Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
@stummerwinter - Ich vertrat schon immer den Standpunkt, dass wir vollkommen legal im Wald unterwegs sind, nichts "Verbotenes" tun. Und musste auch hierfür, hier in diesem Forum, ziemlich viel einstecken. Das betrifft zumindest die Wegenutzung, nicht die -anlage. Die ist in meinen Augen eine vollkommen inszenierte, für 99 % der Waldbesucher und -flächen irrelevante Debatte / Kampagne, hauptsächlich zur Ablenkung und Spaltung.

Zu den Interessenvertretungen: Wer sich und seiner Gruppe selbst attestiert, etwas "Illegales" zu tun, hat in meinen Augen schon von vornherein verloren, sei es politisch oder auch juristisch. Weil er immer ein untertäniger Bittsteller bleiben wird.
 
Diese Frage hab ich mir auch schon gestellt woher man das wissen sollte.... Ich meine auch das hier im Forum geäussert zu haben. Aber das is so ne Logikfrage. ;) Man könnte fast von selbst drauf kommen,
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... ;)
Ja, aber noch mal ne Logikfrage. Wegen was wirst du mich als Richter verurteilen?
1. Weil ich ein Trail im Wald befahre
2. Weil ich im Wald ein illegal angelegtes Trail befahre
3. Weil ich das 250er am Waldeingang überfahren habe?
4. Weil ich im Wald ein illegal angelegtes Trail befahre und das 250er überfahren habe
 
@stummerwinter - Ich vertrat schon immer den Standpunkt, dass wir vollkommen legal im Wald unterwegs sind, nichts "Verbotenes" tun. Und musste auch hierfür, hier in diesem Forum, ziemlich viel einstecken. Das betrifft zumindest die Wegenutzung, nicht die -anlage. Die ist in meinen Augen eine vollkommen inszenierte, für 99 % der Waldbesucher und -flächen irrelevante Debatte / Kampagne, hauptsächlich zur Ablenkung und Spaltung.

Alte Wege hätten quasi Bestandsschutz (je nach dem, wie weit man zurück geht, zB vor der Verordnung Biosphärenreservat), neue Wege bräuchten eine Baugenehmigung...

Zu den Interessenvertretungen: Wer sich und seiner Gruppe selbst attestiert, etwas "Illegales" zu tun, hat in meinen Augen schon von vornherein verloren, sei es politisch oder auch juristisch. Weil er immer ein untertäniger Bittsteller bleiben wird.
Das würde aber im Umkehrschluss auch das Fallenstellen tolerieren...

@sdr_herrmanns : Nach der Logik von Teufelstisch (die ich nachvollziehen, aber juritsich nicht einordnen kann) meiner Meinung nach nur nach 2., bin aber wie gesagt kein Jurist/Richter...

Was meint @Teufelstisch?
 
Ich als Radfahrer im Wald hab absolut keine Ahnung, ob ich ein trockenes Flussbett, ein Wanderweg, illegal angelegtes Trail, legal angelegter Weg, Landebahn oder Vogonen-Gedenk-Weg befahre, wenn das nicht entsprechend markiert wurde.
Wenn da stünde "illegal angelegtes Trail" dann würde ich diesen Hinweis vllt ernstnehmen :D
 
Das würde aber im Umkehrschluss auch das Fallenstellen tolerieren...
Das "Fallenstellen" verwirklicht mehrere Straftatbestände, u. a. § 315b StGB.

Zur anderen Frage, wenn ich sie denn richtig verstehe: Das Befahren ist in meinen Augen niemals illegal, höchstens die Anlage selbst (da würde das LWaldG greifen). Ansonsten bricht m. E. auch bei OWis Bundesrecht Landesrecht. Und ein StVO-Verstoß ist es nur dann, wenn die konkrete Straße (das kann auch eine schmale Gasse oder ein "Pfad" sein) durch ein korrekt (von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnetes) Verkehrszeichen gesperrt ist. Ansonsten gilt ggf. Tateinheit nach § 19 OWiG.
Alte Wege hätten quasi Bestandsschutz (je nach dem, wie weit man zurück geht, zB vor der Verordnung Biosphärenreservat), neue Wege bräuchten eine Baugenehmigung...
Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? ;) Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.
 
