Ebay:Verkäufer meldet sich nicht,wills wohl nicht rausgeben zu dem Preis, was tun?

lol der Verkäufer ist menschlich gesehen ein armer Wicht mit wenig Hirnschmalz und kein Betrüger
juristisch mag es anders herum sein, weiß ich nicht.

so jetzt noch mal halbwissen: wenn es zum prozess kommt, du klagst auf herausgabe der sache, die er nicht herausgeben kann. was dann? du bekommst schadensersatz.... und der berechnet sich nach schaden, den du durch den nichterfüllten Vertrag erlitten hast, aber nicht nach entgangenem gewinn....

man stelle sich vor Microsoft solle all das bezahlen, was die Leute mit einem funktionierendem Word hätten machen können. *g*
 
@ yukio – auch ich denke, dass du zumindest nicht so 100%ig weißt, wovon du sprichst.
ist aber nicht der erste thread, in dem mir das bei dir auffällt. es gibt eben dinge im leben, bei denen es nicht reicht, virtuos mit google, wikipedia und co umgehen zu können.

Ich weiß nie 100% wovon ich rede, denn ich bin nicht mal annähernd allwissend, ich mache Fehler und ich denke öffentlich über Möglichkeiten nach. Vieles interpretiere ich so, wie es mir in den Kram passt. Wenn allerdings im vorliegenden Fall einen Betrug erkannt wird, juckt es mir in den Fingern, dass zu widerlegen. Und ich mache mir dabei auch nicht die Mühe eines Gutachtens.

Ich erwarte allerdings von einer Diskussion, dass man mich auf meine Fehler hinweist und eine begründete Richtigstellung abliefert. Meistens macht das leider nur keiner. Wenn nur rumgeflamt wird, flame ich eben zurück.

Als Möglichkeit (nicht mehr) einer Gegenstrategie fasse ich dieses Urteil auf. So entschied ein Gericht in einem anderen Fall. Mir ist klar, dass dies nicht einfach übertragbar ist. Mir ist ebenso klar, dass ein anderes Gericht ganz anders entscheiden kann. Trotzdem ist es aber nicht schlecht mal zu sehen, wie eine Klage ausgehen kann, nicht muss.

Google ist eben dein Freund, so musste ich das ganze nicht aus CR 2004, 218-220 oder MMR 2004, 179-181 abschreiben.
 
na, ihr Gartenzwergbesitzer, Nachbarschaftsstreiter, Rechthaber etc.
bei dem ganzen Argumentieren hier habe ich den Eindruck, außer Yukio und LTD Team haben hier alle ihren gesunden Menschenverstand ausgeschaltet.
Oder wie soll ich das sonst verstehen:
moutenbike hat offenbar Mist gebaut.
Aber nur weil er keinen angemessenen Startpreis gesetzt hat und damit, zumindest mit der unzureichenden Beschreibung, auf dem Rad sitzten geblieben wäre kommen jetzt die ganzen Rechthaber und Erbsenzähler aus der Reserve und schreien: draufhauen, draufhauen, draufhauen. Ich habe ja schließlich recht!!! und wenn ich recht habe, dann poche ich auch drauf!!!!

Ich finde jedenfalls den Tipp sehr gut, sich mal in den kleinen Wicht hineinzuversetzen: bedenkt dabei, dass er vielleicht tatsächlich etwas doof ist. Ist es da nicht besonders angemessen, mal alle viere gerade sein zu lassen und sich wenigstens über die schlechte Bewertung zu freuen, die du ihm verpassen kannst? Zeige bzgl. der Durchsetzung deiner Ansprüche etwas Nachsicht und vertraue darauf, dass du dich auch mal freuen wirst, wenn jemand dir gegenüber etwas Nachsicht zeigt.

Immerhin bist du ja auch nicht gerade die Unschuld in Person. Oder wie kommt es dann, dass du deine ebay-"Geschäftspartner" per Zweitaccount täuschst?


Hallo Meister Oberschlau und Mister Nachgiebig,


Bevor du hier so dick posaunst les doch mal alles richtig durch.

1. ist gar nicht so klar dass er so ein kleiner armer unschuldiger Wicht ist wie du einem glauben machen willst.

