Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
…, weil es an offiziellen Ansprechpartnern fehlt, die als Entscheidungs-
träger fungieren und im Namen aller Fahrer verbindliche Zusagen machen
können.
Verbindliche Zusage im Namen ALLER Fahrer - das man sich traut so einen bescheuerten Gedankengang überhaupt zu verbreiten.

Wenn der nächste Ausflügler sein Auto verbotenerweise neben dem Weg parkt, kommt doch auch anschließend ein Vertreter aller Autofahrer vorbei und sichert verbindlich zu, dass dies nie wieder passieren wird? 🤪
 
Das stimmt aber - und ist auch gut so.
Die verbindliche Zusage es wird nicht ungefragt gebuddelt, wäre aber z.b. eine die Sinn machen würde! Genau so die Einhaltung der trailrules! Aber das ist wie mit der Markenpflicht... Es gibt immer einige die sich nicht an Regeln halten wollen .... Es wäre so leicht... Abseits abgesperrter Rennstrecken auf Sicht fahren gegenseitig Rücksicht....
 
"Seine (Förster Kirchner) einzige Hoffnung: Dass die Öffentlichkeit die vermeintlichen Helden-
taten der Guerilla-Sportler kritisch rezensiert."
Wenn dann aufgrund dieses Aufrufes überreagiert wird und z.B. absichtlich Fallen gestellt werden, ist dann der Herr Kirchner auch der Ansprechpartner, welcher die volle Verantwortung für die Taten „der Öffentlichkeit“ übernimmt?
 
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Es käme doch niemand auf die Idee vom ADAC die Zusage zu verlangen, dass die Autoposerszene sich auflöst.
Ebenso können Kontrollen nicht auf MTB-Vereine verlagert werden nach dem Motto „Passt ihr mal selbst darauf auf, dass im Wald Ordnung herrscht!“. Der ADAC macht weder Geschwindigkeitskontrollen, noch verwarnt er Falschparker. Das ist nicht die Aufgabe der Vereine.
 
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Der Artikel ist leider wieder komplett daneben.
Warum? Weil eine veraltete Haltung vertreten wird.

Zum einen was die Zukunft des Breitensports Mountainbike angeht, zum andern die Bespiele von den Jägern und vom Forst.
Es gibt ja mittlerweile Studien, die belegen, dass z.B. Wanderer das Wild mehr stören als Biker und das auch das Biker bei der Erosion gleichzusetzen sind mit Wanderen, etc.
Und dann ist die Frage, was soll mit dem Artikel bezweckt werden? Eine Lösung?
Wohl nicht. Sondern Stimmungsmache gegen Biker. Sodass jetzt die Fronten noch verhärteter sind, als das man versucht Gas raus zu nehmen. Und jeder der hier lebt, weiss eh, dass die Realität anders aussieht und es keine Probleme gibt.


Zielführend wären eben Lösungen und nicht immer nur Verbote und Beschuldigungen.
Und das die Biker keine Gespräche suchen stimmt so nicht. Es gibt so viele Ansätze, Gespräche und Co und es heißt vom Forst, der UNB etc immer nur "das ist verboten, das geht nicht".
Und jetzt schrieben sie im Amtsblatt, als wäre wir nicht bereit für Gespräche.

Und der Jäger aus Deidesheim ist dem ein oder anderen schon cholerisch hinterhergerannt und hat gemeint "ich hätte dich fast erschossen". Und das auf einem Wanderweg???? Darf man auf einen Wanderweg überhaupt schiesen?
 
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Und der Jäger aus Deidesheim ist dem ein oder anderen schon cholerisch hinterhergerannt und hat gemeint "ich hätte dich fast erschossen". Und das auf einem Wanderweg???? Darf man auf einen Wanderweg überhaupt schiesen?
Schön, dass er damit zugibt sich ganz offensichtlich nicht an die Selbstverständlichkeiten, die einer Schussabgabe vorausgehen, gehalten zu haben.
Hier ganz gut dargestellt.
So jemand sollte umgehend zumindest die Waffenbesitzkarte entzogen werden.
 
