E-Petition für eine kostenlose Vorstufe der Abmahnung bei Urheberrechtsverletzungen

1. Ein Künstler muss die Möglichkeit haben von seinem Schaffen zu leben. Schliesslich bereichert Kunst unser aller Leben.
2. Wenn der Künstler freiwillig darauf verzichtet und die freie Verbreitung seines Werkes als Werbung begreift sollte seine Plattenfirma (oder wer auch immer Ihm sonst beim Vertrieb hilft) ihn dies tun lassen.
3. Wer also nicht für die Musik die er für sein Video nutzt zahlen möchte hat im Internet die Möglichkeit an jeder Ecke GEMA- oder sonstwas-freie Tracks zu nutzen.
4. Wer Abmahnungen als reine Verdienstmöglichkeit nutzt ohne wirklich an der Wahrung der eigenen Interessen, oder der des Künstlers/Urhabers, interessiert zu sein sollte mit Berufsverbot belegt werden können. Schliesslich hat er den Sinn des Gesetztes nicht verstanden und es missbräuchlich eingesetzt. Das muss der Urheber des Gesetztes nicht gut finden :D
5. Die Petition mag nicht formvollendet formuliert sein, hat aber einen richtigen Gedanken zu Grunde.
6. Einige der hier geführten Diskussionen gehen am eigentlichen Thema vorbei...

kris.
 
... der pariser eifelturm ist geschützt und es dürfen keine bilder ohne schriftliche genehmigung veröffentlicht werden.

Das ist falsch.

Der Jurist spricht hier von Panoramafreiheit. Du kannst den Eifelturm fotografieren wann immer du das willst, solange du nicht in den Garten von Herr XY steigst. Du darfst dieses Foto auch veröffentlichen, verkaufen oder was auch immer.

Anders verhielt es sich zum Beispiel mit dem verhüllten Reichstag. Temporäres Kunstwerk. Panoramafreiheit griff hier nicht.

Out.
 
Aber nur weil das Urheberrecht inzwischen erloschen ist, wenn Du ihn nachts illuminiert fotografierst hast Du immer noch ein Problem... Es gibt für ein paar Bauten Einschränkungen in der Panofreiheit, woher ich das weiß? Mein Kunde musste teuer für Veröffentlichungsrechte bezahlen und glaub mir freiwillig hat er das nicht gemacht ;)
 
Aber nur weil das Urheberrecht inzwischen erloschen ist, wenn Du ihn nachts illuminiert fotografierst hast Du immer noch ein Problem... Es gibt für ein paar Bauten Einschränkungen in der Panofreiheit, woher ich das weiß? Mein Kunde musste teuer für Veröffentlichungsrechte bezahlen und glaub mir freiwillig hat er das nicht gemacht ;)

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
„(2) Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.“

Die einzigen Punkte die beachtet werden müssen sind:

- bleibend ...
- öffentliche Wege, Straßen, Plätzen ...

Das hat nichts mit erloschenem Urheberrecht oder postmortalem Urheberrechtsschutz zu tun.

Die Illumination ist eben wiederum ein TEMPORÄRES Kunstwerk und nicht bleibend.

Out.
 
strafen sollte es nur geben für den der mit den videos und den dazu gehörigen "soundtracks" geld verdient und keine erlaubnis des künstlers hat
.

ich behaupte einfach mal, daß keiner der hier seine privaten videos inkl. musik veröffentlicht hat, auch nur irgendeinen lumpingen cent an schaden verursacht hat
.

und solange die titel auf legalem weg erstanden wurden sehe ich hier auch kein problem
.

die künstler sollen doch froh sein, daß durch die verwendung ihrer titel in privaten videos werbung für diese gemacht wird, denn wie oft ist es mir schon passiert, daß ich in einem video einen titel gehört hab den ich einige sekunden/minuten nach anschauen bei amazon, napster etc. gekauft habe, und da kann man ja wohl nicht mehr über einen enstandenen schaden reden sondern wohl eher von einem gewinn
.
 
