kernzone im Prinzip garnicht...
Hi Sturmwinter, ich will ja auch nichts anlegen, sondern es geht um das Befahren im Allgemeinen. wenn du einen "Weg/Trail" anlegst, was selbstverständlich illegal wäre, dann kann ich aber als Waldbesucher nicht wissen, ob der Weg rechtmässig angelegt wurde oder eben nicht.
Es geht mir NUR darum, ob öffentlicher Verkehr stattfindet oder nicht. Da ist das RLP-Waldgesetz auch ziemlich wurscht, weil Bundesrecht (StVO) schlägt Landesrecht.
Da ist sozusagen die "Rechtsmatrix" ne ganz andere. Also die Schablone die angelegt wird.
 
Der Wald ist auch kein statisches Gebilde und somit entstehen Wege (Trails) und es verwildern auch Wege.

Ich bezog mich hier rauf, im Prinzip dürfen von niemanden ohne Genehmigung Wege angelegt werden...

Sieh wild aus, in den 90er gab es das auch schon, habe in KL von 90 bis 96 studiert...und bin da viel Rad gefahren...südlich der Uni waren quasi meine Hometrails...
 
Zurück
Oben Unten