So, ich habe eben mal meine Mail an die Kreisverwaltung DÜW geschrieben.
Mal sehen was als Rückmeldung kommt. Den DIMB hab ich mal in CC genommen:

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So, nach 2 Wochen mal bei der Chefredakteurin nachgefragt:

Guten Tag Frau Müller,

ich hatte Ihnen am 13.08.2021 eine Mail als Reaktion auf den Artikel über illegale MTB-Strecken im DÜW-Journal Ausgabe 4/2021 zukommen lassen mit der Bitte diesen Artikel an die Autorin Gisela Huwig weiterzuleiten.

Zudem hatte ich um eine Stellungnahme bzw. Richtigstellung der Kreisverwaltung gebeten, da der Artikel aus meiner Sicht zahlreiche Unklarheiten und Falschaussagen beinhaltet.

Mich würde interessieren, ob meine Mail bei Ihnen intern thematisiert wurde und ich hier noch auf eine entsprechende Rückantwort hoffen kann oder ob hier keinerlei Reaktion zu erwarten ist.

Das Thema liegt nicht nur mir sehr am Herzen und ich bin bemüht hier eine objektive Sichtweise zu erwirken.

Weitere Schritte wie der Austausch mit entsprechenden Behörden (Stad & Forstamt) sind noch geplant um zu schauen, ob hier nicht doch ein konstruktiver gemeinsamer Weg beschritten werden kann.

Beste Grüße


Ihre direkte Rückantwort:

Sehr geehrter Herr ,

Ihre E-Mail ist angekommen und wurde an die entsprechende Abteilung und an Frau Huwig weitergeleitet. Das Thema wird momentan besprochen. Wir werden es entweder im nächsten DÜW-Journal noch einmal aufgreifen und/oder sie erhalten eine direkte Rückmeldung. Es ist auf jeden Fall nicht untergegangen. Da mehrere Mitarbeiter/innen in Urlaub waren bzw. sind verzögert sich die Bearbeitung jedoch etwas.

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Freundliche Grüße

Sina Müller

Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Zentrale Aufgaben und Finanzen

Referat: Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Philipp-Fauth-Straße 11

67098 Bad Dürkheim


Bin gespannt, ob Sie den Mumm haben in der nächsten Ausgabe nochmal drauf einzugehen und wenn ja in welcher Form. Oder ob es dann doch die zu erwartende simple Mailantwort wird.

Ich werde weiter berichten ;)
 
Leider noch keine Reaktion auf meinen "Leserbrief".

Dafür aber eine weitere Erwähnung der ach so naturzerstörenden Mountainbiker im aktuellen lokalen Aufmacher der Rheinpfalz Bad Dürkheim. Zumindest weiß ich jetzt, dass das Hochwasser, dass wir im Juni im Keller hatten wohl durch die Bremsspuren im Wald selbst verursacht worden ist. Ich hatte tatsächlich eine andere Vermutung....
 

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Hier mal die nächste Lesermail. Diesmal halt an die Rheinpfalz :lol:

Sehr geehrte Rheinpfalz-Redaktion,

zu Ihrem Artikel in der aktuellen Ausgabe der Rheinpfalz vom 21.09.2021 muss ich mich aus Sicht eines Mountainbikers zu Wort melden.

Ich bin 49 Jahre alt und seit fast 30 Jahren als Mountainbiker an der Haardt unterwegs. Gemeinsam mit Freunden drehe ich hier regelmäßig meine Runden.

Ich bin eigentlich mit den meisten Punkten des Artikels dakor. Wild campen, wild Feuer machen, querfeldein bewegen, etc. Alles gute und wichtige Punkte.

Allerdings bin ich mittlerweile aufgrund der vergangenen Berichterstattung sehr empfindlich was die Darstellung von Mountainbikern oder Mountainbiken im allgemein angeht.

Hier werden leider sehr viele Falschaussagen getätigt und überholte Fakten immer und immer wieder (leider auch) von offizieller Stelle kundgetan.

