Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Jetzt ist es (sicher auch wegen Corona) zum Hotspot geworden.
Das Coronavirus tut der Natur derzeit natürlich auch viel Gutes...mal abgesehen von dem immer wieder gerne zitierten geringeren Reiseaufkommen und dem damit verbundenen Schadstoffausstoß, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es zum Beispiel auch die Alpen Fauna und Flora in so manchem Ski-Gebiet erfreut. Dafür ist eben auf unserem hier besagen Trail / Pfälzer Trails derzeit etwas mehr los.
187 Leute an einem Tag ist Natürlich ein Wort. Das sind gemessen an einem Tag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr alle 2,24 Minuten ein biker der vorbei kommt. Bei nur 70 Bikern kämme alle 6 Minuten einer den Trail runter. Das spricht meines Erachtens für die Qualität des Trails. Auf ähnlichen aber legalen Trails in der Nähe wie z.B. dem Fuchstrail oder den Trails in Stromberg ist da auch nur an manchen Tagen mehr los. Daher hier nochmals mein Respekt an die Erbauer, die es schafften eher im Geheimen und ohne jegliche Förderung und Vereinsgründung einen solch respektablen Trail in die Landschaft zu graben!

Auch wenn mich das Besucheraufkommen als "Local" selbst gar nicht so freut, da ich dafür zu wenig der Menschenfreund bin und mich selbst auch lieber ein bisschen an der Ruhe und der Natur erfreuen würde....aber ich denke das sind eben so ein paar egoistische Gedanken.

Auch wenn es sich vielleicht nicht so anhört, war ich schon ein paar Monate nicht mehr auf den "illegalen" Trails. Heute war ich am Peterskopf / Bismarkturm radeln und bin am Schlagbaumplatz auf die größten Holzstapel gestoßen, die ich je im Pfälzer Wald gesehen habe...und das in Zeiten des Klimawandels und in der permanent in den Medien präsenten Wiederaufforstungsappellen. In meinem eigenen Garten dürfte ich keinen etwas dickeren Baum fällen ohne mir zuvor eine Genehmigung einzuholen. Da frage ich mich, ob solche Baumfällaktionen nicht eigentlich auch ein jahrelanges Genehmigungsverfahren mit sich ziehen müssten? Kennte sich da jemand aus? Ähnlich traurig wie das Bild der "Baumleichen" auf dem Schlagbaumplatz sah natürlich auch das gesamte Waldgebiet im Umfeld aus. der Baumernter ist da kreuz und quer gefahren...überall Baumstümpfe.

Generell und auch angesichts dieser Bilder frage ich mich:
Was ist unser Problem mit den besagten Trails?
Mich interessiert die objektive und rationale Meinung von Euch als Biker, Menschenfreunde und Naturliebhaber.
Bitte klärt mich daher nicht über das Landesforstgesetz auf...das habe ich in den wesentlichen Absätzen selbst gelesen und es wurde in diesem Thread auch schon ausreichend zitiert. Daher: schon klar! Einiges was wir machen inkl. Trailbau ist illegal. Wer regt sich auf? Sind es die Waldbesitzer, der Forst, die Wanderer, der Naturschutz z.B. NaBu, die Jäger oder auch wir MTBiker selbst...und. warum regen wir uns / sie sich so auf? Weil es laut dem Forstgesetz illegal ist oder gibt es eben doch noch objektive und rationale Gründe die man auch vor dem Hintegrund der alpinen Gebiete zum Skifahren und biken, Heli-Skiing und derartig groß angelegten Baumernteaktionen wie am Peterskopf anbringen kann?
 
Das Problem: er liegt in der Kernzone, und da sind Behörden sehr sensibel (ob rational oder nicht spielt dabei keine Rolle)

Und da soll/darf keine Veränderung statt finden...die Natur soll sich selbst überlassen werden...

Das ist in sofern wichtig für den Status Biosphärenreservat, da ein gewisser Anteil ausgewiesen werden muss...
 
