Ist das so? Hast du dazu eine Quelle wo man das nachlesen kann? In den relevanten Gesetzen und Verordnungen habe ich dazu bisher noch nichts gelesen.
Die angebliche Gefährdung der Fußgänger war ein wesentliches Argument in der Gesetzesbegründung 1995 bei der 2-Meter-Regel in BW. Das hat damals u.a. der Schwarzwaldverein durchgesetzt. Ich habe ein paar Scans von alten Dokumenten dazu, die ich aber nicht öffentlich hochladen will.
Der gefahrlose Begegnungsverkehr wird aber auch vom Ministerium 2013 bei einer kleinen Anfrager zur 2MR wieder angeführt.
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2020/02/Stellungnahme_Landwirtschaftsministerium_24072013.pdf
Wir hatten dann dazu eine Stellungnahme verfasst, weil die zitierten Unfällen nichts mit MTB zu tun hatten. Das ist schon unglaublich, wie offensichtlich falsch das Ministerium argumentiert hatte.
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2019/02/Waldwegenutzung_im_Spannungsverhaltnis.pdf
Trotzdem wurde die Gefährdung in der Ablehnung der Petition der 2MR wieder als Hauptgrund angeführt.
"Die Regelung wurde im Hinblick auf die Beschränkung des Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, in Form der Freizeitbeschäftigung gegenüber dem Recht auf Leben und persönliche Unversehrtheit abgewogen und für angemessen beurteilt. Darin besteht der von den Petenten in Zweifel gezogene wichtige Grund i. S. des § 14 Abs. 2 Bundeswaldgesetz."
https://www.dimb.de/wp-content/uploads/2020/02/Beschlussempfehlung15_5806_D.pdf
Das es keinerlei Grundlage für die Behauptung gibt, dass Radfahrer Fußgänger auf schmalen Wegen gefährden, scheint die Politik nicht zu interessieren. Dabei haben wir zwischenzeitlich ja Auswertungen wie die DAV Unfallstatistik.
Beim Mountainbiken sind zwei Dinge sehr bemerkenswert. Erstens ist der Anteil der Unfälle und Notfälle mit E-Bikes mit 12% überraschend gering. Es sind vor allem die Bikeparks, aus denen vermehrt Vorfälle gemeldet werden - und nicht die Trails. Zweitens hat es keine Kollisionen zwischen Wandernden und Mountainbiker*innen gegeben - übrigens nicht nur in 2020 nicht, sondern in 20 Jahren nicht. Falls es also hier und da Konflikte zwischen diesen Fraktionen geben mag: Unfälle spielen dabei keine Rolle.
https://www.alpenverein.de/bergspor...k/dav-bergunfallstatistik-2020_aid_37211.html
Für mich bleibt angesichts dieser Fakten leider nur die traurige Erkenntnis, dass die Gründe für pauschale MTB Verbote auf schmalen Wegen nur vorgeschoben sind und das dahinter einfach nur Lobbyismus steckt. Und ich denke das ist auch jedem Mountainbiker aus der Praxis klar, dass solche pauschalen Verbote unsinnig sind. Wie man dann als Behörde auf die Idee kommen kann, dass sich vernünftige erwachsene Menschen an ein solches Verbot halten, das wird mir ein Rätsel bleiben. Damit Verbote befolgt werden, müssen sie auch zumindest einigermaßen einsichtig sein. Wenn sie das nicht sind, dann untergräbt die Behörde mit jedem weiteren Beharren ihre eigene Glaubwürdigkeit. Mit der Folge, das berechtigte Schutzinteressen dann auch nicht mehr ernst genommen werden.
Ich denke die Behörden sollten ihre Erfahrungen an das übergeordnete Ministerium heran tragen, dass restriktive Waldgesetz entsprechend angepasst gehören, damit man dem geänderten Freizeitverhalten der Menschen auch Rechnung trägt. Nur dann kann ich mich als Mountainbiker ernst genommen und auf Augenhöhe behandelt fühlen. Und dann ist man auch bereit, im Einzelfall berechtige Sperrungen zu akzeptieren. Und dann fällt es auch den Sportverbänden leichter, dass sie ihre Mitglieder auf berechtigte Sperrungen aufmerksam machen können.