Auch in diesem Artikel gibt es Aussagen, die so nicht stehen bleiben können, da hier ein falsches Bild gezeichnet wird:

1) Auf welchen Wegen dürfen Mountainbiker fahren:

In der Zwischenüberschrift heißt es noch "Nicht mit Mountainbike ins Naturschutzgebiet". Das wäre ja noch soweit korrekt, da dies nunmal leider die Gesetzeslage ist. Über die Sinnhaftigkeit kann man sich sicherlich streiten.

Aber leider wird dann im Folgenden Frau Bleh zitiert, die hier offensichtlich allgemein darstellen möchte wo Mountainbiken erlaubt ist und wo nicht. Wenn Sie das nur auf Naturschutzgebiete beziehen wollte müsste Sie es nämlich nicht ausführen, da hier grundsätzlich Fahrradfahren verboten ist:

"Die Revierleiterin betont deshalb, dass Radfahren ebenso wie Reiten abseits der offiziellen Wege – und damit sind ausdrücklich keine Trampelpfade gemeint – verboten ist."

Hierzu hatte ich auch in einem Leserbrief an die Kreisverwaltung Bad Dürkheim zum Artikel "Zweifelhafte Helden" in der Ausgabe 4/2021 darauf hingewiesen, dass sich die Gesetzeslage in keinster Weise mit den Aussagen von Mitarbeitern der Forstämter deckt.

Das Gesetz kennt keine Begriffe wie "Trampelpfad" oder "Wanderweg".

Im Landeswaldgesetz nach § 22 Abs. 3 steht:
Radfahren und Reiten sind im Wald nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt..."

und weiter:
"Fußwege und -pfade sind keine Waldwege".

Daraus schließen alle offiziellen Stellen, die ich bisher in den Medien zu Wort gekommen sind, dass auf einem Wanderweg wie z.B. dem "Gelben Kreuz" kein Mountainbiker fahren darf.

Was aber leider noch nie publiziert wurde ist die Tatsache, dass im Gesetz nicht definiert wird was eigentlich ein "Fußweg" oder "Fußpfad" ist. Auch wenn die Vermutung nahe liegt, dass durch das Wort "Fuß" ein schmaler Wanderweg gemeint ist, so steht dies leider nicht im Gesetz. Auch nicht was der Unterschied zwischen einem "Pfad" und einem "Weg" ist.

Das spielt aus Sicht der Mountainbiker auch keine Rolle weil im Gesetz auch ganz eindeutig weiter ausgeführt wird:

"Die Markierung von Straßen und Waldwegen als Wanderwege oder Fahrradwege ist keine besondere Zweckbestimmung im Sinne des Satzes 2.

D.h. der Gesetzgeber definiert einerseits nicht was unter einem Fußweg bzw. Fußpfad zu verstehen ist und zudem gleichzeitig das die Markierung als Wanderweg nicht ausreichend ist.

In meinem Verständnis kann ich hier keinen Anhaltspunkt finden warum das Mountainbiken auf den uns allen bekannten markierten Wanderwegen nicht erlaubt sein sollte. Leider wird dies der Öffentlichkeit und somit den anderen Waldteilnehmer aus meiner Sicht immer falsch dargestellt.

Das gipfelt dann nämlich leider in Unterhaltungen mit Wanderen wie im vergangenen Frühjahr bei der ich die Aussage entgegennehmen durfte "Ihr dürft hier doch eh nicht fahren, das stand ja auch in der Rheinpfalz".

Oder viel schlimmer in quer gespannten Drähten oder Nagelbrettern, die die Mountainbiker davon abhalten sollen sich auf bestimmten Wegen zu bewegen.

Ich würde es auch begrüßen wenn hier die Mitarbeiter des Forstes ab und zu mal die Gesetzbücher in die Hand nehmen würden.

2) Das Thema "Erosion und Beeinträchtigung von Wild und Natur" wird leider immer wieder mit veralteten Informationen beleuchtet. Es gibt mittlerweile zahlreiche Studien, die klar feststellen, dass zwischen Wanderern und Mountainbiker im Ganzen kein Unterschied bzgl. des "Impacts" auf das Ökosystem "Wald" festzustellen ist.

