„dirt It Yourself”

Tilman

Mitgl. Bundesvorstand DIMB
Registriert
29. April 2001
Reaktionspunkte
192
Ort
Steinhohlstr. 11a, 61352 HG - Ober Erlenbach
In seiner neuesten Ausgabe hat BIKE den Bikern mit Tips zur Anlage von Dirt-Trails einern schlechten Dienst erwiesen.


dirt2.jpg


...........lassen wir ´mal beiseite, ob der minibaggerfahrende Biker auf dem Bild versichert ist.

Zum Text

BIKE 3/2003
Keine Frage, die Dirt-bewegung wächst. Bald gibt es vielleicht mehr Dirt-Spots in der Republik als Fußballplätze. Leider sind die meisten so schnell verschwunden wie sie aufgeschaufelt wurden – die meisten Dirtbahnen sind illegal, auch wenn das nur schwer verständlich ist.
Nur schwer verständlich? Das spricht nicht gerade für das Rechtsempfinden der BIKE-Redaktion!

Die städtischen Angestellten machen nur ihren Job, wenn sie die gerade angelegten Bahnen plattwalzen. Hier ein paar Tipps, wie ihr die Lebensdauer eurer Spots erhöht:

Auswahl des Geländes: Möglichst horizontal und legal

Möglichst legal??? Immer legal!!!

Das Wichtigste ist die Auswahl des Geländes. Das ist nicht im technischen Sinn gemeint, sondern im rechtlichen.

Warum nicht beides?

Ihr müsst die Erlaubnis des Grundstückseigentümers haben. Das kann die Stadt sein oder Privatperson, in jedem Falle müssen sie ihre Zustimmung geben. Alles andere wäre Hausfriedensbruch, und der ist strafbar.

Na......, ob das Hausfriedensbruch ist? Normalerweise wird es sich um frei zugängliche Grundstücke und nicht gerade um schmiedeeisern umzäunte Villenvorgärten handelt. Eher wird die Geschichte als Sachbeschädigung zu ahnden sein. Hinzu können Ordnungswidrigkeiten (illegaler Eingriff in Natur und Landschaft etc.) kommen.

Öffentliches Gelände Sicher ist sicher
Auch wenn es manchmal schwer zu glauben ist: Die Stadt ist daran interessiert, die Natur zu erhalten und ihre Bürger vor Schaden zu bewahren. Deshalb dürfen die Trails nicht in Naturschutzgebieten gebaut werden

Au! Naturschutzgebiete (NSG) haben mit Städten in aller Regel gar nix zu tun. Die NSG werden wegen ihrer ökologisch besonderen Ausstattung (keinesfalls aber wegen des Schutzes von Wanderern/Bürgern, wofür es andere Regelungen gibt) meistens von den oberen Naturschutzbehörden und nicht von „der Stadt“ ausgewiesen. In keinem Gesetz steht, daß generell Trails in einem NSG unzulässig wären. Das regeln die einzelnen Schutzverordnungen vor Ort.

Genauso schlecht sind Parks und Grünanlagen.

Das hat nix mit NSG, Parks oder Grünanlagen zu tun, sondern damit, ob Natur beeinträchtigt wird.

Weiterhin muss die Anlage so gebaut sein, daß keine Unfälle passieren können, für die die Stadt haftbar gemacht werden kann. Denn wenn eine Anlage ungenügend gesichert ist, ohne dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist die Stadt dran.

Nur, wenn das Grundstück der Stadt (als ob es nicht noch andere Eigentümer wie Kreis, Land, Gemeinde etc. gäbe) gehört und nur, wenn man nicht als Betreiber (ggf. sogar Pächter) des Trails die Haftung übernommen hat. Ein ausdrücklicher Hinweis reicht übrigens manchmal nicht aus. Wenn die Gefahr nicht eindeutig zu erkennen ist, muß ein Zaun drumherum.