Auf welche Höhe sind sie denn begrenzt? Kann man Anwälte verklagen die zu hohe Rechnungen stellen? Was kostets denn sich beim Anwalt zu informieren? Wie schauen die Regelungen aus, die den Abmahnwahnsinn bekämpfen?

Okay, dann spiel ich mal Google für Dich, um alle Fakten auch im Detail benennen zu können:

Die Anwaltskosten, die bei der Abmahnung gegenüber einer Privatperson außerhalb des "Geschäftsverkehrs" erhoben werden dürfen, betragen maximal 100€. Das heißt: wenn ich zum Beispiel auf meiner privaten Webseite ein Bike-Video mit einem Song irgendeiner x-beliebigen, kommerziell erfolgreichen Emo-Band unterlege oder dort mein Impressum vergesse, darf der Betrag nicht höher sein. Was der Anwalt dem Auftraggeber in Rechnung stellt, ist allerdings freigestellt, ist in dieser Diskussion aber auch nicht relevant.

Anders gelagert ist es wohlgemerkt bei gewerblicher Nutzung, was sich aber meiner Meinung nach auch von selbst versteht. Und wer da auf "ich hab nichts gewußt" pocht... siehe mein Beispiel mit dem Finanzamt.

Was eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet ist nicht gesetzlich geregelt. Frag Deinen doch bitte einfach. Alternativ ist Google Dein Freund. Bei vielen ist aber eine erste kurze Beratung kostenlos. Mit einer Rechtschutzversicherung sowieso. Im Zweifel kann man auch die bereits von mir erwähnten Verbraucherzentralen konsultieren, wo man definitiv unter einem dreistelligen Betrag an Kosten wegkommt. Sowas hätte der Bekannte mit den zwei Buchstaben übrigens auc machen sollen, bevor er zahlt. Diese Abmahnung war nämlich totaler Unsinn.

Zuerst einmal kannst Du die Reaktion auf eine Abmahnung sein lassen, wenn Du der Meinung bist, sie ist ungerechtfertigt (sei es wegen des Betrages oder wegen des Inhalts). Das ist aber riskant. Sinnvoller wäre das Erstellen einer sog. Schutzschrift. Daraufhin muß es mindestens zu einem mündlichen Verfahren kommen. Die Kosten für Schutzschrift und Verfahren trägt dann der Unterlegene. Falls Du wenig Geld hast, kannst Du für das Verfahren übrigens Prozeßkostenhilfe beantragen, um Dir den Gang vor Gericht überhaupt zu ermöglichen. Du kannst auch gegen die Abmahnung klagen, das läuft aber meist inhaltlich und nicht bezogen auf das Honorar. Wenn Du die Abmahnung annimmst, würde ich einfach 100€ überweisen und dem abmahnenden Anwalt schriftlich mitteilen, daß er alle weitergehenden Forderungen doch bitte vor Gericht erstreiten solle. Das kanner aufgrund des oben zitierten Gesetzes nämlich nicht. Du hast also guten Willen gezeigt und bist aus dem Schneider.

Wenn Dir einer der genannten Punkte unklar ist, bemühe doch bitte Google, bevor Du weiter fast polemische Fragen stellst. Die entsprechenden Schlagworte sind alle genannt.

Ach ja: nein, ich bin kein Jurist und entsprechend ist das hier nicht als Rechtsberatung zu verstehen, die ich daher auch nicht machen darf (bevor mich noch wer wegen dieses Postings abmahnt ;) ). Ich bin lediglich ein mündiger Bürger, der in der Lage ist, seinen Internetzugang zu nutzen und an den richtigen Stellen die richtigen Fragen zu stellen, wenn ihn was interessiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
"Geistiges Eigentum" ist in unserer Gesellschaft leider was die Einstellung der Menschen angeht noch nicht vergleichbar mit körperlichem Eigentum. Keiner stellet sich die Frage ob man einen Dieb bestrafen soll, aber urheberrechtlich geschützte Musik kopiert und verwertet jedermann ohne an die Konsequenzen zu denken.
Sicherlich sind die Geschäftspraktiken manchen Rechtsanwälte fraglich, aber die kostenpflichtigen Abmahnungen sind ein probates Mittel um das Unrechtsbewusstsein sich zu vergegenwärtigen.
 
die künstler sollen doch froh sein, daß durch die verwendung ihrer titel in privaten videos werbung für diese gemacht wird, denn wie oft ist es mir schon passiert, daß ich in einem video einen titel gehört hab den ich einige sekunden/minuten nach anschauen bei amazon, napster etc. gekauft habe, und da kann man ja wohl nicht mehr über einen enstandenen schaden reden sondern wohl eher von einem gewinn
.