Das "Fallenstellen" verwirklicht mehrere Straftatbestände, u. a. § 315b StGB.

Zur anderen Frage, wenn ich sie denn richtig verstehe: Das Befahren ist in meinen Augen niemals illegal, höchstens die Anlage selbst (da würde das LWaldG greifen). Ansonsten bricht m. E. auch bei OWis Bundesrecht Landesrecht. Und ein StVO-Verstoß ist es nur dann, wenn die konkrete Straße (das kann auch eine schmale Gasse oder ein "Pfad" sein) durch ein korrekt (von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnetes) Verkehrszeichen gesperrt ist. Ansonsten gilt ggf. Tateinheit nach § 19 OWiG.

Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? ;) Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.
Endlich mal jemand der meine Sprache spricht :D
 
Ja, aber noch mal ne Logikfrage. Wegen was wirst du mich als Richter verurteilen?
Genau das ließe sich ja relativ einfach, mit einer Selbstanzeige klären. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass die zuständige Forstbehörde es nie so weit kommen lassen wollen würde, dass ein juristisch sehr gut begründeter Widerspruch jemals vor einem Amtsrichter landet.
 
Und woher weißt du, vor allem als ortsfremder Touri konkret, was ein "alter" und ein "neuer" Weg ist? Und ob der "legal" oder "illegal" angelegt wurde? ;) Im Landesstraßengesetz gibt es dafür sogar eine (auf Vermutungen basierende) Regelung im § 54.
Vorher informieren...

§54 erschließt sich mir in dem Zusammenhang nicht...

Tante Edit:

höchstens die Anlage selbst (da würde das LWaldG greifen)
Und die Verordnung vom Biosphärenreservat...
 
Vorher informieren...
Wo? Im "Landesverzeichnis legaler Forstwege?" ;) Der Verweis auf § 54 LStrG legt den Geltungsbereich für öffentliche Straßen fest; es wurde vermutet, dass dazu alle Straßen gehören, die dem öffentlichen Verkehr dienten. Nur findet ja auch auf Waldwegen öffentlicher Verkehr statt. Und öffentlicher Verkehr ist die Grundvoraussetzung für die Eröffnung des Geltungsbereiches der StVO.
Und die Verordnung vom Biosphärenreservat...
Die ist aber auch nur Landesrecht - und ebenfalls nicht legitimiert, um öffentlichen Verkehr zu regeln.
 
... und heute hat sich die RP schnon erbarmt!
Leider wieder mit "Bewertung."
"... des für Radfahrer gesperrten Wegs"
Gibts Protectoren, die einen gewissen Schutz gegen solche Drähte bieten?
Hals und Oberkörperbereich wäre vllt ganz Sinnvoll. Oder meint ihr, dass es nicht nötig ist weil es nur ein Einzelfall bleibt?
 

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Ohne jetzt die Buddelei rechtfertigen oder verharmlosen zu wollen: Woher weißt du (im öffentlich zugänglichen Wald), dass ein Trail (irgendwann mal) "legal" gebaut wurde oder nicht?
Ich verstehe worauf du hinaus willst, aber meine Aussage bezog sich ja erstmal auf speziell fürs Biken angelegte Trails und da steht bei legalen Strecken mit Sicherheit immer ein entsprechendes Schild. Das ansonsten bestehende Wegnetz ist sicherlich in großen Teilen wild gewachsen und damit nach heutigen Maßstäben auch nicht legal entstanden. Wie das im einzelnen rechtlich zu bewerten ist weißt du sicher besser als ich, aber aufgrund des alters der meisten Pfade würde ich hier schon von Bestandsschutz ausgehen.

Da das Wegnetz aber eben in vielen Bereichen (Insbesondere am Haardtrand) schon sehr dicht ist und für Flora und Fauna nur wenige kleine Rückzugsräume bleiben, bin ich eben der Meinung, dass für die Neuanlage von Wegen und Pfaden grundsätzlich eine Genehmigung (falls nötig auch mit entsprechenden Gutachten) einzuholen wäre. Egal ob der Weg oder Pfad dann vornehmlich von Bikern, Wanderern oder auch dem Forst genutzt werden soll. Ungesteuertes Wachstum der Infrastruktur können wir uns in Deutschland einfach nicht mehr erlauben, wenn wir dem Artenschwund nicht noch mehr Vorschub leisten wollen. Leider trampeln aber Wanderer immer neue Pfade in den Wald, der Forst schiebt und schottert fleißig vor sich hin und wir Biker...naja, ihr wisst schon.

