Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

Ich war heute mal wieder mit dem MTB unterwegs, dabei zwei solcher Schilder gesehen:

Tourismus.jpg


Tourismus-MTB.jpg


Habe mir so einige Gedanken dazu gemacht...

Wg der Menge an Personen im Wald werden Lobbyverbände verstärkt Druck ausüben auf die Behörden, welche sich genötigt sehen, das zu kontrolieren...

...dann werden nach Ordnungsgeldern sich einige wehren...
...was vermutlich mehrinstanzlich vor Gericht entschieden wird...
...wg des schwammigen Gesetzes stehen die Chancen durchaus gut, dass die MTBler recht bekommen...
...darauf hin bauen die Lobbyverbände bei der Landesregierung Druck auch und die Gesetzte werden so angepasst, dass sie nicht mehr schwammig sind...
... und am Ende gibt es fast nur Verlierer...
 

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
Gehts noch :https://www.pfaelzerwald.de/radfahren-u-mountainbiking/
Na vielleicht mit dem Mountainbike direkt durch die Wälder zu radeln, Anstiege zu erklimmen, Abfahrten zu genießen oder durch schattige Täler zu rollen. Egal ob man das eine oder das andere vorzieht, der Pfälzerwald bietet Radlern alles, was sie sich wünschen. Vor allem der Mountainbikepark Pfälzerwald mit seinen über 900 km Strecken lässt das Herz der Geländefahrer höher schlagen. Nur hier kann man auch über schmale Singletrails fahren, während im restlichen Pfälzerwald Radfahren nur auf solchen Straßen und Waldwegen erlaubt ist, welche der Erschließung des Waldes für den forstwirtschaftlichen Verkehr dienen.

damit nur noch im mtb Park 😡
 
Zumal wenn ich das Bild richtig deute, es auf einem nach deren Ansicht illegalen Weg wäre...soweit ich mit entsinne geht da kein Weg vom MTB-Park runter, ist aber nicht mein Revier...
 
damit nur noch im mtb Park 😡
Ja...war gemäß Landesforstgesetz leider schon immer so....aber fast keiner weiß oder will es wissen. Noch nicht mal die Wanderer wissen das, mit denen ich aber eigentlich auch quasi noch so gut wie nie Probleme bekam...von dem ein oder anderen durchgedrehten mal abgesehen. Auch gab es für mich in den letzten 15 Jahren keine Geldbuße dafür, dass ich Wanderwege befahren habe...daher sehe ich das als Makulatur...
 
Zumal wenn ich das Bild richtig deute, es auf einem nach deren Ansicht illegalen Weg wäre...soweit ich mit entsinne geht da kein Weg vom MTB-Park runter, ist aber nicht mein Revier...
Die Chancen sind höher, dass die gar nicht in den Wald hätten einfahren dürfen, wegen des 250er Schildes. Somit besteht noch eine geringe Möglichkeit, dass sie trotzdem illegal dort sind :D
Die Stelle sagt mir aber jetzt spontan nichts wo die ist, ansonsten würde ich mal hinradeln.
 
Der Turm im Link müsste der Eschkopfturm sein. Wie Kelme schon sagte führt da Tour 1 lang.

Interessant finde ich, dass auf der Seite des MTB parks steht, dass sich ihm Angebot an Tourenfahrer richtet und für Enduro etc explizit nichts im Angebot haben.
Habe ich jetzt erst entdeckt. Was ein Offenbarungseid.
 
Ja...war gemäß Landesforstgesetz leider schon immer so....aber fast keiner weiß oder will es wissen.
Nein. Im Waldgesetz von RLP steht nichts davon, dass "schmale Wanderpfade" nicht mit dem Rad befahren werden dürfen. Schon gar nicht, dass Radfahren nur auf forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt wäre.
 
Mal der Pfalztouristik schreiben...
Die Pfalztouristik wird sich da keinen Kopf machen. Die ganzen Hinzes und Kunzes, die sich in der Corona-Krise neben dem obligatorischen Camper ohne jegliche Vorerfahrung, Ausdauer oder Muskulatur, gleich auch noch ein eMTB gegönnt haben, werden den MTB-Park Pfälzerwald dankend annehmen. Sofern dann noch der Akku reicht bzw. für Ladestellen oder Austausch gesorgt ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass auch die Pfalztouristik Szenarien vor dem inneren Auge hat wie am Tag der Deutschen Weinstraße bei schönstem Wetter.
 