Das sollten die Künstler aber doch wohl selbst entscheiden dürfen, oder? Du entscheidest ja auch selbst, ob und wem Du zum Beispiel Dein Rad leihst, wenn Du es gerade nicht selbst fährst.

Ein nicht allzu weit hergeholtes (fiktives!) Beispiel, wo durch die Verwendung in einem nicht-kommerziellen Kontext ein Schaden entsteht: ich habe ein Stück, das gerade von einem Fahrradhersteller für eine Werbekampagne angefragt wurde. Gerne auch für virales Marketing, sprich z.B. ein Bike-Video im Internet, das so geil ist, daß es jeder sehen will. Dafür bekäme ich natürlich Geld. Kurz vor Vertragsabschluß zieht sich mein Kunde aber zurück, weil ein kostenloses und unkommerzielles Video einen großen Bekanntheitsgrad erreicht hat, in dem mein Stück läuft. Dummerweise fahren die Leute in dem Video aber alle Bikes der Konkurrenz. Der Werbeeffekt durch die Nutzung meines Videos würde also zumindest verwässert, weil sich einige Leute an das andere Video erinnert fühlen.
 
Okay, dann spiel ich mal Google für Dich, um alle Fakten auch im Detail benennen zu können:

Die Anwaltskosten, die bei der Abmahnung gegenüber einer Privatperson außerhalb des "Geschäftsverkehrs" erhoben werden dürfen, betragen maximal 100€. Das heißt: wenn ich zum Beispiel auf meiner privaten Webseite ein Bike-Video mit einem Song irgendeiner x-beliebigen, kommerziell erfolgreichen Emo-Band unterlege oder dort mein Impressum vergesse, darf der Betrag nicht höher sein. Was der Anwalt dem Auftraggeber in Rechnung stellt, ist allerdings freigestellt, ist in dieser Diskussion aber auch nicht relevant.

Anders gelagert ist es wohlgemerkt bei gewerblicher Nutzung, was sich aber meiner Meinung nach auch von selbst versteht. Und wer da auf "ich hab nichts gewußt" pocht... siehe mein Beispiel mit dem Finanzamt.

Was eine Rechtsberatung beim Anwalt kostet ist nicht gesetzlich geregelt. Frag Deinen doch bitte einfach. Alternativ ist Google Dein Freund. Bei vielen ist aber eine erste kurze Beratung kostenlos. Mit einer Rechtschutzversicherung sowieso. Im Zweifel kann man auch die bereits von mir erwähnten Verbraucherzentralen konsultieren, wo man definitiv unter einem dreistelligen Betrag an Kosten wegkommt. Sowas hätte der Bekannte mit den zwei Buchstaben übrigens auc machen sollen, bevor er zahlt. Diese Abmahnung war nämlich totaler Unsinn.

Zuerst einmal kannst Du die Reaktion auf eine Abmahnung sein lassen, wenn Du der Meinung bist, sie ist ungerechtfertigt (sei es wegen des Betrages oder wegen des Inhalts). Das ist aber riskant. Sinnvoller wäre das Erstellen einer sog. Schutzschrift. Daraufhin muß es mindestens zu einem mündlichen Verfahren kommen. Die Kosten für Schutzschrift und Verfahren trägt dann der Unterlegene. Falls Du wenig Geld hast, kannst Du für das Verfahren übrigens Prozeßkostenhilfe beantragen, um Dir den Gang vor Gericht überhaupt zu ermöglichen. Du kannst auch gegen die Abmahnung klagen, das läuft aber meist inhaltlich und nicht bezogen auf das Honorar. Wenn Du die Abmahnung annimmst, würde ich einfach 100€ überweisen und dem abmahnenden Anwalt schriftlich mitteilen, daß er alle weitergehenden Forderungen doch bitte vor Gericht erstreiten solle. Das kanner aufgrund des oben zitierten Gesetzes nämlich nicht. Du hast also guten Willen gezeigt und bist aus dem Schneider.