Fazit für mich: Ich freue mich an den alten Pfaden, lege weder als Biker noch als Wanderer neue an und trage meinen bescheidenen Teil dazu bei, dass wir das bestehende Wegnetz in Zukunft hoffentlich auch ganz offiziell befahren dürfen. Und vielleicht gibt es ja als Schmankerl bald noch den einen oder anderen legalen Trail bei uns. Denke die Pfalzbiker sind da auf einem guten weg.
 
Ich will auch den Begriff "Gewohnheitsrecht" mal in den Wald werfen ;)
Das Problem Karolus ist aber folgendes. Man kann sich dieses ganze legale oder illegale Trails komplett sparen, denn zumindest nach meiner Erfahrung, dürfe man erst gar nicht zu dem Trail mit dem Rad kommen. Egal, ob das Trail jetzt legal oder illegal ist, weil in den meisten Fällen am Waldeignagng ein 250er steht (ohne Ausnahme bzw nur für Forstwirt blabla).
Das heisst, wenn man das Fass aufmacht und sich wirklich korrekt und nach "Waldetikette" auf ganz legalen, vom Förster genehmigten Trails bewegen will, kommt man legal schlicht nicht hin (ausser mit dem Hubschrauber oder mit dem Pferd auf dem Rücken des Reiters).
Es wird also ein korrektes Verhalten gefordert, aber die Vordernden brechen ihr eigenes Wort, sobald sie ein 250 einfahren und das halte ich für "seltsam".
Das machen sowohl die Förster, als auch die "korrekten" Biker. Die legen sich das Recht so hin wie sie es selbst gerade brauchen und legitimieren es mit "grosser Moralkeule".
Ich höre schon die Stimmen die sagen, "ja, mit dem Ignorieren des 250er mach ich ja im Wald nichts kaputt. Mit illegaler Buddelei und mit dem Befahren von illegal angeleten Trails aber schon, denn der australische Kleinschwanzfröschling ist vom Aussterben bedroht."
Da kommt mir prompt ein Erguss von Kant:
"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde"
Wer so Sätze schreibt hat zwar keine Freunde (die, die sie zitieren und auch noch verstehen vermutlich auch nicht), aber immerhin hatte er Recht damit und liesse sich hier gut anweden.
Auf deutsch, setzt euch ein für eine anständige Beschilderung, sodass man mit dem Rad auch zum legalen Trail kommt (du kannst natürlich bis zur nächsten Kreuzung schieben) und dann kann man sich über legale Trails unterhalten.
Ich ignoriere das 250er grundsätzlich mit einem leichten Schmunzeln, dann brauche ich mich erst gar nicht mit dem Befahren von irgendwelchen Wegen beschäftigen, ob die erlaubt oder verboten sind.
 
Ich als Radfahrer im Wald hab absolut keine Ahnung, ob ich ein trockenes Flussbett, ein Wanderweg, illegal angelegtes Trail, legal angelegter Weg, Landebahn oder Vogonen-Gedenk-Weg befahre, wenn das nicht entsprechend markiert wurde.
Wenn da stünde "illegal angelegtes Trail" dann würde ich diesen Hinweis vllt ernstnehmen :D
Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.
Um darauf hinzuweisen, dass der Weg illegal entstanden ist braucht man keine STVO-Beschilderung.
 
Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.
Um darauf hinzuweisen, dass der Weg illegal entstanden ist braucht man keine STVO-Beschilderung.
Ich komm ja dort gar nicht erst hin, wegen der 250er Schilder!
Aber im Falle, dass ich mich dem 250er als MTB Rowdy widersetze, dann geht das aber leider auch nicht inoffiziell mit dem Rumschildern, weil dann werd ich am Wochenende mal ein "Schilder Fenzy" veranstalten und selbst ein paar aufhängen. Körpernahe Dienstleitungen sind per Schild dann ausdrücklich erwünscht!
Dh ich kann mich dann SOWOHL nicht mehr auf die Art des Weges (legal oder illegales Trail) verlassen, sondern dann auch nicht mehr auf Schilder.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich verstehe worauf du hinaus willst, aber meine Aussage bezog sich ja erstmal auf speziell fürs Biken angelegte Trails und da steht bei legalen Strecken mit Sicherheit immer ein entsprechendes Schild.
Im öffentlichen Raum gibt es keine "speziell fürs Biken angelegte Trails". Es gibt auch in keiner Rechtsnorm - also rechtlich legaldefinierte - "Schilder", die "legale Strecken" kennzeichnen würden. Der Mountainbikepark Pfälzerwald bspw. ist nicht nur wald-, sondern vor allem wege- und verkehrsrechtlich gesehen ein ziemlich unausgegorenes, zweifelhaftes, inkonsistentes Konstrukt. Wie eben auch die weiß-grünen HBR-Routen, die ebenfalls meist durch Z 250 für Radfahrer tabu sind.

Zur Frage, nach welchen rechtlichen Voraussetzungen überhaupt "Waldwege" neu angelegt werden und ob es hierfür ein geregeltes Verfahren gibt, hat mir die Zentralstelle der Forstverwaltung folgendermaßen geantwortet:
die Neuanlage von Forstwegen richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Wald- und Naturschutzrechts. Einschlägige Regelungen dabei sind:

§ 5 BNatSchG: Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen. Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften.

§ 1 LWaldG: Zweck dieses Gesetzes ist, den Wald in der Gesamtheit und Gleichwertigkeit seiner Wirkungen dauerhaft zu erhalten, zu schützen und erforderlichenfalls zu mehren sowie durch Leistungen der Forstwirtschaft zu pflegen und weiterzuentwickeln; die Wirkungen des Waldes bestehen in seinem wirtschaftlichen Nutzen (Nutzwirkung), seinem Beitrag für die Umwelt, insbesondere für die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, das Klima, den Wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, die Bodenfruchtbarkeit, die Erhaltung der Genressourcen und das Landschaftsbild (Schutzwirkung) sowie seinem Beitrag für die Erholung (Erholungswirkung); Leitbild ist die naturnahe Waldbewirtschaftung.

§ 4 LWaldG: Wald ist ordnungsgemäß, nachhaltig, planmäßig und sachkundig zu bewirtschaften.

§ 5 LWaldG: Ordnungsgemäße Forstwirtschaft ist forstwirtschaftliche Bodennutzung, die nach den gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und den bewährten Regeln der forstlichen Praxis den Wald nutzt, verjüngt, pflegt und schützt. Sie erfordert zur dauernden Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zur Erhaltung des Lebensraumes einer artenreichen Pflanzen- und Tierwelt unter anderem eine bedarfsgerechte Walderschließung.

Ein dem Bau öffentlicher Straßen ähnelndes Planfeststellungsverfahren gibt es nicht, stattdessen kommt beim Neubau von Waldwegen die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 14 BNatSchG zum Tragen.

Zudem gelten folgende Qualitätsstandards:

· Die Richtlinien für den ländlichen Wegebau (RLW) in der jeweils aktuellen Fassung sind im Bezug auf die technische Ausführung zu beachten.
· Bei Arbeiten in der Wasserschutzzone II sind beim Wegeneubau und beim Bau von Maschinenwegen Maschinen mit Biohydrauliköl einzusetzen. Diese sollen nach Möglichkeit über innenliegende Schlauchführung der Hydraulikschläuche verfügen oder mit Vakuumpumpen ausgestattet sein.
· Wegebaumaschinen haben an Bord der Maschinen ein Ölhavarie-Set inkl. Ölauffangwanne oder Ölauffangvlies mitzuführen.
· Grundsätzlich ist bei der Herstellung des Rohplanums auf eine landschaftsschonende Bauweise zu achten.
· Materialbewegungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
· Die Verwendung von Recyclingmaterial ist nicht zulässig.
Larifari. Wie gesagt, es geht mir hier nicht darum, die Buddelei zu rechtfertigen, die ist in meinen Augen in der Tat tendenziell "illegal" (zumindest wald- und naturschutzrechtlich) und contraproduktiv. Die Nutzung selbst hingegen nicht. Auf der anderen Seite: Die meisten Pfade entstanden ursprünglich auch mal als ("illegale") Trampelpfade; nicht selten legen sich sogar Wildtiere derartige Pfade an.