Ja...war gemäß Landesforstgesetz leider schon immer so....aber fast keiner weiß oder will es wissen.
Schon mal die Erläuterung zur Gesetzeslage bei der DIMB durchgelesen?
Hier nur mal das Fazit:
Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass in Rheinland-Pfalz auf allen zumindest naturfesten Waldwegen unabhängig von deren Breite das Radfahren erlaubt ist, soweit diese nicht ausdrücklich als Sonderwege für Fußgänger gekennzeichnet sind. Soweit darüber hinaus das Radfahren im Einzelfall verboten ist, ist dies durch entsprechende amtliche Verbotskennzeichen ersichtlich zu machen.
Amtliche Kennzeichnung der Sonderwege:
Betrachtet man das Ganze und vor allem die verwendeten Wegebegriffe dagegen zusätzlich auch im Kontext der Rechtsordnung und berücksichtigt, dass auf Wegen (egal ob Wald- oder Fußwege) auch die StVO gilt, dann wird klar, dass ein Fußweg/-pfad nur dann vorliegen kann, wenn eine entsprechende Zweckbestimmung unter Verwendung amtlicher Kennzeichen vorgenommen wurde und gemäß § 41 Abs. 1 StVO zu befolgen ist (https://dejure.org/gesetze/StVO/41.html).

Imho hat das oben gezeigte Schild des Biosphärenreservates also mal wieder keine rechtliche Grundlage und sorgt nur dafür, Unfrieden zwischen den Besuchern zu stiften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Turm im Link müsste der Eschkopfturm sein. Wie Kelme schon sagte führt da Tour 1 lang.

Interessant finde ich, dass auf der Seite des MTB parks steht, dass sich ihm Angebot an Tourenfahrer richtet und für Enduro etc explizit nichts im Angebot haben.
Habe ich jetzt erst entdeckt. Was ein Offenbarungseid.
Danke! Ich fahr mal bei Gelegenheit hin ;)
 
Ich war heute mal wieder mit dem MTB unterwegs, dabei zwei solcher Schilder gesehen:

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Habe mir so einige Gedanken dazu gemacht...

Wg der Menge an Personen im Wald werden Lobbyverbände verstärkt Druck ausüben auf die Behörden, welche sich genötigt sehen, das zu kontrolieren...

...dann werden nach Ordnungsgeldern sich einige wehren...
...was vermutlich mehrinstanzlich vor Gericht entschieden wird...
...wg des schwammigen Gesetzes stehen die Chancen durchaus gut, dass die MTBler recht bekommen...
...darauf hin bauen die Lobbyverbände bei der Landesregierung Druck auch und die Gesetzte werden so angepasst, dass sie nicht mehr schwammig sind...
... und am Ende gibt es fast nur Verlierer...
Hab ich auch schon bei Annweiler gesehen. Nix gut.
 
Die Pfalztouristik wird sich da keinen Kopf machen. Die ganzen Hinzes und Kunzes, die sich in der Corona-Krise neben dem obligatorischen Camper ohne jegliche Vorerfahrung, Ausdauer oder Muskulatur, gleich auch noch ein eMTB gegönnt haben, werden den MTB-Park Pfälzerwald dankend annehmen. Sofern dann noch der Akku reicht bzw. für Ladestellen oder Austausch gesorgt ist, könnte ich mir schon vorstellen, dass auch die Pfalztouristik Szenarien vor dem inneren Auge hat wie am Tag der Deutschen Weinstraße bei schönstem Wetter.
Die haben ein Touriproblem dort. Die ganzen Gaststätten und Hotels beschweren sich, weil sie keine Kundschaft hatten/haben. Jetzt machen die halt Werbung ohne Ende und biegen sich die Gesetzeslage irgendwie hin, weil sie sich früher immer auf das Landeswaldgesetz berufen haben und nach deren Interpretation, das Radfahren auf Pfaden usw nicht erlaubt sei. (Was Käse is) Aber sie müssen sich jetzt selbst widersprechen, weil sie die Radfahrer nicht vergraulen wollen. Resultat sind dann so "MTB-Routen". Die haben sich halt jetzt selbst ins Knie geschossen.
Jetzt geht es drum das Gesicht nicht zu verlieren, aber trotzdem Radfahrer nicht aussperren. Ich bin gespannt ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Lasst euch einfach nicht irritieren und macht genau das, was ihr seit Jahrzehnten gemacht habt. Ich finde es gibt kein Problem, nur blinder Aktionismus. Wenn ich in den Wald gehe, will ich Freiheit erfahren, da handele ich ganz einfach: "Was du nicht willst, das man dir tu' - das füg auch keinem andern zu."
Oder ganz kompliziert: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
 
Die haben ein Touriproblem dort.
Die Strecken des MTB-Park Pfälzerwald führen doch eigentlich recht zielgerichtet um die Touri-Hotspots drumherum, oder?
Lasst euch einfach nicht irritieren und macht genau das, was ihr seit Jahrzehnten gemacht habt. Ich finde es gibt kein Problem, nur blinder Aktionismus. Wenn ich in den Wald gehe, will ich Freiheit erfahren, da handele ich ganz einfach: "Was du nicht willst, das man dir tu' - das füg auch keinem andern zu."
Oder ganz kompliziert: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
Genau. Ist eigentlich auch die einzige Regel, die man als Mountainbiker braucht.
 