2. bin ich gar kein so scharfer Hund wie ich ausdrücklich schon dargestellt habe, da sind andere ganz anders. Ich habe auch schon viel Nachsicht walten lassen und die ein oder andere Nachsicht bekommen, sonst hätte ich nicht nur positive Bewertungen.

3. was soll der Mist dass ich andere mit meinem 2.Account täusche?
Ich denke da täuschst du dich ganz gewaltig mit deinen Vorverurteilungen denn nichts anderes ist das.
Ist mir auch zu blöd mich hier zu rechtfertigen aber extra für dich:
Ertstmal wieder lesen, dann hättest du erfahren dass ich den "zum Bieten genommen habe" weil mir das Das Angebot anfangs schon suspekt schien und ich mir dachte dass nicht viele Euros bei rumkommen. Ja und? Dann hätte es jemand anderes gemacht. Oder soll ich den anschreiben und erklären wie man am besten bei ebay reich wird?
Und bevor ich zum gläserenen ebayer werde, kann ich wohl hier was verkaufen was ich beim anderen eingekauft habe ohne dass jemand mir einen Preisvergleich aufdrückt. Und ein bekannter IBCler muss dann nicht wissen dass ICH es war der ihm was weggekauft hat;-) Ist auch keine Täuschung.
Ich empfehle sogar einen 2.Account, verboten ist es ja nicht. Wenn man dann da eine knifflige Auktion hat wo man weiss dass es da noch viel Klärungsbedarf, sei es wegen Versandkosten, Zustand etc. gibt will man es sich doch nicht beim renommierten (Verkaufs-)Account verscherzen. Es ist nachgewiesen dass sich schlechte Bewertungen im Preis auswirken.

4. der Typ heisst nicht "moutenbike" sondern das steht einfach in der Überschrift.

Nach all dem was du schreibst bist du eher ein großer Schwätzer.

Tatsächlich werde ich erstmal mit ebay ausloten was machbar ist, ist doch erstmal nur legitim.
Und ich habe geschrieben dass ich mich vielleicht erweichen lasse wenn er mich anruft und sich entschuldigt bzw. mir das erklärt. Werde schon raushören obs gelogen ist. Aber er wird selbst drauf kommen müssen dass er den Hörer in die Hand nimmt.
Ich sollte ihm dann nahe legen dass seinen account bei er ebay löscht weil das keinen Wert bei ihm hat.
 
theLastTemplar schrieb:
und der berechnet sich nach schaden, den du durch den nichterfüllten Vertrag erlitten hast, aber nicht nach entgangenem gewinn...

auch hier liegt ein irrtum vor. denn natürlich kann auch ein entgangener gewinn einen schadensersatzanspruch auslösen bzw. begründen. die übliche fallkonstellation findet man gerade bei auktionen – vor allem im kunstmarkt.


yukio schrieb:
Als Möglichkeit (nicht mehr) einer Gegenstrategie fasse ich dieses Urteil auf....

eine gegenstrategie zu was? sorry, es reicht nicht, dinge in google zu finden - man muss es auch lesen (können). diese (alte) urteil hat nicht mal ansatzweise etwas mit dem hier vorliegenden "fall" zu tun. denn hier liegt vom verkäufer unbestritten ein kaufvertrag vor.
 
nur zur ergänzung:

theLastTemplar schrieb:
lman stelle sich vor Microsoft solle all das bezahlen, was die Leute mit einem funktionierendem Word hätten machen können.*g*

sollte man tatsächlich beweisen können, dass ein mangel an word schäden/ mangelfolgeschäden verursacht, sind die selbstverständlich einklagbar.
 
ich sehe ihn schon förmlich vor mir ;)

Failed%20Ebayer.jpg
 
aha, Zitat aus dem Zusammenhang gerissen, macht sich bei dir nicht gut...
hast den Rest wohl nicht gelesen...
Bitte eine Runde Aufwachen für dich !

aber hauptsache mal was in den Raum geworfen...

Sorry, aber ich habe das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen

(...)
Dort musste ich aber angeben schon bezahlt zu haben obwohl es nicht der Wahrheit entspricht - saublöd diese Eingabemasken wo es meine Variuante nicht gibt. Habe es trotzdem gemacht.
(...)

