Tilman
Mitgl. Bundesvorstand DIMB
In seiner neuesten Ausgabe hat BIKE den Bikern mit Tips zur Anlage von Dirt-Trails einern schlechten Dienst erwiesen.
...........lassen wir ´mal beiseite, ob der minibaggerfahrende Biker auf dem Bild versichert ist.
Zum Text
Möglichst legal??? Immer legal!!!
Warum nicht beides?
Na......, ob das Hausfriedensbruch ist? Normalerweise wird es sich um frei zugängliche Grundstücke und nicht gerade um schmiedeeisern umzäunte Villenvorgärten handelt. Eher wird die Geschichte als Sachbeschädigung zu ahnden sein. Hinzu können Ordnungswidrigkeiten (illegaler Eingriff in Natur und Landschaft etc.) kommen.
Au! Naturschutzgebiete (NSG) haben mit Städten in aller Regel gar nix zu tun. Die NSG werden wegen ihrer ökologisch besonderen Ausstattung (keinesfalls aber wegen des Schutzes von Wanderern/Bürgern, wofür es andere Regelungen gibt) meistens von den oberen Naturschutzbehörden und nicht von der Stadt ausgewiesen. In keinem Gesetz steht, daß generell Trails in einem NSG unzulässig wären. Das regeln die einzelnen Schutzverordnungen vor Ort.
Das hat nix mit NSG, Parks oder Grünanlagen zu tun, sondern damit, ob Natur beeinträchtigt wird.
Nur, wenn das Grundstück der Stadt (als ob es nicht noch andere Eigentümer wie Kreis, Land, Gemeinde etc. gäbe) gehört und nur, wenn man nicht als Betreiber (ggf. sogar Pächter) des Trails die Haftung übernommen hat. Ein ausdrücklicher Hinweis reicht übrigens manchmal nicht aus. Wenn die Gefahr nicht eindeutig zu erkennen ist, muß ein Zaun drumherum.
Unsinn! Denn der Vorgarten lädt nach seiner Erscheinungsart nach allgemeinem Vorksempfinden im Gegensatz zu einem Dirt-Trail nicht zum Befahren mit dem MTB ein, auch wenn kein Zaun drumherum ist.
Um es gleich vorweg zu sagen, die rechtlichen Fragen (außer eigentumsrechtliche Sachen) haben mit öffentlich und privat nichts zu tun!
In großen Waldgebieten ist die Sache nicht besser als in kleinen, die Strecke muß öffentlich rechtlich passen. Hierzu sind u.a. die Naturschutzbehörden, ggf. auch Bauaufsichtsbehörden (die BIKE unterschlägt) und die staatl. Forstbehörden zu hören. Hinzu kommt der Träger der Bauleitplanung (meistens Stadt/Gemeinde, auch stellenweise Planungsverband). Kiesgruben können, soweit noch im Betrieb, haftungsrechtlich Probleme bereiten, hinterher gilt dasselbe, wie für Wald (ohne Forstbehörde), wobei der ggf. vorliegende Rekultivierungsplan für die Grube berücksichtigt werden muß. Brachliegende Äcker sollen sich in der Fruchtfolge erholen oder sind nach EG-Recht stillegelegt, was andere Nutzungen in der Regel ausschließt.
Solltet? Da sieht man mal, was BIKE von seinen Lesern in Sachen Seriosität hält. Biker sind seriös, von wegen sollte.
....betreiben wollt. Oder?
Samt Streckenplan (muß nicht schön, aber eindeutig sein) unterschreiben lassen, auf nicht oder schwer erkennbare Gefahren im Streckenplan ausdrücklich hinweisen (s.o.).
Falsch! Soweit die Strecke nicht oder nur schwer erkennbare Gefahren aufweist, muß sie materiell (Zaun...) gesichert werden.
Quatsch! Für wie dumm hält BIKE die Grundstückseigner, daß sie sich lobbymäßig unter Druck setzen ließen. Aber eine Genehmigungsbehörde oder ein Eigner wird in solchen Fällen Interesse daran haben, einen konkreten Ansprechpartner, ggf. sogar Vertragspartner zu haben. Und den hat man jedenfalls auch dann, wenn ein Verein tätig ist. Eine illegale Landschaftsmöblierung wie jüngst am Isarufer in Pullach ist dann kaum zu erwarten.
Es gibt in Behörden nicht nur Beamte und mit derlei Dingen hat das Sportamt in der Regel nur dann zu tun, wenn es sich um öffentliches Gelände handelt. Privatflächen gehen das Sportamt nix an (es sei denn das Sportamt ist in der jeweiligen Kommune für finanzielle Zuschüsse zuständig.
Siehe oben.