Auf welcher Basis erfolgt deine Aussage?
Ich meinte damit die von @=.cf.= marduk angesprochenen Wanderwege (Rot/Weiß, Eselsweg). Der gebaute Trail ist natürlich illegal. Sorry, war missverständlich formuliert.
Was ist unser Problem mit den besagten Trails?
Abgesehen von dem möglichen negativen Einfluss auf die Akzeptanz unseres Sportes ist für mich, gerade bei solchen Fällen wie dem angesprochenen, tatsächlich der Naturschutz ein Problem. Natürlich ist der negative Einfluss eines solchen Trails im Vergleich zur industriellen Land- und Forstwirtschaft, Straßenverkehr usw. nur sehr gering. Ich finde aber, dass wir als Biker eben unseren Teil dazu beitragen sollten, dass die Artenvielfalt nicht noch stärker schwindet und die wenigen Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen erhalten bleiben. Oft wird dabei nur an Rehwild etc. gedacht, die sich tatsächlich sehr schnell an die Anwesenheit von Menschen gewöhnen. Aber im Pfälzerwald gibt es auch sehr störungsempfindliche Arten, für die ein regelmäßig frequentierter Trail eben schon einen Lebensraumverlust bedeuten kann (z. B. in Kiefernwäldern die Nachtschwalbe aka der Ziegenmelker). Deshalb sehe ich eben gerade gebaute Trails in der Kernzone oder in NSGs sehr kritisch.
 
Ich möchte an der Stelle noch als Kletterer (nicht als Biker) ergänzen:

Wir haben im Frühjahr wg Ignoranz wichtige Boulderfelsen verloren, deren Besuch vorher in der Kernzone zumindest gedultet wurden. In dem Fall waren es ein kleiner Teil der Boulderer, aber alle müssen es ausbaden...

Quelle

Es sind gerade mal 2,8% im Biosphärenreservat als Kernzone ausgewiesen? Muss man alles beanspruchen? Kann man sich nicht mal zurück nehmen?
 
...die Natur soll sich selbst überlassen werden...
inwieweit ist das klar definiert oder Auslegungsache je nach Interessengruppe?

Rund um diesen einen besagten Trail in der Kernzone gab es schon immer ein Netz an frequentierten Wanderwegen mit beträchtlich vielen Einkehrmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten am Fuße des Bergs. Gleich parallel zum ersten Abschnitt des Trails befindet sich ein Hochsitz und eine Wildfutter-Lockstelle ein weiterer großer Hochsitz befindet sich in der Nähe Ende des 3. Abschnitt. Beide werden von Jägern mit Autos frequentiert. Einzig habe ich in dem Gebiet keine Baumfällarbeiten erlebt.

Daher die Frage: wie ist "...die Natur soll sich selbst überlassen werden..." definiert?
Kann der Pfälzer Wald tatsächlich den Status Biosphärenreservart verlieren durch wenige Trails, die unmerklich breiter sind als eine Wildwechsel-Spur? Und was passiert dann, wenn dieser Status verloren geht?

Das Quantum Stress mehr für die Tiere selbst für die Vögel halte ich ebenfalls für überschaubar, zumal die Spuren nicht ständig neu verlegt werden. Ob es den Ziegenmelker in dem Waldgebiet gibt weiß ich nicht. Allerdings bevorzugen diese Vögel eher trockene Freiflächen (bzw. mit wenig Kiefern) und keine geschlossenen Waldgebiete....könnte mir vorstellen, dass es den eher in Bad Dürkheim im Bruch gibt als da oben....
 
Quelle

Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als
deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen
Vom 23. Juli 2020