Das ist so, als ob einer durch euren Vorgarten fährt, stürzt, sich verletzt und euch verklagt

Unsinn! Denn der Vorgarten lädt nach seiner Erscheinungsart nach allgemeinem Vorksempfinden im Gegensatz zu einem Dirt-Trail nicht zum Befahren mit dem MTB ein, auch wenn kein Zaun drumherum ist.

Ein passendes Grundstück zu finden ist also nicht einfach, als Alternative kommen private Grundstücke in Frage.

Um es gleich vorweg zu sagen, die rechtlichen Fragen (außer eigentumsrechtliche Sachen) haben mit öffentlich und privat nichts zu tun!

Private Grundstücke Auf eigene Faust
Einfacher ist es, die Doubles und Tables auf privatem Boden zu schaufeln. Das muß nicht unbedingt im Garten sein. Alternativen sind große Waldgebiete oder Firmengelände, zum Besipiel Kiesgruben oder brachliegende Äcker.

In großen Waldgebieten ist die Sache nicht besser als in kleinen, die Strecke muß öffentlich rechtlich passen. Hierzu sind u.a. die Naturschutzbehörden, ggf. auch Bauaufsichtsbehörden (die BIKE unterschlägt) und die staatl. Forstbehörden zu hören. Hinzu kommt der Träger der Bauleitplanung (meistens Stadt/Gemeinde, auch stellenweise Planungsverband). Kiesgruben können, soweit noch im Betrieb, haftungsrechtlich Probleme bereiten, hinterher gilt dasselbe, wie für Wald (ohne Forstbehörde), wobei der ggf. vorliegende Rekultivierungsplan für die Grube berücksichtigt werden muß. Brachliegende Äcker sollen sich in der Fruchtfolge erholen oder sind nach EG-Recht stillegelegt, was andere Nutzungen in der Regel ausschließt.

Wenn ihr auf fremdem Gelände biken wollt, solltet Ihr dem Eigentümer gegenüber seriös auftreten......

„Solltet“? Da sieht man mal, was BIKE von seinen Lesern in Sachen Seriosität hält. Biker sind seriös, von wegen „sollte“.

..... und klar machen, dass ihr dort Sport betreibt

„....betreiben wollt. Oder?

Außerdem solltet ihr eiúch und den Eigner gegen mögliche Schadensersatzforderungen nach Stürzen absichern, indem ihr jedem, der die Bahn befährt, klar macht, dass er auf eigene Gefahr handelt.

Samt Streckenplan (muß nicht schön, aber eindeutig sein) unterschreiben lassen, auf nicht oder schwer erkennbare Gefahren im Streckenplan ausdrücklich hinweisen (s.o.).

Ein „Befahren verboten“-Schild klingt paradox, schließt euch aber von der Haftung aus

Falsch! Soweit die Strecke nicht oder nur schwer erkennbare Gefahren aufweist, muß sie materiell (Zaun...) gesichert werden.

Rad-Vereine Sport ist im Verein am schönsten
Wie in der Politik gilt: Je größer die Lobby, desto besser

Quatsch! Für wie dumm hält BIKE die Grundstückseigner, daß sie sich lobbymäßig unter Druck setzen ließen. Aber eine Genehmigungsbehörde oder ein Eigner wird in solchen Fällen Interesse daran haben, einen konkreten Ansprechpartner, ggf. sogar Vertragspartner zu haben. Und den hat man jedenfalls auch dann, wenn ein Verein tätig ist. Eine illegale Landschaftsmöblierung wie jüngst am Isarufer in Pullach ist dann kaum zu erwarten.

Wenn ihr bereits in einem Rad-Verein seid: Regt eine Trainingsbahn an. Oder gründet gleich euren eigenen Verein – das ist gar nicht so schwer (Info: www.marktplatz-verein.de). Arbeitet mit dem Sportamt zusammen – dann wissen die Beamten, dass ihr es ernst meint

Es gibt in Behörden nicht nur Beamte und mit derlei Dingen hat das Sportamt in der Regel nur dann zu tun, wenn es sich um öffentliches Gelände handelt. Privatflächen gehen das Sportamt nix an (es sei denn das Sportamt ist in der jeweiligen Kommune für finanzielle Zuschüsse zuständig.

