Dirtpark Würzburg – Fuchsbautrails: Gelände im Dürrbacher Wald legalisiert

Dirtpark Würzburg – Fuchsbautrails: Gelände im Dürrbacher Wald legalisiert

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Nach 2,5 Jahren mit Gesprächen und Vertragsverhandlungen wurde mit dem Dirtpark Würzburg ein Gelände für alle Dirtjump-Freunde im Dürrbacher Wald legalisiert: die Fuchsbautrails. Wir haben erste Infos zum neuen Dirtpark!

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Dirtpark Würzburg – Fuchsbautrails: Gelände im Dürrbacher Wald legalisiert
 
War dort vorher irgendwas illegales?
Darf man legal nur dort fahren, wo es „legalisiert“ wurde? Muss man dann einen beteiligten Besitzer, Versicherung und offizielle Genehmigungen haben?


Solche Projekt sind ja erfreulich für die Beteiligten, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, als sei alles andere nun illegal!
Ich bin mir nicht sicher, ob die Zunahme solcher offiziellen MTB-Spielplätze unserer Sache im Ganzen dienlich ist.
 
War dort vorher irgendwas illegales?
Darf man legal nur dort fahren, wo es „legalisiert“ wurde? Muss man dann einen beteiligten Besitzer, Versicherung und offizielle Genehmigungen haben?


Solche Projekt sind ja erfreulich für die Beteiligten, aber es darf nicht der Eindruck entstehen, als sei alles andere nun illegal!
Ich bin mir nicht sicher, ob die Zunahme solcher offiziellen MTB-Spielplätze unserer Sache im Ganzen dienlich ist.

artikel lesen und verstehen ist nicht so deine stärke, oder?
 
artikel lesen und verstehen ist nicht so deine stärke, oder?
Statt mir blöd zu kommen, kannst du mir ja mal erklären, inwiefern das Wort „legalisiert“ hier zu verstehen ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich intellektuell erreiche, wenn ich hier lediglich auf die bewusstere Nutzung von problematischen Begriffen in der Überschrift hinweise.

Für dich mal in einfachen Worten:
Mit Erlaubnis des Besitzers und z.T. sogar ohne ist MTB-Fahren und mit Erlaubnis des Waldbesitzers auch das Anlegen von Trails in einigen Bundesländern legal, auch ohne es zu „legalisieren“, auch wenn man häufig Blödsinn über Haftung und Verkehrssicherungspflicht liest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Statt mir blöd zu kommen, kannst du mir ja mal erklären, inwiefern das Wort „legalisiert“ hier zu verstehen ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich intellektuell erreiche, wenn ich hier lediglich auf die bewusstere Nutzung von problematischen Begriffen in der Überschrift hinweise.

Für dich mal in einfachen Worten:
Mit Erlaubnis des Besitzers und z.T. sogar ohne ist MTB-Fahren und mit Erlaubnis des Waldbesitzers auch das Anlegen von Trails in einigen Bundesländern legal, auch ohne es zu „legalisieren“, auch wenn man häufig Blödsinn über Haftung und Verkehrssicherungspflicht liest.

Doch glücklicherweise hatten alle Seiten Lust auf ein solches Projekt und schon nach dem ersten Gespräch war klar, dass eine Möglichkeit für ein Dirt-Gelände besteht. Das Gelände, auf dem schon länger gebaut wurde, war glücklicherweise unproblematisch hinsichtlich Umwelt- und Artenschutz, wodurch es schnell in Vertragsverhandlungen ging, die sich aber über 1,5 Jahre hinzogen.

vorher illegal, nach vertragsabschluss legal. nicht so schwer...
 
Schön dass dieses Projekt, bei mir fast vor der Haustür, durch die Ausdauer aller Beteiligten gelungen ist. Ich werde das Areal sicherlich nicht artgerecht nutzen, aber wie im Artikel beschrieben soll es ja ein Anfang sein für weitere legale Trails in/um Würzburg die dann hoffentlich eine breitere Masse ansprechen werden.
In manchen Wäldern gab es in den letzten 1-2 Jahren ja immermal Probleme mit gebauten Trails, hoffentlich lässt sich das künftig besser und zur Zufriedenheit aller lösen.
 
@SEB92
Ich finde die Frage von @Asphaltsurfer durchaus berechtigt:
Inwiefern war das Gelände vorher "illegal"?

Ich sehe das genauso problematisch mit dem Begriff "legalisieren". Das impliziert, dass alles andere was wir auf den inoffiziellen Trails machen illegal ist. Nennt es halt irgendwie anders, meinetwegen "offiziell ausgewiesen", aber nicht immer in legal/illegal kategorisieren, das ist Wasser auf die Mühlen der Bike-Gegner...
 
In NRW z.B. ist es erlaubt auf befestigten Untergründen im Wald auch abseits der Forststrecken zu fahren. Liegt glaube ich daran das der "Weg" nur als befestigter Untergrund definiert wird. Wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.
Bauen aber ist immer illegal denn auch Erdhügel (weiß nicht ab welcher höhe) gelten als Bauten, auch wenn man bis 2m Höhe und Tiefe hier keine Baugenehmigung benötigt, muss das Grundstück erstmal das Recht ausweisen, überhaupt bauen zu dürfen. Da Wald idr kein Bauland ist müsste man hier erst eine Nutzungsänderung beantragen.
Sollte es also ein Trail sein auf dem nichts gebaut wurde und der nur über befestigten Boden führt, ist der in NRW wohl nicht illegal (Weiß die Ausnahmen nicht, z.B. Umweltschutzgebiete).
Überall da wo gebuddelt wir wohl eher doch. :(
 