§ 4​

Schutzzweck​

(1) Schutzzweck des Biosphärenreservats Pfälzerwald ist es, das Gebiet einheitlich so zu entwickeln und zu schützen, dass die biologische Vielfalt erhalten oder wiederhergestellt und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet wird. Dabei sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zu berücksichtigen. Der Schutzzweck umfasst insbesondere
1.
die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit des Pfälzerwalds mit seinen ausgedehnten, unzerschnittenen und störungsarmen Räumen, Waldgebieten, Bergen, Wiesen- und Bachtälern, seinen Felsregionen, dem Wasgau, der Gebirgskette der Haardt, dem vorgelagerten Hügelland und den Weinbergslagen, mit seiner Biotop- und Artenvielfalt und seinem naturnahen Charakter sowie seinen Bestandteilen traditioneller Kulturlandschaften,
2.
die beispielhafte Entwicklung und Erprobung von besonders schonenden und dauerhaften Landnutzungen und Wirtschaftsweisen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftscharakters,
3.
die Herstellung und Erhaltung eines Beitrags zum landesweiten Biotopverbund,
4.
die Erhaltung und Entwicklung dieser Mittelgebirgslandschaft für die dortigen Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Erholung, das Naturerleben und einen nachhaltigen Tourismus,
5.
die Förderung der nachhaltigen Regionalentwicklung,
6.
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und
7.
die Erhaltung und Pflege dieser Landschaft als Bestandteil des Weltnetzes der Biosphärenreservate im Programm der UNESCO „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB-Programm), insbesondere zur Erprobung und Anwendung nachhaltiger Entwicklungen.
(2) Schutzzweck ist es auch, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen der besonderen Schutzgebiete nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1 LNatSchG und der europäischen Vogelschutzgebiete nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2 LNatSchG, die im Gebiet des Biosphärenreservats ganz oder teilweise liegen, zu erhalten oder wiederherzustellen.
(3) Besonderer Schutzzweck der Kernzonen ist es, einen vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Ablauf der natürlichen Prozesse zu gewährleisten und hierüber die Eigendynamik natürlicher oder naturnaher Ökosysteme einschließlich der Böden und Gesteine sowie der sich daraus ergebenden Vielfalt an Lebensräumen, Tieren und Pflanzen auf Dauer zu schützen.
(4) Besonderer Schutzzweck der Pflegezonen ist die Ergänzung, Pufferung und Vernetzung der Kernzonen und die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der nutzungs- oder pflegeabhängigen Teile der Landschaft, ihrer Arten und Lebensgemeinschaften, auch zur Bewahrung des typischen Charakters der Kulturlandschaft. Hierzu gehören naturschonende Wirtschaftsweisen, die die biologische Vielfalt und die Landschaft berücksichtigen.
(5) Besonderer Schutzzweck der Entwicklungszone ist es, modellhafte Projekte zur Nachhaltigkeit im Sinne des MAB-Programms der UNESCO insbesondere zur Schaffung von regionalen Wirtschaftskreisläufen, zur Energie- und Ressourceneffizienz, zur Vermarktung von regionalen Produkten und zur touristischen Entwicklung zu ermöglichen. Ziel ist es, eine dauerhaft umweltgerechte Entwicklung zu etablieren, die den Ansprüchen der Menschen generationen-übergreifend gerecht wird und gleichzeitig Natur und Umwelt schont.
(6) Besonderer Schutzzweck der Stillebereiche ist es, eine Erholung in der Stille zu ermöglichen.
(7) Das Biosphärenreservat dient, soweit es der Schutzzweck erlaubt, auch der Forschung und Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung.
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Theoretisch ja...praktisch vermutlich nein...Ziel ist es, Flächen auszuweisen, die einen bestimmten Anteil am Gesamten haben (imho 3 %). Dazu wurden eben bestimmte Bereiche ausgewählt. Ich war bei dem Auswahlverfahren nicht dabei.

Forst zB darf da außer Wegesicherung nichts machen, betreten auch vorhandenen Wegen (vor Inkrafttreten der Verordung) erlaubt.

Wie kommst Du zu dieser Einschätzung? Bist du Biologe? Hast Du Studien dazu?

Soweit ich das überblicke, ist Jagd sogar erlaubt (wundert mich allerdings): Quelle

Und sind die von Dir geschilderte Bereiche in der Kernzone?
 
Soweit ich das überblicke, ist Jagd sogar erlaubt (wundert mich allerdings):
Nach Deinen Quellen scheint da neben der Jagd noch einiges mehr erlaubt zu sein. Schließlich geht es ja neben den „ökologische auch um die ökonomischen und sozialen Aspekte“. Das ist eine interessante Übersicht. Daher: Vielen Dank für die Quellen.


Wie kommst Du zu dieser Einschätzung? Bist du Biologe? Hast Du Studien dazu?
Nein, ich bin kein Biologe und habe professionell auch nichts mit Zoologie/Ornithologie zu tun. Diesbezüglich ist meine Aussage also nicht qualifiziert. Ich bin lediglich privat Naturinteressiert und biologisch interessiert, so wie ich am MTB interessiert bin aber auch nicht in der Branche arbeite oder ausgebildet wurde.
 