Hier vielleicht einfach mal ein kompakter Beitrag der BR zum Thema:

Und zum Thema Beeinträchtigung des Wilds von der Uni Bayreuth:
https://www.spowi5.uni-bayreuth.de/de/lehre/Abschlussarbeiten/index.html

Es wäre tatsächlich einfach mal schön eine objektive und faktenbasierte Berichterstattung zu lesen.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 
Mal eine Frage zu FFH Gebieten.
Hat die Ausweisung als FFH Gebiet eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Ich kann darüber nämlich nichts finden.

Ich finde auf der Seite des BMU eher den Hinweis, dass eine FFH Ausweisung alleine keine Wirkung hat und zusätzlich eine Ausweisung als Schutzgebiet notwendig ist. (Hinweis: FFHs gehören alle zu Natura 2000)
„Um den notwendigen Schutz der Natura-2000 Gebiete zu gewährleisten, sind die Gebiete rechtlich (zum Beispiel als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet) zu sichern.“

Wenn man dagegen Gespräche mit Natur- und Umweltschützern führt, vermitteln diese immer den Eindruck das FFH Gebiete das allerhöchste bezüglich Schutzwirkung ist und man da gar nichts dürfte weil ja jedes FFH Gebiet automatisch ein Naturschutzgebiet sei.

Hat jemand von euch eine auch von Natur- und Umweltschützern ohne Zweifel anerkannte Fundstelle, in welcher das alles einfach und kurz erklärt wird?
 
Es gibt zu NATURA2000 Management- bzw Bewirtschaftungspläne, in BaWü sind die umgesetzt, für RLP gibt es erst einen Entwurf. Darin werden Maßnahmen für Fauna, Flora und bestimme Lebensraumtypen definiert.

Ich hänge mal die Artensteckbriefe und LRT an...

Und unter dem Link ist das zu finden:

Die Nutzung von Natura 2000-Gebieten für den Menschen ist kein Tabu. So sind viele traditionelle Kulturlandschaften in Europa erst durch die menschliche Bewirtschaftung so wertvoll geworden, zum Beispiel die Heidelandschaften in Norddeutschland, die es ohne Schafe und Schäfer nicht gäbe. Eine Nutzung der Gebiete ist also weiterhin möglich und sogar erwünscht, wenn sie die betreffenden Arten und Lebensräume nicht beeinträchtigt beziehungsweise zu deren Erhalt beiträgt. Es geht darum, die Interessen des Naturschutzes mit wirtschaftlichen und sozialen Interessen in Einklang zu bringen. Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie sieht dazu ein Instrumentarium vor, mit dem die Abwägung über ein gestuftes Verfahren durchgeführt werden kann (siehe FFH-Verträglichkeitsprüfung).

Für das gesamte europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 gilt ein einheitliches Schutzregime. Neben den Regelungen für die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und das Verbot von Verschlechterungen dieses wertvollen Naturerbes gehört dazu auch die sog. FFH-Verträglichkeitsprüfung. Dieses Instrument dient dazu, Natura 2000-Gebiete vor Plänen oder Projekten zu schützen, die ein Gebiet dieses Netzes erheblich beeinträchtigen könnten. So müssen beispielsweise bauliche Vorhaben oder auch bestimmte Bewirtschaftungsweisen in oder im Umfeld von Natura 2000 Gebieten einer solchen Prüfung unterzogen werden, sofern sie mit einer Intensivierung der Nutzung oder mit anderen negativen Auswirkungen auf das jeweilige Gebiet einhergehen könnten. Um einen Schaden von Natura 2000-Gebieten auszu-schließen, sind erheblich beeinträchtigende Pläne und Projekte grundsätzlich unzulässig. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Verbindung mit einem ausreichenden Ausgleich können derartige Pläne oder Projekte aber in einem Ausnahmeverfahren zugelassen werden.