Wenn Dir einer der genannten Punkte unklar ist, bemühe doch bitte Google, bevor Du weiter fast polemische Fragen stellst. Die entsprechenden Schlagworte sind alle genannt.

Ach ja: nein, ich bin kein Jurist und entsprechend ist das hier nicht als Rechtsberatung zu verstehen, die ich daher auch nicht machen darf (bevor mich noch wer wegen dieses Postings abmahnt ;) ). Ich bin lediglich ein mündiger Bürger, der in der Lage ist, seinen Internetzugang zu nutzen und an den richtigen Stellen die richtigen Fragen zu stellen, wenn ihn was interessiert.

Die 100€-Dingsbums da beschränkt sich aber auf das Urheberrecht. Weder Fehler in der AGB, noch verwendung von anderweitig geschützten Buchstabenkombinationen werden damit billiger. Hätte also dem Bekannten mit den zwei Buchstaben nichts genutzt.

Nicht falsch verstehen, ich bin auch der Meinung das ein Künstler von seiner Musik leben können sollte. Und ich bin nicht der Meinung, dass er seine Musik, Bilder, etc. für private Sachen "kostenlos" zur Verfügung stellen muss.

Wenn dieses Recht aber missbraucht wird, dann muss etwas geschehen. Und der Missbrauch mancher Schutzrechte im Internet von Anwälten scheint leider in letzter Zeit ein beliebter Sport geworden zu sein.
Es ist wie überall im Leben, hätten sie es nicht übertrieben hätte es kein Gesetz dagegen gebraucht.

Edit: Google sagt mir weiterhin, das das nur in einfach gelagerten Fällen gilt. Was das bedeutet ist aber noch nicht vor Gericht entschieden worden, Urheberrechtsverstöße im Internet aber üblicherweise nicht als einfach gelagerte Fälle gesehen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verwende für alle RIDETHEMOUNTAIN Clips zum einen GEMA freie Musik oder nehme mit dem Label und der Band Kontakt auf, um mir die Verwendung schriftlich bestätigen und absichern zu lassen. Wenn man an die Kontaktleute der Bands bzw. Labels rankommt, sind solche Genehmigungen meist auch kein Problem - wenn man nicht gerade Metallica oder 50Cent kontaktieren will... Geht auch, wird dann aber teuer.
GEMA Gebühren zahlt in erster Linie das Forum, bzw. die Plattform (z.B.Youtube), also der Veröffentlicher und haben mit der Genehmigung der Verwendung in zweiter Linie zu tun. Spielt man die Clips in eigenem Player auf eigener Website ab, kanns teuer werden.
Gerade für alle User die viele Videos einstellen, vielleicht eine eigene Website haben oder die Clip-Geschichten sogar kommerziell nutzen, sollten sich so echt absichern! Und es gibt auch so genügend nette Musik wenn man ein bißchen sucht, spart einfach Zeit und Stress...
 
Nein, die Konsequenzen bleiben nicht die gleichen. "Einmal ist frei" heißt, solange ich noch nicht erwischt wurde, habe ich nichts zu befürchten und kann weiter machen. Erst dann, muß ich vorsichtig werden. Und wie gesagt, einige Rechteinhaber werden unter der Last eventuell notwendiger "Freiabmahnungen" schlicht zusammenbrechen.
Ich meinte die Konsequenzen, die NACH der Warnung kommen. Hat jemand einen solchen Verstoß im großen Stil begangen, wird es ihm evtl. nicht möglich sein, die Auswirkungen innerhalb einer Frist zu beseitigen und dann ist er selbstverständlich zurecht geliefert und muss dafür geradestehen. Aber wenn jemand irgendwo ein Beispielbild für etwas über die Google Bildersuche findet und verlinkt, der Fotograf das nicht möchte, es demjenigen mitteilt und dieser den Link entfernt, ist doch alles prima. Wozu soll in einem solchen Fall eine kostenpflichtige Abmahnung einen Sinn haben? :ka:


Edit: ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Fahrraddiebstahl wird nun genauso geregelt. Solange ich mich nicht erwischen lasse, kann ichnun beliebig viele Fahrräder klauen. Werd ich einmal geschnappt, hör ich halt auf. Der Schaden, der bislang entstanden ist, bleibt aber der gleiche.
Sorry, aber das Beispiel ist sowas von am Thema vorbei... da hättest du es auch gleich mit Mord vergleichen können :rolleyes: (extremes Bsp., geht aber in die selbe, absurde Richtung) Bei Diebstahl (Mord oder auch Körperverletzung ist bildlich gesprochen auch nichts anderes...!) kriegt man eine "Sache" genommen, bei einer Urheberrechtsverletzung ist das etwas anderes, da man sich keinen Besitz widerrechtlich aneignet, sondern nur etwas unerlaubt (be)nutzt. Wie groß der Schaden hierbei ist, sollte immer individuell festgestellt werden und auch der Fall der u. U. nicht gegebenen Schädigung sollte hier in Betracht gezogen werden.


Hier gehts nicht um dem zu befürwortenden Schutz des Urheberrechts.
Sondern um den Abmahnwahn (von dem die Rechteinhaber weniger haben) und seine Praxis.
Dem sollte Einhalt geboten werden.
DAS ist für mich der springende Punkt an der Sache. Die beiden Beispiele hier sollten das treffend verdeutlichen:

Ein Freund von mir beispielsweise, selbst brennender Fan des Urheberrechts und Profi-Musiker durfte 1500€ zahlen, weil ein Teil des Namens, den er einem T-Shirt in seinem Spreadshirt-Shop gegeben hat Urheberrechtlich geschützt war. Wohlgemerkt, das geschützte Wort stand nicht drauf auf dem Shirt, es waren nur zwei Buchstaben im Namen des Shirts. Diese zwei Buchstaben sind übrigens nicht nur geschützt, sondern auch die weitverbreitete Abkürzung für mindestens zwei Sachen.
Ein Freund von mir betreibt einen kleinen Shop für Gartengrills.

Er wurde letzte Woche von einem Konkurrenten abgemahnt, was auch einigen anderen Mitbewerbern so ergangen ist.

Er soll wegen einem kleinen Fehler in der AGB 25.000€ Strafe zahlen.
 
Eventuell sinnvoll wäre eine Regelung für vorsätzliche Verstöße, sprich verwendung von urheberrechtlich geschützem Material im Wissen dass dieses nicht gemeinfrei ist.
Das wäre schön und vor allem gerecht. Aber praktisch dürfte das wohl nicht umsetzbar sein, denn wie will man eine Absicht eindeutig nachweisen? Außerdem: vor Gericht kriegt man keine Gerechtigkeit, sondern nur ein Urteil...


Ich finde man muss hier ganz deutlisch unterscheiden ob es Gewerblich oder Privat ist.
Gewerblich kann man diese problematik sicher nicht auf einem Bierdeckel lösen, Privat finde ich sollte es ganz simpel sein, alles womit man kein Geld verdient schadet doch niemand oder?
Da muss ich dir ganz klar widersprechen! Beispiel: Ein Musiker hat ein melancholisches Liebeslied auf Basis ernsthafter, selbsterlebter Gegebenheiten produziert und jemand benutzt das als Hintergrundmusik für ein Amateur-Hardcore-XXX-Video, das er irgendwo im Internet veröffentlicht. Also wäre ich der Urheber des Liedes, würde ich doch gerne selbst entscheiden können, wofür das Stück in der Öffentlichkeit benutzt wird...! ;) Da ist ohne gewerbliche Nutzung u. U. ein deutlicher Image-Schaden möglich, so etwas darf man natürlich nicht legalisieren!

Dass Künstler etc. über die Verwendung ihrer Werke selbst bestimmen dürfen und die Tatsache, dass solche Leute damit auch ihre Brötchen verdienen können, sollte von einer solchen Regelung keinesfalls beeinträchtigt werden!