Kurzum, es geht so:
...........lassen wir ´mal beiseite, ob der minibaggerfahrende Biker auf dem Bild versichert ist.
Zum Text
Nur schwer verständlich? Das spricht nicht gerade für das Rechtsempfinden der BIKE-Redaktion!BIKE 3/2003
Keine Frage, die Dirt-bewegung wächst. Bald gibt es vielleicht mehr Dirt-Spots in der Republik als Fußballplätze. Leider sind die meisten so schnell verschwunden wie sie aufgeschaufelt wurden die meisten Dirtbahnen sind illegal, auch wenn das nur schwer verständlich ist.
Die städtischen Angestellten machen nur ihren Job, wenn sie die gerade angelegten Bahnen plattwalzen. Hier ein paar Tipps, wie ihr die Lebensdauer eurer Spots erhöht:
Auswahl des Geländes: Möglichst horizontal und legal
Möglichst legal??? Immer legal!!!
Das Wichtigste ist die Auswahl des Geländes. Das ist nicht im technischen Sinn gemeint, sondern im rechtlichen.
Warum nicht beides?
Ihr müsst die Erlaubnis des Grundstückseigentümers haben. Das kann die Stadt sein oder Privatperson, in jedem Falle müssen sie ihre Zustimmung geben. Alles andere wäre Hausfriedensbruch, und der ist strafbar.
Na......, ob das Hausfriedensbruch ist? Normalerweise wird es sich um frei zugängliche Grundstücke und nicht gerade um schmiedeeisern umzäunte Villenvorgärten handelt. Eher wird die Geschichte als Sachbeschädigung zu ahnden sein. Hinzu können Ordnungswidrigkeiten (illegaler Eingriff in Natur und Landschaft etc.) kommen.
Öffentliches Gelände Sicher ist sicher
Auch wenn es manchmal schwer zu glauben ist: Die Stadt ist daran interessiert, die Natur zu erhalten und ihre Bürger vor Schaden zu bewahren. Deshalb dürfen die Trails nicht in Naturschutzgebieten gebaut werden
Au! Naturschutzgebiete (NSG) haben mit Städten in aller Regel gar nix zu tun. Die NSG werden wegen ihrer ökologisch besonderen Ausstattung (keinesfalls aber wegen des Schutzes von Wanderern/Bürgern, wofür es andere Regelungen gibt) meistens von den oberen Naturschutzbehörden und nicht von der Stadt ausgewiesen. In keinem Gesetz steht, daß generell Trails in einem NSG unzulässig wären. Das regeln die einzelnen Schutzverordnungen vor Ort.
Genauso schlecht sind Parks und Grünanlagen.
Das hat nix mit NSG, Parks oder Grünanlagen zu tun, sondern damit, ob Natur beeinträchtigt wird.
Weiterhin muss die Anlage so gebaut sein, daß keine Unfälle passieren können, für die die Stadt haftbar gemacht werden kann. Denn wenn eine Anlage ungenügend gesichert ist, ohne dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist die Stadt dran.
Nur, wenn das Grundstück der Stadt (als ob es nicht noch andere Eigentümer wie Kreis, Land, Gemeinde etc. gäbe) gehört und nur, wenn man nicht als Betreiber (ggf. sogar Pächter) des Trails die Haftung übernommen hat. Ein ausdrücklicher Hinweis reicht übrigens manchmal nicht aus. Wenn die Gefahr nicht eindeutig zu erkennen ist, muß ein Zaun drumherum.
Das ist so, als ob einer durch euren Vorgarten fährt, stürzt, sich verletzt und euch verklagt
Unsinn! Denn der Vorgarten lädt nach seiner Erscheinungsart nach allgemeinem Vorksempfinden im Gegensatz zu einem Dirt-Trail nicht zum Befahren mit dem MTB ein, auch wenn kein Zaun drumherum ist.
Ein passendes Grundstück zu finden ist also nicht einfach, als Alternative kommen private Grundstücke in Frage.
Um es gleich vorweg zu sagen, die rechtlichen Fragen (außer eigentumsrechtliche Sachen) haben mit öffentlich und privat nichts zu tun!
Private Grundstücke Auf eigene Faust
Einfacher ist es, die Doubles und Tables auf privatem Boden zu schaufeln. Das muß nicht unbedingt im Garten sein. Alternativen sind große Waldgebiete oder Firmengelände, zum Besipiel Kiesgruben oder brachliegende Äcker.