Bauen oder neu anlegen von trails ( was ja ohne gewisse "Bauarbeiten" auch nicht möglich ist ) ist immer "illegal" sofern man nicht die Genehmigung des Eigentümers hat. Eigentümer können Privatleute oder Stadt/Land/Bund sein. Problem an der Geschichte ist wenn also jemand auf meinem Grund und Boden eine Strecke baut hat erstmal der Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht, d.h. er haftet falls es einen Mangel an der Strecke gibt und dort jemand stürzt oder verletzt. Deswegen wird der Eigentümer immer einen Haftungsauschluss mit dem Erbauer der Strecke abschliessen so das es meist Vereine sind die solche Strecken dann "legal" bauen dürfen und betreiben. Ist ne kmplexe Kiste und dauert oft ewig bei längeren Trails bis man alle Grundstückseigentümer unter einem Hut hat, daran scheitern auch oft Projekte. Oft will am liebsten gar keiner die Verantwortung tragen und es wird einfach nur gebuddelt, dann ist das geheule halt gross wenn der Eigentümer "zurecht" die Strekce wieder entfernt.

Für "Selbstüberschätzung" haftet der Betreiber der Strecke übrigends nicht, wenn also einer meint er müsse das 6m Gap springen und schlägt in der Gegenseite ein ist das unter "Eigenverantwortung" zu verbuchen. Natürlich wird auch hier eine Versicherung versuchen sich die Kohle wieder zu holen. Gerade auch deswegen wird ein Eigentümer die Verantwortung auf einen Betreibe abwälzen wollen.

Ich hoffe ich hab damals genug aufgepasst beim Trailscout ;) ansonten bitte korrigieren


Für dieses Projekt kann man nur den beteiligten Gratulieren das sie diesen steinigen Weg gegangen sind und es geklappt hat, wüsche viel Spass und allseits "sturzfreien Betrieb" :daumen: auf der anderen Seite habe ich immer ein wenig bedenken das das befahren von vorhandenen Wegen bzw Pfaden irgendwann mal nicht mehr legal sein wird wenn erst genug solchen projekte entstanden sind.


Achso, auf der DIMB Webstíte gibts unter Legalize Freeride eine Leitfaden für das legalisieren von Strecken, dort kann man sich auch kundig machen wenn man was legalisieren will.
 
Das Thema was erlaubt ist etc. ist komplex.
Hier gibt es einen Beitrag dazu:
...

Darauf kommt es beim Betretungsrecht nicht an.

Was aber vom Betretungsrecht und auch vom Recht auf Erholung in freier Natur überhaupt nicht gedeckt ist, ist das Bauen neuer Wege ohne Zustimmung des Eigentümers. Es gibt kein Recht auf Buddeln auf fremden Grundstücken.

Sehen wir mal kurz wie das rechtlich in sich stimmig so geregelt ist und so auch zusammenpasst.

Vorweg schon mal: Sowohl das eingeräumte Betretungsrecht als auch das Buddeln sind Eingriffe ins Grundrecht auf Eigentum der Grundbesitzer. Das Betretungsrecht muss dieser dulden, das Buddeln nicht.
Bisher sind die Eigentümer ihrer sozialen Verantwortung mehr oder weniger gerne nachgekommen, dass ihre Grundstücke auch zur Erholung fremder Menschen dienen. Diese Bereitschaft leidet in letzter Zeit nicht nur an der Zahl der Erholungsuchenden, sondern auch an Eigentumseingriffen unter dem "Deckmantel" der Erholung.

Nach den verschiedenen Gesetzen ist das Radfahren auf Wegen gestattet. Zum Thema Wege kann man sich im Beitrag #40 informieren.

Jetzt gibt es ja nicht nur die Möglichkeit, dass ohne Zustimmung des Eigentümers Trails angelegt werden. Der Eigentümer kann es auch selbst tun (Es gibt welche und es wäre schön, wenn das mehr machen würden) oder natürlich auch seine Zustimmung dazu gegeben haben, was dieser auch konkludent tun könnte in dem er das Buddeln duldet. Hier gibt es einen Beitrag, der darlegt, dass das weder unwahrscheinlich noch schwierig ist. Dazu passt, dass das nicht mit dem Eigentümer abgesprochene Anlegen von Trails eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB darstellt, die nur auf Antrag hin verfolgt wird.

Da man dies alles den Trails aber nicht ansieht, ist es für die Rechtssicherheit und den Rechtsfrieden zunächst einmal wichtig festzuhalten, dass es auf die Historie eines bestehenden Weges nicht ankommt.

Für die Eigentümer, die nicht bereit sind diesen Eingriff in ihr Eigentümer hinzunehmen, entsteht Aufwand, den sie in der Regel selbst tragen müssen. Die Erbauer bleiben meist unentdeckt, so dass die Strafanzeige oftmals ins Leere liefe. Der Rechtslage entsprechend können sie den nun vorhandenen Weg nicht einfach sperren, da die Voraussetzungen nach Art. 33 Nr. 1 BayNatSchG nicht vorliegen, so dass zur Beseitung des Betretungsrechts auf den ihnen unliebsamen Trails nur der Rückbau bleibt. Da die Verursacher kaum auszumachen sind, fehlen ihnen nun auch die Adressaten, um für die Kosten des Rückbaus Schadenersatz einzufordern.

Insoweit ist verständlich, wenn versucht wird bereits über die Wegedefinition das Betretungsrecht auszuhebeln. Dies ist aber weder naturschutzfachlich geboten noch rechtmäßig.

Hier ein (bis auf einige Aussagen zur Haftung) sehr guter aktueller Fernsehbeitrag zum Thema vom 11.08.2020 aus Nürnberg:
https://www.frankenfernsehen.tv/med...SCVYeOaHz_xB67ER_Wfwemrdj5QERDvD_jcWZQIj4WyGA
 
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