Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Rund um Frankweiler Richtung Wetterkreuz sind jetzt Schilder das es verboten ist mit dem Mountainbike auf den Trails zu fahren und das jeder Verstoß zur Anzeige gebracht wird. Seit wann sind die da? Aufgestellt von den Landesforsten
Mach bitte mal ein Bild von den Schildern.
 
Ein Zeichen wäre eine Vereinbarung zu treffen wo was geht und dann die illegalen trails die man nicht dulden wird zurückzubauen. Sonst müsste man die singletrails breiter machen ;-)
 
Falsches Unterforum. Disregard all after good morning!
 
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https://www.trekking-pfalz.de/de/buchung/faqs/
Hier übrigens auch mal wieder der Hinweis, dass Radfahren im Wald auf Fußwegen nicht gestattet ist. Ich hab mal eine Mail an die dort genannte Adresse geschickt, woran ich denn nun einen Fußweg erkennen kann. Mal schauen, was ich da als Antwort bekomme.
Super! Du könntest bei der Gelegenheit auch mal fragen, ob im Umkehrschluss auf "Radwegen" keine Fussgänger laufen dürfen. :)
 
Da sind nicht wirklich gebaute Trails. Bin da auch leider nicht so oft sonst würd ich ein Foto machen. Genauer stand da das nach § soundso nur das befahren von Wegen erlaubt ist auf die ein zweispuriges Gefährt passt. Bin schon ziemlich sicher das dass ofiziell war. Das Zeichen von den Landesforsten RLP war auf jeden Fall drauf. Die Schilder hängen an Bäumen und sind auch ziemlich massiv.

Eins hängt ziemlich sicher an Markierung 1 und das zweite das ich gesehen hab müsste bei 2 irgendwo hängen. Bin mir aber nicht 100% sicher
 

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...nach § soundso nur das befahren von Wegen erlaubt ist auf die ein zweispuriges Gefährt passt. Bin schon ziemlich sicher das dass ofiziell war. Das Zeichen von den Landesforsten RLP war auf jeden Fall drauf. Die Schilder hängen an Bäumen und sind auch ziemlich massiv.
Das mit den Zweispurigen Fahrzeugen war auch die Antwort der MUEEF auf meine Anfrage hin...

Ich habe daraufhin gefragt (30.03.21), wo das steht und ob mit breiteren Fahrzeugen des Forstes die erlaubten Wege auch immer breiten werden, da vor 30 Jahren noch keine Sattelschlepper durch den Wald gefahren sind.
Auf die letzte Frage bisher keine Antwort bekommen.

Ich habe keine solche Aussage in keinem Gesetz gefunden, das ist ein reine Interpretation oder Wunsch...

Ich kann auch zu Fuss oder mit Rückpferden bewirtschaften...
 
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Genau dazu steht doch was auf der
RLP Seite der DIMB:
Des öfteren wird die Auffassung vertreten, dass unter forstlichen Wirtschaftswegen nur solche Wege zu verstehen seien, die man ganzjährig mir zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren könne und dass solche Wege mindestens drei Meter breit sein müssten; im Gesetz steht das allerdings nicht. Das Bundesland Hessen hat von einer derartigen Formulierung in dem am 27.06.2013 verabschiedeten neuen Waldgesetz Abstand genommen.
Ich interpretiere den letzten Satz so, dass im Entwurf des Gesetzes eine solche Regelung drinnen war, um zu bestimmen was ein forstwirtschaftlicher Wirtschaftsweg ist. Dies ist aber nicht in das verabschiedete Gesetz übernommen worden.
Mit Fahrrädern darf man aber auf allen Wegen fahren.
Die Gedankensprung zu "Radfahrende dürften nur forstliche Wirtschaftswege benutzen" ist schon sehr weit hergeholt und entbehrt imho offensichtlich jeder Rechtsgrundlage und Logik. Aber auf beides scheint man in einigen Amtsstuben nicht allzuviel wert zu legen...
 
Das mit den Zweispurigen Fahrzeugen war auch die Antwort der MUEEF auf meine Anfrage hin...

Ich habe daraufhin gefragt (30.03.21), wo das steht und ob mit breiteren Fahrzeugen des Forstes die erlaubten Wege auch immer breiten werden, da vor 30 Jahren noch keine Sattelschlepper durch den Wald gefahren sind.
Auf die letzte Frage bisher keine Antwort bekommen.