Warum sich die Leute am Haardtrand die Köppe einschlagen, hab ich eh noch nie verstanden; im Westen liegt eine riesige Waldfläche, in der kaum jemand unterwegs ist.
Deswegen ist man dazu übergegangen, Schilder aufzuhängen - auch inoffizielle.
Um darauf hinzuweisen, dass der Weg illegal entstanden ist braucht man keine STVO-Beschilderung.
Diese "Schilder" sind aber rechtlich vollkommen irrelevant, sie stellen bestenfalls eine "Meinungsäußerung" desjenigen dar, der sie (meist rechtswidrig) aufstellt oder an den Baum nagelt. Wo öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt die StVO (mit den entsprechenden Verkehrszeichen).

Rechtlich gesehen gibt es laut Auskunft der Forstverwaltung jedenfalls auch kein förmliches Verwaltungs- oder Genehmigungsverfahren für den Forstwegebau, sondern nur "Richtlinien". Da gilt - nach meiner Lesart: "Mach mal! Wir meckern erst, wenn du es übertrieben hast." Das sieht man ja auch regelmäßig, wenn irgendein Forstunternehmen mal wieder eine neue Autobahn durch den Wald fräst und schottert. Und dann kann man eben auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellen.

Übrigens, hinsichtlich neuer Schneisen und Waldautobahnen: Das Thema "Windräder" im Pfälzerwald wird ja (wie von mir vor Jahren prognostiziert) gerade wieder aktuell.
 
Egal, ob das Trail jetzt legal oder illegal ist, weil in den meisten Fällen am Waldeignagng ein 250er steht (ohne Ausnahme bzw nur für Forstwirt blabla).
Das wir uns alle auch auf den bestehenden Pfaden im besten Fall in einer rechtlichen Grauzone befinden, ist hier wohl allen bewusst.

Ignorieren des 250er mach ich ja im Wald nichts kaputt. Mit illegaler Buddelei und mit dem Befahren von illegal angeleten Trails aber schon, denn der australische Kleinschwanzfröschling ist vom Aussterben bedroht."
Was ist denn, abgesehen vom Kleinschwanzfröschling :), an dieser Aussage so falsch? Ich finde schon, dass man die ganze Sache nicht nur rein rechtlich, sondern auch wissenschaftlich und vielleicht sogar moralisch bewerten sollte. Natürlich hat alles was wir tun Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Insofern gilt es abzuwägen. Mir ist keine wissenschaftliche Studie bekannt, die für das befahren eines Weges mit dem MTB eine größere negative Umweltauswirkung festgestellt hätte, als durch das Begehen des selben Weges durch z.B. Wanderer. Wenn ich aber für Wanderer oder auch für Biker einen neuen Weg anlege und dieser regelmäßig frequentiert wird, ergibt sich daraus zumindest für störungsemfindliche Arten gegebenenfalls ein Lebensraumverlust. Da der geneigte Wegebauer selbst nicht beurteilen kann, ob am entsprechenden Ort empfindliche Arten vorkommen, sollte da eben m.E. die zumindest die zuständige Behörde (UNB) beteiligt werden. Sprich Genehmigung.
"Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde"
Vielleicht verstehe ich dich bzw. Kant hier ja falsch, aber das ist bereits Gesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__44.html
 
Warum machen die Waldherren es denn nicht einfach richtig, so wie es sein soll?
Dann herrsch Rechtssicherheit.
Ich sage ja nicht, dass ich mich nicht an die Empfehlungen halte, sondern ich sage, dass wenn die Waldherren mir mit ihrer Rechtsauslegung kommen, dann erwidere ich das einfach auch "juristisch".
Die wollen einfach nur nich soviel Aufmerksamkeit im Wald... is ja auch ein Milliardengeschäft. Dort wo viel Geld fliesst, fliesst es auch in Ritzen wo man keine Aufmerksamkeit will ;).
 