Sichert euch gegen Schadenersatz ab. Wer auf der Bahn fährt, muß wissen, dass er dies auf eigene Gefahr tut.

Siehe oben.

Kurzum, es geht so:
  • Erst mal grob wissen, was man eigentlich genau will! Nichts ist ärgerlicher für Ansprechpartner, als wenn sie mit Leuten verhandeln sollen, die ihre eigenen Dinge nicht erklären können einschließlich, was ein Dirt-Trail überhaupt ist etc. Eine Handskizze ist hierbei immer hilfreich.
  • In Frage kommende Grundstücke ansehen, gucken, ob ökologisch empfindlich etc.; für Umweltbewußtsein braucht man keine Behörde sondern das eigene Hirn!
  • Stadtplanung beim Stadtplanungsamt einsehen; auch dazu braucht man keine Behörde
  • Planung über NSG oder LSG etc. bei Naturschutzbehörde einsehen, auch dazu braucht man keine Behörde
  • Wenn das Vorhaben nach alledem aussichtsreich erscheint, Eigentümer fragen. Im Fall „Kiesgrube/Steinbruch” o.ä. kennt der auch den Rekultivierungsplan. Wenn positiv, dann vorab besprechen, wie das mit der Haftung läuft. Dann stellt sich auch schon heraus, ob ein Zaun notwendig würde
  • Behörden fragen (insbes. Stadtplanung, Bauaufsicht, Naturschutz, im Wald Forst, außerhalb des Waldes Landwirtschaftsamt, ggf. Wasserbehörde)
  • Bei Zweifeln Ortsbesichtigung anregen, ansonsten, wenn dem Grunde nach o.k., Antrag stellen (was für einen oder mehrere, wissen die Behörden, auch was drin stehen muß).
  • Nach Genehmigung solltem man dann eine Anlage auf Dauer anstatt einer rechtlichen Krücke a la BIKE haben.
Selbstverständlich kann man das im Einzelfall variieren.
 
ich schließ mich Berti an. Das meiste davon ist einfach überflüssig kommentiert.

Übrigends treten viele Biker NICHT seriös auf! Es gibt viele, einfach nur depperte Biker, die meinen, dass sie die Kings sind (meist jugendliche,aber ebenso Erwachsene).
 
achja, das mit der 'Lobby' von der BIKE haste falsch verstanden!

wir haben alles nämlich grade in Live:

wenn man als berti, andy, Haufe, Flo etc. zu der Stadt geht und was von strecke etc schafelt sagen die einfach: ach kommt Kinder, verpisst euch und träumt weiter!!
aber wenn man im Radsportverein is(wie wir) dann hat es die Stadt mit einer größeren Organisation zu tun! und sagt eher ja!
:rolleyes:



außerdem übernimmt ein tradsportverein die versicherungen und man darf auf seiner strecke rennen austragen!
 
tillman:

ich bin jetz wohl in deinen augen ein schwerverbrecher weil ich illegale dirts im wald habe...

solange der förster mit seinem cherokee V8 durch den wald rattern kann brauch ich mir aber bezüglich umweltbelastung keine sorgen zu machen!!
 
Servus,
ich glaube die BIKE wollte mit der "Lobby" nicht auf den Druck hinweisen den man auf die Grundstücksbesitzer ausüben kann, sondern auf die empfindlichkeit der Politik.
Da trifft das Argument Lobby (nach eigenen erfahrungswerten) voll zu.
Ich will jetzt nicht weiter auf deine Ausführung eingehen, denn sie geht eindeutig zu weit.
Wenn man auf jeder einzelnen formulierung: "betreiben wollt, oder?" dermaßen rumhackt, na ja.
Natürlich ist nicht alles korrekt was die BIKE geschrieben hat, aber dann sollte sie das vielleicht auch mal erfahren, oder nicht?