Das steht eindeutig, du hast es getan obwohl es nicht der Wahrheit enspricht. Deine Begründung, dass die Eingabemaske die richtige Antwort nicht zulässt ist leider egal, da somit der lustige ebay-Textgenerator zum Streitschlichten von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Im Übrigen habe ich auch den Rest hier gelesen und du regst dich hier wegen nichts und wieder nichts auf.
 
Sorry, aber ich habe das Zitat nicht aus dem Zusammenhang gerissen



Das steht eindeutig, du hast es getan obwohl es nicht der Wahrheit enspricht. Deine Begründung, dass die Eingabemaske die richtige Antwort nicht zulässt ist leider egal, da somit der lustige ebay-Textgenerator zum Streitschlichten von falschen Voraussetzungen ausgeht.

Im Übrigen habe ich auch den Rest hier gelesen und du regst dich hier wegen nichts und wieder nichts auf.


und doch aus dem Zusammenhang gerissen weil ich ebay darauf aufmerksam gemacht habe dass ich noch nicht bezahlt hatte. Da hättest du schon den Resttext dranlassen müssen.
Klar habe ich eine falsche Eingabe gemacht - sonst hätte ich darauf verzichten müssen dass sich erstmal die Maschinerie bei ebay in Gang setzt.
Wollte ich aber nicht, da muss man abwägen.
Dadurch dass ich da extra hingeschrieben habe wird das da schon jemand richtig interpretieren und wegen mir soll er mir doch nen Rüffel geben deswegen.
Und ausserdem wars mir einfach egal, damit kann man ebay Fehler aufzeigen.

Nochmal zum mitlesen: Die Variante Artikel nicht erhalten aber auch noch nicht bezahlt gibt’s nämlich nicht. Somit wird nicht auf die Ebayer eingegangen die nur bar bezahlen und selbst abholen sollen. Und dies geht nur wenn man da was ausgemacht hat zwischen Käufer und Verkäufer (Terminabsprache).
Man hat also nicht die Möglichkeit vorher zu bezahlen (und das hätte ich ja sicher gemacht). Eine Terminabsprache hat es nie gegeben und das wolte der Verkäufer auch nicht. Er hat mich also daran gehindert ihm mein Geld zu geben

Also stellt sich für mich die Stuation theoretisch dar als hätte ich bezahlt. ;)

Und ob ich mich aufrege oder nicht muss dich ja nicht jucken.
Ich finde wenn mich hier jemand heftig anmacht darf ich mich schon gleichermaßen heftig aufregen und das entsprechend widerlegen.
Da will ich dich mal sehen.

Du darfst gerne sagen wie du in dem Fall vorgehen würdest bevor du Leute kritisierst, ich habe hier schließlich um Mithilfe gebeten.
Aber auf alle Art von Meckerthreads kann ich hier echt verzichten, das hilft nicht weiter - das ist -> Thema verfehlt.
 
Eigentlich meide ich das Forum "Sonstige Bikethemen", bin aber durch Zufall (falsch geklickt) mal wieder hierher verschlagen worden. Habe den Thread durchgelesen und das reicht mal wieder für ein paar Monate. Es ist wirklich erstaunlich, wieviel Zeit, Energie, geballtes Halbwissen, Hass und was weiss ich sonst noch in manche Diskussionen investiert werden. Am Ende kommt eh' nix vernünftiges bei raus.

Gruß an die Bürgerwehr! :bier:

P.S.: Antworten bitte nur per PN, bin nämlich wieder weg für unbestimmte Zeit...
 
man muss es auch lesen (können).
Das sollte man immer beherzigen.

Deswegen noch mal für dich:
So entschied ein Gericht in einem anderen Fall. Mir ist klar, dass dies nicht einfach übertragbar ist. Mir ist ebenso klar, dass ein anderes Gericht ganz anders entscheiden kann.

Und zur Quelle:
aus CR 2004, 218-220 oder MMR 2004, 179-181

Siehe auch meine Signatur.


Du darfst gerne sagen wie du in dem Fall vorgehen würdest bevor du Leute kritisierst, ich habe hier schließlich um Mithilfe gebeten.
Aber auf alle Art von Meckerthreads kann ich hier echt verzichten, das hilft nicht weiter - das ist -> Thema verfehlt.
Lass dich nicht provozieren.