4. Wer Abmahnungen als reine Verdienstmöglichkeit nutzt ohne wirklich an der Wahrung der eigenen Interessen, oder der des Künstlers/Urhabers, interessiert zu sein sollte mit Berufsverbot belegt werden können. Schliesslich hat er den Sinn des Gesetztes nicht verstanden und es missbräuchlich eingesetzt. Das muss der Urheber des Gesetztes nicht gut finden :D
5. Die Petition mag nicht formvollendet formuliert sein, hat aber einen richtigen Gedanken zu Grunde.
Schön formuliert :daumen:


Weißt du, man sollte immer auch zur Selbstironie fähig sein
Selbstironie ist eine Sache, solche abgenutzten Schulhof-Sprüche sind mMn etwas anderes. Aber lassen wir das, das hat hier nichts zu verloren...
 
Äpfel und Birnen..
Scheinbar wissen hier immer noch einige nicht über was wir hier reden oder was eine Abmahnung eigentlich ist.
Ich verstehe immer noch nicht wie manche hier auf die Idee kommen, dass diese " Warnschuss" Idee auch nur einen einzigen Künstler daran hindern könnte sein Recht zu bekommen.
Das sollte er und könnte er dann immer noch, falls er eine Urheberrrechtsverletzung bei seinen Werken bemerkt, kann er sofort zum Anwalt gehen und sein Recht einklagen, OHNE VORHERIGE ABMAHUNG!!.
Die Abmahnungen die heute zu 90% verschickt werden sind immer noch nur HINWEISE eines Anwalts, für denjenigen der dem "Rechtsbruch" begangen hat, egal wie nichtig dieser ist. Dies kann sich er der Anwalt immer noch verdammt teuer bezahlen lassen.
Der Anwalt weißt den "Schuldigen" lediglich auf seinen Rechtsverstoß hin und diesen "Service" soll er ihm dann bezahlen.
Davon bekommt dann erst mal kein Gericht der Welt etwas mit !
Der Beitrag von Felix3120 ist da das beste Beispiel.

Weiter zum Thema : Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen

Wikipedia: "Bei einer Abmahnung in urheber-, marken- und wettbewerbsrechtlichen Sachen bestimmen sie sich nach der Höhe des Streitwertes, verbunden mit einem Wertfaktor nach dem Umfang der Tätigkeit."

Dies gild wie gesat für Urheberrechtsverstöße

Weiter gehts: "Für Aufmerksamkeit sorgte ein Fall im Jahr 2006, in dem eine Mutter abgemahnt wurde, weil diese getragene Kleidung ihrer Kinder verkauft hatte. Der Kläger, eine Anwaltskanzlei aus Berlin, beschuldigte die Frau, gewerblich gehandelt zu haben, und verklagte sie, nachdem sie sich geweigert hatte die Abmahngebühr zu bezahlen. Die Beklagte wurde schließlich zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt. Da es keine klaren Richtlinien gibt, ab wann ein Verkäufer privat oder gewerblich handelt, bleibt das Thema weiterhin eine Grauzone."

Die Höhe der Kosten für Abmahnungen die nicht explizit auf Urheberrechtsverstößen basieren ist NICHT geregelt.
Das kann man so oft wie man will behaupten, richtig wird es dadurch lange nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber das Beispiel ist sowas von am Thema vorbei... da hättest du es auch gleich mit Mord vergleichen können :rolleyes: (extremes Bsp., geht aber in die selbe, absurde Richtung) Bei Diebstahl (Mord oder auch Körperverletzung ist bildlich gesprochen auch nichts anderes...!) kriegt man eine "Sache" genommen, bei einer Urheberrechtsverletzung ist das etwas anderes, da man sich keinen Besitz widerrechtlich aneignet, sondern nur etwas unerlaubt (be)nutzt. Wie groß der Schaden hierbei ist, sollte immer individuell festgestellt werden und auch der Fall der u. U. nicht gegebenen Schädigung sollte hier in Betracht gezogen werden.