Noch ein punkt:
wir biker wollen schnell, unkompliziert und mit möglichst wenig bürokratie unsere Bike-Ziele erreichen, aber eine unkooperative Behörde findet IMMER Steine die sie einem in den Weg legen können.
:bier: :lol: :bier:
 
Langsam platzt mir die Hutschnur!!!! :mad:

Und wenn Tilman sich noch so unglücklich ausdrücken mag, wenn er tausendmal gegen solche Artikel wettert wie oben (ob gerechtfertigt oder nicht); kriegt ihr eigentlich nicht mit, dass er für die Biker argumentiert?
Er schreibt hier einen (erklärungsbedürftigen) Ablaufplan für die Verwirklichung einer legalen Strecke rein und ihr hängt euch an Nebensächlichkeiten auf, statt z.B. seine Kompetenz zu nutzen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass er bei einer Anfrage beratend helfen würde.

Und zur Bike (die ich nicht mehr oder nur noch selten lese); die haben, nach meiner Einschätzung, an unserem Sport nur solange Interesse, wie sich das Magazin gut verkaufen läßt. Und nun haben sie euch Down-Hiller, etc. entdeckt. Wenn die wittern würden, dass CCler gegen Down-Hiller wären, würde ich denen zutrauen, dass sie dann halt auf den Zug aufspringen.
Ich bin zwar nicht sattelfest im öffentlichen Recht aber auch ich habe den Eindruck, dass die ganz einfach schlecht recherchiert haben. Der Artikel oder die Teile, die Tilman zitiert hat, strotzen nicht gerade von Fachkompetenz.

Also, liebe Biker, nicht spalten, sondern Kompetenzen nutzen!

By the Way, vor einigen Monaten war mal ein Thread hier drin, bei dem es um eine Strecke ging, die event. hätte legalisiert werden können. Unter anderem hatte Tilman seine Beratungshilfe angeboten. Es kam keinerlei Reaktion von denen, die den Thread eröffnet hatten.

@Tilman
Wie wäre es, wenn Du mal ne Ablaufplanung für die IBC-FAQ schreiben würdest, was notwendig wäre, um legale Strecken zu beantragen und dem Thomas zukommen läßt? Dann machen (hoffentlich) wenigstens die Interessierten bei uns in der IBC nicht so viele Fehler.


Heinerich
 
@tilman
Etwas trockenere Materie in die "BIKE-Sprache" zu verpacken war denen wohl nicht möglich.

@pagey
tillman:

ich bin jetz wohl in deinen augen ein schwerverbrecher weil ich illegale dirts im wald habe...

solange der förster mit seinem cherokee V8 durch den wald rattern kann brauch ich mir aber bezüglich umweltbelastung keine sorgen zu machen!!

Schlechtes Argument ("Two wrongs do not make one right. Two wrongs make two wrongs. There is no ethical or logical justification for multiplying wrongs in the name of consistency.")
 
Original geschrieben von Berti
aber wenn man im Radsportverein is(wie wir) dann hat es die Stadt mit einer größeren Organisation zu tun! und sagt eher ja!außerdem übernimmt ein tradsportverein die versicherungen und man darf auf seiner strecke rennen austragen!
.....sag ich doch, aus rechtlichen Gründen, weil man als Grundstückseigentümer (Stadt, Privatmann egal) dann, wenn ein Verein der Partner ist, jemanden Verantwortlichen namhaft machen kann und so auf der sicheren Seite ist.