Ich habe keine solche Aussage in keinem Gesetz gefunden, das ist ein reine Interpretation oder Wunsch...

Ich kann auch zu Fuss oder mit Rückpferden bewirtschaften...
§22, 3
"Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3."

Vielleicht stand das auch nur als Erklärung für das Gesetz nach § ... Bin mir nicht mehr sicher. Ich versteh das Gesetz jedenfalls so das Waldwege die nicht befahren werden dürfen durch gewisse Schilder ausgewiesen sein müssen. Wäre hier dann ja der Fall...

-------
§22,1
"Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich"
:D:D:D

Was soll der Satz? Bedeutet das dass Rollstuhlfahren als "Gehen" gewertet werden muss? Demnach dürfte man die Trails also mit nem Rollstuhl be"fahren". Aber betritt nicht jeder den Wald der da irgendwie anwesend ist? Ob mit Rad, Kutsche oder sonstwas..
felix_brunner_transalp_fotoc_simon_toplak_2_s.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Da sind nicht wirklich gebaute Trails. Bin da auch leider nicht so oft sonst würd ich ein Foto machen. Genauer stand da das nach § soundso nur das befahren von Wegen erlaubt ist auf die ein zweispuriges Gefährt passt.
Beides 2 spurige fahrzeuge... Sie haben explizit passt geschrieben? Nicht fahren können? Super.... 1031mm bzw 1191mm breite Fahrzeuge gibt es, wenn die also auf den Weg passen darf ich ihn befahren... Toll...

http://automdb.com/lang/de/renault/twizy/group_coupe/334586

http://automdb.com/lang/de/ecomotors/estrima-biro/group_coupe/347079
 
Na ja, PKW sind jetzt für die Waldbewirtschaftung nicht so maßgebend.
Aber auch Schmalspurtraktoren und ATVs, mit denen man durchaus schon im Wald was anfangen kann, beginnen so bei um 1 m Gesamtbreite.
 
Der Punkt ist, das mit den zweispurigen Fahrzeugen steht nirgends!

Es gibt kein offizielles Dokument in RLP wo das aufgeführt ist, zumindest habe ich keins gefunden...und bisher konnte mir die MUEEF auch keins nennen...
 
Braucht man sich eigentlich gar nicht weiter drüber auslassen. Das was die Waldherren da schreiben ist schlicht Bullshit.
Schick mal die Telefonnummer bzw Email bei Gelegenheit, dann werd ich mir das mal erklären lassen. :)
 
§22, 3
"Nicht erlaubt ist das Reiten im Wald auf Straßen und Waldwegen mit besonderer Zweckbestimmung. Die Waldbesitzenden machen die Zweckbestimmung durch Schilder kenntlich. Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 3."

Vielleicht stand das auch nur als Erklärung für das Gesetz nach § ... Bin mir nicht mehr sicher. Ich versteh das Gesetz jedenfalls so das Waldwege die nicht befahren werden dürfen durch gewisse Schilder ausgewiesen sein müssen. Wäre hier dann ja der Fall...

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§22,1
"Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich"
:D:D:D

Was soll der Satz? Bedeutet das dass Rollstuhlfahren als "Gehen" gewertet werden muss? Demnach dürfte man die Trails also mit nem Rollstuhl be"fahren". Aber betritt nicht jeder den Wald der da irgendwie anwesend ist? Ob mit Rad, Kutsche oder sonstwas..
felix_brunner_transalp_fotoc_simon_toplak_2_s.jpg
Ich häng auch überall Schilder auf. "Atmen auf Waldwegen verboten, wegen des Sauerstoffs"
 
Kann Dir gerne die offizielle Mail schicken, geht allerdings nicht per PN...dein Profil ist gesperrt für mich...
 
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Wie wärs denn zuerst mal mit Maskenplicht
Für was? Gibts jetzt auch schon Corona Übertragungen auf Bäume? Meine Güte, diese dendrophilen halten nich mal Abstand zu Bäumen.
Da bin ich ja dann mit meiner Anatidaephobie noch richtig gut bedient!!
... übrigens von vorhin. Was stimmt da nicht?
 

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