DAS ist für mich der springende Punkt an der Sache. Die beiden Beispiele hier sollten das treffend verdeutlichen:



Nein sorry, warpax hat vollkommen recht. Nur weil geistiges Eigentum nicht "greifbar" ist, sollen vollkommen andere Regeln gelten?

In allen Fällen (auch wenn Du ne Karre klaust) muss der Schaden individuell bestimmt werden. In Fällen der Urheberrechtsverletzung sagt man dann eben "Was hätte man als Lizenzgebühr erzielen können". Also: Was hätte die Robbie CD im MMarkt gekostet? Und nochmals: Es ist einiges getan, um die Anwaltskosten (Nicht: den Schadenersatz) im Bereich Urheberrechte zu begrenzen, siehe - sinnvolle - 100 EUR regelung. Nun muss man als Gesetzgeber nur aufpassen, was die Rspr draus macht, damit das nicht in die falsche Richtung läuft.

Und wer im Gartengrill Fall 25000 EUR zahlt, dem ist nicht mehr zu helfen. Ich vermute außerdem, dass eine VERTRAGSSTRAFE von 25.000 VERSPROCHEN werden sollte für den Fall, dass man nochmal verstößt. Also vermutlich ist der Fall eh falsch dargestellt (und die Aufregung mal wieder groß).
 
geistiges eigentum... da wird mir ganz anders :-(.. alles Erziehung, Meme, Gene, Kultur, erlernt, etc.

Wenn ich Musik mache, dann hab ich Vorbilder, Einflüsse, Musikinstrumente, Musiklehrer,... ich mix da nur meinen eingenen Stil draus. Alles war mal geistiger Eigentum anderer. Nachdem ich es lang genug in meinem Gehirn rumgewältzt habe und nicht mehr weiß welche Melodie ich wo abgekupfert habe, darf ich es jetzt als mein geistiges Eigentum betrachten... dabei heißt es, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Na ja, das wird aus eurer Sicht radikal sein, idealistisch, blablabla... aber so sind Künstler halt.
Das ist die Narrenfreiheit die man im Gegenzug dafür bekommt, das man als Künstler nicht reich wird (dafür aber die Musikindustrie, die Cd-Geschäfte, Cdhersteller usw. NUR HALT NICHT DIE KÜNSTLER!!!!). Die machen ihre Kohle doch eher über Gigs klar, dafür braucht man Bekanntheit, deshalb sind Tonträger halt sowas wie "werbeflyer". ;-)
 
geistiges eigentum... da wird mir ganz anders :-(.. alles Erziehung, Meme, Gene, Kultur, erlernt, etc.

Wenn ich Musik mache, dann hab ich Vorbilder, Einflüsse, Musikinstrumente, Musiklehrer,... ich mix da nur meinen eingenen Stil draus. Alles war mal geistiger Eigentum anderer. Nachdem ich es lang genug in meinem Gehirn rumgewältzt habe und nicht mehr weiß welche Melodie ich wo abgekupfert habe, darf ich es jetzt als mein geistiges Eigentum betrachten... dabei heißt es, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Na ja, das wird aus eurer Sicht radikal sein, idealistisch, blablabla... aber so sind Künstler halt.
Das ist die Narrenfreiheit die man im Gegenzug dafür bekommt, das man als Künstler nicht reich wird (dafür aber die Musikindustrie, die Cd-Geschäfte, Cdhersteller usw. NUR HALT NICHT DIE KÜNSTLER!!!!). Die machen ihre Kohle doch eher über Gigs klar, dafür braucht man Bekanntheit, deshalb sind Tonträger halt sowas wie "werbeflyer". ;-)


Nenn es wie Du willst. Nicht jeder ist Künstler, der schützenswerte Inhalte produziert. Schon mal an freie Journalisten gedacht, die "Content" produzieren und ne Familie davon ernähren ? Oder Softwareprogrammierer, die monatelang im Keller gefrickelt haben, bevor sie mal zu Barem kommen? Warum sollen die es sich gefallen lassen, dass jede Wurst mit nem einfachen Copy-und-Paste ihr - doch ! - geistiges Eigentum klauen. Und denk mal über folgendes nach: Dieses Land lebt vom Hirnschmalz seiner Bewohner, und nicht vom Maisanbau oder Kalkschürfen.