Original geschrieben von entlebucher
wir biker wollen schnell, unkompliziert und mit möglichst wenig bürokratie unsere Bike-Ziele erreichen, aber eine unkooperative Behörde findet IMMER Steine die sie einem in den Weg legen können.
Drum mein Vorschlag zum Vorgehen. Es ist ja nicht so, daß ich nur über BIKE hergezogen wäre, wobei ch zu jeder einzelnen Kritik stehe.i

Eine kooperative Behörde findet IMMER Wege, zunächst das Machbare zu prüfen und nicht von vornherein das Nicht-Machbare zur Norm zu machen. Das gilt zumindest für meine eigene Arbeit.

Original geschrieben von PrimeX
Übrigends treten viele Biker NICHT seriös auf!
So sehr viele können es nicht sein, zumindest sind sie nicht der Standard. Deshalb ist der Hinweis von BIKE etwa so, als wenn ich jemanden von einer Party mit den Worten verabschiede „Und verhau´zuhause nicht Deine Frau!“ Irgenwas wird bei den Zuhörern schon „hängen bleiben“, selbst, wenn der Mensch noch nie handgreiflich war.
 
Original geschrieben von entlebucher
Natürlich ist nicht alles korrekt was die BIKE geschrieben hat, aber dann sollte sie das vielleicht auch mal erfahren, oder nicht?
Keine Panik, wer sagt denn, daß das nicht geschehen ist, obwohl das, wo BIKE den Lesern doch sagt wie es ist (oder etwa nicht?) eigentlich überflüssig sein müßte, oder?

Original geschrieben von Heinerich
Und wenn Tilman sich noch so unglücklich ausdrücken mag,.....
Ich drück´ mich lieber in Sachen BIKE (für manche Leute scheint das Blatt eine heilige Kuh zu sein) ohne Gesülze gezielt aus, wenn ich damit andererseits - auch bei vermeintlichen (!) Kleinigkeiten - hoffentlich dazu beitragen kann, daß Biker nicht bei Behörden mehr Wunder erleben, als es ohnehin schon zu befürchten ist, wenn man an vorurteilsbeladene Bürokraten gerät, die es in einigen verstaubten Amtsstuben immer noch gibt.

@Tilman
Wie wäre es, wenn Du mal ne Ablaufplanung für die IBC-FAQ schreiben würdest, was notwendig wäre, um legale Strecken zu beantragen und dem Thomas zukommen läßt? Dann machen (hoffentlich) wenigstens die Interessierten bei uns in der IBC nicht so viele Fehler.

Bin ich beruflich ohnehin (und nach dem BIKE-Mist beschleunigt) dabei, wird aber trotzdem noch ´ne Weile dauern. Im übrigen habe ich die nächste Zeit einige Besprechungen mit verschiedenen Planern (auch in Sachen MTB), da werden wir weiter dran basteln.

Die Sache hängt zudem sehr von den doch sehr verschiedenen Verwaltungsstrukturen und gesetzlichen Ausgangslagen in den einzelnen Bundesländern ab.

Richtig verwirrend wird es bei den ebenfalls (immerhin sachbedingt) sehr verschiedenen Bestimmungen relativ lokaler Landschaftsschutzberordnungen, wobei ich dafür, daß ich auf finanziell saftige Gefahren beim Off-Road Fahren im LSG "Osttaunus" (vgl. §6 der verordnung) hinwies, ja seinerzeit Prügel bekommen hatte, als ob ich die Verordnung geschrieben hätte...............
 
Als Link ein Urteil des OLG Nürnberg. Es bezieht sich zwar auf einen Rodelhang, kann aber auf einen Dirt-Trail übertragen werden. Jedenfalls kann nur dringend davor gewarnt werden, zu meinen, die Strecke mit einem Schild zu sperren genüge, um als Streckenbetreiber haftungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Die Strecke muß vielmehr so dicht sein, daß nach allgemeinem Empfinden keiner mehr ohne besonderen Vorsatz drauf fährt. Ganz kann man dadurch eine Gefahr (und so sieht es ja auch das Gericht) sicher dennoch nicht ausschließen.
 
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