@Karolus
Diese störungsempfindlichen Arten gibt es doch längst nicht mehr dort wo Massen von Menschen unterwegs sind. Ob da jetzt zwischen den breiten Forstwegen noch ein schmaler "illegaler" ist oder nicht, macht exakt 0 Unterschied.
Häufig wird auch mit Rückzugsgebieten argumentiert. Die sind aber sicherlich nicht in den Waldstücken die so offen sind das man da Trails anlegen kann. Die Viecher sind ja auch nicht dumm!
Wie bereits angesprochen wird hier leider die eigene Meinung und Gesinnung zur allgemein Richtigen erhoben. Die klassische mit dem Finger auf andere zeigen Mentalität.
Auch Stelle ich mir immer wieder die Frage warum gerade dort Kernzonen ausgerufen werden, wo viele Menschen Erholung suchen weil es Einzugsgebiete großer Städte sind.
Wäre die Kernzone nicht am HaardtRAND, sondern irgendwo sonst im menschenleeren westlichen Teil, dann gäbe es wesentlicher weniger Probleme.
 
@Karolus
Diese störungsempfindlichen Arten gibt es doch längst nicht mehr dort wo Massen von Menschen unterwegs sind.
Doch die gibt es auch da! Es sind ja nicht nur Tiere gemeint... Pflanzen z.b. kommen eher an leichteren Stellen vor... auch Tiere wissen wo Wege sind und ziehen sich soweit zurück das sie von dort nicht gesehen werden. Wird dieser Bereich durch anlegen weiter Wege zerschnitten, hat es sich mit der Ruhe Zone! Warum muss es immer neu und immer mehr sein? Warum nicht mit dem hervorragenden Wegenetz zufrieden geben? Wenn man ballern will muss man eben ein Stück anreisen...
 
@delphi1507
Was wir am Haardtrand sehen ist 100% Nutzwald. Ich wünschte auch es gäbe mehr Wildnis, aber das herbeigeredete passt zum Bild in unserem Kopf, nicht der Realität.
Einem Moos, Blümelchen oder was auch immer juckt es herzlich wenig ob eine max. 1m breite Spur daneben verläuft oder nicht.

Mal was leicht verständliches. Bei uns in der Nähe gibt es einen tollen Trail der sich mit vielen Kurven bergab schlängelt. Angelegt ja, aber keine Bäume entfernt oder sonstiges errichtet. Im Prinzip eine definierte Spur.
Mega genial, selbst "Tourenfahrer" haben das so viel Spaß das alle anderen Wege nebendran den Wanderern und Forstfahrzeugen überlassen werden.
Natürlich gab es dann auch die Hinweise mit "nicht erlaubt", "illegal", macht den die Flora und Fauna kaputt usw.
Vor einem Monat wurde in der "Region" Holz gemacht, seitdem ist dort eine 3m breite, verwüstete Schneise. Das da mal ein Trail war ist nur noch zu erahnen.
Der Wert des gemachten Holzes dürfte die Kosten maximal decken, da wächst/wuchse nur so dünnes Zeug.

Kenne jede Menge Ecken wo es genau gleich abgelaufen ist. Der Naturschutz ist leider ein reines Argument eigene Interessen durchzudrücken.
 
... und heute hat sich die RP schnon erbarmt!
Leider wieder mit "Bewertung."
"... des für Radfahrer gesperrten Wegs"
Gibts Protectoren, die einen gewissen Schutz gegen solche Drähte bieten?
Hals und Oberkörperbereich wäre vllt ganz Sinnvoll. Oder meint ihr, dass es nicht nötig ist weil es nur ein Einzelfall bleibt?
Da hat die RP ja nur den Wortlaut des Polizeiberichts aufgegriffen.
Und da würde ich schon einen Schritt früher ansetzten.
Fakt ist ja nur, dass ein Draht gespannt wurde. Zu welchem Zweck ist reine Vermutung.
Mit der Mutmaßung, das ist ja nur gegen Mountainbiker gerichtet, die da eh nix zu suchen haben, wird das verharmlost.
Aber auch ein Wanderer, Kind, Jogger oder Reh das in so einen Draht läuft kann sich erheblich verletzen.
Dem Draht ist das egal.

Und der Kesselberg ist ja nur wirklich kein HotSpot. Ganz selten hab ich da mal einzelne Wanderer, noch nie Biker getroffen. Und neue Wege oder Shortcuts wären mir auch nicht aufgefallen.
Ich bin aktuell sogar sehr froh, dass er mehr begangen wird. So gut waren die Wege dort noch nie.

:)
 
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