Das soll nicht heißen, dass dem Abmahnwahn im Sinne von "Geldmaschine" nicht der Saft abgedreht gehört. Das große Ganze funktioniert gut. Auswüchse gibt es in jedem funktionierenden System. Die Petition ist bullshit. Der erste Klau im Supermarkt / das erste Mal Schwarzfahren ist dann demnächst frei. Und wer bezahlt's ? Die Ehrlichen. Cheerio, Miss Sophie.
 
Weiter gehts: "Für Aufmerksamkeit sorgte ein Fall im Jahr 2006, in dem eine Mutter abgemahnt wurde, weil diese getragene Kleidung ihrer Kinder verkauft hatte. Der Kläger, eine Anwaltskanzlei aus Berlin, beschuldigte die Frau, gewerblich gehandelt zu haben, und verklagte sie, nachdem sie sich geweigert hatte die Abmahngebühr zu bezahlen. Die Beklagte wurde schließlich zur Zahlung von Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verurteilt. Da es keine klaren Richtlinien gibt, ab wann ein Verkäufer privat oder gewerblich handelt, bleibt das Thema weiterhin eine Grauzone."

Die Höhe der Kosten für Abmahnungen die nicht explizit auf Urheberrechtsverstößen basieren ist NICHT geregelt.
Das kann man so oft wie man will behaupten, richtig wird es dadurch lange nicht.


Die Arme ! Tut mir total leid. Von wegen "getragene Kleidung ihrer Kinder" Aus dem Urteil geht hervor:

Sie bot im April 2006 auf ebay um die 100 Artikel an, von denen in etwa 3/5 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet !!!

Dazu meinte das Gericht "Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit"

Als Folge meinte das Gericht, sie handele gewerblich - und wer das tut, muss nun mal wie andere Händler Gewährleistung bieten, seinen Namen ordentlich nennen u.s.w.

Nix für ungut, aber im Internet steht leider meist nur die halbe Geschichte. Meist aus gutem Grund - Stimmungsmache.
 
Der erste Klau im Supermarkt / das erste Mal Schwarzfahren ist dann demnächst frei. Und wer bezahlt's ? Die Ehrlichen. Cheerio, Miss Sophie.

Absoluter Quatsch, hier werden schon wieder Äpfel mit Birnen verglichen, Vergehen wie Diebtstahl werden angezeigt und aus der Anzeige kann sich ein Verfahren entwickeln.
Ein Verfahren vor Gericht hat mit einer Abmahnung zunächst NICHTS zu tun. Die Petition, wenn auch nicht besonders glücklich formuliert geht gegen die "Abmahngeldmaschine"

Ich glaube das schrieb ich bereits das ein oder andere mal.


Das Beispiel diente eher dazu zu verdeutlichen wie die Nummer läuft.
Der Anwalt hat von sich aus Kosten erhoben, er war nicht geschädigt und am Ende durfte sich dann auch das Gericht mir der Nummer befassen. Als ob dt. Gerichte sich nicht mit sinnvollerem beschäftigen könnten.
Außerdem zeigt es das Anwälte durchaus bereit sind ihre "Kosten" auch einzuklagen, entgegen der Überzeugung von z.B. Warpax.
Auch dort geht es wieder um die nicht gegebene Verhältnismäßigkeit, denn für die "Schuldige" sind einfach unangemessene Kosten enstanden und ich denke das es die Sache von Staatsanwaltschaften oder tatsächlich Geschädigten ist, ihr Recht einzuklagen.
Nicht die geldgeiler Abmahnanwälte.
Wie gesagt man brauch auch garnicht gewerblich unterwegs sein, auch für private Internetseiten ohne korrektes Impressum z. B. kann man ordentlich geschröpft werden.
Da werden sich, so wie es momentan aussieht, auch noch in Zukunft verdammt viele Leute wundern, die Rechtslage im Internet ist einfach noch nicht ausreichen geregelt.
 
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