Leider sieht es aber wirklich nicht sonderlich gut aus dabei einen Blumentopf zu gewinnen. Leider. Deine Intention kann ich aber gut nachvollziehen. :daumen:
 
und doch aus dem Zusammenhang gerissen weil ich ebay darauf aufmerksam gemacht habe dass ich noch nicht bezahlt hatte.
(...)

Das setzt nur leider voraus, dass deine Anmerkungen jemand liest - was jedoch nicht der Fall ist.
Irgendwann wird deine Meldung durch eine Software gejagt und dann automatisch eine "passende" Antwort generiert.
Sollte bei ebay sich tatsächlich mal ein Mensch um dein Anliegen kümmern - der dann nicht nur die Textbausteine in einen unverständlichen Text gießt - so müsste dass dein Glückstag sein.
Klingt traurig, ist aber so.
 
nun, ich weiss dass sich Menschen darum kümmern und keine Maschinen.
Die Erfahrung habe ich mehr als einmal gemacht.
Sonst wäre ich nicht so überzeugt davon.

Soooo, jetzt ist also schonmal er Gegenbeweis hier, wenn auch relativ nichtssagend - die Antwort auf meine individuelle Beschwerde:

Zitat (Ebay-Mitarbeiter)

Hallo Herr ...,

Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihr Handelspartner sich nicht meldet.
Ihre Enttaeuschung darueber kann ich gut nachvollziehen.

Was koennen Sie jetzt tun?

Ich empfehle Ihnen, Ihren Handelspartner per Telefon zu kontaktieren.

Vielleicht hat ihn Ihre E-Mail nicht erreicht. In der
Benachrichtigungs-E-Mail, die wir nach Angebotsende an Sie verschickt
haben, finden Sie E-Mail- und Postadresse Ihres Handelspartners.

Um die Telefonnummer zu erfahren, rufen Sie bitte bei der Auskunft an.
Aus datenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern von
Mitgliedern nicht weitergeben.

Haben Sie die Benachrichtigung nicht mehr zur Hand?

Sie koennen die Kontaktadresse gern noch einmal anfordern. Gehen Sie
dazu in die "erweiterte Suche" und klicken Sie auf "Kontaktinformationen
suchen". Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Namen und der
Postanschrift Ihres Handelspartners. Auch Ihr Handelspartner erhaelt
eine Kopie dieser E-Mail.

Haelt sich Ihr Handelspartner nicht an die Vereinbarungen, sollten Sie
dies in einer sachlichen Bewertung zum Ausdruck bringen.
eBay ueberprueft die Bewertungen regelmaessig und kann gegen
unzuverlaessige Mitglieder entsprechende Massnahmen einleiten.

Ich wuensche Ihnen, dass die Transaktion noch erfolgreich abgewickelt
wird.

Mit freundlichen Gruessen nach ...


Zitat-Ende

"Ihre Enttäuschung darüber kann ich gut verstehen" :lol: :lol: :lol: :spinner:
 
Da wäre ich mir nicht so sicher. :D Der Vertrag ist genauso wie wenn er in einem Laden etwas im Bereich seines verfügbaren "Einkommens" kauft sehr wohl wirksam, und vor allem rechtlich nicht nachteilhaft - wie kommst Du denn da drauf? Es mag für ihn ein schlechtes Geschäft sein, aber "rechtlich" nachteilhaft ist wenn er sich nur einseitig zu was verpflichtet oder einen Ratenvertrag eingeht, nicht wenn es einfach Ware gegen Geld ist. Genau wie auf dem Flohmarkt. :p Es könnte nur sein, daß es zu einer anderen rechtlichen Einschätzung kommt, weil das Gut nicht sein Eigentum ist - da könnten dann ggfs die Eltern für ihn haften?? Wäre es sein Eigentum, wäre die Sachlage klar.

ciao Christian

Wirtschaftlich mag er ja einen Gegenwert bekommen, es kommt aber auf den rechtlichen Nachteil an. Stichwort Abstraktionsprinzip! Und da ist er eben einer Forderung ausgesetzt. Eigentumsfrage ist da insoweit unabhängig.

