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Guest
Der Meinung bin ich auch. Hätte man besser machen können.Der wohl selber ausgedachte Text ist auch sachlich leicht daneben.
Zur vorderen Beleuchtung gehören alle nach vorne wirkenden lichttechnischen Einrichtungen (Frontscheinwerfer, Frontreflektor und die nach vorne wirkenden Pedalreflektoren).
Gemeint ist aber wohl alleine der Frontscheinwerfer.
Das Frontscheinwerfer und Rückleuchte seit 2017 bei ausreichend Tageslicht nicht mal mehr mitgeführt werden müssen, hat man mal geflissentliche unterschlagen und deswegen besser auch keine Kontrollzeit eingetragen.
Datum fehlt auch. Ab wann dann wohl die 4 Werktage zur Beseitigung der Mängel beginnen?
Mein Fazit: selbst wenn die Mängel teilweise zutreffen, absolut dilettantische Aktion und „Mängelkarte“ dieses Präsidiums.
Von den Jungs wird sich nach der Aktion keiner später bei der Polizei bewerben
Sag ich aber ausdrücklich mit "" weil ich "öfter" mal Kontakt mit denen hab, da merk ich schon, dass die auf mich jedenfalls recht gemütlich reagieren. Mit der "Ordnungsbehörde" komm ich in den seltensten Fällen klar. Da ist mir die Polizei wesentlich lieber.