Darüber hinaus kann es zu weiteren Regelungen kommen, zB in VSG, FFH und NSG nicht mit Drohnen ohne Genehmigung geflogen werden darf.

Ein NSG ist ein NATURA-Gebiet...und FFH kein NSG...;)

Die Verordnung vom Biosphärenreservat (relevant für Kernzone) ist quasi parallel dazu, und kann weiter greifen, es gilt hier zB:

Landesverordnung über das Biosphärenreservat Pfälzerwald als
deutscher Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen
Vom 23. Juli 2020

§ 7​

Schutzbestimmungen​

(1) Alle Handlungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks führen können, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Dazu gehören insbesondere
1.
bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu erweitern,
...

8.
Rad- und Motorsportveranstaltungen durchzuführen oder Rad- und Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,
9.
Neu- oder Ausbaumaßnahmen im Straßen- und Wegebau sowie von Verkehrsanlagen für schienengebundene Fahrzeuge durchzuführen,
10.
außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Plätze mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder zu parken,
11.
auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern, zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,
...

14.
Inschriften, Plakate, Markierungen, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen, soweit diese nicht ausschließlich Ortshinweise, Hinweise auf Wohnstätten oder mit der oberen Naturschutzbehörde abgestimmt Markierungen von Wander-, Rad- oder Reitwegen darstellen oder auf den Schutz des Biosphärenreservats hinweisen.

Darüber hinaus gelten halt noch Landeswald- und Landesnaturschutzgesetz...

Fragestellung:
- was ist erheblich? Wird von Behörden ausgelegt und im Zweifel vor einem Gericht entschieden

Mal zwei Beispiele:

- mal klettern, im Managementplan zu NATURA2000 sind zB zum Schutz von Wanderfalke und Uhu Regelungen zum Erhalt des Bestandes drin, diese sind schon ~ 30 Jahre etabliert was Klettern und Vogelschutz angeht - da kann die UNB entscheiden, ob das so reicht

- anlegen eines Weges für MTB zB mit Rampen oä in einem Schutzgebiet ist nach Auslegung von Behörden nach NATURA2000 und Verordnung genehmigungspflichtig, es ist nicht grundsätzlich verboten muss aber vor der Anlage eine Prüfung unterzogen, ob Eingriff erheblich


Ich fasse mal zusammen: einfach gibt es nicht
 

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..Es gibt mittlerweile zahlreiche Studien, die klar feststellen, dass zwischen Wanderern und Mountainbiker im Ganzen kein Unterschied bzgl. des "Impacts" auf das Ökosystem "Wald" festzustellen ist..
Das glaube ich aber nicht, denn scheinbar können sehr viele MTB bergab nicht richtig bremsen oder haben Angst vor einem Überschlag und bremsen deswegen nur hinten. Dann natürlich mit blockiertem Hinterrad und legen dadurch offenliegende Wurzeln immer mehr frei.
 
Das glaube ich aber nicht, denn scheinbar können sehr viele MTB bergab nicht richtig bremsen oder haben Angst vor einem Überschlag und bremsen deswegen nur hinten. Dann natürlich mit blockiertem Hinterrad und legen dadurch offenliegende Wurzeln immer mehr frei.
Bei den Studien geht ja auch nicht um einzelne Bremsspuren. Sondern um den Gesamt-Impact inkl. Bodenverdichtung, Erosion, etc. Bremsspuren und Hufspuren sind halt das Offensichtliche. Aber man sollte nicht unterschätzen welche Verdichtung und Abtragung durch Wanderschuhe entstehen können. Ich zumindest Folge hier Mal den Studien.
Zudem haben wir gestern im Bereich weißes Dreieck vom Hohninger Tal Richtung Rahnfels gesehen, dass dort auf breiten Waldwirtschaftswegen z.T. 30cm tiefe Ausspülungen zu sehen waren. Und dort gibt es zu 100% keine Bremsspuren. Vielleicht sollte sich der Forst auch Mal im Wald mit den Auswirkungen von Starkregen beschäftigen und nicht so bläd über Bremsspuren reden ..
 
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