Da muss ein Stempel drauf.
Mit der neuen Biosphärenreservatsverordnung (BR-VO) vom 23.07.2020 und gültig seit dem 20.08.2020 hat man die Latte für die Durchführung von Rad(sport)veranstaltungen im Pfälzerwald deutlich höher gelegt. Nicht falsch verstehen. Wenn im Pfälzerwald ein Gäsbock-MTB-Marathon in Lambrecht, Schlaflos im
Sattel im Weidenthal, der Wasgau-MTB-Marathon in Lemberg oder die Höllenbergtrophy in Spirkelbach durchgeführt wird, stellt niemand in Abrede, dass dies einer Genehmigung bedarf. Das kann auch eine Prüfung und Genehmigung der Naturschutzbehörde beinhalten. Mit der neuen BR-VO wird allerdings der Veranstaltungsbegriff deutlich enger ausgelegt. Einzelne Behörden werten schon die Durchführung einer vereinsinternen Trainingsausfahrt als Veranstaltung. Teilweise nur deshalb, weil ein Trainingstermin im Internet kommuniziert wird. Zu Zeiten von Corona ist aber gerade die Kommunikation zu Mitgliedern über Angebote, die durchgeführt werden können inklusive der dafür geltenden Regeln, extrem wichtig. Kontakt halten. Informationen weitergeben. Hier ist dringend eine einheitliche Interpretation und Umsetzung der BR-VO auf Behördenseite erforderlich, was denn nun eine Veranstaltung sein soll.
Die spannende Frage ist: Was ist seitens der Genehmigungsbehörden überhaupt leistbar, wenn Vereine auf einen Schlag 20, 30 oder 50 Anträge stellen?
Nach derzeitiger Lesart ist eine Mountainbikeausfahrt des DAV, des Pfälzerwaldvereins, der Pfalzbiker, des Teams Pfälzerwald, der Forstämter, der Gäsbockbiker, … genehmigungspflichtig, wenn zum Beispiel auf der Homepage die Ausfahrt als Termin angekündigt wird. Ob dann nur Vereinsmitglieder oder nicht mitfahren, ist nicht relevant. Es ist auch egal, ob für die Teilnahme eine Gebühr erhoben wird oder nicht. Es ist auch egal welche Wege befahren werden. Nach der BR-VO ist immer eine Genehmigung der Naturschutzbehörde einzuholen.
Bisher so: Sechs bis 12 Leute treffen sich am Parkplatz/Marktplatz/Bahnhof und radeln gemeinsam durch den Wald. Man/frau benimmt sich respektvoll gegenüber der Natur und anderen Waldbesuchern.
Zukünftig: Der Verein stellt vorher einen Antrag bei der Naturschutzbehörde und beim Waldbesitzer. Mountainbikes bieten die Möglichkeit im Rahmen einer Tour von vielleicht 40 oder 50 Kilometern durchaus den Zuständigkeitsbereich einer Naturschutzbehörde zu verlassen. Ebenso kann leicht der Bereich der Zuständigkeit eines Forstamtes verlassen werden. Was machen wir da? Doppelt oder dreifach Anträge stellen. Ein zusätzlicher Aspekt: Es ist beim Guiding üblich eine Route zum Beispiel plötzlichen Witterungsereignissen anzupassen. Das kann bei einer Tagestour zu nahezu jedem beliebigen Zeitpunkt stattfinden, wenn eine Ausfahrt nicht gleich wegen zu schlechter Witterung abgesagt wird. Wie sind diese Alternativrouten zu handhaben? Auch alle mit beantragen? Wenn es aus gesundheitlichen Gründen seitens eines Teilenehmers/einer Teilnehmerin einen Anlass gibt eine Tour abzubrechen, ergibt sich die gleiche Notwendigkeit eine Route zu wählen, die ggfs. von der beantragten Strecke abweicht. Vorsichthalber alle gleich mit beantragen?
Alternativ: Das gesamte Geschehen um geführte Touren verschwindet in der Unsichtbarkeit der geschlossenen Nachrichtenkanäle, die niemand mitlesen kann. Damit leistet man der Aufgabe beim Fahren in angeleiteten Gruppen das Thema „Naturverträgliches Mountainbiken“ zu verbreiten natürlich einen Bärendienst.
Was gar nicht geht: Eine Ungleichbehandlung von Vereinen, die MTB-Touren im Pfälzerwald anbieten. Wenn diese Kröte der Genehmigungen geschluckt werden muss, dann gilt das für alle. Dann kann sich kein Verein per Ansage „von oben“ davon freisprechen.
Ach ja, im §7 Schutzbestimmungen der BR-VO lautet der letzte Satz: „Die Errichtung von Windkraftanlagen ist ausgeschlossen.“. Wenn also die neue Landesregierung zur Realisierung von Windkraftanlagen im Pfälzerwald Bedarf sieht, die BR-VO zu novellieren, könnte sie kurz durchwischen und die Gleichsetzung von Rad- und Motorsportveranstaltungen wieder aufheben. Noch besser: Lasst den Satz mit den Windrädern einfach so stehen und beseitigt Hindernisse in Form von überflüssiger Bürokratie bei der Durchführung von gemeinsamen Mountainbikeausfahrten in Kleingruppen.