So weit dürfte es auch noch nicht sein, dass der Verkauf eines Fahrrads mit einem Geschäft des täglichen Lebens verglichen werden kann. Vergiss nicht, dass nur bei ebay ein Verkaufspreis von 25,- erzielt wurde. Tatsächlich war ja die Ausstattung recht ordentlich und das Teil ist mehr wert. Das mit Eigenmitteln ist wohl ein anderer Fall, wo dem Minderjährigen Taschengeld zur freien Verfügung überlassen wird. Ist bei einem Fahhrad wohl anders, denn das wird mit Sicherheit nicht zum Verkauf überlassen, sondern zum Radeln.

Mit Schadensersatz wg. Unmöglichkeit usw. kommst du bei Minderjährigkeit auch nicht weiter, denn damit kannstdu nicht das Minderjährigen(schutz)recht aushebeln.

Ist natürlich jetzt alles sehr theoretisch hier, da ja nichts über die Beweggründe bzw. den Verkäufer an sich nichts bekannt ist - oder ich habe es überlesen - aber ich bleibe dabei: falls da doch ein Minderjähriger Verkäufer ist, wird man bei Versuch das Bike raus zu bekommen auf Granit beißen :)
 
@ schlabbefüss
ja es gibt einen Weg.
Du musstest beim Amtsgericht auf Herausgabe des Fahrrads Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises klagen. Diesen Titel müsstest du relativ einfach bekommen. IM Rahmen der Zwangsvollstreckung kannst du dann auf Schadensersatz "umschwenken", wenn er das Fahrrad nicht herausgibt. Dann kannst du den ggfs. durch einen Sachverständigen zu bestimmenden Verkehrswert des beschriebenen Fahrrads (XT Bremsen usw.) abzüglich des Kaufpreises geltend machen und diesen Betrag vollstrecken.
Im Detail ist das kniffelig, deshalb brauchst du dafür einen Anwalt. Ausserdem hast du das Risiko, dass du selbst dann auf den Gerichtskosten sitzen bleibst wenn du gewinnst und beim Verkäufer nichts zu holen ist. denn für die Gerichtskosten (dazu gehört auch die mögliche Entschädigung für den Sachverständigen) bist du als Kläger sog. Zweitschuldner.

Ob du diesen Aufwand bei diesen Beträgen betreiben willst, ist allein deine Entscheidung. Ich würde es nicht machen, obwohl ich weiß, wie es geht.

Gruss
Tvaellen


Der Verkäufer braucht nur den Gegenstand als verloren bzw. geklaut oder schwer beschädigt angeben. Schon hast du als Käufer schlechte Karten. Aufgrund den o.g. Mangels kann der Verkäufer seine Pflichten nicht mehr erfüllen und vom Vertrag zurücktreten.

Bei einem Privatanbieter wird dir wohl jeder vernünftige Jurist vor einer Klage abraten, lohnt sich nicht, nur verschwendetes Geld.


@ All

Betrugsmeldung und co könnt ihr vergessen. Da gar kein Vertrag Zustande gekommen ist.

Genauso, wie den Verkäufer das Geld zu überweisen. Wenn ihr das gegen sein Einverständnis tut bzw. sein Angebot auf Rückerstattung ablehnt, dann ist es dem Käufer sein Problem.

Habe übrigens in dieser Angelegenheit schon Erfahrung gemacht.

PS. Vor kämen wir denn da hin, wenn man nicht lieferbare Artikel auf Schadenersatz erzwingen könnte?
 
Hier habe ich einen Fall gefunden, wo Kaufpreis und Wert der Ware extrem unterschiedlich sind: http://www.tecchannel.de/telko/daten/442862/index5.html
Der Verkäufer wurde verurteilt, den Artikel herauszugeben.

Das heißt allerdings nicht, dass das jetzt meine Meinung ist, eine Gerichtsverhandlung anzustrengen, nur weil ich das poste. Es soll nur der Information dienen, weil solche Fälle doch öfter vorkommen, wo man etwas zu einem sehr niedrigen Preis ersteigert. Ich denke ich hätte das auch Ebay gemeldet und fertig. Sollen die ihn sperren oder was auch immer die mit jemandem machen, der sich nicht an die Regeln hält. Ich würde da Gnade vor Recht ergehen lassen. Das ist sicher ein Minderjähriger, den man sowieso nicht zur Zahlung verurteilen könnte und das Rad hat er ja angeblich nicht, was das Ganze noch komplizierter macht.