inwieweit ist das klar definiert oder Auslegungsache je nach Interessengruppe?
Wie @stummerwinter schreibt ist das bei Schutzgebieten schon klar definiert und gilt grundsätzlich für alle Nutzergruppen, wobei je nach Schutzzweck bestimmte Nutzungen explizit erlaubt werden können. Die Jagd ist häufig ausgenommen, um dem Wilddruck entgegen zu wirken und z. B. den massiven Verbiss von Pflanzen zu vermeiden. Wahrscheinlich spielt dabei aber auch sie große Lobby der Jäger eine Rolle :rolleyes:. Was ich persönlich auch nicht nachvollziehen kann, ist das explizite Verbot vom Biken auf bestehenden Wegen in einigen NSGs, während wandern weiterhin erlaubt ist. Ob nun ein Biker oder Wanderer den Weg nutzt ist aus Naturschutzsicht m. E. völlig egal, so lange sich die Leute anständig verhalten und eben auf den Wegen bleiben.

Das Quantum Stress mehr für die Tiere selbst für die Vögel halte ich ebenfalls für überschaubar, zumal die Spuren nicht ständig neu verlegt werden. Ob es den Ziegenmelker in dem Waldgebiet gibt weiß ich nicht. Allerdings bevorzugen diese Vögel eher trockene Freiflächen (bzw. mit wenig Kiefern) und keine geschlossenen Waldgebiete....könnte mir vorstellen, dass es den eher in Bad Dürkheim im Bruch gibt als da oben....
Ja, wie oben schon geschrieben ist der Einfluss von illegalen Trails "überschaubar" aber eben nicht null. Um bei dem Beispiel SBerg und Ziegenmelker zu bleiben: Ob der Ziegenmelker genau dort vorkommt weiß ich auch nicht, aber der Pfälzerwald um Neustadt und Bad Dürkheim stellt laut "Die Vogelwelt von Rheinland-Pflaz" (DIETZEN et al. 2016) einen Verbreitungsschwerpunt in RLP dar. Hier werden laut dieser Quelle bevorzugt lichte Kiefernwälder auf Sandböden besiedelt. Das trifft auf die Umgebung des besagten Trails definitiv zu. In RLP gibt es insgesamt nur 250-300 Reviere des Ziegenmelkers und er hat den Rote Liste-Staus "vom Aussterben bedroht". Der Verlust eines potenziellen Reviers im Umfeld des Trails würde also bereits einen erheblichen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Art in RLP haben. Zumal ich den Ziegenmelker ja nur stellvertretend für viele andere störungsempfindliche Arten angeführt habe.

Nicht falsch verstehen. Es geht mir nicht darum hier die Biker zu spalten oder gar irgendjemanden an den Pranger zu stellen. Ich glaube nur, dass vielen eben einfach nicht bewusst ist, dass auch ein vergleichsweise kleiner Eingriff, wie ein gebauter Trail, an bestimmten Stellen relativ gravierende Folgen haben kann. Der Kiefernwald da oben sieht ja auf den ersten Blick auch erstmal eher nach Monokultur und weniger nach schützenswertem Urwald aus. Aus eigener beruflicher Erfahrung (Landschaftsökologe mit Schwerpunkt Ornithologie) kann ich aber sagen, dass eine Kernzone oder ein NSG nicht ohne Grund vergeben wird.
Wie gesagt, ich würde mich selbst sehr freuen, wenn wir hier mal eine schöne legal gebaute Strecke bekämen. Aber dann hat halt im Rahmen der Genehmigung auch vorher mal jemand sach- und ortskundiges nachgeschaut, ob da eventuell erhebliche Konflikte mit Natur und Landschaft bestehen.
 
Du darfst aber die Schutzzwecke unter §7 nicht außer acht lassen: Quelle

Nicht nur §8 anschauen....

Das Biken ist auf gekennzeichneten Wegen erlaubt:

(4) In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 3 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt.

Aber das ist genau das Problem...

Kann jemand sagen, ab wann da Kernzone ausgewiesen wurde? Ich weiss nur, dass dieses Jahr einige Bereiche dazu gekommen sind...
 
Du darfst aber die Schutzzwecke unter §7 nicht außer acht lassen: Quelle

Nicht nur §8 anschauen....

Das Biken ist auf gekennzeichneten Wegen erlaubt:



Aber das ist genau das Problem...