Die Strecken des MTB-Park Pfälzerwald führen doch eigentlich recht zielgerichtet um die Touri-Hotspots drumherum, oder?

Das Lustige ist halt, das zwar der MTB-Park-Pfälzerwald nicht an den Haardtrand möchte, die Gemeinden, die Touristiker aber die Überzeugung gewonnen haben, dass sie ohne eine attraktives Angebot für alle Spielarten des MTB-Sports nicht auskommen.
Das Positionspapier der Pfälzer Mountainbiker, das unter Koordination der DIMB entstanden ist, spricht sich durchaus für ein solches Angebot bei gleichzeitiger Festschreibung eines uneingeschränkten Wegenutzungsrechtes aus. Dann wären die (kleingeistigen) Diskussionen um das aktuelle Landeswaldgesetz und 250er Schilder mal erledigt.
 
Nein. Im Waldgesetz von RLP steht nichts davon, dass "schmale Wanderpfade" nicht mit dem Rad befahren werden dürfen. Schon gar nicht, dass Radfahren nur auf forstlichen Wirtschaftswegen erlaubt wäre.
Für alle zur Info nochmal den genauen Gesetzestext, als dass jeder den für sich so interpretieren darf wie er will sowohl Du, ich oder die DIMB. Keiner von uns ist Legislative und somit in Stande am Geschriebenen etwas zu ändern und ob sich der Aufwand zur judikativen je Lohnt bleibt dahingestellt...daher wünsche ich allen viel Spaß am biken.
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Für alle zur Info nochmal den genauen Gesetzestext, als dass jeder den für sich so interpretieren darf wie er will sowohl Du, ich oder die DIMB. Keiner von uns ist Legislative und somit in Stande am Geschriebenen etwas zu ändern und ob sich der Aufwand zur judikativen je Lohnt bleibt dahingestellt...daher wünsche ich allen viel Spaß am biken.
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Und genau da ist ja der Punkt! Wenn es nicht als Fuß weg/Pfad ausgewiesene ist ist es ein normaler Forstlicher Wirtschaftsweg!
 
Wie oft muss man das denn noch durchkauen. Dieser Gesetzestext ist schwammig!
Aber ich versuchs nochmal.
Dort wo öffentlicher Verkehr stattfindet, gilt die StVO. Radfahren ist "öffentlicher Verkehr" (Geschlechtsverkehr in der Öffentlichkeit ist KEIN öffentlicher Verkehr in diesem Sinne)
WENN die StVO gilt, dann ist auch ein Weg - eine Strasse (weil öffentlich genutzt).
Siehe VwV-StVO, (öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Strassen statt.)
Die Definition "Fusswege, Waldpfade etc" gibt es nicht, wenn öffentlicher Verkehr dort stattfindet.
Wenn man diese Geschichte als Waldbeitzer durchsetzen will, dann muss er seinen Wald "einfrieden" oder eben so präparieren, dass kein öffentlicher Verkehr dort stattfinden kann. Es reicht ausdrücklich NICHT einfach ein Schild zu pflanzen oder es mündlich äussern.
Eine Eselsbrücke ist; fahren ohne Lappen... wo darfst du das? Nur dort wo die StVO nicht gilt... und wo ist das? Auf Privatgelände, ABER nur dann wenn das Privatgelände eingefriedet ist.
Wenn dein Garten sozusagen nicht eingezäunt ist, dann darfst du dort auch nicht ohne Lappen fahren.
Achtung jetzt kommts!
Dein Garten hat einen Zaun und ein Gatter (eingefriedet). Dein Nachbar macht eine Party und fragt dich, ob du das Gatter aufmachen kannst, damit seine Gäste dort parken können. Du stimmst zu... jetzt kommts!
Sobald du das Gatter aufmachst, kann dort öffentlicher Verkehr stattfinden -> gilt automatisch die StVO (zeitlich begrenzt geht das auch!).
It's magic!

 
Das Lustige ist halt, das zwar der MTB-Park-Pfälzerwald nicht an den Haardtrand möchte, die Gemeinden, die Touristiker aber die Überzeugung gewonnen haben, dass sie ohne eine attraktives Angebot für alle Spielarten des MTB-Sports nicht auskommen.
Das Positionspapier der Pfälzer Mountainbiker, das unter Koordination der DIMB entstanden ist, spricht sich durchaus für ein solches Angebot bei gleichzeitiger Festschreibung eines uneingeschränkten Wegenutzungsrechtes aus. Dann wären die (kleingeistigen) Diskussionen um das aktuelle Landeswaldgesetz und 250er Schilder mal erledigt.
Gibt es da laufende Verhandlungen treffen ?
 
Danke für den StVO Hinweis. Das stimmt natürlich auch. Ich werde mich daher gleich auch daran machen noch die fehlenden Speichen-Reflektoren sowie Front- und Rückstrahler an meinen bikes zu installieren 😉
 
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