Ich habe mal ein bisschen gesucht und bin auch auf diese Webseite gestoßen: http://www.snakecirty.de/board/index.php Wer sich intensiv mit dem Thema Internet-Betrug auseinandersetzen will ist hier richtig.
 
1. Ebay einschalten. Zeitgleich aber Anzeige wegen Betruges machen. Der Kerl ist in der Beweispflicht. Würde ihm schriftlich ein Einschreiben mit einer Frist von 10 Tagen. Ansonsten Anzeige.

Wenn bei solchen klaren Tatsachen die Leute immer kuschen, wird das immer schlimmer mit Ebay. Also die 30 min Zeit genommen und zur Polizei gegangen.

Anwalt brauchst nicht einzuschalten. Das mit der Polizei ist wirksamer.Wenn er die Zeit ohne Reaktion auf das Einschreiben verstrichen hast, rufst nochmal an, und sagst von mir aus seinem Vater, dass du vor der Polizeiwache stehst. also als endgültiges Ultimatum. Entweder das Rad raus oder mind 50 € Schadensersatz. Der Typ darf nämlich nicht Sachen von anderen in seinen Namen verkaufen.
wer legt eigentlich die höhe der schadensersatzforderung fest?Das kannsde auch nicht bringen krigsde selber noch ärger
 
"Nach der Zahlung durch den Käufer gibt der Verkäufer an, die Ware sei zerstört worden.

In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, an den Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Macht er dies nicht, so ist der Verkäufer auf Rückzahlung zu verklagen. Die Kosten der Klage hat die unterliegende Partei - in diesem Fall der Verkäufer - zu tragen. Beim Käufer bleibt jedoch das Risiko, dass der Verkäufer vermögenslos ist und er somit am seinen Kosten sitzen bleibt"
 
nun, ich weiss dass sich Menschen darum kümmern und keine Maschinen.
(...)
Soooo, jetzt ist also schonmal er Gegenbeweis hier, wenn auch relativ nichtssagend - die Antwort auf meine individuelle Beschwerde:

Hallo Herr ...,

Sie haben uns mitgeteilt, dass Ihr Handelspartner sich nicht meldet.
Ihre Enttaeuschung darueber kann ich gut nachvollziehen.

Was koennen Sie jetzt tun?

Ich empfehle Ihnen, Ihren Handelspartner per Telefon zu kontaktieren.

Vielleicht hat ihn Ihre E-Mail nicht erreicht. In der
Benachrichtigungs-E-Mail, die wir nach Angebotsende an Sie verschickt
haben, finden Sie E-Mail- und Postadresse Ihres Handelspartners.

Um die Telefonnummer zu erfahren, rufen Sie bitte bei der Auskunft an.
Aus datenschutzrechtlichen Gruenden darf eBay die Telefonnummern von
Mitgliedern nicht weitergeben.

Haben Sie die Benachrichtigung nicht mehr zur Hand?

Sie koennen die Kontaktadresse gern noch einmal anfordern. Gehen Sie
dazu in die "erweiterte Suche" und klicken Sie auf "Kontaktinformationen
suchen". Sie erhalten dann eine E-Mail mit dem Namen und der
Postanschrift Ihres Handelspartners. Auch Ihr Handelspartner erhaelt
eine Kopie dieser E-Mail.

Haelt sich Ihr Handelspartner nicht an die Vereinbarungen, sollten Sie
dies in einer sachlichen Bewertung zum Ausdruck bringen.
eBay ueberprueft die Bewertungen regelmaessig und kann gegen
unzuverlaessige Mitglieder entsprechende Massnahmen einleiten.

Ich wuensche Ihnen, dass die Transaktion noch erfolgreich abgewickelt
wird.

Mit freundlichen Gruessen nach ...
(...)

Und was fällt uns auf?
Extensiver Gebrauch von Textbausteinen und nicht einmal darauf eingegangen, dass noch nicht bezahlt worden ist.
Das ist eine automatisch generierte Antwort, die für jede andere Meldung über das von dir verwendete Formular mit deinen Einstellungen auch benutzt werden kann.
Warum sollte sich ebay auch groß bemühen? Sie haben das Geld für die Auktion (für das Einstellen sowie für das Ersteigerungsgebot) und für sie ist die Angelegenheit damit erledigt.
 
Zurück
Oben Unten