In großen Waldgebieten ist die Sache nicht besser als in kleinen, die Strecke muß öffentlich rechtlich passen. Hierzu sind u.a. die Naturschutzbehörden, ggf. auch Bauaufsichtsbehörden (die BIKE unterschlägt) und die staatl. Forstbehörden zu hören. Hinzu kommt der Träger der Bauleitplanung (meistens Stadt/Gemeinde, auch stellenweise Planungsverband). Kiesgruben können, soweit noch im Betrieb, haftungsrechtlich Probleme bereiten, hinterher gilt dasselbe, wie für Wald (ohne Forstbehörde), wobei der ggf. vorliegende Rekultivierungsplan für die Grube berücksichtigt werden muß. Brachliegende Äcker sollen sich in der Fruchtfolge erholen oder sind nach EG-Recht stillegelegt, was andere Nutzungen in der Regel ausschließt.
Wenn ihr auf fremdem Gelände biken wollt, solltet Ihr dem Eigentümer gegenüber seriös auftreten......
Solltet? Da sieht man mal, was BIKE von seinen Lesern in Sachen Seriosität hält. Biker sind seriös, von wegen sollte.
..... und klar machen, dass ihr dort Sport betreibt
....betreiben wollt. Oder?
Außerdem solltet ihr eiúch und den Eigner gegen mögliche Schadensersatzforderungen nach Stürzen absichern, indem ihr jedem, der die Bahn befährt, klar macht, dass er auf eigene Gefahr handelt.
Samt Streckenplan (muß nicht schön, aber eindeutig sein) unterschreiben lassen, auf nicht oder schwer erkennbare Gefahren im Streckenplan ausdrücklich hinweisen (s.o.).
Ein Befahren verboten-Schild klingt paradox, schließt euch aber von der Haftung aus
Falsch! Soweit die Strecke nicht oder nur schwer erkennbare Gefahren aufweist, muß sie materiell (Zaun...) gesichert werden.
Rad-Vereine Sport ist im Verein am schönsten
Wie in der Politik gilt: Je größer die Lobby, desto besser
Quatsch! Für wie dumm hält BIKE die Grundstückseigner, daß sie sich lobbymäßig unter Druck setzen ließen. Aber eine Genehmigungsbehörde oder ein Eigner wird in solchen Fällen Interesse daran haben, einen konkreten Ansprechpartner, ggf. sogar Vertragspartner zu haben. Und den hat man jedenfalls auch dann, wenn ein Verein tätig ist. Eine illegale Landschaftsmöblierung wie jüngst am Isarufer in Pullach ist dann kaum zu erwarten.
Wenn ihr bereits in einem Rad-Verein seid: Regt eine Trainingsbahn an. Oder gründet gleich euren eigenen Verein das ist gar nicht so schwer (Info: www.marktplatz-verein.de). Arbeitet mit dem Sportamt zusammen dann wissen die Beamten, dass ihr es ernst meint
Es gibt in Behörden nicht nur Beamte und mit derlei Dingen hat das Sportamt in der Regel nur dann zu tun, wenn es sich um öffentliches Gelände handelt. Privatflächen gehen das Sportamt nix an (es sei denn das Sportamt ist in der jeweiligen Kommune für finanzielle Zuschüsse zuständig.
Sichert euch gegen Schadenersatz ab. Wer auf der Bahn fährt, muß wissen, dass er dies auf eigene Gefahr tut.
Siehe oben.
Kurzum, es geht so:
- Erst mal grob wissen, was man eigentlich genau will! Nichts ist ärgerlicher für Ansprechpartner, als wenn sie mit Leuten verhandeln sollen, die ihre eigenen Dinge nicht erklären können einschließlich, was ein Dirt-Trail überhaupt ist etc. Eine Handskizze ist hierbei immer hilfreich.
- In Frage kommende Grundstücke ansehen, gucken, ob ökologisch empfindlich etc.; für Umweltbewußtsein braucht man keine Behörde sondern das eigene Hirn!
- Stadtplanung beim Stadtplanungsamt einsehen; auch dazu braucht man keine Behörde
- Planung über NSG oder LSG etc. bei Naturschutzbehörde einsehen, auch dazu braucht man keine Behörde
- Wenn das Vorhaben nach alledem aussichtsreich erscheint, Eigentümer fragen. Im Fall Kiesgrube/Steinbruch o.ä. kennt der auch den Rekultivierungsplan. Wenn positiv, dann vorab besprechen, wie das mit der Haftung läuft. Dann stellt sich auch schon heraus, ob ein Zaun notwendig würde
- Behörden fragen (insbes. Stadtplanung, Bauaufsicht, Naturschutz, im Wald Forst, außerhalb des Waldes Landwirtschaftsamt, ggf. Wasserbehörde)
- Bei Zweifeln Ortsbesichtigung anregen, ansonsten, wenn dem Grunde nach o.k., Antrag stellen (was für einen oder mehrere, wissen die Behörden, auch was drin stehen muß).
- Nach Genehmigung solltem man dann eine Anlage auf Dauer anstatt einer rechtlichen Krücke a la BIKE haben.