Kann jemand sagen, ab wann da Kernzone ausgewiesen wurde? Ich weiss nur, dass dieses Jahr einige Bereiche dazu gekommen sind...
Genaues speziell zu diesem Gebiet habe ich nicht gefunden. Auf dieser Seite wird es aber benannt:

https://www.wald-rlp.de/de/forstamt-haardt/wald/besonderheiten/naturpark-und-biosphaerenreservat/
Und ich könnte mir vorstellen, da auch hier die Mühlen langsam mahlen und ein gewisser Prozentsatz an Kernzonen in einem anerkannten Biosphärenreservat existieren müssen, dass das bereits ab den 90er Jahren dabei war.
 
Sind es 3 %...zumidnest in der Größenordnung...

Quelle

Die Ausweisung als Biosphärenreservat orientiert sich an der bisherigen Naturparkverordnung, hebt jedoch den Gedanken der einheitlichen Entwicklung im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung stärker hervor. Durch die Erhöhung des Flächenanteils der Kernzonen am gesamten Schutzgebiet auf rund 3% werden die MAB-Kriterien erfüllt und auch der Schutzgedanke weiter gestärkt. Die Kernzonen stellen zudem einen wichtigen Beitrag zu einem landesweiten Biotopverbund dar.
Diese Form der Unterschutzstellung trägt auch dem Umstand Rechnung, dass Biosphärenreservate eine eigenständige Schutzgebietskategorie nach § 25 BNatSchG darstellen, bei der im Gegensatz zu Naturparken der einheitliche Schutz und die einheitliche Entwicklung gleichberechtigt nebeneinander stehen.

Ziel ist es eben, dass alle daran Teil haben können (Forst, Landwirtschaft, Besucher usw), nur eben nicht in den Kernzonen...

Schutzzweck siehe weiter oben unter §4...
 
Hi!
ich empfand die Diskussion in den letzten Tagen recht angehm und hilfreich und habe dabei selbst über die Definition und Auslegung des Biosphärenreservats und seiner Kernzonen Neues gelernt.

Nun wünsche ich Euch allen noch Frohe Weihnachten und auch weiterhin gute Fahrt und ein gutes Miteinander im neuen Jahr!

Wir sind schließlich alle MTBler die unseren Sport und den Wald lieben und an derer beider Erhaltung gleichermaßen interessiert sind. Auch wenn jeder von uns auch manchmal mehr zum Wald und manchmal mehr zum Sport tendiert und dabei jeder von uns den ein oder andern Fehltritt oder die ein oder ander legale oder illegale "Sünde" begeht.
Ich war sogar schon mit einem von denen, die sich in dieser Diskussion eher über den Trailbau empört haben vor einigen Jahren dort fahren und derjenige hatte glaube ich sogar Spaß daran. ;-)

Den Namen des Berges hatte ich geflissentlich hier im Forum nicht genannt...nun ist er raus....macht aber vielleicht nichts. Den besagten Trail dort gibt es ja nun schon ein paar Jahre und er ist ja mittlerweile, wie oben erwähnt schon über die Landesgrenzen bekannt und beliebt. Wer ihn noch nicht kennt, kann ihn sich ja mal anschauen, wenn er in die Gegend kommt...vielleicht auch "von außen" und zu Fuß wie ein Pilzsucher, Kastaniensammer oder Heidelbeerpflücker.
Das Verlassen der Wege zu diesem Zweck ist nämlich (glaube ich(?)) erlaubt....oder zumindest (...auch...) geduldet.
 
...
Das Verlassen der Wege zu diesem Zweck ist nämlich (glaube ich(?)) erlaubt....oder zumindest (...auch...) geduldet.

Ich mach mal den Spielverderber: in der Kernzone nicht

Tante Edit, hatte ich hier schon verlinkt: klick

Dazu auch:

§ 9
Ordnungswidrigkeiten​

Ordnungswidrig im Sinne des § 37 Abs. 1 Nr. 2 LNatSchG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde einen der Regeltatbestände erfüllt, die in § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 aufgeführt sind, und auf die weder § 8 Abs. 1 noch Abs. 2 zutrifft,

2.
in den Kernzonen

a)
die für das Betreten, Reiten oder Befahren entsprechend gekennzeichneten Wege verlässt,

Und auch Ordnungswidrigkeiten können teuer werden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Kam gerade in den Nachrichten (swr3), dass in Gleisweiler Kontrollen für VG Edenkoben erfolgen sollen wg illegaler Trails usw...habs selber nicht gehört...
 
Zuletzt bearbeitet:
S.hier
 

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Dieser Bericht muss wohl am 30.12.2020 in der RP erschienen sein
 

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